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Karl V.

Lebensdaten
1500 – 1558
Geburtsort
Gent
Sterbeort
San Jerónimo de Yuste (Spanien)
Beruf/Funktion
Kaiser
Konfession
katholisch
Normdaten
GND: 118560093|OGND|VIAF: 88598818
Namensvarianten

  • Karl I. (als König von Spanien)
  • Karl V.
  • Karl I. (als König von Spanien)
  • karl i.
  • Karl V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Calr V, Kaiser
  • Carl I., Spanien, König
  • Carl V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Carl V., Römisch-deutscher Kaiser
  • Carl, Kayser, V.
  • Carl, Römischer Keyser, V.
  • Carl, Spanien, König
  • Carl, der Fünfte
  • Carlo V.
  • Carlo, Austria, Imperadore, V.
  • Carlo, Germania, Imperatore, V.
  • Carlo, Imperator, V.
  • Carlos I., España, Rey
  • Carlos I., König von Spanien
  • Carlos I., Rey de España
  • Carlos V, Emperador
  • Carlos V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Carlos, Alemania, Emperador, V.
  • Carlos, Alemañia, Emperador, V.
  • Carlos, Espagne, Rey, I.
  • Carlos, Kastilien, Prinz
  • Carlos, V.
  • Carol V.
  • Carol, Kaiser, V.
  • Carol, Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, V.
  • Carol, Römisches Reich, Kaiser, V.
  • Carol, der Fünffte
  • Carolus
  • Carolus V.
  • Carolus V., Germania, Imperator
  • Carolus V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Carolus V., Imperium Romano-Germanicum, Imperator
  • Carolus V., Keyser
  • Carolus V., Romanorum Imperator
  • Carolus V., Romanorum Rex
  • Carolus, Belgium, Princeps
  • Carolus, Caesar
  • Carolus, Caesar Augustus, V.
  • Carolus, Caesar, V.
  • Carolus, Hispania, Rex, I.
  • Carolus, I.
  • Carolus, Imperator
  • Carolus, Imperator Romanorum, V.
  • Carolus, Imperator, V.
  • Carolus, Imperium Romanum-Germanicum, Imperator, V.
  • Carolus, Kaiser, V.
  • Carolus, Österreich, Erzherzog, V.
  • Carolus, Quintus
  • Carolus, Roomsche Keyser, V.
  • Carolus, Römischer Kaiser, V.
  • Carolus, de vijfste
  • Charles V., Allemagne, Empereur
  • Charles V., Empereur
  • Charles V., Emperor
  • Charles V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Charles, Burgund, Herzog
  • Charles, Emperor
  • Charles, Emperor, V.
  • Charles, Germany, Emperor, V.
  • Charles, Österreich, Erzherzog
  • Charles, Prince of Castile
  • Charles, Quint
  • Charles, Romania, Emperor, V.
  • Charles, V.
  • Charles-Quint
  • Charles-Quint, Karl I., König von Spanien
  • Karel V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Karel, Keizer, V.
  • Karel, Roomsches Ryce, Keyser, V.
  • Karell V.
  • Karl I., España, Rei
  • Karl I., España, Rey
  • Karl I., Spanien, König
  • Karl V., Deutschland, Kaiser
  • Karl V., Römisch-deutscher Kaiser
  • Karl, Espana, Rei, V.
  • Karl, Römischer Kaiser, V.
  • Karl, V.
  • Karl, der Fünfte
  • Karol, Kaiser, V.
  • Karol, Römischer Kaiser, V.
  • Karolus V., Cesarz
  • Karolus V., Niemcy, Cesarz
  • Karolus, Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, V.
  • Karolus, Römischer Kaiser, V.
  • Karolus, Spanien, König, I.
  • Karulus V., Imperator
  • Quint, Charles
  • Carl V.
  • Carl I. (als König von Spanien)
  • Carl V., Heiliges Römisches Reich, Caiser
  • Kalr V, Kaiser
  • Karl, Kayser, V.
  • Karl, Römischer Keyser, V.
  • Karl, Spanien, König
  • Karlo V.
  • Karlo, Austria, Imperadore, V.
  • Karlo, Germania, Imperatore, V.
  • Karlo, Imperator, V.
  • Karlos I., España, Rey
  • Karlos I., König von Spanien
  • Karlos I., Rey de España
  • Karlos V, Emperador
  • Karlos V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Karlos, Alemania, Emperador, V.
  • Karlos, Alemañia, Emperador, V.
  • Karlos, Espagne, Rey, I.
  • Karlos, Kastilien, Prinz
  • Karlos, V.
  • Karol V.
  • Karol, Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, V.
  • Karol, Römisches Reich, Kaiser, V.
  • Karol, der Fünffte
  • Karolus
  • Karolus V.
  • Karolus V., Germania, Imperator
  • Karolus V., Heiliges Römisches Reich, Kaiser
  • Karolus V., Imperium Romano-Germanicum, Imperator
  • Karolus V., Keyser
  • Karolus V., Romanorum Imperator
  • Karolus V., Romanorum Rex
  • Karolus, Belgium, Princeps
  • Karolus, Kaesar
  • Karolus, Kaesar Augustus, V.
  • Karolus, Kaesar, V.
  • Karolus, Hispania, Rex, I.
  • Karolus, I.
  • Karolus, Imperator
  • Karolus, Imperator Romanorum, V.
  • Karolus, Imperator, V.
  • Karolus, Imperium Romanum-Germanicum, Imperator, V.
  • Karolus, Kaiser, V.
  • Karolus, Österreich, Erzherzog, V.
  • Karolus, Quintus
  • Karolus, Roomsche Keyser, V.
  • Karolus, de vijfste
  • Charles V., Heiliges Römisches Reich, Caiser
  • Charles, Östherreich, Erzherzog
  • Charles, Prince of Kastile
  • Charles-Quint, Carl I., Cönig von Spanien
  • Carel V., Heiliges Römisches Reich, Caiser
  • Carel, Ceizer, V.
  • Carel, Roomsches Ryce, Ceyser, V.
  • Carell V.
  • Carl I., España, Rei
  • Carl I., España, Rey
  • Carl I., Spanien, Cönig
  • Carl V., Deutschland, Caiser
  • Carl V., Römisch-deutscher Caiser
  • Carl, Espana, Rei, V.
  • Carl, Römischer Caiser, V.
  • Carl, V.
  • Carol, Caiser, V.
  • Carol, Römischer Caiser, V.
  • Karolus V., Kesarz
  • Karolus V., Niemcy, Kesarz
  • Carolus, Römisch-Deutsches Reich, Caiser, V.
  • Carolus, Römischer Caiser, V.
  • Carolus, Spanien, Cönig, I.
  • Carulus V., Imperator

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Zitierweise

Karl V., Indexeintrag: Deutsche Biographie, https://www.deutsche-biographie.de/pnd118560093.html [29.11.2025].

CC0

  • Karl V.

    Kaiser (Karl I. als König von Spanien),* 24.2.1500 Gent,† 21.9.1558 San Jerónimo de Yuste (Spanien),⚰ Escorial.

  • Genealogie

    VErzhzg.Philipp I. d. Schöne (1478–1506),Hzg.v. Burgund,Kg.v. Kastilien,S d. KaisersMaximilian I. († 1519) u. d.Mariav. Burgund († 1482);
    M
    Johanna d. Wahnsinnige (1479–1555),T d.Kg.Ferdinand V. d. Katholischev. Aragon († 1516) u. d.Isabella I. d. Katholischenv. Kastilien († 1504);
    Tante-vErzhzgn.
    Margarete (1480–1530), seit 1507 Statthalterin d. Niederlande;
    BFerdinand I. († 1564), Kaiser (s.NDB V);
    SchwEleonore (1498–1558,⚭ 1] 1519Kg.Emanuel I.v. Portugal,† 1521, 2] 1530Kg.Franz I.v. Frankreich,† 1547),Isabella (1501–26,⚭ 1515Kg.Christian II.v. Dänemark,† 1559),Maria (1505–58,⚭ 1522Kg.Ludwig II.v. Ungarn,⚔ 1526),Katharina (1507–78,⚭ 1525Kg.Johann III.v. Portugal,† 1557);
    -
    ⚭ Sevilla 10.3.1526Isabella (1503–39,Cousine),T d.Kg.Emanuel I.v. Portugal († 1521) u. d.Maria († 1517,T d.Kg.Ferdinand V.v. Aragon,† 1516);
    1S, 2TKg.
    Philipp II.v. Spanien (1527–98),Maria (1528–1603,⚭ 1548Maximilian II.,† 1576, seit 1564 Kaiser),Johanna (1537–73,⚭ 1552 InfantJohannv. Portugal,† 1554);außerehel.KDon Juan d'Austria (1547–78),Margarete (1522–86,⚭ 1] 1533Alessandro de'Medici,† 1537,Großhzg.v. Florenz, 2] 1538Ottavio Farnese,† 1586,Hzg.v. Parma).

  • Biographie

    Erforschung undInterpretation der BiographieK. sind durch eine Fülle von unterschiedlichen Fragestellungen bestimmt. Eine klare nationalstaatliche Zuordnung ist unmöglich.K. hat eine ganze Epoche der frühen neuzeitlichen Geschichte Europas nachhaltig geprägt. Vor allem in dieser Tatsache ist der Grund dafür zu sehen, daß trotz der großen Kontinuität der HistoriographieK. heute zahlreiche Probleme unaufgearbeitet anstehen: verschiedene Aspekte der PersönlichkeitsentwicklungK., seines Regierungs-, Behörden- und Propagandaapparates, der Religionspolitik, der Reichspolitik und der Familienpolitik, insbesondere das Verhältnis zuFerdinand, um nur die wichtigsten zu nennen. Unbefriedigend geblieben ist die Durcharbeitung der finanz- und wirtschaftsgeschichtlichen Aspekte seiner Herrschaft. Das Verdienst der umfangreichen Forschungen vonBrandi undRassow lag vor allem in der Überwindung der konfessionellen Polemik des 19. Jahrhunderts. Die Aufarbeitung anderer Probleme wurde aber durch diese Interpretationen weniger gefördert. Brandis Darstellung bewirkte, daß die volle Härte des Konflikts zwischenK. und Frankreich, die zentrale Problematik der europäischen Politik des Kaisers, die für die mittleren Regierungsjahre schonCardauns einsichtig gemacht hatte, im Sinne einer harmonisierenden dynastisch-europäischen Sichtweise überdeckt wurde.ErstLutz hat versucht, die Irreversibilität des Hegemoniekampfes Habsburg und Valois seit dem Scheitern der Ausgleichsversuche von 1516 aufzuzeigen. Entgegen der AuffassungRassows, der einen zentralistisch organisierten französischen Nationalstaat einem mittelalterlich strukturierten ImperiumK. gegenüberstellte, betonteLutz die Vergleichbarkeit der strukturellen Voraussetzungen und die Ähnlichkeit der hegemonialen Zielsetzungen. Für Frankreich konnte die Erringung der Kaiserwürde die rechtliche Sicherung der italienischen Ansprüche (mit den Mitteln der „iura imperialia“), die Bereinigung der burgundischen Frage und die europäische Hegemonie bedeuten. Die Entscheidung zugunsten Habsburgs in der Kaiserwahl von 1519 zog einen Dauerkonflikt mit Frankreich nach sich. Nun war „Frankreich langfristig in die Rolle des Verteidigers der ‚Unterdrückten' und der vonK. Monarchie bedrohten Freiheit der Christenheit gedrängt“ (Lutz).

    Bis heute umstritten ist die Beurteilung der Staatsauffassung und ReichsideeK.Brandi sah in ihm hauptsächlich den Vertreter einer dynastisch gebundenen und insofern statischen Konzeption. Der Grundgedanke seines Lebens sei „die Einheit eines rechtgläubigen|kaiserlichen Weltreiches in den Händen der burgundischen Dynastie“ gewesen. Aufbauend auf dem Familienrecht, der „denkbar friedlichsten Grundlage“, seien die konstitutiven Elemente die dynastische Idee und die Glaubenseinheit.Brandis starke Betonung der burgundischen Tradition („altburgundische Grundhaltung“K.) bedingte unter anderem eine Überschätzung der dynastischen Idee als Mittel europäisch-universalistischer Politik, insbesondere zur Lösung des Konflikts mit Frankreich. Die Friedensschlüsse von Madrid bis Crépy hingegen zeigen deutlich deren Versagen.

    Im Gegensatz zuBrandi betonteRassow stärker die Kaiser- und Reichsidee und stellte die Frage nach der Sinngebung der dynastischen Macht durch die Kaiseridee. Die ideelle Klammerfunktion des Kaisertums für die Einheit vonK. heterogenem Herrschaftsgebiet ist auch vor und nachRassow öfter betont worden. Ein starkes, aber durchaus variables Spannungsverhältnis zwischen dynastischer Idee und Kaiseridee läßt sich zweifellos konstatieren. Dabei beachtet die Forschung neuerdings, daß auf starke Interdependenzen zwischen Kaiserwürde und dynastischer Politik in den 1520er Jahren Phasen der Auflockerung folgen.

    Die Interpretationen der KaiserideeK. sind stets mit der Frage nach ihren mittelalterlichen Grundlagen verbunden. Dabei hat sich die Forschung der letzten Jahrzehnte in besonderer Weise mit der Tatsache auseinandergesetzt, daß im entscheidenden ersten Jahrzehnt des KaisertumsK. ein außerordentlich starker Einfluß von seiten des GroßkanzlersMercurino Gattinara festzustellen ist. Das ProgrammGattinaras, aufgrund seiner Autobiographie gut faßbar, ist verschieden beurteilt worden. Zuletzt hatLutz die Konzeption des Piemonteser Juristen, die auf römisches Rechtsdenken, ghibellinischer Tradition und den Erfahrungen der labilen politischen Kleinwelt Italiens basiert, als ein rationales Einheitsprogramm von neuartiger Tragweite, das dem spätmittelalterlichen Pluralismus entgegengesetzt war, charakterisiert. Die PrämisseGattinaras, Italien zu befrieden und dort das Zentrum der kaiserlichen Herrschaft zu errichten – „l'Italie est le principal fondement de tout le fruict que pourrez cueillir de cest Empire“ – mußte Krieg gegen Frankreich bedeuten. Die französische Monarchie wurde zum größten Hindernis auf dem Weg zum Dominium mundi; dies wollteGattinaras antifeudaler Rationalismus mit der Zerstörung der staatlichen Existenz Frankreichs radikal beseitigen. Diesem hegemonialen Einheitsprogramm standen ebenso die bereits entwickelte Staatlichkeit in anderen Teilen Europas wie die innere ständische Verfassung der einzelnen Länder des kaiserlichen Machtbereiches entgegen. Andererseits wies auchGattinaras Empfehlung, die kaiserliche Herrschaft in Italien lediglich auf indirekte Weise auszuüben, erhebliche Schwächen auf: die zentrale Frage kaiserlicher Machtentfaltung war dadurch kompliziert, daß die Vielfalt der politisch-dynastischen Faktoren überaus schwer kalkulierbar war.

