AlsViermächte-Status wird die gemeinsame Verantwortung dervier Siegermächte desZweiten Weltkriegs,USA,Sowjetunion,Großbritannien undFrankreich, fürDeutschland als Ganzes bezeichnet. Er leitet sich von derBerliner Viermächteerklärung vom 5. Juni 1945 ab, in der die Siegermächte eine „bedingungslose Kapitulation Deutschlands“ festgestellt[1] und gemeinsam die oberste Regierungsgewalt überDeutschland in den Grenzen von 1937 übernommen hatten.
EinAlliierter Kontrollrat derVier Mächte mit Sitz inBerlin sollte Richtlinien für eine einheitliche Besatzungspolitik in denBesatzungszonen Deutschlands erlassen.
Nach derGründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde der Viermächte-Status imDeutschlandvertrag von 1952 zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik bestätigt.
Die Sowjetunion versuchte mehrfach, den Viermächte-Status von Berlin in Frage zu stellen, so bei derBerlin-Blockade von 1948 bis 1949 und der (zweiten)Berlin-Krise zwischen 1958 und demMauerbau 1961 sowie mit den folgenden Monaten verschärfter Spannung (bis 1963). Die drei Westmächte hielten jedoch am Viermächte-Status von Berlin fest. ImViermächteabkommen über Berlin, das am 3. Juni 1972 in Kraft trat, wurden die Verantwortlichkeiten für Berlin neu geregelt. Am 1. Oktober 1990 suspendierten die Alliierten den Viermächte-Status von Berlin, womit sie rechtzeitig zum 3. Oktober ihre entsprechenden Rechte aussetzten und er gegenstandslos wurde.[2]
Die Siegermächte übernahmen mit demErsten Kontrollabkommen vom 4. Juli 1945 auch in Österreich die oberste Regierungsgewalt und bildeten mit denMilitärgouverneuren der vier Besatzungszonen einenAlliierten Rat. Der Viermächte-Status von Österreich wurde von derWiener Interalliierten Kommandantur repräsentiert.
Den Teilnehmermächten derAnti-Hitler-Koalition war bereits im Verlauf des Krieges bewusst, dass sie im Falle der militärischen BesetzungDeutschlands keine handlungsfähige Regierung (vgl.Regierung Dönitz) mehr antreffen würden. Die vereinbarte Vorgehensweise sollte dasDeutsche Reich nicht abschaffen oderannektieren.[3] Die vier Siegermächte übernahmen demnach die Aufgaben des besiegten deutschen Staates als Ganzes, ohne sich finanzielle und rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen; dasVölkerrechtssubjekt wurde fortan durch sie vertreten.[4] Die rechtstheoretischen Überlegungen für die angewendete Konstruktion gehen auf ArbeitenHans Kelsens sowie des britischen StaatsrechtlersWilliam Malkin zurück.[5]
Die besondereRechtslage Deutschlands nach 1945 spielte neben den rechtlichen Umständen derdeutschen Kapitulation auch bei der WiedererrichtungÖsterreichs und der Gründung derBundesrepublik Deutschland sowie bei dendiplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik und derDDR bis hin zurdeutschen Wiedervereinigung eine wichtige Rolle. Dabei kam es zu gravierenden territorialen wie auchstaatsrechtlichen Änderungen.
Nachdem Österreich mit der in Wien verkündetenUnabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 vonÖVP,SPÖ undKPÖ mit Billigung derRoten Armee als eigenständigerStaat in den Grenzen von 1938 seit dem 1. Mai 1945 wiederhergestellt war, wurden die HauptstädteBerlin undWien im Sommer 1945 in je vier Sektoren aufgeteilt und vom Herbst 1945 an alsViersektorenstädte regiert.
Als höchstes Gremium für Deutschland wurde ein alliierter Kontrollrat eingesetzt, der für dieDeutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten zuständig sein sollte.[7]
Auf der Potsdamer Konferenz stimmten die USA und Großbritannien der sowjetischen Forderung zu,Ostpreußen aus der zuvor gemeinsam geplanten Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen herauszunehmen. Außerdem erklärten sie, dass sie bei einer künftigenFriedensregelung die Forderung nachAbtretung des nördlichen Teils Ostpreußens mitKönigsberg an die Sowjetunion unterstützen würden. 1946 gliederte die Sowjetunion ihn alsOblast Kaliningrad in dieRussische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ein.[8]
Während derdeutschen Teilung blieb dieSouveränität der beiden deutschen Staaten eingeschränkt. Für die Bundesrepublik Deutschland war dieAlliierte Hohe Kommission, abgekürzt AHK, mit dreiHohen Kommissaren (auch „Hochkommissaren“) von 1949 bis 1955 oberstes Kontrollorgan der drei Westmächte. Diese wurde mit Aufhebung desBesatzungsstatuts durch Inkrafttreten derPariser Verträge 1955 aufgelöst, aber dasalliierte Vorbehaltsrecht schränkte die staatliche Souveränität der Bundesrepublik weiterhin ein.
DieSowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) bis 1949 und dieSowjetische Kontrollkommission (SKK) waren die Überwachungs- und Leitungsinstitution dersowjetischen Besatzungsmacht zur Führung derSowjetischen Besatzungszone (SBZ) beziehungsweise später derDeutschen Demokratischen Republik bis zum 28. Mai 1953. Nach dem TodJosef Stalins 1953 wurde die SKK in die „Hohe Kommission der UdSSR in Deutschland“ umgewandelt. Der damalige politische Berater General Tschuikows,Wladimir Semjonow (später: stellvertretender Außenminister der Sowjetunion), wurde zum Hohen Kommissar ernannt.
