Der preußische KönigFriedrich II. hatte 1772 verfügt, dass die Provinz den NamenWestpreußen erhalten sollte, während die bisherigen preußischen Besitzungen, vereinigt mit demErmland, fortan den NamenOstpreußen führen sollte.
Das Territorium Westpreußens besteht aus zwei Höhenländern und dem zwischen diesen in Form einer Mulde eingebetteten unterenWeichseltal. Das östlich der Weichsel liegende Plateau ist Teil derBaltischen Seenplatte, die von derOstsee, der Weichsel und der polnisch-litauischen Ebene begrenzt wird. Das Territorium Westpreußen liegt im Westen des Oberlandes. Es ist mäßig bewaldet und hat größtenteils fruchtbaren Boden. Der Boden des südlichen Teils, des sogenanntenKulmer Lands, galt als der fruchtbarsteWeizenboden der gesamtenPreußischen Monarchie. Der südöstlich anMasuren grenzende Landstreifen, d. h. die ehemaligen KreiseStrasburg undLöbau enthalten bereits mehr Sandschollen. Sie finden sich aber nirgends in der Ausdehnung vor wie auf dem linksseitigen Weichselufer. Das westlich der Weichsel gelegene Plateau wird zurpommerschen Seenplatte gerechnet, die zwischen der Ostsee, der Weichsel und der pommerisch-neumärkischen Ebene liegt.[2]
Die ganze Platte zerfällt in folgende drei Gruppen:[2]
Die Provinz Westpreußen lag zur Zeit desDeutschen Kaiserreiches (1871–1918) im Nordosten desReichsgebiets und wurde im Wesentlichen durch die drei Nachbarprovinzen Ostpreußen,Posen undPommern eingegrenzt. Im Südosten gab es eine Außengrenze zuKongresspolen, also zumRussischen Reich. Im Norden bildete dieOstsee eine natürliche Grenze.
Die Küste umfasste naturräumlich im Westen noch rund 30 km der fürHinterpommern typischenAusgleichsküste, nach Osten anschließend aber machte dieNehrungsküste den Hauptküstenabschnitt aus. Zur offenen See war, ohne diePutziger Nehrung, die Küste rund 130 km, unter Berücksichtigung genannter Halbinsel 200 km lang. Ganz im Osten gehörte noch ein kleiner Teil derFrischen Nehrung zu Westpreußen.
Der Großteil der Provinz bestand aus demBaltischen Landrücken, einer hügeligen, seenreichen und sehr fruchtbaren, dem heutigen Ostholstein sehr ähnlichenJungmoränenlandschaft. Hier liegt südwestlich von Danzig auch der höchste Berg der Provinz, der 329 Meter hoheTurmberg, der zudem der höchste Berg des Baltischen Landrückens überhaupt ist.
Die südlichsten Bereiche der Provinz waren durchAltmoränen undSander geprägt, einer eher unfruchtbaren, seenarmen, der Lüneburger Heide nicht unähnlichen Landschaft. Östlich von Danzig bis zumFrischen Haff liegt dasDeltagebiet vonWeichsel undNogat, eine waldarme und fruchtbareTiefebene undMarschlandschaft, ähnlich den Marschen derUnterweser und teilweise unter dem Meeresspiegel liegend.
Auf dem Territorium Westpreußens waren an zahlreichen StellenArtefakte aus prähistorischer Zeit gefunden worden, darunterSteinkistengräber, die Urnen enthielten.[3]
Anfang des 15. Jahrhunderts begehrten viele der zumeist deutschsprachigen Städte des Landes gegen die Herrschaft der Deutschordensritter auf; 1440 gründeten einige den gegen den Orden opponierendenPreußischen Bund und unterstellten sich später freiwillig unter Beibehaltung der eigenen Verfassung und weitreichenderAutonomie der Schirmherrschaft der Krone Polens, das heißt des polnischen Königs persönlich. Dieses als „Personalunion“ bezeichnete lockere Verteidigungsbündnis hatte in dieser Form bis zum Reichstag in Lublin 1569 Bestand, auf dem durch königlichen Erlass eineRealunion verkündet und bei dieser Gelegenheit Königlich Preußen unter Androhung von Strafe bei Zuwiderhandlung die Autonomie entzogen wurde.
Nach mehreren Kriegen zwischen Polen und dem Preußischen Bund einerseits und dem Orden andererseits wurde der Deutschordensstaat imZweiten Thorner Frieden 1466 geteilt. Der Orden musste seine Besitzungen beiderseits der unteren Weichsel an das autonome, unter der Schirmherrschaft des Königs von Polen stehendePreußen Königlichen Anteils, das sich größtenteils aus den vom Orden bereits zuvor abgefallenen Städten zusammensetzte, abtreten und sich mit seinem Restgebiet (dem späterenHerzogtum Preußen) selber polnischemSupremat unterwerfen. Vertragspartner waren die Vertreter des Deutschen Ordens, des Königs von Polen und die im Preußischen Bund organisiertenStände des pommerellisch-preußischen Landes. Obwohl mit Polen zu einem Staatskörper verbunden, hatte das Land doch seine eigene Verfassung behalten und mit Polen und Litauen eigentlich nur den Herrscher gemeinsam. Der Preußische Bund hatte sich vertraglich zusichern lassen, dass der Herrscher nach seiner Krönung zuerst die Privilegien Preußens Königlichen Anteils bestätigen müsse, bevor er von dem Land die Huldigung empfing.[5]
Historiker und Kartographen bezeichneten das Preußen Königlichen Anteils oder Polnisch-Preußen latinisiert alsPrussia Occidentalis, schon bevor es auch in deutscher Sprache offiziell Westpreußen hieß.
Unter polnischer Oberhoheit hatten die großen Städte Thorn, Danzig und Elbing, die verkehrsgünstig an Wasserwegen lagen und durch den Handel wirtschaftlich aufblühten, ihre Selbständigkeit am besten behaupten können. Das übrige Gebiet gliederte sich ab 1466 in dieWoiwodschaftenCulm,Marienburg undPommerellen. Preußen Königlichen Anteils litt unter den Eingriffen der Reichsstände in seine Vorrechte und Privilegien, an den Verwüstungen durch unglücklich geführte Kriege, an der durch Erpressungen aller Art erzwungenen Beteiligung an Kriegskosten und an der Despotie des Adels, der zwar Kriegssteuern eintrieb, selbst jedoch nichts entrichtete. Der Bauernstand geriet nach und nach in Leibeigenschaft.[6] Aufgrund erhaltener Privilegien begannen Teile des Adels sich schnell zu assimilieren, polonisierten sogar ihre Eigennamen und gewöhnten sich polnische Sitten und Lebensart an.[6][7][8][9]
Durch dieErste TeilungPolen-Litauens 1772 wurde das Preußen Königlichen Anteils als Provinz Westpreußen dem Preußischen Staat einverleibt und damit das unter dem Preußischen Bund abgefallene westpreußische Gebiet wieder mit Preußen vereinigt. Nach dem Abschluss des Teilungsvertrages mit Österreich und Russland vom 5. August 1772 erließ der König von Preußen am 13. September 1772 ein „Besitzergreifungspatent“. Daspolnische Parlament ratifizierte unter dem Druck der drei Teilungsmächte im September 1773 auch denAbtretungsvertrag mit Preußen, wodurch die Teilungvölkerrechtlichen Charakter erhielt. Im Unterschied zu dem (im 19. Jahrhundert zurProvinz Posen gehörenden)Netzedistrikt, zu dem 1772 auch die ab 1807 südwestlichen westpreußischen KreiseDeutsch-Krone undFlatow gehörten, bestand Westpreußen ursprünglich nur aus Gebieten, die ehedem dem Deutschordensstaat unterworfen gewesen waren.[10] Nach der durch diese Einverleibung Preußen Königlichen Anteils erreichten Wiedervereinigung der westlichen Teile Preußens mit dem östlichen Teil konnte sich der preußische König nunKönig von Preußen nennen, statt wie vorher nurKönig in Preußen.