    Die Frage nach der Bedeutung vonGattinaras Konzeption hängt aufs engste zusammen mit der Einschätzung der strukturellen Voraussetzungen und Möglichkeiten sowie der Spannungsverhältnisse, die inK. Umgebung zwischen dynastischer Tradition und neuem Einheitsprogramm bestanden. Die Forschung stellte mit Recht fest, daß der junge Monarch nicht bedingungslos folgte, sondern sich im Sinne der monarchischen Solidarität gegen die Errichtung eines französischen Satellitenstaates unter Bourbon entschied. Dies kommt zum Ausdruck in einer projektierten dynastischen Lösung, nämlich in der Ehe derälteren SchwesterK. mitFranz I. Der Weg des Kompromisses zwischen Dominium mundi und christlicher Solidarität der Monarchen war eingeschlagen; er führte in den 1530er Jahren zum System der freien Partnerschaft mit Frankreich.K. ist an diesem System gescheitert; es konnte den irreversiblen Hegemoniekampf zwischen Habsburg und Valois nicht beenden.

    SeitRassow undBrandi hat sich die Forschung bemüht, die eigenen politischen Überzeugungen des Kaisers im allgemeinen und die Ziele seiner Kaiserpolitik im besonderen herauszuarbeiten. Die dominierende Stellung einesChièvres oderGattinara in der politischen WillensbildungK. –Brandi spricht sogar von „politischer Erziehung“ des Kaisers durchGattinara – hat die spezifische Frage nach dem Emanzipationsprozeß des Monarchen von seinem Kanzler und seinen Ratgebern aufgeworfen. Gewiß zeigen die vonBrandi hervorgehobenen eigenhändigen AufzeichnungenK. vom Winter 1524/25 eine große Affinität zu DenkschriftenGattinaras. Doch ist die Entwicklung nach dem TodeGattinaras (1530) von der Forschung noch zu wenig untersucht, als daß in der Frage der Eigenständigkeit und der Rolle der Berater eine abschließende Beurteilung möglich ist.

    Die spanische Forschung hat seitMenéndez-Pidal immer wieder die Wichtigkeit der spanischen Komponente im Rahmen der Kaiseridee und der BiographieK. betont. Zweifellos hat der Kaiser Traditionen kastilischer und aragonesischer Politik (Italien- und Mittelmeerpolitik, Kreuzzugsmentalität) fortgesetzt. Aber in der Umgebung des Kaisers übten Männer wiePedro Ruiz de la Mota,Alfonso de Valdés undAntonio de Guevara wohl einen eher geringen ideellen Einfluß aus. Auch fürK. Persönlichkeit hat die Einwurzelung in die spanische Wertwelt seit den 20er Jahren, auch im Zusammenhang mit seiner Heirat mit einer portugiesischen Prinzessin (1526), viel bedeutet. Die Wirtschafts- und Finanzkraft der spanischen Königreiche gab dem Kaiser den erforderlichen Rückhalt für seine europäische Politik. Für die Spätzeit dürfte eher ein Zurücktreten einer spanisch gefärbten „Idea imperial“ gegenüber den mitteleuropäischen Aspekten in Rechnung zu setzen sein.

    Alle Fragen zur PersönlichkeitK. sind durch das methodische Problem gekennzeichnet, über die Selbstdarstellung der „Institution“ zur Person vordringen zu müssen. So ist die Religiosität des Kaisers kaum anders faßbar als über dessen Einstellung zu Kirchenreform, Papsttum und Protestantismus. Aber ist etwa die Einstellung zur Kirchenreform aus dem Bewußtsein höherer Berufung (Brandi), oder kraft kaiserlichen Amtes als Vogt der Kirche (Ludolphy), oder aus einer außerinstitutionellen Grundeinstellung, von der religiösen Erziehung desAdrian von Utrecht her ableitbar? Bis heute sind die Nachwirkungen der älteren Literatur zu spüren, die im Banne eines Persönlichkeitsideals des 19. Jahrhunderts die konkreten Bedingungen des frühneuzeitlichen Fürstentums zu wenig berücksichtigte. Demgegenüber sollte die Persönlichkeitsentwicklung nicht nur unter dem Aspekt der politischen Erziehung, sondern im weiteren Rahmen politischer und soziokultureller Konstellationen gesehen werden.

    Kindheit und Jugend verliefen in den Bahnen der burgundischen Kultur.K. wuchs elternlos mit seinen SchwesternEleonore undIsabella am Hofe seiner TanteMargarete in Mecheln auf. Seinen Vater hat er kaum gekannt, seine geisteskranke Mutter hat er erst später in Spanien gesehen. Genauer bestimmen zu wollen, welche Bedeutung der seit 1504 verwitweten ErzherzoginMargarete in der ErziehungK. zukommt, ist schwierig. Besser faßbar ist die religiöse Erziehung durchAdrian von Utrecht im Geiste des praktischen Frömmigkeitsideals der „Devotio moderna“. Die Einführung in das höfische Leben und in die Politik erfolgte durchWilhelm von Croy, Herrn von Chièvres, den ersten KämmererK. Er war ein Exponent des vorwiegend profranzösisch eingestellten burgundischen Hochadels, dem eine proenglische Richtung um die Erzherzogin gegenüberstand.Chièvres hat den jugendlichenK. am nachhaltigsten geprägt.

    Sehr früh spielte die PersonK. in den Kombinationen der dynastischen Erbfälle eine große Rolle. Der Tod vonIsabella,Juanas älterer Schwester, und deren Sohn, vor allem aber der frühe Tod seines Vaters (1506) eröffnetenK. neben seiner Mutter die Erbberechtigung in Kastilien, seit 1516 auch in Aragon und im weiteren in den vonKaiser Maximilian regierten Erblanden. 1515 wurdeK. auf Drängen des burgundischen Hochadels für großjährig und regierungsfähig erklärt. Als Herzog von Burgund unterstand ihm fortan ein Territorialkomplex, der keine staatliche Einheit darstellte; der größere Teil gehörte zum Reich, Flandern und Artois standen unter französischer Lehensherrschaft. Mit dem TodFerdinands des Katholischen (1516) wurde die NachfolgeK. in Kastilien und Aragon aktuell. Die Regierungsunfähigkeit seiner Mutter erforderte seine persönliche Anwesenheit in Spanien, damit er von den Cortes als König anerkannt werden konnte. Die Verhandlungen mit den Cortes seit seiner Ankunft in Spanien (Herbst 1517) zogen sich in die Länge. Die Stände von Kastilien huldigten ihm am 5.2.1518 in Valladolid, die Stände von Aragon am 16.4.1519 in Barcelona.

    AlsK. 1518 in denWahlkampf um die Kaiserwürde gegenFranz I. eintrat, gelang der habsburgischen Propaganda das Eingehen auf die Erwartungen der Reichsstände und der deutschen Öffentlichkeit besser alsFranz I. Die Linie,K. zwar als „deutschen“ Kandidaten, aber in geschickter Distanz zur Politik des Hauses Habsburg, verkörpert durchMaximilian I., zu profilieren, wurde gefunden. Entscheidend war aber die Tatsache, daß die Fuggersche Großbank bereit war, im Falle der WahlK. die Finanzierung der kurfürstlichen Wahlforderungen sicherzustellen.

    Die verfassungsgeschichtliche Bedeutung derWahlkapitulation von 1519 kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß die verfassungspolitischen VorstellungenK. und seiner Berater weit entfernt waren von den darin gemachten Zusagen. Die Annahme, daß er „die Auflagen seiner Wahlverschreibung getreu zu erfüllen dachte“ (Engel), läßt sich nicht halten. Die 1519 in Frankfurt zwischen den Kurfürsten und habsburgischen Räten ausgehandelten Bestimmungen faßte er vielmehr als notwendige Etappe auf dem Weg zur Wahl auf. Die Entscheidungen über die ständischen Ziele in der Kompetenzverteilung|(betreffend Reichsregierung und Außenpolitik) waren auf eine persönliche Konfrontation verschoben. Spätestens auf dem Wormser Reichstag 1521 muß den Reichsständen klar geworden sein, daßK. eine monarchische, antiständische Konzeption vertrat, die mit dem reichsständischen Föderalismus kaum in Einklang zu bringen war. So verwundert es auch nicht, daßK. in der politischen Praxis sehr oft Einzelbestimmungen der Wahlkapitulation verletzt hat.

    Natürlich waren die politisch-sozialen Strukturen der spanischen Königreiche nicht vergleichbar mit denen des Reiches, doch die Konfliktsituation, die sich 1519/20 in Spanien ankündigte und während der AbwesenheitK. zum Ausbruch kam, ist in mancher Hinsicht ähnlich, in manchen Einzelzügen verschieden. DieAufstandsbewegung der Comuneros, die vom Bürgertum der kastilischen Städte – voran Toledo – getragen und von Teilen der Geistlichkeit und des Adels unterstützt wurde, verweigerte der RegentschaftAdrians von Utrecht den Gehorsam. Sie verfolgte eine Neuordnung von Regierung und Verwaltung, die auf eine weitgehende Beschränkung der monarchischen Gewalt durch die Cortes hinauslief. Die Bewegung der Comuneros fand jedoch außerhalb Kastiliens kaum Unterstützung. Mit der sozialrevolutionären Bewegung der Germanía in den Städten des Königreiches Valencia gelang keine zielführende Koordinierung. Die antifeudalen Tendenzen der Comuneros führten den Großteil des Adels an die SeiteK. Dadurch gelang der entscheidende Sieg gegen die Aufständischen unterJuan de Padilla beiVillalar (23.4.1521). Mit dem Zusammenbruch der Aufstandsbewegungen fiel die Vorentscheidung für die politisch-militärische Verfassung Spaniens und dessen künftige Rolle als wichtigste Machtbasis der kaiserlichen Politik.

    Im Mai/Juni 1520 kehrteK. in die Niederlande zurück, am 23.10.1520 erfolgte seineKrönung in Aachen. Er stand fortan vor demProblem der zentralen Regierung und Verwaltung seines heterogenen und weitläufigen Herrschaftskomplexes. Eine familienrechtliche Verklammerung hatK. stets betrieben. Er nahm seine Position als Chef des Hauses Habsburg voll in Anspruch und setzte seine Geschwister, Tante, Gattin, seinen Sohn und seine illegitime TochterMargarete für Regierungs- und Verwaltungsaufgaben im Reich, in den Niederlanden und den spanischen Königreichen ein. Im Reich behielt er sich eine Art von familienrechtlichem „Obereigentum“ an den Ferdinand 1521 und 1522 übergebenen deutschen Erblanden vor. Zur Errichtung „eigentlicher institutioneller Gesamtreichsbehörden kam es nicht“ (Walser-Wohlfeil). Statt dessen förderteK. den Ausbau der bestehenden Landesverfassungen in den spanischen Königreichen und in den Niederlanden. Der Aufbau eines gesamtheitlichen Staatsrats blieb in den Anfängen stecken. Die Machtfülle einesChièvres undGattinara haben die späteren leitenden „Minister“Granvella der Ältere undGranvella der Jüngere (Arras) nicht mehr erreicht. Seit 1530 löste ein Dualismus der Regierungs- und Verwaltungsspitzen den anfangs intendierten Unitarismus ab. Einerseits nahm das spanische Staatssekretariat, an dessen SpitzeFrancisco de los Cobos stand, die spanischen Angelegenheiten (mit Italien und Übersee) wahr, andererseits existierte das „burgundische“ Staatssekretariat, demGranvella vorstand, und das dem Reichsvizekanzler faktisch übergeordnet war. In der Spätzeit versuchteK. das Problem der Zentralregierung immer mehr in einer Kabinettspolitik zu lösen, die jedoch eine Verschleppung der Entscheidungen bewirkte. Die unterPhilipp II. durchgeführte Organisation getrennter oberster Verwaltungsbehörden (Indienrat, Rat für Italien) ist beiK. erst vorbereitet und nicht systematisch durchgeführt worden.

    Fragen derReichsverfassung undLuthers Reformation standen im Mittelpunkt des Wormser Reichstages (27.1.-26.5.1521), mit dessen Vorbereitung die kaiserliche Regierung im November 1520 in Köln begonnen hatte. Der Kaiser hat in Worms die politisch-rechtlichen Prärogativen seines Amtes voll in Anspruch genommen und für seine politischen Ziele eingesetzt. In der Frühzeit seines Kaisertums, zumal in Worms, ist der AnteilK. an den Entscheidungen schwer faßbar. Im Gegensatz zu den mittleren und späten Regierungsjahren ist die Rolle seiner Ratgeber –Chièvres,Glapion,Gattinara – hoch einzuschätzen. Dennoch sind bestimmte Züge seines Verhaltens gegenüber der Verfassungsfrage und der Reformation schon hier festzustellen.

    Die Verfassungsfrage umfaßte die Materien des Reichsregiments, des Reichskammergerichts und des Landfriedens. Das Ringen um die Regierungsgewalt zwischen Reichsoberhaupt und Reichsständen war unter der Regierung Maximilians nicht klar entschieden worden. Die Reichsstände verfolgten nun aufs neue eine Lösung in ihrem Sinn, das heißt eine permanente, institutionell abgesicherte Mitregierung. Die Einsetzung eines Reichsregiments, eine Forderung der Wahlkapitulation, war auch dem Monarchen willkommen, weil von Anfang an seine bevorstehende Abwesenheit vom Reich einkalkuliert worden war. Aber fürK. reduzierte sich die Frage eines Regiments auf die Reichsregierung „absente imperatore“. Der Standpunkt des Reichsoberhaupts, daß es nur einen Herrn im Reich geben sollte, war klar und wurde in der Regimentsordnung (26.5.1521) weitgehend durchgesetzt. Mit der Einsetzung Erzherzog Ferdinands als kaiserlicher Statthalter, der das Reichsregiment leiten sollte, schienen die IngerenzmöglichkeitenK. weitgehend gesichert. Für die verfassungspolitische Zukunft des Reiches blieb jedoch das Faktum bestehen, daß 1521 nur ein unfester Kompromiß erzielt wurde, der eine Lösung zugunsten der monarchischen oder der ständisch-föderativen Ordnung nur vertagte.

    In der Behandlung der Lutherfrage hatte sich der Kaiserhof schon in den Vorverhandlungen mit Kursachsen nicht eindeutig festgelegt. Zeitweilig erwog man, im erasmianischen Sinne die Lutherfrage durch ein Schiedsgerichtsverfahren beizulegen. Auch nach dem kurialen Verlangen eines scharfen Vorgehens gegen Luther (seit 20.12.1520) legte sich die kaiserliche Regierung nicht eindeutig auf ein Widerrufsverhör fest, sondern ließ Alternativen im Zusammenwirken mit Kursachsen offen. Nicht zuletzt ist die Lutherfrage vom Kaiserhof als Druckmittel in der Annäherung anLeo X. eingesetzt worden.

