


Sehr geehrte Flugplatznutzer*innen,
die Flugbetriebsflächen inkl. der Vorfelder sind festgelegte Flächen auf dem Flugplatz, die den Bewegungen von Luftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen sowie dem Ein- oder Aussteigen von Fluggästen, Ein- oder Ausladen von Gepäck oder Fracht, dem Betanken, dem Abstellen oder Wartungszwecken dienen. Eine wesentliche Gefährdung ist das Erfasst werden von Fahrzeugen oder anderen Luftfahrt-Bodengeräten aufgrund schlechter Sichtbarkeit.
Aufgrund dessen sind alle Personen, die sich außerhalb von Fahrzeugen auf den Flugbetriebsflächen aufhalten, dazu angehalten, Warnkleidung gemäß der jeweils gültigen europäischen Norm und unter Einhaltung der gem. § 43 LuftVZO genehmigten Flugplatzbenutzungsordnung (FBO) zu tragen. Diese Vorgabe gilt auch außerhalb unserer Betriebsöffnungszeiten. Zuwiderhandlungen werden der Landesluftfahrtbehörde Schleswig-Holstein gemeldet.





Abstellflächen für Fahrzeuge eingerichtet: alle Infos und Preise hier.
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