DieHohenzollern hatten damit eine Landverbindung zwischen dem, nun so genannten,Ostpreußen und den innerhalb desReichs liegenden Kerngebieten des preußischen Staates geschaffen. Im Ermland und in den Städten wie z. B.Danzig undElbing war die Bevölkerung bis zu dieser Zeit fast vollständig, in den übrigen Gebieten des westlichen Preußen etwa zur Hälfte deutschsprachig.[11]
GeneralJoachim Friedrich von Stutterheim und der preußische Staatsminister und OberburggrafJakob Friedrich von Rohd nahmen mit mehreren Unterkommissionen und der nötigen militärischen Begleitung die polnischenWojewodschaften Pommerellen, Kulmerland und Marienburg sowie dasFürstbistum Ermland in Besitz. Nennenswerten Widerstand gab es nicht. Gleichzeitig ergriff der Geheime Finanzratvon Brenkenhoff Besitz vom Gebiet des späterenNetzedistrikts. Bereits am 27. September huldigten dieStände des gesamten neuen Gebietes den beiden königlichen Kommissaren im Großen Remter derMarienburg. Eine zweite Huldigung erfolgte am 22. Mai 1775 vor Brenkenhoff inInowraclaw, nachdem die Grenzen des Netzedistrikts erweitert worden waren.
Preußen vereinbarte im Frühjahr 1793, während es sich mit demrevolutionären Frankreich im Kriegszustand befand, mit Russland, weitere Teile des polnischen Staates unter sich zu teilen. Unter anderem sollten Danzig und Thorn zu Westpreußen kommen. Um ihre Selbständigkeit besorgt, hatten die beiden Städte sich zunächst gegen die Übernahme gesträubt.[12] Am 11. März 1793 beschlossen der Rat und die Bürgerschaft der Stadt Danzig jedoch einstimmig, sich derOberhoheit des preußischen Königs zu unterstellen. Am 28. März sollten diepreußischen Truppen unter GeneralRaumer in die Außenwerke der Stadt einrücken. Dabei kam es zu einer Meuterei der Danziger Stadtsoldaten, die sich gegen ihre Offiziere stellten und auf die anrückenden Preußen zu schießen begannen. Unter den Danziger Stadtsoldaten waren viele zuvor aus preußischen Diensten desertiert und fürchteten nun, dafür bestraft zu werden. Schließlich gelang es den Stadtvätern, die Meuterei zu unterdrücken. Am 4. April wurde die von den Bürgern überwiegend begrüßte Annexion Danzigs vollzogen.
Der König hatte 1772 angeordnet, dass das Ermland unter die Verwaltung der KönigsbergerKriegs- und Domänenkammer kommen sollte. Für die neuen Gebiete Elbing, Marienburg, Kulmerland und Pomerellen sollte eine neue Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder eingerichtet und ihr auch die preußischen Ämter Marienwerder undRiesenburg und dieErbämterSchönberg undDeutsch-Eylau zugeschlagen werden. Der Netzedistrikt sollte zunächst eine selbständige Verwaltung unter dem Geheimen Finanzrat von Brenkenhoff erhalten.
Schon im Juni 1772 hatte Friedrich bei einer persönlichen Zusammenkunft in Marienwerder den Präsidenten der Gumbinner Kriegs- und Domänenkammer,Johann Friedrich Domhardt, zum Oberpräsidenten aller drei preußischer Kammern, der Königsberger, der Gumbinner und der für die zu erwerbenden Gebiete neu zu schaffenden Marienwerderschen Kammer ernannt. Dabei wurde die Marienwerder Kammer zunächst nicht demGeneraldirektorium in Berlin unterstellt, sondern blieb unmittelbar vom König abhängig. In einer Kabinettsorder vom 31. Januar 1773 an Domhardt gab Friedrich der neuen Provinz den Namen „Westpreußen“, während die alte Provinz Preußen nunmehr „Ostpreußen“ heißen sollte. Beide Provinzen zusammen bildeten nun das souveräne „Königreich Preußen“. Friedrich nannte sich nun „König von Preußen“, statt bisher „König in Preußen“.
Westpreußen wurde in sieben (adlige) „Landrätliche Kreise“ eingeteilt, nämlich:
Der Netzedistrikt, das „Cammer-Deputations-Departement“, wurde 1775 völlig in Westpreußen einverleibt. Es wurden vier Landrätliche Kreise eingerichtet:
An der Spitze eines landrätlichen Kreises stand der von der Regierung ohne Mitwirkung der Kreiseingesessenen ernannte Landrat. Er gehörte fast durchweg dem Adel, wenn auch nicht immer dem einheimischen, an. Als staatlicher Beamter hatte er die allgemeine polizeiliche Aufsicht über die adligen Güter, ihre Bauern und über die Kölmer. 1787 erhielt die westpreußische Ritterschaft das Privileg, freigewordene Landratsstellen durch Wahl aus ihrer Mitte zu besetzen.Neben den Landräten standen die „Beamten“, das waren die Verwalter der kgl. Domainenämter innerhalb des gleichen landrätlichen Kreises.Eine dritte Gruppe bildeten die Steuerräte. Sie verwalteten die Steuerkreise, in denen jeweils eine Anzahl von Städten mit deren Kammergütern zusammengefasst war.
Diese drei Institutionen griffen zwar räumlich ineinander über, ihre Amtsbefugnisse waren jedoch streng getrennt. Den Landräten oblag die Einziehung der Kontribution vom Adel, den Domainenämtern die Einziehung der Pachterträgnisse (Praestation) der zu ihrem Amt gehörenden Pachtgüter, und die Steuerräte hatten für die Erhebung der Akzise vom Stadtbesitz, den Kammergütern, zu sorgen. Dazu gehörte auch die Umsatzsteuer, die an den Stadttoren von den eingeführten und ausgeführten Waren erhoben wurde.
Das Geld war der preußischeReichstaler zu je 90Groschen (letzterer Groschen zu je 18 Pfennig). Daneben galt der polnische Gulden (= fl,Złoty) zu 1/3 Reichstaler = 30 Groschen.
Die Landeinheit war die kulmischeHufe (etwa 16,8 ha) zu je 30 Morgen, letzterer Morgen zu je 300 (Quadrat)-Ruten.
Ab 1793 war mehr und mehr die Magdeburger HufeMagdeburger Maß, etwa 7,7 ha zu je 30 MagdeburgerMorgen, letzterer Morgen zu je 180 (Quadrat)-Ruten im Gebrauch.