    Die Haltung der Reichsstände in der Lutherfrage war unklar. Der mangelnde Konsens in Fragen eines Schiedsgerichts oder Widerrufverhörs führte in der Konfrontation mit der kaiserlichen Regierung zu widersprüchlichen Formulierungen. Man weiß sehr wenig darüber, wieK. vor dem Wormser Reichstag zuLuther und der Reformationsbewegung gestanden ist. ÄußerungenGlapions weisen auf eine differenzierte EinstellungK. zuLuthers Schriften hin. Dem steht das obrigkeitliche VorgehenK. gegen alle Schriften des Reformators in außerdeutschen Herrschaftsgebieten (Niederlande, Kastilien) entgegen. Das Verhältnis zum Papsttum erscheint hier wie später vielschichtig und ist keineswegs im Sinne einer nachtridentinischen Loyaltät zur erneuerten Papstkirche interpretierbar. Sehr stark war dabei die politische Komponente. Darüber hinaus sind im Zuge der späteren Erfahrungen Symptome einer prinzipiellen Kritik am Verhalten der Päpste wie überhaupt im kirchlichen Bereich faßbar.

    Die offizielle StellungnahmeK. vor den Reichsständen gegenLuther (19.4.1521) als „gleichwertige“ Antwort aufLuthers Erklärung vom Vortag einordnen zu wollen, trifft nicht den Kern des Problems. Wohl deshalb nicht, weil sich die Frage nach dem persönlichen Glaubensbekenntnis beiK. ungleich komplizierter stellt als beiLuther. Auch der Umstand, daß diese Erklärung als eigenhändiges Aktenstück überliefert ist, ändert daran nichts. Vielmehr ist beachtenswert, daß der Kaiser als „Institution“ spricht und seiner kirchlichen Stellungnahme ein fixer Punkt in seinem politischen Gesamtsystem einzuräumen ist. Die Rücksichtnahme auf die politische Annäherung anLeo X. und auf den englischen und französischen Hof in der Situation der beginnenden Auseinandersetzung mit Frankreich ist evident. Bedenkt man darüber hinaus die verbale SelbstverpflichtungK. – Einsatz aller zur Verfügung stehender Machtmittel gegen Luther und seine Anhänger – ferner den Inhalt des Wormser Edikts (8./26.5.), so ergibt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den kaiserlichen Erklärungen und deren praktischer Durchsetzung. In den folgenden Jahren setzteK. seine Machtmittel gegen Frankreich ein, das Wormser Edikt blieb weitgehend unausgeführt; gegenüber Kursachsen hat er es durch geheime Schutzerklärungen selbst durchlöchert.

    K. hat 1521 keinen wirklichen Zugang zum Reich gefunden. Er schied wieder, ohne die verfassungsrechtlichen Probleme und die Causa Lutheri auf die Bahn einer Lösung gebracht zu haben. Vielleicht konnte man die theologischen Aspekte der Lutherfrage richtig einschätzen; aber die institutionellen und politischen Folgerungen konnten noch nicht abgesehen werden.K. hat damals und später, infolge seiner fehlenden Erfahrungen mit der politisch-kirchlichen Kleinwelt im Reich, das Schwergewicht der durch die Reformation in Gang gekommenen institutionellen und politischen Veränderungen unterschätzt. So neigte er fortgesetzt dazu, auf der Ebene der politisch-militärischen Macht eine Revision schon irreversibler Entwicklungen für möglich zu halten.

    Der Ausgang des Wormser Reichstages stand im Zeichen des ausbrechendenKrieges zwischenK. und Frankreich. Als seine Nachfolge in Spanien und Neapel-Sizilien feststand, hatte das Verhältnis zu Frankreich im Vertrag zu Noyon (1516) friedlich geregelt werden können. Durch den Wahlkampf von 1518 verschlechterten sich die Beziehungen rasch und unaufhaltsam und nahmen zeitweilig die Züge einer persönlichen Rivalität an. Im Frühjahr 1521 leiteten lokale, von französischen Parteigängern eröffnete Grenzkriege in Navarra und an der niederländisch-französischen Grenze den jahrzehntelangen Konflikt zwischen Habsburg und Valois ein.

    Von großer Bedeutung für eine endgültige Weichenstellung zugunsten des Krieges gegen Frankreich war das EinschwenkenLeos X. auf die kaiserliche Seite durch den Abschluß eines Offensivbündnisses (8./28.5.1521), dasK. die Kaiserkrönung und vor allem die Investitur in Neapel sicherte. Damit waren zur Inanspruchnahme der „iura imperialia“ in Ober- und Mittelitalien die strategisch-militärischen Voraussetzungen gegeben. Ferner war durch den TodChièvres' (28.5.)Gattinara zur treibenden Kraft in der kaiserlichen Regierung geworden. Er rietK. im Sommer 1521 zum Krieg in Italien; ein Einfall in Frankreich sollte nach der Absprache mit England, die den Endpunkt der vordergründigen Vermittlungspolitik KardinalWolseys in Calais (Aug./Nov. 1521) bildete, erst im Mai 1523 mit UnterstützungHeinrichs VIII. erfolgen. In finanzieller Hinsicht warK. für den bevorstehenden Krieg schlecht gerüstet; an der Jahreswende 1524/25 waren die finanziellen Reserven erschöpft.

    Die Eroberung Mailands (November 1521) eröffnet eine Reihe kaiserlicher Erfolge, die bis zum Sieg bei La Bicocca (24.7.1522) anhielten, Mailand sicherten und den Gewinn von Genua – ausgenommen die FlotteAndrea Dorias – einbrachten.K. befolgteGattinaras Programm der indirekten Herrschaft in Italien, als er Mailand der dort angestammten Dynastie der Sforza zurückgab. Erst der fehlgeschlagene Feldzug in Nordfrankreich ermöglichte den französischen Truppen die Rückgewinnung Mailands (Herbst 1523). Auch der kaiserlich-venezianische Vertrag (29.7.1523), ergänzt durch die Defensivliga mit dem entgegenK. Erwartungen sehr zurückhaltendenHadrian VI. (3.8.1523), hatte daran nichts ändern können. Im Hinblick auf Frankreich beschränkte sich der PlanK. nicht auf den Angriff von außen; er gewann auch denConnétable de Bourbon, den ersten Würdenträger Frankreichs, der mitFranz I. in eine privatrechtliche Auseinandersetzung verwickelt war, für seine Sache. Doch mißlang die zwischenK. undBourbon verabredete Aufstandsbewegung.Bourbon, der nach Italien hatte fliehen können, sollte im folgenden Jahr an der Spitze eines kaiserlichen Heeres in die Provence einmarschieren und in Aix sich zum Grafen der Provence ausrufen lassen. Die Zusage einer dynastischen Verbindung – die VerheiratungBourbons mitEleonore, der SchwesterK. – in dem Vertrag zwischen dem Kaiser und demConnétable (4.8.1523) verfolgt die Absicht, „in Südfrankreich aus den Trümmern der französischen Monarchie ein Satellitenkönigtum“ zu errichten, „das die Landverbindung zwischen Italien und Spanien hergestellt hätte“ (Lutz). Aber der Feldzug in der Provence scheiterte vor Marseille; Ende September mußten sich die kaiserlichen Truppen unter Rückzugsgefechten nach Oberitalien durchschlagen. Nach einem raschen Vorstoß in die Lombardei zogFranz Ende Oktober in Mailand ein. Die erschöpften kaiserlichen Truppen unter GeneralLeyva zogen sich in die Festung Pavia zurück und hielten hier den französischen Angriffen im folgenden Winter stand.

    Die politisch-militärische Lage wurde weiter erschwert durch die offene Schwenkung des neuen PapstesClemens VII. auf die Seite vonFranz I. und Venedig (Dezember 1524). Die Bindung der italienischen Mittel- und Kleinstaaten an den Kaiser war ernsthaft in Frage gestellt. Mit dem Aufkommen eines „antihabsburgischen Patriotismus“ gegen die Ausübung kaiserlicher Herrschaft in Italien ging eine „zentrale Voraussetzung der von Gattinara konzipierten Weltherrschaftspläne des Kaisers unwiederbringlich verloren“ (Lutz) – die Befriedung Italiens im Sinne der ghibellinischen Konzeption Gattinaras war mißlungen. Die prekäre politisch-militärische und finanzielle Situation, in der sich die kaiserliche Politik im Winter 1524/25 befand, schlug sich auch in den „Reflexionen vor Pavia“ nieder. Brandi hat allerdings die Aussagekraft dieser Aufzeichnungen fürK. Persönlichkeitsentwicklung weit überschätzt.

    Der Sieg der kaiserlichen Truppen vorPavia (am 24.2.1525, also anK. 25. Geburtstag) hat im politischen und religiösen SelbstbewußtseinK. einen nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Dieser bisher bedeutendste Sieg eines kaiserlichen Heeres, der auf der Heranführung einer Entsatzarmee aus Tirol sowie auf strategischen Fehlern Franz' I. beruhte, brachte den französischen König in Gefangenschaft. Die Franzosen räumten hierauf Mailand. Die Voraussetzungen für die Entscheidung des Hegemoniekampfes zugunstenK. schienen gegeben. In den Staatsratsdebatten hielt Gattinara an seinem radikalen Programm (Restitution aller altburgund. Gebiete und Errichtung eines provençalischen Königreiches einschließlich der Dauphiné), das auf die Vernichtung der französischen Monarchie abzielte, fest. Er konnte sich gegen den burgundischen und kastilischen Adel, der an der geburtsständischen Solidarität festhielt, jedoch nicht durchsetzen. Diesen Auffassungen neigte auchK. zu. Lannoy, seit 1522 Vizekönig in Neapel, ebenfalls aus altburgundischem Adel stammend, sicherte sich nachträglichK. Zustimmung zu seinem eigenmächtigen Vorgehen,Franz I. nicht nach Neapel, sondern nach Spanien zu bringen. Nun trat jene Situation ein, vor der Gattinara gewarnt hatte: die Chancen für eine radikale Ausnützung des Sieges von Pavia waren vorbei. Im Zeichen der monarchischen Solidarität, zu derK. sich bekannte, kam ein Kompromißfriede zustande, dessen Vollziehung problematisch erscheinen mußte.

    DerFriede von Madrid (14.1.1526) verpflichteteFranz I. zur Restitution des Herzogtums Burgund und zum Verzicht auf Mailand, Genua, Neapel und die Lehenshoheit über Flandern und Artois. Die Schwester des Kaisers, ursprünglich Bourbon zugedacht, sollte nun mitFranz I. vermählt werden.K. verstand diesen Frieden als Etappe im gemeinsamen Kampf gegen die Ungläubigen und Häretiker. Der französischen Seite mußte Madrid jedoch als überaus harter Unterwerfungsfriede erscheinen.Franz I. ratifizierte den Madrider Frieden nicht; in Frankreich angelangt, fühlte er sich an den Vertrag nicht mehr gebunden. Es trat das ein, was Gattinara vorausgesagt hatte, nämlich die Unvollziehbarkeit des Friedens. Objektiv gesehen kommt dem Frieden von Madrid daher nur die Bedeutung eines Waffenstillstandes zu. Am 22.5.1526 schloßFranz I. mitClemens VII., dem Herzog von Mailand, Venedig und Florenz zu Cognac eine Liga. Erstmals seit dem RegierungsantrittK. formierte sich eine antihabsburgische Opposition der europäischen Mächte, die bis in die Reihen der Reichsstände (Bayern) hineinreichte. Als eine französische Gesandtschaft vorK. Mitte August auf die neue Mächtekonstellation anspielte, forderte er den französischen König zum ritterlichen Zweikampf heraus. So begann noch im Jahre des Friedens von Madrid der Krieg zwischenK. undFranz I. aufs neue.

    Der Konflikt mit Frankreich war fürK. europäische Politik von zentraler Bedeutung. Die dauernde Fixierung darauf hatte eine Ablenkung von den deutschen Problemen zur Folge. Vor allem stellte sich hier die Frage nach einem praktikablen Modell europäischer Hegemoniepolitik. Das Verhalten des Kaisers zeigt, daß er im Hinblick auf Frankreich von festen Grundvorstellungen ausging, diese aber flexibel handhabte. Die Rolle, die er Frankreich in seinem europäischen Hegemonialsystem einräumte, war unvereinbar mit der selbständigen Stellung der französischen Monarchie seit dem Hochmittelalter. Die staatliche Inktegrität, die der Kaiser für seinen eigenen Herrschaftsbereich beanspruchte, konzedierte er Frankreich nicht. Er erneuerte vielmehr die alten Ansprüche auf das Herzogtum Burgund, die Pikardie, die Somme-Städte, ganz Navarra, das Languedoc und die Provence. Hierbei hatte er keinen Erfolg. Ungleich wichtiger hingegen wurde die italienische Frage. Im Zusammenwirken der spanischen Königreiche mit den Machtpositionen in Ober- und Unteritalien (einschließlich Nordafrika) schien dem Kaiser zeitweilig die Möglichkeit nahegerückt, Frankreich als Mittelmeermacht auszuschalten. Für das Papsttum resultierte aus dem Konflikt zwischenK. und Frankreich eine prekäre Lage, die bewirkte, daß es keine kirchenpolitische Entscheidung ohne Abwägung der politischen Konsequenzen für den Kirchenstaat und der kirchlichen und politischen Konsequenzen hinsichtlich Frankreichs treffen konnte.

    Die kriegerischen Ereignisse von 1526-29 hatten ihren Mittelpunkt in Italien, sie brachtenK. den definitivenSieg in Italien, woran sich der Versuch einer neuerlichen Friedenslösung schloß. Gegenüber der Liga von Cognac drängte Gattinara beiK. auf die Durchführung der seit langem geplanten Italienfahrt. Denn nach Meinung des Kanzlers trug die Nichtausnützung der Chancen von 1525 die Schuld am neuerlichen italienischen Krieg.K. schwankte noch. Um ihm den Rücken freizuhalten, trat Gattinara für religionspolitische Konzessionen an die evangelischen Reichsstände ein, die bis zu einem Konzil befristet sein sollten. Der Speyrer Reichstag 1526, auf dem mit Zustimmung des Kaisers solche Konzessionen zustande kamen, läßt bereits eine Grundlinie der Religions- und KonzilspolitikK. und dessen Verhalten gegenüber dem Papsttum erkennen. Den evangelischen Reichsständen brachte der Reichstagsabschied vom 27.8.1526 die reichsrechtliche Voraussetzung für die weitere Entfaltung der Reformation, mit deren ErgebnissenK. Ende der 20er Jahre in voller Breite konfrontiert werden sollte.

    Gleichzeitig mit den italienischen Kriegsereignissen, die sich zumeist sehr ungünstig für die kaiserliche Seite entwickelten, erfolgten die folgenschwere Niederlage und der Tod KönigLudwigs II. bei Mohács (29.8.). Für Erzherzog Ferdinand begann damit das zähe Ringen mitJohann Zápolya um die Stephanskrone. Die neue, dem habsburgischen Besitz Ferdinands nähergerückte türkische Front nimmtK. nur zögernd und ungern zur Kenntnis. Von nun an besteht für die Politik des Kaisers eine unlösbare Verbindung zwischen dem Problem der Reformation, der Türkendrohung und der Auseinandersetzung mit Frankreich.

    Die Situation der kaiserlichen Truppen in Italien besserte sich Anfang 1527, alsJörg Frundsberg von den Alpen nach Mailand vorstieß und sich mit den Truppen unter Leyva und Bourbon vereinigte. Das unbesoldete meuternde Heer stieß hierauf in den Kirchenstaat vor und stürmte am 6.5. Rom. Der Papst geriet in die Gefangenschaft der kaiserlichen Truppen. FürK. erhob sich die Frage, entweder das eigenmächtige Vorgehen der kaiserlichen Soldateska und den Sacco di Roma zu decken oder sich davon zu distanzieren. Ähnlich wie 1525 im FalleFranz I. bot sich die Möglichkeit, die Gefangenschaft des Papstes auszunützen. Während Ferdinand in Erwägung der religionspolitischen Entwicklung im Reich dazu riet,Clemens VII. zur Abhaltung eines Konzils zu zwingen, tratenK. und Gattinara für eine schonende politische Zusammenarbeit mit dem Papst ein. Diese Entscheidung war von dem Gedanken geleitet, daß die italienischen Probleme nur im Bündnis mit dem Papsttum einer dauerhaften Lösung im habsburgischen Sinne zugeführt werden könnten. Vor der europäischen Öffentlichkeit hatK. sich dann auch deutlich von den Vorgängen in Rom distanziert.

    Unterdessen entfalteten die GegnerK., Frankreich und das mit diesem seit April 1527 verbündete England, weitere militärische Aktivitäten. Sie führten zur Einnahme Genuas durch Lautrec undAndrea Doria, wodurch die spanischen Truppen unter Leyva in Oberitalien in Bedrängnis gerieten. MitteAugust schickteK. daherPierre de Veyre zu Friedensverhandlungen nach Rom. Eine Einigung mitClemens VII. kam zustande: Gegen seine Freilassung und die Wiederherstellung des Kirchenstaates versprach er Neutralität und die Zahlung von 400 000 Dukaten, was für die prekäre Finanzlage des Kaisers von großer Bedeutung war.

    1528/29 konnte der Kaiser den Kampf um Mailand und Neapel für sich entscheiden. Ein Umschwung der militärischen Situation trat ein durch den Übertritt der Flotte vonAndrea Doria ins Lager des Kaisers (Konvention von Madrid, 10.8.1528). So wie Genua Verkehrs- und finanzpolitisch eine große Rolle für die Verbindung des habsburgischen Machtpotentials in Italien und Spanien spielte, so brachte der Gewinn der genuesischen Flotte die Sicherung der maritimen Überlegenheit und damit des ungestörten Nachschubs von Spanien nach Italien für die kaiserliche Seite. Die Verfügbarkeit über Dorias Flotte löste auf beiden Kriegsschauplätzen die Probleme rasch zugunstenK.: die Blockade Neapels konnte von den Franzosen allein nicht mehr durchgehalten werden, und die Rückgewinnung Genuas und anderer Plätze am Ligurischen Meer durch Doria verbesserten die militärische Lage der kaiserlichen Truppen in der Lombardei. Als Leyva im Juni 1529 bei Landriano die Truppen der Liga schlug, war der Weg zu Friedensverhandlungen frei.

    Zunächst schloßK. mitClemens VII. denFrieden von Barcelona (29.6.1529), der durch eine Defensivallianz ergänzt wurde. Dem Papst wurde die Restitution von Ravenna, Modena und Reggio an den Kirchenstaat sowie die Restauration der Medici in Florenz zugesichert (die illegitime TochterK., Margarete, sollte Alessandro de' Medici heiraten).Clemens VII. erneuerte die InvestiturK. mit Neapel und sicherte ihm eine weitgehende Verfügung über kirchliche Finanzquellen zu. Gegen die Sicherung der mediceischen Dynastie war der Papst also bereit, die habsburgische Hegemonie in Italien und Europa anzuerkennen. Der Kaiser sagte zu, gegen Häretiker und Türken vorzugehen – ohne klare Bezugnahme auf die Förderung des Konzils durch den Papst. Sein Nahziel war die Kaiserkrönung, und es mußte erst die Zukunft erweisen, ob die Aussöhnung mit dem Papst den politischen Belastungen standhielt.

    DerFriede von Cambrai (3.8.1529) mitFranz I. reduzierte das kaiserliche Forderungsprogramm von 1526 auf eine realistische Linie, indemK. auf die gewaltsame Durchsetzung der Restitution des Herzogtums Burgund verzichtete. Jedoch ist zu beachten, daß der Vorbehalt des Rechtsweges die Möglichkeit implizierte, jederzeit die „querelle de Bourgogne“ wieder aufzugreifen. Dieses altburgundische Problem trat nun aber gegenüber denjenigen Artikeln in den Hintergrund, die den Verzicht Frankreichs auf alle italienischen Gebietsansprüche (Mailand, Genua, Neapel) und Souveränitätsrechte in Artois, Flandern betrafen. Die dynastische Verbindung mit demHause Habsburg sollte durch die Verehelichung vonFranz I. mit Eleonore, der älteren SchwesterK. enger geknüpft werden. Mit dem Frieden von Cambrai war zwischen Frankreich und Habsburg das italienische Problem entschieden, und der Weg für eine Kooperation zur Lösung der anderen vordringlichen europäischen Probleme – Glaubens- und Türkenfrage – schien frei.K. konnte endlich seine lange geplante Italienfahrt antreten. Sein Aufenthalt in Bologna zurKaiserkrönung dauerte von Dezember 1529 bis März 1530. Ferdinand drängte auf sein Erscheinen im Reich im Hinblick auf die Türken und Glaubensfrage.K. hingegen erschien nach dem türkischen Abzug vor Wien (Herbst 1529) die Osmanengefahr vorläufig gebannt, und er erwog zeitweise sogar seine Krönung in Rom und den Besuch seiner neapolitanischen Besitzungen. Schließlich erfolgte die Krönung zum Kaiser durch den Papst, mit Rücksicht auf die Erinnerungen an den Sacco di Roma, in Bologna (24.2.1530). Es war die letzte Kaiserkrönung durch einen Papst. Im Hinblick auf die kirchlichen Probleme in Deutschland suchteK. sich der ausdrücklichen päpstlichen Konzilszusage zu versichern. DochClemens VII. war nur zur Unterstützung einer kaiserlichen Ausgleichspolitik bereit, die ohne Konzil auskam.

    DieKonzilsfrage bildete das zentrale Problem in den BeziehungenK. zum Papsttum. Der Kaiser nahm die jahrhundertealten Rechte des „Vicarius ecclesiae“ in Anspruch und verlangte vom Papsttum den vollen Anschluß an seine Kirchenpolitik. Der innerstaatliche Aspekt seiner Kirchenpolitik war, wie fast überall im damaligen Europa, gekennzeichnet durch den immer stärkeren Ausbau der staatlichen Verfügungsrechte (auch in finanzieller Hinsicht) im kirchlichen Bereich. So wie hier zeigt sichK. auch in der Hochschätzung des Konzils als Mittel der kirchlichen Wiedervereinigung von der spätmittelalterlichen Tradition beeinflußt. Aber die Skepsis gegenüber einem Konzil, die auf den Erinnerungen an den Konziliarismus des 15. Jahrhunderts basierte, die Gefährdung der päpstlichen Primatialrechte durch den Kaiser und die politische Rücksichtnahme auf Frankreich beeinträchtigten das Engagement des Papsttums für die vom Kaiser verfolgte Konzilspolitik. Wo das Papsttum zu einer Kooperation nicht bereit war, versuchteK. eine Politik der religions- und kirchenpolitischen Aushilfen, die eine künftige Zusammenarbeit mit dem Papsttum durchaus offenhielt. Seine Kritik an den meisten Päpsten seiner Zeit bezog sich auf ihre dynastische Politik in Italien und ihre Verbindungen zu Frankreich. Auch die NeutralitätspolitikPauls III., die seine Einbeziehung in das politische Spannungsfeld Kaiser-Frankreich zu verhindern trachtete, hatK. als Begünstigung seines Gegners aufgefaßt.

    Diekirchlichen und politischen Verhältnisse im Reich hatten sich seit den Reichstagen in Worms 1521 und Speyer 1526 erheblich gewandelt. Seit dem Speyrer Reichstagsabschied (1529) stand den Altgläubigen ein reichsständisch organisierter Protestantismus gegenüber.K. und seine Berater knüpften nun nicht an das Wormser Edikt an, sondern versuchten einen neuen kirchenpolitischen Kurs. Der Kaiser konnte sich dabei auf die weitverbreiteten Ideen eines kirchlichen Ausgleichs stützen (Erasmus), andererseits konnte gegenüber den radikalen Richtungen der Reformation (Zwingli) mit der gemäßigten Richtung Kursachsens – und hier besonders mit dem Flügel um Melanchthon – gerechnet werden. Der Kaiser nahm dabei als „Vicarius ecclesiae“ ein Entscheidungsrecht in Anspruch, das tief in theologische Fragen hineinreichte. Nach der Überreichung der Confessio Augustana (25.6.1530) wurde es für den Kaiser zunehmend schwieriger, die Position eines unparteiischen Schiedsrichters weiter aufrecht zu erhalten. Im kaiserlichen Staatsrat wurden folgende alternative Etappen des Vorgehens gegenüber den Protestanten festgelegt: Schiedsgericht, Konzil, Gewalt. Es zeigte sich rasch, daß dieses Programm problematisch und in der Durchführung außerordentlich schwierig war, besonders im Hinblick auf die Haltung des Papstes und der katholischen Reichsstände.

    K. und seine Räte konnten den provokanten Ton, den die altgläubigen Theologen Eck und Cochläus in die vom Kaiser in Auftrag gegebene Confutatio des Augsburger Bekenntnisses brachten, mäßigen. Gleichzeitig aber führte der Versuch, vonClemens VII. eine bindende Zusage in der Konzilsfrage zu erhalten, nicht zum Erfolg. August 1530 wurden die Reunionsverhandlungen in den Reichstagsausschüssen ergebnislos abgebrochen. Eine Wendung zum harten Kurs von 1521 wurde vonK. vollzogen, die so weit ging, daß er Anfang September die Bereitschaft der katholischen Reichsstände zu einem gewaltsamen Vorgehen gegen die Protestanten sondierte. Die Katholiken zeigten sich vorsichtig und mißtrauisch, und auchK. war augenblicklich zur militärischen Zerschlagung des Protestantismus weder in der Lage noch willens. Schon hier zeichnet sich die später vorherrschende Problematik der Überlagerung verfassungspolitischer und konfessionspolitischer Fronten ab; der Kaiser hat auch und gerade bei den katholischen Ständen zunehmend mit politischer Opposition gegen alles zu rechnen, was dem Ausbau seiner monarchischen Stellung auf Kosten der Stände dienen konnte. Deshalb rückte der Konzilsgedanke wieder in den Vordergrund: im Reichstagsabschied wird binnen Jahresfrist ein allgemeines Konzil in Aussicht gestellt. Aber es ist nicht zu übersehen, daß unter Androhung reichsrechtlicher Sanktionen auch die Restitution säkularisierten Kirchengutes gefordert wird. Die Frage der kirchlichen Wiedervereinigung Deutschlands hatte sowohl|für den Kaiser als für seine Gegner eine starke politische Komponente. Es wäre eine falsche Idealisierung der kaiserlichen Politik, davon abzusehen, daß eine Reunion Deutschlands eine politische Stärkung des Kaisers bedeutete. Aus dieser Erkenntnis resultiert die französische Gegnerschaft gegen diese Politik.

    Auf dem Augsburger Reichstag wurde zwischenK., den Kurfürsten und Ferdinand über dessen Wahl zum römischen König verhandelt. Am 5.1.1531 wurde Ferdinand in Köln von den katholischen Kurfürsten zum römischen König gewählt und am 11.1. in Aachen gekrönt. Der sächsische Kurfürst hatte an dem Akt nicht teilgenommen. Sein prinzipieller Ausschluß von der Wahl, denK. gewünscht hatte, war am Widerstand der anderen Kurfürsten gescheitert. Der Kaiser konnte nicht verhindern, daß Kursachsen einen förmlichen Protest gegenFerdinands Wahl erhob. Ferdinand schloß ein Defensivbündnis mit seinen Wählern. In beidem zeigt sich die Verhärtung der konfessionellen Fronten. Für das Reich bedeutete die Durchsetzung der Königswahl Ferdinands einen „weiteren Schritt zu einer habsburgischen Erbmonarchie“ (Lutz). Als dessen Folge ist der Zusammenschluß evangelischer Fürsten und finanzstarker Reichsstädte zu Schmalkalden (27.2.1531) zu sehen. Der Kaiser hatte von nun an im Reich mit einer fest organisierten Opposition zu rechnen. Zu ihr stießen zeitweilig auch die Herzoge von Bayern, weil in der Nichtanerkennung der Königswahl Ferdinands und in der Abwehr der kaiserlichen Präpunderanz eine Interessengleichheit bestand.K. hatte sich in einem Geheimvertrag mit seinem Bruder („Moderación del poder“) alle entscheidenden politischen Prärogativen weiterhin gesichert.

    Unter diesen Umständen und vor dem außenpolitischen Hintergrund der nicht gebannten Türkengefahr war an die Durchführung der Augsburger Beschlüsse nicht zu denken. Nimmt man die Unmöglichkeit, das Konzil in Gang zu bringen, ferner die Zurückhaltung Frankreichs und die Verstimmung Englands hinzu, so begreift manK. Intention, mit den Protestanten einen vorläufigen Frieden abzuschließen. Auf dem Regensburger Reichstag (April/Juli 1532) verhandelte er mit den Altgläubigen, parallel dazu mit den Evangelischen in Schweinfurt und Nürnberg, unter Vermittlung von Mainz und Pfalz. Diese Verhandlungen führten zumNürnberger „Anstand“ (23.7.1532), einem bis zu einem Konzil befristeten Religionsfrieden. Seinem Rechtscharakter nach stellt er einen VertragK. mit evangelischen Reichsständen außerhalb des Regensburger Reichsabschiedes dar. Gegen die Beteiligung an der Türkenhilfe wurden die Religionsprozesse am Reichskammergericht eingestellt. Das Reich geriet dadurch „verfassungsrechtlich in den Zustand eines permanenten Provisoriums“ (Zeeden). Die KehrtwendungK. von der harten Linie (November 1530) zur Kompromißbereitschaft verdeutlicht, wie unterschiedlich – weil eben abgestimmt auf die außenpolitische Situation – der Stellenwert der deutschen Glaubensfrage im Kontext seiner Gesamtpolitik war. Für den deutschen Protestantismus resultierte ausK. Entscheidung von 1532 die Möglichkeit, sich weiter auszubreiten und zu konsolidieren.