Im polnischen Preußen war es durch das Nebeneinander des kulmischen und eines dem polnischen nachgebildeten Adelsrechts nicht zu einer einheitlichen Kodifikation gekommen. Für die große Mehrheit derleibeigenen Bauern gab es überhaupt kein geregeltes Recht. Durch das „Notifikationspatent, betreffend die Einrichtung des Justizwesens“ vom 28. September 1772 wurden das bisher gültige Recht und die Gerichte aufgehoben. Die in Ostpreußen erprobte Gerichtsverfassung und das dort geltende „Verbesserte Landrecht von 1721“ wurden jetzt auch in Westpreußen eingeführt.
Es wurden zwei Obergerichte eingerichtet:
Die „Westpreußische Regierung“ zu Marienwerder für das eigentliche Westpreußen. Es erhielt den Namen „Regierung“, weil es neben der obergerichtlichen Rechtsprechung auch Verwaltungsaufgaben inHoheits-, Kirchen- und Schulsachen einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erfüllen hatte. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich die Trennung von Justiz und Verwaltung durch.
Das „Westpreußische Hofgericht“ zu Bromberg, welches keine Verwaltungstätigkeiten ausübte und nur als Obergericht für die vier Kreise des Netzedistrikts tätig war.
Untergerichte waren
die Domainenjustizämter,
die Stadtgerichte,
die Patrimonialgerichte.
Elf Domainenjustizämter in Westpreußen und vier im Netzedistrikt wurden eingerichtet. Sie traten an die Stelle der Starosteigerichte. Mehrere Domänen wurden dabei unter der Leitung eines fachlich gebildeten Justizamtmanns zusammengefasst.
Die Stadtgerichte und
diePatrimonialgerichtsbarkeit der adligen Güter blieben erhalten. Sie wurden jedoch reformiert und einer Beaufsichtigung durch die Obergerichte unterworfen.
Im Steuerwesen wurde durch die „Instruktion für die Klassifikationskommission“ vom 5. Juni 1772 dieKontribution eingeführt. Es fand vom September 1772 bis Anfang 1773 eine genaue Vermessung des Landes und eine Schätzung des Ertrages der einzelnen Grundstücke statt. Dabei wurde die Güte der Böden „klassifiziert“, die zu leistende Abgabe, die Kontribution, also nicht allein nach der Flächengröße, sondern auch nach der Bodenqualität der Grundstücke festgesetzt. Diese Erhebungen zeigten den trostlosen Zustand des flachen Landes und der kleinen Städte. Da sie zu steuerlichen Zwecken erhoben worden sind, kann ihnen nicht die Absicht unterstellt werden, den vorgefundenen Zustand absichtlich schlecht dargestellt zu haben. Ihr Quellenwert ist daher unbestritten.
Das Kontributionskataster enthielt aber auch eine namentliche Erfassung aller Haushaltsvorstände, jeweils mit der Angabe, wie viele männliche und weibliche Personen jeweils unter und über 12 Jahren jeder Haushalt umfasste, welche Berufe ausgeübt wurden und welcher Konfession die Personen waren. Eine Erfassung der ethnischen Zugehörigkeit (Deutsche, Kaschuben, Polen) hat bei dieser Gelegenheit nicht stattgefunden. Ein Nationalgefühl war damals noch nicht ausgeprägt. Aufgrund anderer Quellen weiß man aber, dass die pommerellische Bevölkerung etwa zur Hälfte aus Deutschen, zur anderen Hälfte ausKaschuben und Polen bestand. Die Deutschen waren im Allgemeinen lutherisch und lebten hauptsächlich in den Städten und als Bauern in einem west-östlich verlaufenden Streifen im Netzegebiet. Das Kontributionskataster ist heute noch eine Fundgrube für Familienforscher.
Der König sorgte auch für die Erhaltung und Verbesserung der Deiche in der Weichsel- und Nogatniederung und für die Schiffbarmachung der Nogat.
Nach nur zwei Jahren Bauzeit war derBromberger Kanal 1774 fertig geworden. Mit 27 km Länge, einer Scheitelhöhe von 25 m und neun Schleusen verbindet er die Oder mit der Weichsel und erschien jener Zeit geradezu als Wunderwerk.
Geregelte Postverbindungen in der ganzen Provinz dienten der Wirtschaft und der Verwaltung.
Land- und Forstwirtschaft:
Die zahlreichenStarosteien wurden in Domänen umgewandelt und an deutsche bürgerliche Domänenbeamten verpachtet.
Der umfangreiche Kirchenbesitz wurde in staatliche Verwaltung genommen. Die kirchlichen Einrichtungen blieben jedoch Eigentümer und erhielten eine Art Pachtentschädigung.
Die umfangreichen, aber völlig verwahrlosten Forsten wurden in eine gegliederte staatliche Forstverwaltung genommen. Für den Forstdienst wurden generell ausgediente Soldaten, auch Invaliden, aus dem Jägerkorps eingesetzt, die regelmäßig in Abständen von mehreren Jahren an andere Orte versetzt wurden.
Besondere Förderung erhielt die Landwirtschaft durch billige Abgabe guten Saatgetreides und durch die Einführung des Kartoffelanbaus, durch den die regelmäßig bestehende Gefahr von Hungersnöten gebannt wurde. Die Kartoffel gedieh gut auf den sandigen Böden. Es wurde Sorge getragen für eine Vermehrung und Verbesserung des Viehbestandes und die Anpflanzung von Obstbäumen.
Im Jahr 1776 erlaubte Friedrich II. dem in vielen Teilen der Provinz verarmten polnischen Adel den Verkauf seiner Güter an Nichtadelige, was in den übrigen Teilen der preußischen Monarchie erst 1807 mit demOktoberedikt hinfällig werden sollte.[13]
Durch die Errichtung der „Westpreußischen Landschaft“ im Jahre 1787 wurde die Verschuldung und das Hypothekenwesen der adligen Güter geordnet. Es war eine Verbindung der freiwillig daran teilnehmenden adligen Güter und deren Besitzer zu einer – wie wir heute sagen würden – Pfandbrief- und Bodenkreditanstalt. Zu deren Einrichtung und Fonds stiftete der König 200.000 Reichstaler. Für die ausgegebenen Pfandbriefe hafteten alle teilnehmenden Grundstücke. Die Pfandbriefe mussten überwiegend in kleinen Stückelungen von 50 und 100 Reichstalern ausgegeben werden, damit sie möglichst breiten Absatz fanden. Dagegen konnten die Teilnehmer günstige Kredite erhalten.
Schulwesen:
Der König hatte schon im Jahre 1763 das „General-Landschul-Reglement“ erlassen. Darin war die allgemeine Schulpflicht angeordnet worden. Es traf ferner Bestimmungen über die Wahlseminaristisch gebildeter Lehrer, den Umfang des Unterrichtsstoffs und über die Beaufsichtigung der Schulen. Dieses Schulgesetz wurde 1772 auch in Westpreußen eingeführt und zunächst durch Einrichtung von Schulen auf den Domänenämtern für die Bildung des Landvolkes gesorgt. Rund 150 Schulen sind unter Friedrichs Regierung in Westpreußen gegründet worden. Am Ende des Jahrhunderts gab es in Westpreußen 180 städtische und 750 Landschulen.