    K. konnte sich nun demTürkenproblem zuwenden. Aber nur mit Mühe war er durch Ferdinand zu bewegen, mit seinem Heer bis Wien zu ziehen. Die Umkehr Suleimans nach der vergeblichen Belagerung von Güns (August 1532) kamK. Plänen, so rasch wie möglich über Italien nach Spanien zurückzukehren, sehr entgegen. Von dort aus wollte er seinen „Kreuzzugsplan“ gegen die Türken realisieren. Der Einsatz an der kontinentalen Türkenfront hingegen sollte Sache seines Bruders bleiben. Im Rahmen des habsburgisch-französischen Hegemoniekampfes bewirkte die Türkenfrage eine Ausweitung der Konfliktstoffe im Reich und in Europa. Diese Entwicklung erreichte in den 30er und 40er Jahren des 16. Jahrhunderts einen Höhepunkt. Aufgrund ihrer Einkreisungsmentalität tendierte die französische Politik zur Verbindung mitJohann Zápolya und dem Sultan. Die europäische Solidarität in der Abwehrhaltung zum Osmanenreich löste sich im Gefolge des habsburgisch-französischen Hegemoniekampfes auf. Dabei ist zu beachten, daß nicht nur Frankreich der treibende Teil war. AuchK. hat zeitweilig, wenn auch ohne Erfolg, die Barbareskenstaaten in sein politisches Konzept zu integrieren versucht (Verhandlungen mit Chaireddin Barbarossa 1534, 1537 f.). Bei den Reichsständen bewirkte die Türkenfrage eine überkonfessionelle, reichspatriotische Solidarität. Deswegen waren die Beziehungen Frankreichs zu den Reichsständen andauernd Belastungsproben ausgesetzt.

    In Bologna trafK. wieder mitClemens VII. zusammen (Dezember 1532-Februar 1533). Das Klima hatte sich seit dem Nürnberger Religionsfrieden verschlechtert;K. gelang weder die Durchsetzung der Konzilsforderung – geschickt schob der Papst das Problem auf die Sondierung einer französischen Teilnahme ab – noch die Revision der AnnäherungClemens VII. anFranz I. Der Beitritt des Papstes zu einer Allianz mit Mailand, Mantua, Ferrara,|Genua, Siena, Lucca und dem Kaiser zur Sicherung des Status quo in Italien war nur ein Augenblickserfolg fürK.Franz I. hatte beiClemens VII. schon 1531 die vonK. im Frieden von Barcelona zugesagte, später je doch verweigerte Restitution von Reggio und Modena an die Kurie für den Vorschlag eines Eheprojekts (Orléans–Katharina von Medici, Nichte des Papstes) nützen können. Die vonClemens VII. versprochene Mitgift – Parma, Piacenza, Reggio, Modena etc. – hätte die Begründung einer französischen Sekundogenitur in Italien bedeutet. Obwohl letzteres nicht verwirklicht werden konnte, blieb die politische Grundlinie des Papstes nun bis zu seinem Tod (25.9.1534) die Unterstützung Frankreichs. Als Gegenleistung für die Blockierung des Konzils erreichteFranz I. vom Papst die Unterstützung seiner Zusammenarbeit mit Hessen zur Rückführung Herzog Ulrichs nach Württemberg. Aus dieser politischen Konstellation resultierten zu einem beträchtlichen Teil die Isolierung des Hauses Habsburg und die Rückschläge von 1534 im Reich. Hinzu kam das EinschwenkenHeinrichs VIII. auf einen antihabsburgischen Kurs (1533).

    Am Verhältnis des Kaisers zum Reich in den 30er Jahren zeigt sich, wie schon früher, daßK. im Rahmen seiner erop. Politik den deutschen Problemen nur eine sekundäre Bedeutung beimaß. Da der habsburgische Territorialbesitz im Reich (abgesehen von den Niederlanden und der Freigrafschaft Burgund, die eine Sonderstellung einnahmen) seit Anfang der 20er Jahre Ferdinand unterstand, warK. nirgendwo direkt mit den reichsrechtlichen Problemen der um sich greifenden Reformation konfrontiert.

    Seit dem Scheitern der Verlängerung des Schwäbischen Bundes (Ende 1533) und den darauffolgenden französisch-hessischen Bündnisverhandlungen drohte eine militärische Auseinandersetzung um das seit 1520/21 in habsburgischer Hand befindliche Württemberg. Das württembergische Engagement paßte damals weder inK. noch inFerdinands Konzept. „Wenn man an die Schlüsselstellung Württembergs für die habsburgische Macht im alten Deutschland denkt, … so bleibt es schwer begreiflich, weshalb die kaiserliche Politik, die um Mailand ein Menschenalter lang kämpfte, den Verlust so leicht hinnahm“ (Brandi). Seit dem Beginn seines Kaisertums waren fürK. Mailand und Württemberg inkommensurable Größen. Zudem nahm den seit 1533 in Spanien weilendenK. die ureigenste aragonesische Expansionspolitik in Anspruch, hinter die auch ein Angriff auf Frankreich, mit demFranz I. damals gerechnet hat, zurücktrat: dasFlottenunternehmen gegen Tunis. Diese geglückte Expedition, die auf dem Zusammenwirken von Landheer und Flotte im Juli 1535 gegen den seit 1534 mit Frankreich verbündeten KorsarenChaireddin Barbarossa beruhte, hatte eine starke Wirkung aufK. Selbstbewußtsein, auch steigerte sie sein Ansehen in der europäischen Öffentlichkeit. Der anschließende Besuch seines neapolitanischen Königreiches und sein Einzug in Rom (Herbst 1535) glichen einem Triumphzug. Die politische Bedeutung des Tunisunternehmens hingegen darf nicht überschätzt werden (wie von Rassow), denn die Macht der Barbaresken war keineswegs vernichtet oder auch nur für längere Zeit geschwächt.

    In den 30er Jahren stiegen dieKosten für Militärorganisation und Kriegführung stark an. Die Ausrüstung des Heeres und der Flotte und die Anwerbung von Söldnern erforderten die kurzfristige Aufbringung von Geldmitteln, insbesondere im Frühjahr, wenn die Kriegführung begann. Die Kriegskosten belasteten den kaiserlichen Finanzhaushalt mit über 50%. Die relativ hohen EinnahmenK. in den spanischen Königreichen allein schufen keine Abhilfe. Erst der steigende Zustrom von Edelmetallen aus der Neuen Welt gab vor allem die Basis für eine Anleihepolitik ab, deren Rahmen sich bis in die 50er Jahre mehr als verdoppelte. Doch haben diese Kreditoperationen die Staatsverschuldung nur beschleunigt.

    Mit dem PontifikatPauls III., der die MittelmeerpolitikK. von 1535 unterstützt hatte, ergaben sich neue Voraussetzungen zur Lösung der europäischen Probleme. Der neue Papst stufte die Wiederherstellung der Glaubenseinheit hoch ein und stand der Konzilsfrage positiv gegenüber. Vorbedingung dazu schien ihm aber die Erneuerung des europäischen Friedens, die er zunächst durch einen kompromißlos neutralen Kurs beiK. undFranz I. zu erlangen versuchte.

    Der Tod des Herzogs von Mailand, Francesco Sforza (1.11.1535), veränderte die Situation in Italien schlagartig – die Mailänder Frage wurde wieder akut.Franz I., der von seiner Verwandtschaft mit den Visconti Ansprüche auf Mailand ableitete, schlugK. vor, das französische Königshaus mit dem Herzogtum zu belehnen.K. ließ im Winter 1535/36 verhandeln, stellte aber hohe Bedingungen, voran den weiteren Besitz der lombardischen Festungen, und die Belehnung Angoulêmes (3. Sohn Franz' I.) statt Orléans'.K. war es damals jedoch mit dem Gedanken der Abtretung Mailands an einen französischen Prinzen nicht ernst. Dies hat Brandi mit Recht betont, wogegen RassowK. Bereitschaft behauptete, für das Ziel der Erhaltung des Friedens und einer in Gang zu bringenden Konzilspolitik den hohen Preis von Mailand als Apanage für einen französischen Prinzen zu zahlen. Doch war nicht zu erwarten, „daß der Sieger von 1529 auf den Preis langjähriger Kämpfe verzichten werde“ (Lutz). Entgegen Rassow läßt sich in der MailandpolitikK. eine gerade Linie bis zur geheimen InvestiturPhilipps (1540) ziehen.

    Es war nur noch eine Frage der Zeit, wann der Krieg gegen Frankreich wieder ausbrechen würde. AlsK. auf EinladungPauls III. Fragen des Konzils in Rom besprach, traf ihn die Nachricht vomfranzösischen Einmarsch in Piemont und der Einnahme von Turin (3.4.1536).Franz I. sicherte sich mit diesem Überraschungserfolg ein Tauschobjekt für das erstrebte Mailand, für dessen Eroberung seine Kräfte zu schwach gewesen wären (Rassow).

    K. benützte diese Nachricht zu einer großangelegten politischen Demonstration. Am Ostermontag (11.4.) hielt er im Vatikan vor dem Papst, den Kardinälen und den Diplomaten eine eineinhalbstündige Rede in spanischer Sprache. Er klagteFranz I. an, den Frieden von Cambrai verletzt und den Krieg begonnen zu haben. An den Papst appellierte er, seines Schiedsrichteramtes gegen den Friedensbrecher zu walten. Dieser SchrittK. ist keineswegs als spontaner Ausdruck persönlicher Entrüstung überFranz I., sondern als überlegter, propagandistisch motivierter Auftritt zu werten: hier in Rom sollte der französische König vor der europäischen Öffentlichkeit, insbesondere vor der italienischen, als notorischer Friedensstörer denunziert werden. Die beabsichtigte Wirkung auf den Papst blieb aus. Er ließ sich nicht auf die SeiteK. ziehen, sondern blieb neutral und lediglich zur Friedensvermittlung bereit. Denn in politischen Fragen war ihm eine SchwächungK. in Italien wünschenswert. Zu einer Unterstützung in der Konzilspolitik hingegen war er bereit: für Mai 1537 wurde nach Mantua ein allgemeines Konzil anberaumt.

    Auf SeitenK. war man für den militärischen Gegenschlag mit Land- und Seestreitkräften gleichermaßen gut gerüstet. Zwei strategische Konzepte standen zur Debatte: Leyva trat für eine Rückeroberung Piemonts ein. Dorias Konzept bestand darin, mit den Seestreitkräften Marseille zu erobern.K. entschied sich für Doria; ex post gesehen war dies eine Fehlentscheidung. Ausgehend von den Erfahrungen im Falle von Tunis, die allerdings auf Marseille nicht paßten, gabK. dem Offensivprojekt den Vorrang. Von noch größerer Bedeutung für den Mißerfolg des Kriegsplanes war die Taktik von Montmorency – Wegschaffen der Vorräte, starke Befestigung von Marseille. Vor allem deshalb konnte Marseille durch einen kombinierten Angriff von Land- und Seestreitkräften nicht eingenommen werden. Anfang September mußte die kaiserliche Armee in die Lombardei zurückkehren. Indessen beschleunigte das französisch-türkische Bündnis, das in Italien als bedrohlich empfunden wurde, die Zusammenarbeit zwischen Papst und Kaiser. Die zwischenPaul III.,K., Ferdinand und Venedig am 8.2.1538 abgeschlossene Türkenliga war ein wichtiger Schritt auf diesem Weg. Die VerhandlungenPauls III. mitFranz I. undK. seit dem 19.5. inNizza endeten am 17./18.6. mit einem zehnjährigen Waffenstillstand, der den Status quo in Italien sanktionierte. Danach gingK. auch auf die Territorialinteressen des Hauses Farnese ein und vereinbarte mitPaul III. in Genua die Eheschließung seiner natürlichen Tochter Margarete mit Ottavio Farnese, dem Enkel des Papstes – sie erfolgte am 4.11.1538 – gegen die hohe Bewilligung auf die Einkünfte der spanischen Kirche. Auf dem familiären TreffenK. mitFranz I. inAigues-mortes (14.-16.7.) kam es zu Absprachen, die das Programm einer künftigen Zusammenarbeit in der Türken- und Glaubensfrage – bei letzterer im Sinne einer Reunionspolitik – entwarfen. Auf der persönlichen Ebene schien die Freundschaft der „princes chrétiens“ eingekehrt. Aber das Faktum, daß kein Friede zustande gekommen war und somit alle Streitfragen ungelöst blieben, wog ungleich schwerer.

    Der Gedanke einerkirchlichen Reunionspolitik trat nun immer stärker in den Mittelpunkt der Beziehungen zwischen Kaiser und Reich. Die Mission des ReichsvizekanzlersMatthias Held bei den Schmalkaldenern (1537) scheiterte. Ein Konzil, das in Mantua stattfinden sollte, schien den Protestanten unannehmbar. Hierauf folgte die Gründung eines katholischen Gegenbundes in Nürnberg (10.6.1538). In zeitlicher Parallele zu seinen Verhandlungen in Nizza ließK. einen „weichen“ Kurs zur „pacification de l'Allemagne“ einschlagen. Der Gruppe der intransigenten Mitglieder des katholischen Bundes stand eine fürstliche Mittelgruppe, voran KurfürstJoachim II. von Brandenburg, gegenüber. Dieser bot nunK. seine Vermittlerdienste für Religionsverhandlungen an. Auf diese Initiative warK. bereit einzugehen. Auch die|Kurie schien zur Duldung oder Unterstützung dieser Politik bereit.Johann von Weeze, Erzbischof von Lund, wurde noch 1538 ins Reich abgefertigt, um in Kooperation mit Ferdinand den Frankfurter „Anstand“ (19.4.1539) auszuhandeln, der den Protestanten ähnliche Zusicherungen gab wie 1532. So wie damals erhoffte sichFerdinand Unterstützung zur Türkenhilfe; nun aber beriefK. ein Religionsgespräch zum Zwecke der theologischen Verständigung und der kirchlichen Reunion ein. Das in Hagenau geplante, in Worms Ende 1540 unter Beteiligung führender Theologen auf altgläubiger wie evangelischer Seite und unter Leitung Granvellas begonnene Colloquium erwies sich als schwierig. Der Kaiser ließ es auf den für den 6.1.1541 nach Regensburg ausgeschriebenen Reichstag verlegen. Dort waren die Voraussetzungen für ein kaiserliches Eingreifen in die Verhandlungen gegeben. Gerade durch die Kombination eines theologischen und politischen Ausgleichs versprach sichK. eine religiöse Wiedervereinigung Deutschlands. Doch war für deren Gelingen auch die europäische Situation entscheidend.

    Am Vorabend des Reichstags waren die BeziehungenK. zu Frankreich weit entfernt von jener, gewiß künstlichen Atmosphäre des Entgegenkommens der Jahre 1538/39. DennFranz I. hatte die Erwerbung Mailands im Auge zu behalten; er versuchte sie mit den Mitteln der dynastischen Politik. Verschiedene Eheprojekte für Orléans– nach dem Tode des Dauphins Franz (1536) rückte Karl, der dritte SohnFranz I., nach – trug er anK. heran, worauf dieser sich auf die gewohnte Verschleppungstaktik verlegte und Alternativen wie die Betrauung mit der Regentschaft in den Niederlanden vorbrachte, um der Begründung einer französischen Sekundogenitur in Mailand vorzubeugen. Solche Mittel waren nicht geeignet, die Probleme zwischenK. und Frankreich zu lösen. Im Oktober 1540 beschloßK., den unsicheren dynastischen Wechselfällen durch die geheime Investitur seines Sohnes Philipp mit Mailand zuvorzukommen.

    Im Hintergrund arbeitete die französische Diplomatie seit dem Frühjahr 1540 auf einen neuen Krieg hin. Ihre Kooperation mit den Türken beeinflußte den Friedensschluß Venedigs mit dem Sultan (2.10.1540), und für 1541 waren weitreichende französisch-türkische Operationen in Italien geplant. An die weitgespannten Ziele der kaiserlich-päpstlichen Türkenliga von 1538 war nun schon wegen Venedigs Neutralitätspolitik nicht mehr zu denken. Doch begann sich auchK. außenpolitisch abzusichern. 1540 vollzog er eine vorsichtige Annäherung anHeinrich VIII., um im Falle des Bruchs mit Frankreich einen Bündnispartner zu haben. In Deutschland ließ der Kaiser auf Anraten seines Bruders den „Fall des Landgrafen von Hessen“ (Bigamie) sondieren. Die Auseinandersetzungen mit Kursachsen wegen der erbrechtlichen Folgen aus der Doppelehe sowie die Angst vor reichsrechtlichen Konsequenzen ließen Philipp schließlich auf die LinieK. einschwenken.

    Das Scheitern der Reunionspolitik des Kaisers auf demRegensburger Reichstag 1541 hat verschiedene Gründe: es gab theologischen und politischen Widerstand auf katholischer Seite (eine intransigente Gruppe um Bayern, Mainz; die Kurie), Zögern und theologischen Widerstand auf protestantischer Seite (Luther). Als die Konkordienverhandlungen der Theologen Gropper, Pflugk, Eck, Bucer und Pistorius in der Kernfrage der Sakramentenlehre zu keiner Einigung führten, war man auf keiner Seite bereit, den in anderen theologischen Fragen erreichten Konsens als „Teilkonkordie“ zu akzeptieren. Seitens der Kurie und der katholischen Fürsten wurde nun wieder die Lösung der Kirchenfrage durch ein Konzil in den Vordergrund gerückt. Die Fronten hatten sich neuerdings verhärtet.K. war auf die Linie der Politik einzelner befristeter Konzessionen den Protestanten gegenüber zurückgeworfen. Der Reichsabschied verlängerte den Nürnberger Religionsfrieden von 1532; darüber hinaus sicherte eine Geheimabsprache ohne reichsrechtliche Verbindlichkeit den Protestanten weiterreichende kirchenpolitische Zugeständnisse (unter anderem die Reformation landsässiger Stifte und Klöster) zu. Ebenfalls auf dem Wege einer geheimen Deklaration versuchten die Altgläubigen eine kirchenpolitische Absicherung: die Bestätigung des katholischen Bundes. Dieses VorgehenK. hat den verworrenen Rechtszustand noch weiter belastet. In machtpolitischer Hinsicht verfolgte es das Ziel, ein gewisses Gleichgewicht unter den Religionsparteien zu erhalten; die Ergebnisse der Heldschen Mission zur Bildung eines katholischen Gegengewichtes waren ihm nun willkommen. Aber er hat auf die Vertreibung Herzog Heinrichs von Braunschweig-Wolfenbüttel (1542) durch die Schmalkaldener, die dies Gleichgewicht zum Nachteil des katholisch Bundes verschob, nicht reagiert. DieVereinbarungenK.mit einzelnen nichtkatholischen Reichsfürsten am Rande des Reichstags in Regensburg sind als die „Grundlegung der späteren Triumphe des Kaisers“ zu werten (Cardauns). Die Verträge mit Hessen (13.6.1541) undJoachim II. von|Brandenburg (24.7.) liefen auf die Schwächung der äußeren Politik des Schmalkaldischen Bundes hinaus. Gegen die Tolerierung der Doppelehe beziehungsweise die Anerkennung der brandenburgischen Kirchenordnung wurde beiden Fürsten ein Bündnis mit Frankreich und eine Aufnahme von dessen Verbündetem, demHerzog von Kleve, in den Schmalkaldischen Bund untersagt. Für die PolitikK. fiel die vom Landgrafen ausgehandelte Conditio, daß der Vertrag im Falle eines Krieges gegen alle Schmalkaldener null und nichtig sein sollte, einstweilen nicht ins Gewicht.

    Diese VertragspolitikK.s verhinderte bis zum Schmalkaldischen Krieg einen Erfolg der französischen Bündniswerbungen bei den deutschen Protestanten. Aber auch die französisch-türkische Allianz trug zur reservierten Haltung der deutschen Fürsten gegenüber Frankreich bei. Denn die ursprünglich im Mittelmeerraum vorgesehene Kooperation der Türken mit Frankreich erhielt nach dem Tode Zápolyas (21.7.1540) wieder einen kontinentalen Aspekt: Suleiman wollte eine Festsetzung Ferdinands in ganz Ungarn verhindern.

    Von der Mittelmeerpolitik zum „großen Plan“K.s führt eine deutlich sichtbare Linie. Zunächst hatte die Intensivierung der französisch-türkischen Beziehungen eine Verschärfung der europäischen Spannungen zur Folge. Sie finden ihren Ausdruck in der Ermordung des französischen Gesandten Rincone und seines Begleiters Fregoso – beide befanden sich auf der Rückreise nach Konstantinopel – am 3.7.1541 durch spanische Soldaten auf dem Po bei Pavia.K. hat zwar jegliche Verantwortung zurückgewiesen, aber eine gewisse Mitwisserschaft läßt sich nachweisen (Cardauns).K. beeilte sich, nach dem Regensburger Reichsabschied (Ende Juli) nach Italien zu reisen, um von dort aus mit den seit 1538 zur Verfügung stehenden spanisch-genuesisch-neapolitanischen Flottenverbänden einen Schlag gegen die neuerdings mit den Türken verbündeten Barbaresken zu führen. Die Eroberung von Algier entsprach der offensiven Afrikapolitik, wie sie seit langem von Spanien aus projektiert wurde.K. wollte den Erfolg Dorias an der italienischen und afrikanischen Küste von 1540 mit einer Expedition nach Algier krönen und die habsburgische Herrschaft im westlichen Mittelmeer sichern. Zunächst galt es jedoch, Italien vor einem französischen Angriff zu sichern, und Doria ist auch noch im Sommer 1541 in erster Linie für den Schutz Genuas eingetreten. Dazu kamen nautische Bedenken gegen das Algierprojekt angesichts der fortgeschrittenen Jahreszeit. Dennoch setzteK. den Algierplan durch. Auch die bedrängte Lage seines Bruders in Ungarn – vor Ofen – konnte daran nichts ändern. Die Entscheidungssituation war analog zu 1532:K. hatte sich zwischen dem mediterranen Kriegsschauplatz und dem ungarischen zu entscheiden. „Und genau wie damals ist die Entscheidung zugunsten der Mittelmeer-Länder gefallen“ (Cardauns). Nicht Ungarn, sondern Algier eröffnete die Aussicht auf Waffenruhm und auf eine maritime Konsolidierung des spanisch-italienischen Herrschaftsbereiches – beides wurde durch den Verlust der Flotte am 24./25.10.1541 in den Herbststürmen vor der Küste von Algier begraben.

    Frankreich hat dies ScheiternK. nicht sofort auszunützen vermocht. Erst im folgenden Jahr setzte der Krieg ein. In einer Zwangslage seinem türkischen Verbündeten gegenüber erklärteFranz I. am 10.7.1542 dem in Spanien weilenden Kaiser den Krieg – in einer Situation, in der eine Hilfe durch türkische Flottenverbände nicht erwartet werden konnte. Der gut gerüsteteK. hingegen hatte mit einem Defensivkonzept – kein Einfall in Piemont, statt dessen Konzentration auf die Verteidigung der niederländischen und spanischen Grenze – Erfolg. Van Rossem scheiterte im Juli an der Maas, der Dauphin vor Perpignan. Die BündnisseFranz I. mit Dänemark-Norwegen und Schweden (seit 1541) erwiesen sich als wenig ergiebig.K. hingegen konnte nach langen, schwierigen Verhandlungen am 11.2.1543 einen Bündnisvertrag mit England abschließen. Es war von großer Wichtigkeit für den weiteren Waffengang, daß darin eine gemeinsame Operation in Nordfrankreich geplant war.

    Mit dem Verlassen seiner spanischen Königreiche im Frühjahr 1543 – der 16jährige Philipp wurde mit der Regentschaft betraut – tratK. in eine neue Phase der militärischen Auseinandersetzung mitFranz I. ein, die Brandi mit Recht als wesentliches Teilstück der Realisierung des „großen Plans“ bezeichnet hat. Auch wenn die Kohärenz der kaiserlichen Politik 1543-47 vielleicht durch Brandi überschätzt worden ist, kann man sich doch dem Eindruck nicht entziehen, daßK. nunmehr nach den mangelhaften Erfolgen in Südeuropa und im Mittelmeer konsequent in Mitteleuropa Entscheidungen und Erfolge sucht. Programmatik und Faktizität der kaiserlichen Politik kamen deshalb weitgehend zur Deckung, weil die Folgerichtigkeit der gesuchten Entscheidungen gegeben war: nacheinander Vorgehen gegen Kleve, Frankreich, die deutschen Protestanten und Lösung der Kirchenfrage auf einem allgemeinen Konzil. Sein erster Weg führteK. nach Italien zuPaul III. In|der Zusammenkunft von Busseto bei Parma (Juni 1543) versuchte er den Papst gegen Frankreich zu gewinnen.Paul III. gab sich neutral und friedensvermittelnd, verlangte aber einen hohen Preis für die Bundesgenossenschaft, nämlich das Herzogtum Mailand für seinen Enkel Ottavio. Der Kaiser war empört, das Klima der Zusammenarbeit auch weiterhin empfindlich getrübt.

    Während auf dem italienischen Kriegsschauplatz Nizza von der gemeinsam operierenden französisch-türkischen Flotte eingenommen wurde, führteK. den Feldzug gegen HerzogWilhelm von Kleve fort, der von Frankreich im Stich gelassen worden war. Dieser kapitulierte nach der Zerstörung Dürens. Der Vertrag von Venlo (7.9.1543) legte ihm die Rückkehr zur „Religion des Kaisers“ und den Verzicht auf das französische Bündnis auf. Zur Arrondierung der niederländischen BesitzungenK. mußte er Geldern und Zütphen abtreten. Die Unterwerfung Kleves war von großer Bedeutung fürK. militärisch-politische Position, sie festigte seine Autorität im Reich erheblich. Zudem schob er den niederrheinischen Reformationsbestrebungen (in Kleve, Köln, Westfalen) einen Riegel vor.Franz I. ging der letzte Kontakt zu den Reichsständen verloren.

    Auf dem am 20.2.1544 eröffnetenReichstag von Speyer stand an erster Stelle das HilfegesuchK. gegen Frankreich zur Debatte. Propagandistisch wurde es untermauert durch die Verurteilung des französisch-türkischen Bündnisses: der Kaiser müsse den „Erbfeind der Christenheit“ nun indirekt bekämpfen; erst nach der Niederwerfung Frankreichs könne auch der Türke bezwungen werden. Tendenzen gegen einen Frankreichfeldzug und für die Annahme der päpstlichen Friedensvermittlung bestanden unter den süddeutschen Fürsten (Bayern, Württemberg, Salzburg); doch die Mehrheit der Reichsstände reagierte aufK. Initiative positiv: eine Truppe von 28 000 Mann, als Türkenhilfe deklariert, wollte man für 6 Monate aufbieten. Die habsburgische Politik errang damit gegenüber den Reichsständen ihren größten Erfolg seit 1532. Nun erst wurde über die ständischen Gegenforderungen verhandelt. Seitens der Protestanten wurden die alten Forderungen nach Sicherheitsgarantien auf der Basis der 1542/43 verlängerten Regensburger Deklaration (1541) erhoben und erweitert durch das Verlangen nach reichsrechtlicher Gleichstellung der Augsburger Konfession. Ihre Erfüllung glaubteK. unter dem Zwang des Handelns nicht verweigern zu können. Jedoch befristete er diese Zusagen bis zu einem Nationalkonzil – hierbei reicht der Bogen bis 1524 zurück – oder Reichstag. Die Vertagung einer Lösung der kirchenpolitischen Fragen, ein vonK. oft praktizierter Ausweg, läßt nicht die Zusagen, sondern das Verfahren als solches problematisch erscheinen.K. Gewissensvorbehalt scheitert schließlich an strukturellen Entwicklungen, die im Schutze der kaiserlichen befristeten Zusagen zu kaum oder überhaupt nicht widerrufbaren Ergebnissen in Kirchenorganisation, Säkularisierung und religiösem Bewußtsein der Ober- und Bildungsschichten führten. Deshalb ist der taktische, nicht der sachliche Stellenwert der Zusagen im Rahmen der politischen Konzeption des Monarchen hoch einzuschätzen. Die Zusage einer „christlichen Reformation“ läßt wohl keinen Zweifel an absichtlicher Zweideutigkeit; denn die dehnbare Formel konnte protestantische Reformation, katholische papsttreue Reform oder ein antipapales, cäsaropapistisches Reformwerk des „mittleren Weges“ bedeuten.

    1544 istK. die Integrierung der reichsständischen Kräfte im Konflikt mit Frankreich gelungen. Die Auswirkungen dieser einmaligen Identität zwischen „Kaiser und Reich“ erhellen, daß sich dieser Konflikt bei einer dauerhaften Unterstützung seitens der Reichsstände wohl anders entwickelt hätte. Dagegen zeigt das propagandistische Schlagwort der „spanischen Servitut“, das in den 40er Jahren aufkommt, wie stark die Stände im allgemeinen den Kontrast zwischen ihren Zielsetzungen und jenen des Kaisers und letztlich zwischen Kaiser und Reich empfanden. Entscheidend fürK. Beziehungen zum Reich in den späteren Jahren seines Kaisertums war die Erfahrung, daß er sich nicht einmal auf dem Höhepunkt seiner Macht in den anstehenden religions- und verfassungspolitischen Fragen gegen die Stände durchsetzen konnte.