Die höhere Schulbildung hatte im polnischen Preußen in den Händen des Jesuitenordens gelegen. Dieser Orden war durch das päpstlicheBreve vom 21. Juli 1773 aufgehoben worden. Friedrich ordnete daher die Umwandlung der Kollegien in Rößel, Graudenz, Konitz, Bromberg, Marienburg und Deutsch-Krone zu katholischen Gymnasien an. Die Kollegien in Alt-Schottland und Braunsberg wurden zu Bildungsanstalten für den katholischen Klerus. Leiter und Lehrer wurden die ehemaligen Mitglieder des Ordens.
Heereswesen:
Friedrich hatte von Anfang an auch an eine Vermehrungseines Heeres gedacht. Fünf neue Infanterieregimenter und ein Kavallerieregiment, daneben Artillerie und Garnisonstruppen konnten aufgestellt werden.
Zahlreich war der vorgefundene kaschubische Kleinadel. Der Adel war an Grundbesitz gebunden. Durch jahrhundertelange Erbteilungen waren aber viele Adelsgrundstücke auf die Größe von Kleinbauernstellen geschrumpft. Die Redensart „Ich bin pan (=Herr) und du bist pan; aber wer soll die Schweine hüten?“ gibt den Zustand treffend wieder. Diesem zahlreichen kaschubischen Kleinadel eröffneten sich Aussichten auf ein Weiterkommen im Militär- und Staatsdienst. Der militärischen Erziehung der westpreußischen jungen Adligen sollte das neugegründete Kadettenhaus in Kulm dienen. Es war zunächst für 60 Kadetten ausgelegt, die Zahl wurde dann auf 100 erhöht.
Städte: Der König ordnete die Neuordnung der städtischen Verwaltungen und ihrer Finanzen an. Die Landstädte trugen teilweise noch die Spuren desSchwedisch-polnischen Krieges von 1655–1660. So waren z. B. in Kulm 212 „wüste“ Bauplätze vorhanden. Von den noch stehenden 313 Wohnhäusern drohten 70 bis 80 bald von selbst einzufallen.
Bauernbefreiung: DieLeibeigenschaft, die vorzugsweise die polnischen und kaschubischen Bauern betroffen hatte, wurde durch VO vom 8. November 1773 durch die mildereErbuntertänigkeit ersetzt.Jeder Untertan, auch der gutsherrliche, sollte bei den ordentlichen staatlichen Gerichten sein Recht suchen dürfen.
1798–1801 erhielt Danzig sein Theater, die beliebte „Kaffeemühle“, wie das Haus am Kohlenmarkt wegen seiner kubischen Gestalt mit einem kugelschaligen Aufbau liebevoll genannt wurde. Es wurde bis 1945 genutzt. Schon 1794 warMozartsZauberflöte in Danzig mit Begeisterung aufgenommen worden.
1773 wurde in Marienwerder die „Westpreußische Hofbuchdruckerei“ errichtet. In ihr erschien u. a. 1789 Goldbecks Topographie von Westpreußen.
Die grundstürzende Niederlage des preußischen Staates gegen das Erste Französische Kaiserreich im Jahre 1806 traf die Provinz Westpreußen völlig unerwartet. Am 14. Oktober wurde das preußische Heer in derDoppelschlacht bei Jena und Auerstedt vernichtet. Am 27. Oktober zog KaiserNapoleon in Berlin ein. Sieben Minister und Mitglieder des Generaldirektoriums leisteten Napoleon denTreueeid. Der König war mit seiner Familie und einigen Ministern überKönigsberg und dieKurische Nehrung nachMemel geflohen. Erst am 13. November teilte die in Königsberg (Ostpr.) erscheinende „Königlich Preußische Staats-, Kriegs- und Friedenszeitung“ die Niederlage bei Jena mit. Napoleon war mit Gewaltmärschen nach Osten vorgedrungen. In derSchlacht bei Preußisch Eylau am 8. Februar 1807 hatten die Russen das Schlachtfeld bereits aufgegeben, als GeneralAnton Wilhelm von L’Estocq mit seinem ostpreußischen Korps sich gegen die Franzosen behauptete und Napoleon zwang, Winterquartiere zu beziehen. Napoleon verbrachte den Winter imSchloss Finckenstein an der Grenze zwischen Ost- und Westpreußen. Ende Mai 1807 fiel das vonGeneral von Kalckreuth verteidigte Danzig.
Durch denFrieden von Tilsit am 7. und 9. Juli 1807 verlor Westpreußen das Kulmerland mit Thorn und den Netzedistrikt bis auf einen schmalen nordwestlichen Streifen (um Flatow und Deutsch Krone) an das neugebildeteHerzogtum Warschau. Ausgenommen warGraudenz, das bei Westpreußen blieb. Verloren ging aber vor allem Danzig, das zum „Freistaat“ (sieheRepublik Danzig) erhoben wurde unter der Schutzherrschaft der Könige von Preußen und Sachsen, in Wirklichkeit aber ein französisches Waffenlager und Stützpunkt an der Ostsee wurde. Das Königreich Preußen wurde bis Ende 1807 bis zur Weichsel besetzt und mit hohen Kontributionen belastet.
In dieser Zeit wurde die alsStein-Hardenbergische Reformen bekannte grundlegende Verwaltungsneuordnung in Preußen in Angriff genommen. Die obersten Verwaltungsbehörden wurden neu organisiert. Das BerlinerGeneraldirektorium fiel weg, mit ihm die Provinzialministerien. Am 26. Dezember 1808 erging die „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden“. Die Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder wurde umbenannt in „Westpreußische Regierung“ mit Sitz inMarienwerder. Sie hatte nur noch Verwaltungsaufgaben. Die bisherige Westpreußische Regierung wurde zumOberlandesgericht und befasste sich ausschließlich mit Rechtsprechung. Damit war die Trennung von Verwaltung und Justiz vollzogen.
Die steckengebliebene Bauernbefreiung wurde 1807 wieder in Angriff genommen. Sie wurde erst 1850 vollendet.DieSteinsche Städteordnung (siehePreußische Reformen) wurde 1808 erlassen, mit der den Städten Selbstverwaltung zugestanden wurde.DieGewerbefreiheit wurde 1810 eingeführt. Die Juden wurden 1812 weitgehend emanzipiert. Alle diese Maßnahmen wirkten sich natürlich auch in Westpreußen aus.
DieBefreiungskriege gingen von Ostpreußen aus, nachdem dieGrande Armée im Spätherbst 1812 auf dem Rückzug vonMoskau elend zugrunde gegangen war. Aber eine starke französische Besatzung unterGeneral Rapp in Danzig hielt den Angriffen der vereinigten Russen und Preußen lange stand. Danzig erlitt dadurch herbe Verluste an Menschenleben und Sachwerten. Am 27. November 1813 kapitulierten die Franzosen. Am 19. Februar 1814 wurde der Freistaat aufgelöst und Danzig wieder mit Preußen vereinigt.