    Die Konzessionen an die Protestanten, die ohne Konsultation der Kurie erfolgt waren, führten in Rom zu einer scharfen Reaktion, die sich in einem päpstlichen Dokument entlud, das in ganz Europa verbreitet wurde („Tadelsbreve“ vom 24.8.1544) und unter anderem die katholischen Reichsstände gegen die Kompromißpolitik des Reichsoberhauptes mobilisieren sollte. Die nicht minder heftigen publizistischen Gegenaktionen der Protestanten zeigen, wie stark deren Vertrauen inK. zu diesem Zeitpunkt war, als er den Krieg an Maas und Marne nach Frankreich hineingetragen hatte. Trotz erheblicher militärischer ErfolgeK. ging die Taktik des Gegners, keine Entscheidungsschlacht anzunehmen,|sondern die kaiserlichen Truppen an den Festungen aufzuhalten und die Rückzugslinien abzuschneiden, im großen und ganzen auf. Schon vor der Festung Sankt Dizier begann die allmähliche Zersetzung des kaiserlichen Heeres, die durch den ausbleibenden Sold beschleunigt wurde. DaHeinrich VIII. seine Kräfte auf die Belagerung von Boulogne konzentrierte, mußteK. auf den Vorstoß nach Paris verzichten. „Der Vormarsch war weiter nichts als ein strategisches Manöver zur Beendigung des Krieges“ (Cardauns).

    Durch den raschen Friedensschluß hoffte der Kaiser freie Hand für seine Pläne im Reich zu gewinnen. Im ostensiblenFriedensinstrument von Crépy (20./22.9.1544) gewannFranz I. rechtlich begründete Ansprüche auf Mailand: der Herzog von Orléans sollte binnen Jahresfrist mit der Infantin Maria oder mit ErzherzoginAnna von Österreich verheiratet werden. Allerdings war auch eine Alternative vorgesehen, die sich auf die Niederlande bezog.K. verzichtete somit auf eine völlige Niederwerfung seines Rivalen. Erst aus der Zusammenschau mit dem geheimen Vertragsannex ergibt sich dafür eine Erklärung:Franz I. wurde zur Beschickung des Konzils (nach Trient, Cambrai oder Metz) und zur Unterstützung der Rückführung der Protestanten verpflichtet. „Frankreich sollte in der Rolle eines Trabanten, dem eigene politische Entscheidungen weitgehend genommen waren, die kirchenpolitischen Ziele des Kaisers unterstützen. Diese Ziele waren universal in einem doppelten Sinne. Bei der Wiederherstellung der kirchlichen Einheit – durch den Einsatz diplomatischer Mittel oder auch kriegerischer Macht – ging es nicht nur um Deutschland, sondern um die religiöse Zukunft der ganzen Christenheit“ (Lutz).

    Die ErwartungenK. erfüllten sich nicht. Der Kooperationswille Frankreichs hing davon ab, ob die dynastische Lösung für Mailand zustande kam.K. verzögerte die Einlösung dieser Verpflichtung, und als am 9.9.1545 der für diese dynastische Lösung vorgesehene 2. SohnFranz I. starb, warK. nicht willens, eine Alternativlösung zu erörtern. Damit war die zentrale Voraussetzung einer dauerhaften Aussöhnung mit Frankreich nicht mehr gegeben. Im Augenblick hatte jedochK. auch ohne französische Unterstützung die Hände frei zur weiteren Verfolgung seines „großen Planes“.

    Die nächsten Jahre führten den Kaiser mit demSieg über die Schmalkaldener auf den Höhepunkt seinerMachtentfaltung im Reich und in Europa.Paul III. hatte das Konzil für den 15.3.1545 nach Trient ausgeschrieben. Dies stand in einem gewissen Widerspruch zu der ZusageK.s (Speyrer Reichstag 1544), daß auf dem Reichstag in Worms 1545 über eine „christliche Reformation“ verhandelt werden sollte. Das rasche UmschwenkenK. zu dem Entschluß eines Protestantenkrieges war durch zwei Faktoren beeinflußt: zum einen die Weigerung der Protestanten, das Konzil zu besuchen, zum andern die Bereitschaft des nach Worms entsandten Kardinallegaten Farnese, die Mitwirkung des Papstes bei einem Protestantenkrieg zuzusagen.K. sah das militärische Vorgehen gegen die Häupter des Schmalkaldischen Bundes als Mittel, die Protestanten zum Besuch des Konzils zu zwingen. Aber er war weder gerüstet noch im Reich bündnispolitisch abgesichert. Die Rüstungen wurden nun systematisch vorbereitet, in außenpolitischer Hinsicht konnte er eine Annäherung Englands an Frankreich verhindern; Ferdinand konnte einen Waffenstillstand mit dem Sultan abschließen. Im Reich triumphierte einstweilen die Hinhaltepolitik.K. dürfte allerdings auch innerlich geschwankt haben und von der Vorstellung ausgegangen sein, vor der Entscheidung für den Krieg alle Versuche zur friedlichen Beilegung der Streitfragen ausschöpfen zu sollen.

    Auf dem am 5.6.1546in Regensburg eröffneten Reichstag herrschte kein gutes Verhandlungsklima. Beide Konfessionsparteien schoben einander die Schuld am bisherigen Scheitern der Religionsverhandlungen zu. Der Reichstagsabschied vom 24.6., nach der Abreise der meisten protestantischen Reichsstände verkündet, war der kürzeste seit langem. Die kaiserliche Diplomatie brachte ein Bündnis mit Bayern und Dienstverträge mit MarkgrafAlbrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach und Herzog Erich von Braunschweig-Calenberg unter Dach und Fach. Angesichts der Schwäche der katholischen Reichsstände mußteK. auch protestantische Verbündete gewinnen. Er knüpfte an das System religionspolitischer Aushilfen von 1541/44 an und verpflichtete die protestantischen Bündnispartner auf ein Konzil („ein gemein, frei, christlich Konzil in deutschen Landen“), dessen Form absichtlich unklar gehalten war. Die Ambivalenz dieser Aussagen sollte sich nach dem Sieg über die Schmalkaldener gegenK. wenden. Herzog Moritz von Sachsen wurde der wichtigste Bündnispartner. Seine Länder besaßen eine strategische Schlüsselstellung. Der Vertrag mitK. (19.6.) stellte ihm die sächsische Kurwürde in Aussicht. Gegen die Anerkennung des|Konzils erhielt er die Schutzherrschaft über Magdeburg und Halberstadt – im übrigen sollte sich Moritz zunächst neutral verhalten. Die benötigte Aufmarschbasis sollte das nach außen neutrale Bayern sichern. Der Regensburger Vertrag (7.6.1546) stellte den bayerischen Herzögen – allerdings unter der Voraussetzung, daß sich die Pfalz der PolitikK. gewaltsam widersetzen sollte – die Pfälzer Kurwürde und Pfalz-Neuburg in Aussicht. Eine engere Bindung sollte jenes dynastische Projekt bringen, das 1534 schon ausgehandelt, dann aber nicht zustandegekommen war: die Verheiratung Herzog Albrechts mitAnna von Österreich.

    Mit der Achterklärung an Kursachsen und Hessen wegen ihres um Jahre zurückliegenden Überfalls auf Braunschweig eröffneteK. den Krieg. Er beabsichtigte damit die Trennung der schmalkaldischen Städte von den tonangebenden Fürsten (Sachsen und Hessen). In der Sprache der habsburgischen Propaganda hieß dies: Bestrafung der Widder, nicht der Schafe. Allerdings trat die erhoffte Spaltung nicht ein. In der ersten Phase desSchmalkaldischen Kriegs, dem Donaufeldzug, der sich im Sommer und Herbst in Oberdeutschland abspielte, mußteK. zwecks Heranführung von Truppen aus den Niederlanden und Italien auf Zeitgewinn hinarbeiten. Er ging deshalb jeder Schlacht aus dem Weg. Die „Neutralität“ Bayerns trug entscheidend dazu bei, daß schmalkaldische Truppen die Donau nicht überschritten. Sie nützten ihre zahlenmäßige Überlegenheit nicht aus. Die Wendung im Donaufeldzug ergab sich durch den Einfall von Herzog Moritz in Kursachsen (Anfang November 1546). Der nun erfolgende Rückzug der Schmalkaldener, der ohnehin durch Mangel an Geld und Proviant notwendig geworden war, machteK. den Weg frei zur Niederwerfung der süddeutschen Städte und Herzog Ulrichs von Württemberg. KurfürstJohann Friedrich von Sachsen konnte die raschen Erfolge von Herzog Moritz rückgängig machen. Erst der AufmarschK. in Kursachsen verschob die Kräfteverhältnisse wieder eindeutig zuungunsten der Schmalkaldener. Die strategische NachlässigkeitJohann Friedrichs ermöglichteK. den raschen und durchschlagenden Erfolg bei Mühlberg an der Elbe (24.4.1547). Der in der Schlacht gefangene sächsische Kurfürst war hierauf gezwungen, in der Wittenberger Kapitulation (19.5.) auf die Kurfürstenwürde zu verzichten und die Kurlande an Moritz abzutreten. Einen Teil der ernestinischen Lande mußte dieser allerdings an die Söhne des abgesetzten Kurfürsten wieder abtreten.

    Die kaiserliche Politik hat bewußt darauf hingearbeitet, daß dem „Judas von Meißen“ durch die jungen Ernestiner „ein Pfahl ins Fleisch gesetzt wurde“ (Hartung). Diese Voraussetzungen, die sein Taktieren zwischen dem Kaiser und den protestantischen Nachbarn im Zeichen der Erhaltung seiner erworbenen Position so schwierig machten, erklären seine spätere Politik. Die sächsische Frage hatK. also rasch lösen können. Aber mit der Gefangensetzung des zu Verhandlungen erschienenen Landgrafen Philipp überspannte er den Bogen. Von übersteigertem Stolz war das persönliche VerhaltenK. in diesen Monaten geprägt. Aber von einer völligen militärischen Niederlage der Schmalkaldener konnte keine Rede sein. Der Widerstand Magdeburgs und Bremens sowie die Vertreibung Herzog Erichs von Braunschweig-Calenburg symbolisieren die MachtlosigkeitK. in Norddeutschland.

    Seit der letzten Phase des Schmalkaldischen Krieges hatte sich das VerhältnisK. zuPaul III. rasch verschlechtert. Auf der militärischen Ebene vollzog sich der Abzug der päpstlichen Hilfstruppen während des sächsischen Feldzuges (Frühjahr 1547). Als der Papst das Konzil aus Trient nach Bologna verlegte, fühlte sich der Kaiser in dem Augenblick vom Papsttum im Stich gelassen, als er die militärische Niederwerfung der Protestanten und die kirchliche Reunion in die Hand nahm.

    In der Verfassungsfrage sah der Kaiser den Zeitpunkt gekommen, den seit dem Wormser Reichstag 1521 bestehenden verfassungsrechtlichen Kompromiß durch eine monarchische Lösung zu ersetzen. Sein Reformprogramm verfolgte den Plan eines (allgemeinen) Reichsbundes unter äußerlicher Schonung der Reichsverfassung. In diesen Bund sollten auch die Niederlande, vielleicht auch Mailand und Neapel einbezogen werden. Die VerfassungsreformpläneK. waren schon vor dem Augsburger Reichstag gescheitert: auf den Bundestagen zu Ulm und Augsburg (Juni/Juli 1547), die unter dem unmittelbaren Eindruck des kaiserlichen Sieges von vielen süddeutschen Reichsständen besucht worden waren, hatte dieser Bund nur bei den Reichsstädten und kleineren Reichsständen Zustimmung gefunden. Das Scheitern dieser „großen Lösung“, die dem Territorialfürstentum ein starkes Machtinstrument übergeordnet und somit dessen zentrifugale Kräfte integriert hätte, an der Opposition der Kurfürsten und Fürsten (zum Beispiel Bayern) bereitete den raschen Verfall der kaiserlichen Machtpositionen im Reich seit 1552 vor. Auch die verfassungsrechtlichen Teilregelungen auf dem„geharnischten Reichstag“ in Augsburg 1547/48, in denen der Kaiser sich durchsetzte, änderten an dem Gesamtergebnis nichts. – Der Burgundische Vertrag (26.6.1548), vereinbart zwischen dem Kaiser – in seiner Doppelfunktion als Reichsoberhaupt und Landesherr der niederländisch-burgundischen Erblande – und den Reichsständen, arrondierte den Burgundischen Reichskreis mit Geldern, Zütphen, Artois, Flandern und der Freigrafschaft Burgund. Gegen die Verpflichtung zu einem höheren Aufgebot im Falle von Reichsanschlägen oder Türkenhilfen war er von der Jurisdiktion des Reichskammergerichts eximiert, sollte aber den militärischen Schutz des Reiches genießen. Diese Regelung verlieh den Niederlanden nun auch de jure eine starke Sonderstellung innerhalb des Reiches. Ihre Bedeutung für die spätere Entwicklung dieser Gebiete, die vom Reich wegführte, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Schaffung eines „Vorrates“ zur raschen Aufbringung von Truppen durch den Kaiser sicherte diesem eine kurzfristige, jedoch einmalige und in der Höhe beschränkte Finanzhilfe.

    Die anstehenden religionspolitischen Maßnahmen erforderten die Kooperation der Reichsstände und des Papstes. Beides kam nur in eingeschränktem Maße zustande. Damit trugen die auf dem Reichstag getroffenen reichsgesetzlichen Regelungen den Keim des Scheiterns in sich. Da infolge des päpstlichen Vorgehens das Konzil nicht arbeitsfähig war, und da die Reichsstände die Mitarbeit an einem religionspolitischen Provisorium ablehnten, mußteK. aus eigener Machtvollkommenheit das sogenannte Interim erlassen: eine Rahmenordnung für die deutschen Protestanten bis zur Konzilsentscheidung, die im Zeichen einer reformfreundlichen katholischen Gesinnung lehramtliche und kirchenrechtliche Fragen regeln sollte. – Der Tatbestand säkularisierten Kirchengutes wurde stillschweigend anerkannt. In der praktischen Durchführung dieses Gesetzes, dieK. den Ständen anheimstellte, zeigte sich der größte Mangel. Nur ein geringer Teil der protestantischen Prediger fand sich dazu bereit; das Interim führte zu einer tiefgreifenden Spaltung im deutschen Protestantismus. Für die Katholiken hingegen trat eine andere Reformordnung in Kraft, die sogenannte Formula reformationis (9.7.1548), die im Gegensatz zum Interim nicht im Reichsabschied Aufnahme fand. Sie verpflichtete die geistlichen Reichsstände zur Abhaltung von Diözesan- und Provinzialsynoden. In vielen Fällen zeigte sie eine positive Wirkung.