Schwieriger gestaltete sich die Grenzregelung im Kulmer und Michelauer Land, das 1807 an dasHerzogtum Warschau abgetreten worden war. Es war 1813 vonrussischen Truppen besetzt worden. Im Hinblick darauf, dassThorn eine deutschsprachige Stadt war, verzichtete der Zar zwar am 27. November auf Thorn, wollte es aber – wie dieRepublik Krakau – zu einer freien Stadt machen. Erst am 30. Januar 1815 stimmte er der Wiederangliederung Thorns und des ganzenKulmerlandes an Preußen zu. Erst am 22. Mai 1815 entband der bisherige Landesherr,Friedrich August, der König von Sachsen und Herzog von Warschau, seine bisherigen Untertanen von ihrem Eid. Und erst am 21. Juni, drei Tage nachNapoleons endgültiger Niederlage beiWaterloo, unterstellte die preußische Regierung die Stadt Thorn dem westpreußischen Regierungspräsidenten in Marienwerder. In diesen Grenzen blieb die Provinz Westpreußen bis 1920 bestehen.
Auf demWiener Kongress wurden die Grundlagen für eine Neuordnung Europas gelegt. Noch von Wien aus erließ König Friedrich Wilhelm III. am 30. April 1815 die „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“. In ihr wird derRegierungsbezirk Danzig zum ersten Mal erwähnt. Die Provinz Westpreußen wurde danach in die zwei Regierungsbezirke Danzig undMarienwerder geteilt. Amtssitz des Oberpräsidenten wurdeDanzig. Auch die obersten Provinzialbehörden wurden in Danzig angesiedelt, bis auf dasOberlandesgericht, das inMarienwerder blieb. Am 22. Mai 1815 hatte KönigFriedrich Wilhelm III. die Gewährung einer Verfassung versprochen, dieses Versprechen aber nicht gehalten. In der Folge der „Karlsbader Beschlüsse“ von 1819 beschränkte er sich 1823 auf die Gewährung vonProvinziallandtagen. Sie hatten aber nur eine beratende Funktion und das „Recht“(!), Bittschriften an den König zu richten. 1824 fand in Königsberg der erste Provinziallandtag der vereinigten Provinz Preußen statt. In ihm waren drei Stände vertreten: der adlige und bürgerliche Großgrundbesitz mit 15, die Städte mit 13 und die Bauern mit 7 Stimmen. Die folgenden Landtage fanden abwechselnd in Königsberg und Danzig statt. DieKreisordnung wurde zwischen 1815 und 1818 eingeführt:
im Regierungsbezirk Danzig entstanden die kreisfreie StadtDanzig sowie die Landkreise Danzig, Neustadt a. d. Rheda, Karthaus, Berent, Pr. Stargard, Elbing und Marienburg.
im Regierungsbezirk Marienwerder wurden gebildet die Kreise Deutsch-Krone, Flatow, Schlochau, Konitz, Schwetz, Graudenz, Kulm, Thorn, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Löbau und Strasburg. An der Spitze jedes Kreises stand wie bisher der Landrat, aber das Kreisgebiet umfasste jetzt ein geschlossenes Territorium einschließlich der darin gelegenen Domänen und Landstädte.
1821 erfolgte eine Geldreform mit der Einführung eines neuen Reichstalers zu je 30Silbergroschen (letzterer Silbergroschen zu je 12 Kupferpfennig). Dieses Geld blieb im Umlauf bis 1871 (1873), als die Reichswährung Mark (= 1/3 Thaler) zu 100 Pfennig eingeführt wurde.
Im Amt desOberpräsidenten folgten:
1815–1842Theodor von Schön (als im Jahr 1824 der ostpreußische Oberpräsident von Auerswald sein Amt niederlegte, übernahm Schön auch das ostpreußische Oberpräsidium und verlegte seinen Amtssitz nach Königsberg. Diese „Personalunion“ zwischen Ost- und Westpreußen wurde fünf Jahre später zur „Realunion“, als auf Schöns Betreiben am 3. Dezember 1829 durch königliches Dekret Ost- und Westpreußen zurProvinz Preußen vereinigt wurden.)
Wichtigste Aufgabe in der nachnapoleonischen Zeit war die Heilung der Kriegsschäden. Beide Provinzen waren durch Kampfhandlungen verwüstet, ausgeplündert und finanziell erschöpft. Die meisten Güter waren hoch verschuldet. Die Agrarprodukte, vor allem das Getreide, konnten nicht abgesetzt werden, weil der frühere Hauptabnehmer England inzwischen selbst Getreide anbaute undSchutzzölle erhob. Die Getreideausfuhr über Danzig, die auch zwischen 1793 und 1807 noch erheblich gewesen war, sank auf einen nie da gewesenen Tiefpunkt ab. Hinzu kam, dassRussland die Weichsel versanden ließ und seinen Export über seine eigenen HäfenLibau,Riga und die Schwarzmeerhäfen leitete. Die preußische Regierung ließ aus politischen Gründen die Einfuhr billigen russischen Getreides zu. Mehrere reiche Ernten zu Beginn der 1820er Jahre vergrößerten das Übel. Die preußische Landwirtschaft erstickte im Getreide. Wegen fehlender Transportmöglichkeiten und der noch bestehenden Binnenzölle war ein Absatz in andere deutsche Gegenden nicht möglich. Dagegen waren die Zucht vonMerinoschafen und der Export der Wolle ein Erfolg. Auch diePferdezucht gewann große Bedeutung.
Zahlreiche Güter kamen in den Jahren 1824–1834 zur Zwangsversteigerung und dadurch in die (bürgerlichen) Hände kapitalkräftiger Käufer aus Handel und Gewerbe.
Schön bemühte sich besonders um die Hebung des Schulwesens. In wenigen Jahren gründete er über 400 Volksschulen. Diese Schulen wurden als „Simultanschulen“ geschaffen, in denen Deutsche und Polen, Protestanten und Katholiken einander nähergebracht werden sollten. Dabei mussten auch alle polnischen und kaschubischen Kinder die deutsche Sprache lernen. Das konnte zwar als Zwangsmaßnahme verstanden werden, eröffnete andererseits aber auch diesen Kindern den Weg in höhere Schulen und Universitäten, den viele von ihnen nahmen. Ausdrücklich band Schön auch die Gutsbesitzer in die Gründung von Schulen ein.
Weite Teile der Provinz gehörten zu polnischen Diözesen, und die Kaschuben und Polen waren fast durchweg katholisch. Während bei der Masse der kaschubischen und polnischen Landbevölkerung ein politisches Bewusstsein noch wenig entwickelt war, waren der Adel und vor allem der polnische Klerus von Anbeginn Träger und Prediger eines sehr ausgeprägten polnischen Nationalbewusstseins, mit antideutscher Zielrichtung. Die katholische Religion war für Adel, Geistlichkeit und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch für die polnisch-kaschubischen Intellektuellen (die alle deutsche Gymnasien und Universitäten besucht hatten) die Identifikation mit dem Polentum, eine Abgrenzung gegen orthodoxe Russen einerseits und protestantische Preußen und Deutsche andererseits.
Neuordnung der Bistumsgrenzen: Nach Verhandlungen des preußischen Staates mit Rom wurden die kirchlichen Verhältnisse in Preußen neu geordnet. Durch die CircumscriptionsbulleDe salute animarum vom 16. Juli 1821 wurde der größte Teil Westpreußens demBistum Kulm unterstellt. Das Gebiet um Elbing und Marienburg kam zumBistum Ermland. Der Kreis Deutsch-Krone blieb dem Erzbistum Posen-Gnesen direkt unterstellt. Der Sitz des Bistums Kulm wurde nachPelplin verlegt; die dortige Klosterkirche wurde bischöfliche Kathedrale und ist es noch heute. Hinsichtlich der Bischofswahl wurde bestimmt, dass das zuständige Domkapitel die durch die Kurie zu bestätigende Wahl vornehmen sollte, dass aber vor der Wahl „die dem König weniger angenehmen Kandidaten“ von der Kandidatenliste zu streichen seien. Schön setzte durch, dass der deutsche DomherrIgnatius Stanislaus von Mathy 1821 zum Bischof von Kulm ernannt wurde. Sein Nachfolger wurde der deutsche SchlesierAnastasius Sedlag. Bischöfe von Ermland waren FürstJoseph von Hohenzollern-Hechingen und seit 1836Andreas Stanislaus von Hatten, der 1841 einem Raubmord zum Opfer fiel.
Mischehenstreit: Zu einem Zusammenstoß zwischen der Staatsmacht und der Kirche kam es 1838 im Zusammenhang mit dem Kölner Mischehenstreit, der auch auf die östlichen Diözesen übergriff. Die verschiedenen Konfessionen waren in Westpreußen fast immer auch Ausdruck verschiedener ethnischer Zugehörigkeit. Während es in den Diözesen Kulm und Ermland wegen der mäßigenden Haltung der dortigen Bischöfe zu keinen politischen Folgen kam, wurde der Erzbischof von Posen, der polnische GrafDunin-Sulgustowski (1831–1842), verhaftet wie schon vor ihm der Erzbischof von KölnClemens August, Freiherr von Droste zu Vischering. Beide hatten darauf bestanden, dass die Kinder aus gemischten Ehen katholisch erzogen werden müssten, während der Staat die Regelung getroffen hatte, dass die Kinder der Konfession des Vaters zu folgen hätten. In Westpreußen mit seinem überwiegend protestantischen deutschen und überwiegend katholischen polnischen Bevölkerungsteil waren konfessionelle Mischehen oft auch ethnische Mischehen, eine katholische Erziehung stärkte da die polnische Kultur.
Klöster: Mit Edikt vom 31. Oktober 1810 wurde die Aufhebung der Klöster angeordnet, wie es in anderen – auch katholischen – Ländern auch geschehen war. Die Ausführung geschah zögernd und war erst 1833 abgeschlossen. Die Konvente waren seit den Tagen der Reformation vielfach nur mit wenigen Mönchen besetzt.
Das Polentum spielte in Westpreußen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts politisch nur eine sehr geringe Rolle. Die Städte – bis auf Kulm – waren völlig oder ganz überwiegend deutsch. In weiten Teilen der Provinz, z. B. im Danziger Werder, in den rechts der Weichsel liegenden Kreisen und im Gebiet der einstigen Neumark mit Deutsch-Krone, Schlochau und Flatow war auch die ländliche Bevölkerung rein oder in der großen Mehrheit deutsch. Die große Masse der polnisch oder kaschubisch sprechenden Bevölkerung blieb mit wenigen Ausnahmen bis ins letzte Viertel des 19. Jahrhunderts politisch uninteressiert, besonders dieKaschuben. Ein wirkliches Nationalgefühl hat sich bei den Kaschuben nicht entwickelt, nur ein Regionalbewusstsein von wechselnder Stärke, das gegenüber den sogenannten „Kongresspolen“ (das sind die Einwohner des im Wiener Kongress geschaffenen Königreichs Polen) auch heute manchmal noch lebendig ist. Im Jahr 1819 lebten in Westpreußen 46 % Deutsche und Mennoniten, 52 % Polen und Kaschuben.[14] Der polnische Aufstand von 1830 in Kongresspolen, der „Novemberaufstand“, führte in Westpreußen zu keinerlei Unruhen. Eine polnische Presse oder irgendwelche politischen oder wirtschaftlichen Organisationen bestanden – noch – nicht.
Im August 1840 folgteFriedrich Wilhelm IV. seinem Vater auf dem preußischen Thron. In seiner romantischen Auffassung, dass Adel und Kirche über alle ethnischen Gegensätze hinweg die Stützen von Thron und Altar seien, gab er Positionen auf, um eine Aussöhnung mit der katholischen Kirche und dem Polentum herbeizuführen. So verfügte er die sofortige Haftentlassung der beiden Erzbischöfe, ohne dass diese ihren Standpunkt in der Mischehenfrage geändert hatten. Im Triumph kehrten sie in ihre Diözesen zurück. Der König verfügte weiter 1841 die Einrichtung einer katholischen Abteilung im Kultusministerium. Sie war mit einergeistlichen Schulaufsicht verbunden. Der OberpräsidentTheodor von Schön wurde 1842 abberufen, weil er nach Ansicht des Königs einen zu harten antipolnischen und antikatholischen Kurs gesteuert hatte. 1843 wurde angeordnet, dass an allen Schulen mit Polnisch sprechender Mehrheit Polnisch als Hauptunterrichtssprache einzuführen sei. Das führte dazu, dass vielerorts die deutsche Minderheit polonisiert wurde, so z. B. die völlige Polonisierung des 1837 gegründeten katholischen Gymnasiums in Kulm.
Von der Märzrevolution 1848 war Westpreußen verhältnismäßig wenig betroffen. Ostpreußen, Westpreußen und Posen erhielten das Recht, gleich den anderen deutschen Landschaften, ihre Vertreter in das Frankfurter Parlament zu entsenden. Der Antrag Preußens vom 11. April 1848, Ost- und Westpreußen in denDeutschen Bund aufzunehmen, wurde einstimmig angenommen. Es war das gebildete Bürgertum, das diese nationale Seite der Bewegung vertrat. Der Adel hielt sich zurück. Der Königsberger UniversitätsprofessorEduard von Simson wurde am 18. Dezember 1848 Präsident derFrankfurter Nationalversammlung. Er war es, derFriedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone anbot, aber Friedrich Wilhelm IV. lehnte ab und dieNationalversammlung wurde 1849 aufgelöst. Preußen musste imVertrage von Olmütz im November 1850 mit demKaisertum Österreich der Wiederherstellung des Bundestages in seiner alten Form zustimmen und die Beschlüsse der Nationalversammlung wurden annulliert.
Im Norddeutschen Bund und Deutschen Kaiserreich 1866–1918
Westpreußens Grenzen zuHinterpommern,Ostpreußen,Posen und Polen auf einer Landkarte von 1908Sprachenverhältnisse in der Provinz Westpreußen nach der Volkszählung 1910[15] Legende der Kreisdiagramme:
Deutschsprachig
Polnischsprachig
Kaschubische Sprache
Preußen als Ganzes (und damit Westpreußen) wurde 1866 ein Teil desNorddeutschen Bundes und 1871 desDeutschen Kaiserreiches. Die Kaschubisch- und Polnischsprachigen waren nun nicht mehr nur Bürger des in nationaler Hinsicht zumindest nominell neutralen Preußen, sondern eine sprachliche Minderheit innerhalb eines sich als deutsch verstehenden Staates und sahen sich bald in mehrerlei Hinsicht gezielter staatlicher Ausgrenzung ausgesetzt. Schwerwiegend war im Zuge desKulturkampfes dieDiskriminierung des Katholizismus, dem die meisten Polen angehörten (während die Deutschen in der Provinz Westpreußen überwiegend evangelisch waren).