    Die Jahre von 1548 bis 1556 sind geprägt vom wachsendenWiderstand imReich und in Europa gegen die Machtentfaltung des Kaisers und vomNiedergang der HerrschaftK. GegenK. formierte sich ein organisierter Widerstand europäischen Ausmaßes, der von den deutschen Protestanten überHeinrich II. bis nach Italien reichte. Im Reich wurde Magdeburg zum Symbol des wachsenden protestantischen Widerstandes. Ferner läßt sich am Beispiel der Achtexekution gegen diese Stadt erkennen, daßK. die Initiative in der Person Kurfürst Moritz an das Territorialfürstentum abtrat. Das im Februar 1550 zwischen MarkgrafJohann von Brandenburg-Küstrin, Herzog Albrecht von Preußen und Herzog Albrecht von Mecklenburg abgeschlossene Defensivbündnis bildete den ersten Ansatzpunkt der protestantischen Fürstenopposition. Ein Jahr später wurde diese durch den Beitritt von Kurfürst Moritz und durch die Kontakte zuHeinrich II. von Frankreich zu einer Gefahr fürK. Auf dem Augsburger Reichstag 1550/51 schlug dem Reichsoberhaupt die Kritik an den kaiserlichen Errungenschaften von 1548 entgegen. Nur unter dem beharrenden Einsatz seiner Autorität erreichte er ein dringliches Nahziel, nämlich die Organisation des Reichskrieges gegen Magdeburg – aber die Bestreitung der Kriegskosten aus dem „Vorrat“ bedeutete praktisch dessen Erschöpfung. Diese Politik, für die eine Zurückstellung grundsätzlicher Fragen der Reichs- und Kirchenpolitik charakteristisch ist, wird nur auf dem Hintergrund der fortdauernden Konzilskrise und der damaligen innerhabsburgischen Erbfolgeprobleme verständlich.

    Nach dem Scheitern der Verfassungsreformpläne auf dem Augsburger Reichstag rückte dieNachfolgeregelung im Hause Habsburg in den Vordergrund. Aufgrund der Tatsache, daßFerdinands Nachfolge in der Kaiserwürde seit seiner Wahl zum römischen König feststand, versuchteK. durch eine Lösung, die ein Alternieren der Kaiserwürde zwischen seiner Linie und jener seines Bruders vorsah, die transpersonale Einheit des habsburgischen Machtbereiches zu sichern. Auf Ferdinand sollte zunächst Philipp, dann erstFerdinands Sohn Maximilian folgen. Dieser Plan rief den Widerstand Ferdinands und Maximilians hervor. Aus dynastischer Solidarität erklärte sich schließlich die Wiener Linie mit der „spanischen Sukzession“ Philipps im Reich einverstanden (Familienverträge März 1551). Maximilian gab die Opposition nicht auf. Abgesehen von den mannigfachen politischen und verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, die der dauerhaften Sicherung des habsburgischen Universalsystems entgegenstanden, war das rasche Scheitern|des kaiserlichen Sukzessionsplans in den folgenden Jahren auch durch diese innerhabsburgischen Gegensätze bedingt.

    Seit dem Beginn des Pontifikates von Julius III. (Februar 1550) hatteK. auf die Rückverlegung des Konzils von Bologna nach Trient gedrängt. Am 1.5.1551 erfolgte dieWiedereröffnung des Konzils in Trient. Frankreich boykottierte die Kirchenversammlung. Von großer Bedeutung für die kaiserliche Konzilspolitik war die Präsenz des deutschen Episkopats (die rheinischen Erzbischöfe und einige Bischöfe) und der protestantischen Delegation (Württemberg, Kursachsen und Straßburg). Aber rasch zeigten sich die gegensätzlichen Auffassungen der Protestanten über das Konzil – vor allem in der Nichtanerkennung der bisherigen Beschlüsse –, dieK. bisher bewußt überspielt hatte. Bereits Ende 1551 geriet das Konzil in eine Krise, am 24.4.1552 erfolgte die Suspension durch den Papst.

    KönigHeinrich II. von Frankreich, ein entschlossener GegnerK. aus der jüngeren Fürstengeneration, arbeitete seit 1550 auf ein Offensivbündnis mit der Türkei gegen Habsburg hin. Ihm ging es um die Beseitigung des Waffenstillstandes zwischen Ferdinand und dem Sultan von 1547, der eine Konsequenz des Friedens von Crépy gewesen war. Das BeharrenK. auf den Erfolgen gegen den Korsaren Dragut in Nordafrika (1550) – dieser war türkischer Vasall geworden – ließFerdinands Verhandlungen mit dem Sultan zur Regelung der nach dem Tod Zápolyas in Siebenbürgen und im Banat aufgeworfenen Herrschaftsprobleme scheitern und die Gefahr eines kombinierten französisch-türkischen Angriffs in Ungarn und in Italien stark anwachsen.

    Durch den Abschluß des Vertrages von Chambord zwischenHeinrich II. und der protestantischen Fürstenopposition (15.1.1552) waren die Voraussetzungen gegeben für ein Losschlagen gegen den Kaiser im Reich. Bis Februar 1552 schenkteK. den Warnungen seiner Schwester und Ferdinands über die Absichten dieser „Kriegsfürsten“ keinen Glauben. Er unterschätzte die Persönlichkeit Moritz' von Sachsen und vertraute zu sehr auf das Druckmittel der Freilassung des abgesetzten sächsischen Kurfürsten. Im Frühjahr 1552 erfolgte der rasche Vorstoß der Kriegsfürsten unter Kurfürst Moritz nach Süddeutschland. Die meisten Reichsstände verhielten sich neutral, es kam nicht zu der von den Kriegsfürsten erwarteten allgemeinen Parteinahme gegenK. Dieser Umstand ließ Kurfürst Moritz auf Verhandlungen mit Ferdinand in Linz (April 1552) eingehen. Die Forderungen der Kriegsfürsten nach einem Religionsfrieden liefen praktisch auf die Beseitigung des Interims hinaus. Hier warK. zu keiner Konzession bereit. Der sächsische Kurfürst nützte schließlich die Wochen bis zu den für Juni vereinbarten Passauer Verhandlungen zu einem raschen Vorstoß gegen Innsbruck, umK. zum Frieden zu zwingen. Dieser konnte im letzten Moment einer Gefangennahme entgehen (19.5.) und nach Villach flüchten. Eine Besserung der Position der Kriegsfürsten trat nicht ein – im Gegenteil. Das Bündnis mit Frankreich zerbrach, vor allem wegen der kompromittierenden Wirkung der französisch-türkischen Allianz;K. gewann seine Entschlußkraft zurück, begann systematisch zu rüsten und erwartete von den Verhandlungen vor allem Zeitgewinn.

    In denLinzer und Passauer Verhandlungen ist Ferdinand stark in den Vordergrund getreten. In Passau konnte er sich an die Spitze einer ständischen Mittelpartei stellen und als Vermittler („superarbitre“) zwischen den Kriegsfürsten undK. wesentliche Positionen seines Bruders retten. Über diese Tatsache kann auch das ZögernK. vor dem Abschluß und der Ratifikation des Passauer Vertrages nicht hinwegtäuschen. In zwei Materien des Vertragswerkes setzte sich das BeharrungsvermögenK. durch: in der Reduktion der religionspolitischen Forderungen auf ein Provisorium bis zum nächsten Reichstag und in der Zurückweisung jeglicher Kritik an seiner Rechtsstellung und Regierungsweise.

    Obwohl der Kaiser im Reich isoliert blieb, ging es ihm weiterhin um eine Neukonsolidierung seiner Stellung in Deutschland. In der zweiten Jahreshälfte 1552 lassen sich Neuansätze seiner Deutschlandpolitik verfolgen: Reorganisation des kaiserlichen Hofrates – die Verstärkung des deutschen Elements –, Religions- und Bündnispolitik, Aufgreifen der „spanischen Sukzession“ – wenn auch nur zur Beruhigung Philipps. Sie sollten der Gewinnung einer günstigen Ausgangsposition für das „remedio de lo Alemaña“ auf einem künftigen Reichstag dienen. Erst im September 1552, nach dem Übertritt des MarkgrafenAlbrecht Alcibiades auf die SeiteK., fiel die Entscheidung für die Offensive gegen Frankreich, das heißt für denMarsch gegen Metz – die militärisch-politische Abrechnung mit den deutschen Kriegsfürsten wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Vorgehen im Falle des Markgrafen, das das Reichsrecht korrumpierte, zeigtK. Fixierung auf das französische Problem. Im Winter scheitert er vor|der gut verteidigten Festung Metz. Die Frage, ob er nach dieser Katastrophe nach Oberdeutschland zwecks Abhaltung des Reichstages zurückkehren oder sich in die Niederlande begeben sollte, wurde durch die massive Argumentation Arras' (als Exponent der burgundischen Führungsschicht in der UmgebungK.) für letzteres entschieden. Mit dieser Wendung nach Brüssel beginnt die schrittweise „Lösung“K. vom Reich.

    Nochmals aktivierteK. 1553 die Bundesbestrebungen. Der Plan, in einem ständisch gemischten Bund, der regional auf Süddeutschland beschränkt sein sollte, ein Instrument kaiserlicher Revisionspolitik zu errichten, scheiterte an der Ablehnung der Fürsten (Bayern, Württemberg) und an den divergierenden Absichten Ferdinands. Dieser versuchteK. vergeblich für eine koordinierte habsburgische Reichspolitik zu gewinnen, die einen Kompromiß zwischen gesamthabsburgischen Interessen und der Anerkennung des Passauer Status quo, das heißt die Befriedung des Reiches durch religionspolitische Zugeständnisse verfolgte. Das EingreifenK. in die englische Frage nach dem TodeEduards VI. (Juli 1553) wirkte stark auf die europäische Gesamtsituation, insbesondere auf das Reich und das Verhältnis zu Frankreich zurück. Die Verehelichung Philipps mit Maria von England, die der DiplomatieK. schließlich gelang, eröffnete die Möglichkeit, die Einkreisung Frankreichs zu vollenden durch die Errichtung eines habsburgischen Nordreiches, das neben der älteren Linie – sie sollte vonPhilipps Sohn Don Carlos fortgeführt werden – und der ferdinandeischen einen dritten Schwerpunkt bilden würde. Im Reich und bei Ferdinand stieg die Furcht vor der „spanischen Sukzession“ nochmals an, auch wenn die Konzeption, dieK. jetzt verfolgte, zunächst wie ein Verzicht aufPhilipps Kandidatur für die römische Königswahl aussehen konnte.

    Ende 1553 nahmK.Ferdinands Initiative für den in Passau zugesagten Reichstag positiv auf. Auf dem Reichstag sollte ein religionspolitisches Provisorium verfügt werden, dem in enger Koordination mit der erfolgreichen Beendigung des Krieges gegen Frankreich ein theologisches Colloquium folgen sollte. Bedenklich war der Schritt zur „vollkommenen Anheimstellung“ kaiserlicher Autorität und Verantwortung für die Reichstagsleitung an Ferdinand (8./10.1554), denK. mit seinen „scrupules de la religion“ motivierte. Es war dies eine „staatsrechtliche Fiktion“ (Lutz), denn ein römischer König konnte vivente imperatore nicht anders als namens des Kaisers einen Reichstag abhalten. WasK. damit beabsichtigte, die Verantwortung für den kommenden Reichstag abzulehnen, ohne die Übertragung des Kaisertums an Ferdinand vorzunehmen, schloß sich gegenseitig aus. In der harten, bis Anfang 1555 mit Ferdinand geführten Auseinandersetzung istK. schließlich unterlegen.

    Bald nach dem Beginn des im Februar 1555 eröffnetenAugsburger Reichstages trat in der Religionsfrage die Wendung zu einer reichsrechtlichen Dauerlösung („immerwährender Religionsfriede“) ein, bei Zurückstellung der theologischen Probleme. Nach der Übersendung des Religionsfriedensentwurfs des Fürstenrates nach Brüssel (26.3.) war dem Kaiser klar, daß er angesichts der unnachgiebigen Position, die Ferdinand in der Kompetenzfrage einnahm, in die Verantwortung einbezogen werden würde. Ihm blieb nur der Ausweg der Abdankung und des Verzichts auf die Kaiserkrone. Das Scheitern der Friedenskonferenz in Marcq (Mai/Juni 1555), der Fehlschlag der Hoffnungen auf einen Thronerben in England sowie die bedrohliche Lage, die durch das Einschwenken des neugewählten PapstesPaul IV. auf die Seite Frankreichs entstanden war, bestärktenK. in den folgenden Monaten in diesem Entschluß.

    Philipp hatte inzwischen auf die Nachfolge im Kaisertum verzichtet, nicht jedoch auf das Reichsvikariat in Italien, das ihmK. in einer reichsrechtlich diskutablen Weise im Januar 1556 übertrug. In den Monaten nach dem Reichstag in Augsburg vollzog der Kaiser zunächst seine Abdankung vor den niederländischen Ständen (25.10.1555) in Brüssel. Die Übertragung der spanischen Königreiche und Siziliens an Philipp, ebenfalls in Brüssel, verzögerte sich bis zum 16.1.1556. Die AnsprachenK. anläßlich der beiden Abdankungsakte gehören zu den wichtigsten Selbstzeugnissen des Monarchen. DieNiederlegung der Kaiserwürde und ihre Übertragung an Ferdinand hatteK. schon vor Ende des Augsburger Reichstages, im September 1555, beabsichtigt. Unmittelbar vor der Abreise nach Spanien übertrug er seinem Bruder die „Administratio imperii“ (5./7.9.1556). Die formale Übertragung des Kaisertitels an Ferdinand erfolgte erst durch den Wahlakt der Kurfürsten in Frankfurt am Main (Februar 1558).

    Die letzten eineinhalb Jahre seines Lebens verbrachteK. in jenem Landhaus, das er an das Kloster San Jeronimo de Yuste hatte anbauen lassen. Keineswegs zurückgezogen in die klösterliche Einsamkeit verfolgte er bis zu seinem Tode vorwiegend beobachtend|die politischen Ereignisse, voran den andauernden Krieg, den Philipp in Flandern gegen Frankreich führte.

  • Werke

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  • Porträts

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    Gem.v. Tizian, 1548 (München, Alte Pinakothek),Abb. in: DieGr. Deutschen im Bild, 1937,v.dems., 1548 (Madrid, Prado),Abb. in: DieGr. Deutschen V, 1957.Zur Ikonogr.:K. Brandi, KaiserK. V.,Bd. 2, 1941, S. 416-26.

  • Autor/in

    Alfred Kohler
  • Zitierweise

    Kohler, Alfred, "Karl V." in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 191-211 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118560093.html#ndbcontent

    CC-BY-NC-SA


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