Durch das Gesetz vom 19. März 1877 wurde die Provinz Preußen wieder geteilt; die Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurden mit Wirkung zum 1. April 1878 wiederhergestellt.[16] Für die neue Provinz Westpreußen wurde derProvinziallandtag der Provinz Westpreußen mit Sitz in Danzig als Volksvertretung eingerichtet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erhielten die preußischen (teils ethnischkaschubischen undpolnischen) Kandidaten in Westpreußen (ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend) bei Reichstags- und Landtagswahlen rund ein Drittel der Wählerstimmen, in einigen ländlichen Wahlkreisen (Kreis Berent,Kreis Karthaus,Kreis Neustadt in Westpreußen) erreichten sie auchReichstagsmandate. Im Rahmen der Volkszählung von 1910 gaben 65 % der Bewohner Westpreußens Deutsch, 28 % Polnisch und 7 % Kaschubisch als Muttersprache an.
Zwischenkriegszeit und Zweiter Weltkrieg 1919–1945
Um Polen gemäß demFriedensvertrag von Versailles einen Zugang zum Meer zu verschaffen, wurde das Gebiet der historisch heterogenen Provinz nach demErsten Weltkrieg aufgeteilt: Aus dem mittleren Teil entstand derPolnische Korridor, der eine eigene Woiwodschaft bildete. „DieWoiwodschaft Pommerellen der Zwischenkriegszeit bildete nur einen Teil der Provinz Westpreußen (62 %)“[17], Gebiete im Westen und Nordosten mit besonders hohem deutschen Bevölkerungsanteil blieben bei Deutschland oder wurden Teil des DanzigerMandatsgebietes des Völkerbundes. Mit derFreien Stadt Danzig wurde ein deutscher Staat im polnischen Wirtschaftsraum geschaffen. In der Woiwodschaft Pommerellen hatten die großen StädteThorn undGraudenz eine deutliche deutsche Mehrheit, aber insgesamt war das Zahlenverhältnis zwischen Deutschen und Polen und Kaschuben etwa ausgeglichen. Trotz Überprüfbarkeit anhand der Volkszählung von 1910 schwanken die angegebenen Zahlen zwischen etwa 40:60 und 60:40 Prozent.
Zu Zeiten derWeimarer Republik galt der deutsch-polnische Grenzverlauf in der Region Westpreußen als strittig, da sich bedeutende Teile der deutschen Gesellschaft nicht mit der Abtretung von Gebieten mit großem deutschem Bevölkerungsanteil abfinden wollten. Zudem stand die Minderheitenpolitik der RegierungPiłsudski in der Kritik, da die Deutschen ebenso wie andereMinderheiten, z. B.Ukrainer, gewisse Repressionen erfuhren.
Kurz nach Beginn desZweiten Weltkrieges, zwischen September und Dezember 1939, ermordeten Angehörige derSS und desVolksdeutschen Selbstschutzes in den Wäldern der Region Westpreußen mehrere tausend Menschen: Polen, Kaschuben und Juden. Das Chaos der ersten Kriegstage nutzten die Nationalsozialisten für eine Reihe systematisch geplanter Vernichtungsaktionen z. B. im Wald vonPiaśnica,Wald von Szpęgawsk, Wald von Mniszek (Mischke). Unter den Opfern befanden sich neben Angehörigen der polnischen undkaschubischenIntelligenz auch Patienten deutscher und polnischer Psychiatriekliniken sowieDeportierte aus dem Reichsgebiet.
ZahlreicheDeutschbalten, die im Zuge der Aktion „Heim ins Reich“ ausEstland undLettland kamen, wurden in dieser Gegend angesiedelt, und nachdem die polnische Bevölkerung zum Teil vertrieben worden war, erhielten die Baltendeutschen den Wohnraum dieser Menschen.
Während derBesatzungszeit in Pommerellen regte sich polnischer Widerstand. Im Jahr 1940 und bildete sich dieTajna Organizacja Wojskowa «Gryf Pomorski» (TOW; Geheime Militärorganisation «Pommerscher Greif»). Vorsitzender des Obersten Rats warJózef Wrycza.
Folge der Eroberung des gesamten Gebiets Westpreußens durch dieRoten Armee war im März/April 1945 die Inkorporation in dieVolksrepublik Polen. Die polnische Administration ließ fast die gesamte deutschsprachige Bevölkerung unter erzwungener Zurücklassung des nahezu gesamten mobilen und immobilen Besitzes vertreiben. DieVertreibung selber war von Ausschreitungen polnischer und sowjetischer Soldaten an der deutschen Zivilbevölkerung begleitet (Vergewaltigungen, Raubmorde). Da der überwiegende Teil Westpreußens einschließlich des Freistaats Danzig außerhalb desDeutschen Reichs in den Grenzen von 1937 lag, war er keines der von derBundesrepublik Deutschland vorbehaltlich einer künftigen friedensvertraglichen Regelung im Sinne desPotsdamer Abkommens beanspruchtenOstgebiete des Deutschen Reiches.
Die Aufspaltung der Provinz Westpreußen im Jahr 1920
Im Jahr 1920 wurde die Provinz aufgelöst und die Landkreise verschiedenenGebietskörperschaften zugeschlagen, wobei die Verwaltungsgebiete teilweise neu zugeschnitten wurden:
Flatow wurde geteilt, und der östliche Teil ging alsPowiat Sępoleński an Polen
DerFreien Stadt Danzig wurden folgende Kreise vollständig oder größtenteils angegliedert:
Danzig
Danziger Höhe, der Kreis wurde um Teile der Kreise Karthaus, Berent und Dirschau erweitert wurde, jedoch im Nordwesten einen kleiner Teil an den polnischen Powiat Kartuski abgab
Danziger Niederung, der kreis wurde um einen Teil des Kreises Dirschau erweitert
Landkreis Großes Werder wurde neu geschaffen und umfasste den Großteil des Landkreises Marienburg sowie den westlich des Nogat gelegenen Teil des Landkreises Elbing
Zappot wurde als neue kreisfreie Stadt aus dem Kreis Neustadt i. Westpreußen herausgelöst
BeimDeutschen Reich verblieben unmittelbar folgende Kreise vollständig oder größtenteils:
Deutsch Krone unter gleichem Namen als Teil des Verwaltungsbezirks Grenzmark Westpreußen-Posen, ab 1922 ProvinzGrenzmark Posen-Westpreußen
Schlochau, ebenfalls Grenzmark Westpreußen-Polen
Flatow, Grenzmark Westpreußen-Polen, jedoch verkleinert um das an Polen abgetretene östliche Kreisgebiet
Elbing-Land, ebenfalls an die Provinz Ostpreußen, jedoch verkleinert um das an die Freie Stadt Danzig abgetretene westliche Kreisgebiet
GemäßVersailler Vertrag wurden folgende Gebiete alsAbstimmungsgebiet Marienwerder unter Kontrolle derEntente gestellt. Nach der dort am 11. Juli 1920 abgehaltenen Volksabstimmung verblieb das Gebiet beim Deutschen Reich und wurde anschließend der Provinz Ostpreußen zugeordnet:
Marienwerder, der östlich desNogat gelegene Teil des Kreises
Stuhm
Rosenberg i. Westpr.
Marienburg i. Westpr., der östlich derWeichsel gelegene Teil des Kreises, der westliche Teil wurde auf die Powiaty Tczewski und Starogard aufgeteilt
Zur Verdeutlichung der demographischen Entwicklungen sind in der nachfolgenden Tabelle auch Werte für die Zeit zwischen 1829 und 1878 angegeben, als die Provinz nicht existierte, sondern Teil der Provinz Preußen war. Zu den Angaben zum Anteil an der preußischen Gesamtbevölkerung ist zu bemerken, dass sich letztere durch Gebietszuwächse zwischen 1849 und 1867 beträchtlich vergrößert hat.
davon 581.195 Evangelische, 717.532 Katholiken, 13.158 andere Christen und 21.750 Juden[22]
1900
1.563.658
4,5 %
61
davon 730.685 Evangelische, 800.395 Katholiken, 14.308 andere Christen und 18.226 Juden;[22] 1.007.400 Personen (64,4 %) mit deutscher, 99.357 Personen (6,4 %) mitkaschubischer und 437.916 Personen (28,0 %) mitpolnischer Muttersprache;[22] 1.349 Personen (0,1 %) sprechen neben dem Deutschen kaschubisch, 16.130 Personen (1,0 %) sprechen neben dem Deutschen polnisch[22]
1905
1.641.746
?
64
davon 764.719 Evangelische, 844.566 Katholiken und 16.139 Juden (567.318Kaschuben,Masuren undPolen)[10]
Königliches statistisches Bureau:Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Auf Grund der Volkszählung vom 1. Dezember 1885. Band II:Provinz Westpreußen. Berlin 1887 (Google Books).
Danziger Regierungs-Departement, Verzeichniß der in den einzelnen Kreisen befindlichen Ortschaften, veröffentlicht ca. 1820 (enthält statistische Angaben von 1818) (Google Books).
Königl. Statistisches Bureau (Hrsg.):Vorläufige Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 im Königreiche Preußen sowie in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont. Berlin 1891, S. 4–6 (Google Books).
Königlich Preußisches Statistisches Landesamt:Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 1. Dezember 1905, Heft II:Provinz Westpreußen. Berlin 1908 (Google Books).
Wilhelm Vallentin:Westpreussen seit den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts – Ein Beitrag zur Geschichte der Entwicklung des allgemeinen Wohlstandes in dieser Provinz und ihren einzelnen Teilen. Laupp, Tübingen 1893 (Google Books).
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Andreas Gehrke, R. Hecker, H. Preuß:Die Provinz Westpreußen in Wort und Bild. Ein Heimatbuch für Schule und Haus, 2 Teile in einem Band. Danzig 1911; Neudruck Melchior, Wolfenbüttel 2006,ISBN 3-939102-53-9.
Johann Friedrich Goldbeck:Topographie des Königreichs Preussen. Theil II:Topographie von West-Preussen. Marienwerder 1789, Ndr. Hamburg 1991.
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Michael Rademacher: Preußische Provinz Westpreußen 1871–1920. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900, mit Verwaltungsstrukturen
Folgend sind Weblinks mit historischen Landkarten von Preußen einschließlich Westpreußen, Ostpreußen,Ermland, Freie Stadt Danzig seit circa 1500 bis zum 20. Jahrhundert:
↑Abraham Lissauer:Die prähistorischen Denkmäler der Provinz Westpreussen und der angrenzenden Gebiete. W. Engelmann, Leipzig 1887 (Digitalisat).
↑Anton Friedrich Büsching:Auszug aus einer Erdbeschreibung. Erster Theil, welcher Europa und den nordlichen Theil von Asia enthält. Hamburg 1771,S. 162–166.
↑A. C. A. Friederich:Historisch-Geographische Darstellung Alt- und Neu-Polens. Berlin 1839,S. 121.
↑Christian Wilhelm von Dohm:Denkwürdigkeiten meiner Zeit oder Beiträge zur Geschichte vom letzten Viertel des achtzehnten und vom Anfang des neunzehnten Jahrhunderts 1778 bis 1806. 2. Band, Lemgo und Hannover 1815,S. 81 ff.
↑August Freiherr von Haxthausen:Die ländliche Verfassung in den Provinzen Ost- und West-Preussen (= Ländliche Verfassung in den einzelnen Provinzen der preussischen Monarchie, Band 1). Gebrüder Bornträger, Königsberg 1839, S. 183.
↑abcGeorg Hassel:Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten, in Hinsicht ihrer Entwickelung, Größe, Volksmenge, Finanz- und Militärverfassung, tabellarisch dargestellt; Erster Heft: Welcher die beiden großen Mächte Österreich und Preußen und den Deutschen Staatenbund darstellt; Nationalverschiedenheit 1819: Polen – 327,300; Deutsche – 290,000; Juden – 12,700. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar 1823,S. 42.
↑Nach Leszek Belzyt:Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Die preußische Sprachenstatistik in Bearbeitung und Kommentar. Herder-Institut, Marburg 1998,ISBN 3-87969-267-X.
↑Kurt Jeserich:Die preussischen Provinzen. Ein Beitrag zur Verwaltungs- und Verfassungsreform. Deutscher Kommunal-Verlag, Berlin-Friedenau 1931, S. 61.
↑Witold Stankowski:Lager für Deutsche in Polen am Beispiel Pommerellen, Westpreußen (1945–1950): Durchsicht und Analyse der polnischen Archivalien [Einheitssachtitel:Obozy dla Niemców w Polsce na przykładzie Pomorza Gdańskiego (1945–1950); dt.]. Historische Forschungen. Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, Bonn 2001,ISBN 3-88557-207-9, S. 17.
↑abcdeLeszek Belzyt:Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Die preussische Sprachenstatistik in Bearbeitung und Kommentar. Hrsg. Herder-Institut, Marburg 1998, S. 17. Vgl. Michael Rademacher: Preußische Provinz Westpreußen 1871–1920.Deutsche Schutzgebiete, in:Deutsche Schutzgebiete, Blankenhain 1. 1. 2024.
↑abGeorg Hassel:Statistischer Umriß der sämmtlichen europäischen und der vornehmsten außereuropäischen Staaten, in Hinsicht ihrer Entwickelung, Größe, Volksmenge, Finanz- und Militärverfassung, tabellarisch dargestellt; Erster Heft: Welcher die beiden großen Mächte Österreich und Preußen und den Deutschen Staatenbund darstellt; Religionsverschiedenheit 1817: Evangelische – 289,060; Katholische – 267,935; Mennoniten - 12,649; Juden – 12,632; Kirchen, Kapellen, Synagogen 831. Verlag des Geographischen Instituts, Weimar 1823,S. 42.
↑abKarl Andree:Polen in geographischer, geschichtlicher und culturhistorischer Hinsicht. Ludwig Schumann, Leipzig 1831 (Digitalisat).