DerAlliierte Kontrollrat für Deutschland wurde formal erst mit derVereinigung der beiden deutschen Staaten aufgelöst, als 1990 mit demZwei-plus-Vier-Vertrag die vollständige Souveränität Deutschlands hergestellt wurde.
Mit derBerliner Erklärung stellten die Alliierten am 5. Juni 1945 die Übernahme derRegierungsgewalt in Deutschland fest. Das betraf auch die Befugnisse der deutschen Regierung, desOberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. DieBesatzungszonen umfassten das Staatsgebiet desDeutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, ohne die Gebiete ostwärts derDemarkationslinie an Oder und Neiße – diese standen unterpolnischer undsowjetischerVerwaltung –, und waren durch Zonengrenzen voneinander getrennt. Sie waren in der Regel mit den Verwaltungsgrenzen ehemaligerLänder,preußischer Provinzen, vereinzelt auch mit Kreisgrenzen, identisch. Dadurch wurde erreicht, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung auch weiterhin sichergestellt werden konnte.
Durch die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen war derpreußische Staat zerrissen worden. Bereits zuvor war ihm durch denPreußenschlag vom 20. Juli 1932 und dieverfassungswidrige Auflösung desLandtags am 6. Februar 1933 jede politische Eigenständigkeit gegenüber dem Reich genommen worden.[9] Durch dasReichsneuaufbaugesetz vom 30. Januar 1934 verlor esde jure seine eigenständigenHoheitsbefugnisse.[10] Am 25. Februar 1947 wurde Preußen durch den Alliierten Kontrollrat perKontrollratsgesetz Nr. 46 auch staatsrechtlich für aufgelöst erklärt.[11]
Im Februar 1945 war vereinbart worden, Deutschland in vier Besatzungszonen und ein besonderes „Berliner Gebiet“ unter der „gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte“ aufzuteilen. Die ehemaligeReichshauptstadt Berlin war damit keiner Besatzungszone zugeteilt, sondern wurde stattdessen zum Sitz des Alliierten Kontrollrats bestimmt und in vier Sektoren geteilt, um gemeinsam von einerAlliierten Kommandantur verwaltet zu werden. Die vier Stadtkommandanten waren von den entsprechenden Oberbefehlshabern in den jeweiligen Besatzungszonen zu ernennen.[12] Im Zuge derTeilung Berlins in einenOst- undWestteil verließ derKommandant des Sowjetischen Sektors von Berlin am 16. Juni 1948 eine Sitzung der Alliierten Kommandantur, um nie wieder seinen Platz einzunehmen. Der Schritt bedeutete jedoch nicht den Verzicht der Sowjetunion auf ihre Rechte als einer der Vier Mächte in Berlin. Die Freizügigkeit des Personenverkehrs innerhalb der Stadt wurde von der Teilung nicht berührt. Unabhängig davon verbot dieDDR-Regierung 1952 den Bewohnern der West-Sektoren Berlins das Betreten desStaatsgebiets der DDR.[13] Erst der Bau derBerliner Mauer am 13. August 1961 beendete den freizügigen Personenverkehr zwischen Ost- und West-Berlin. Im Jahr 1971 schlossen die vier Besatzungsmächte das viele praktische Fragen regelndeViermächteabkommen über Berlin ab.
Während derfriedlichen Revolution in der DDR kam es am 9. November 1989 zumFall der Berliner Mauer. Infolgedessen war ab diesem Zeitpunkt ein ungehindertes Passieren der West-Berliner Grenze zum Umland und zu Ost-Berlin möglich. Die Stadthälften existierten offiziell bis zum Vorabend derdeutschen Einheit weiter, also bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990.
Ursprüngliche Gliederung der vier Sektoren
Die BezirkeMarzahn,Hellersdorf undHohenschönhausen sind zwischen 1979 und 1986 während desWohnungsbauprogramms durch Veränderungen der Bezirksgrenzen in Ost-Berlin entstanden. Nach alliiertem Recht hätte dies einer Zustimmung der vier Alliierten – also auch der Westalliierten – bedurft, die nicht erfolgte, tatsächlich aber wurden die Grenzänderungen von ihnen geduldet. Die DDR handelte insofern eigenmächtig mit Rückendeckung der Sowjetunion.
Für dieRepublik Österreich wurde eineAlliierte Kommission eingerichtet. Die Souveränitätseinschränkung fiel schließlich mit demStaatsvertrag von Wien 1955 weg. In Österreich beendete der Kontrollrat seine Tätigkeit 1955.
Wie Deutschland war Österreich schon vor Kriegsende von denAlliierten in von ihnen zu besetzende Zonen geteilt worden. Nach Kriegsende wechselten daher im Sommer 1945 einige von anderen Alliierten eroberte Gebiete ihre Besatzer. Im Unterschied zu Berlin wurde in Wien der1. Bezirk, das Stadtzentrum, zum interalliierten Sektor bestimmt, in dem dieBesatzungsmacht monatlich wechselte und die interalliierteMilitärpolizei patrouillierte.
Die Besatzungszeit dauerte bis zumösterreichischen Staatsvertrag, der am 15. Mai 1955 in Wien unterzeichnet wurde und am 27. Juli 1955 in Kraft trat. Damit endete dasBesatzungsrecht und Österreich erlangte seine vollevölkerrechtliche Souveränität wieder. An diesem Tag begann die vereinbarte 90-tägige Frist zum Abzug der Besatzungstruppen. Die letzten Besatzungssoldaten zogen im Oktober 1955 ab. Am 26. Oktober 1955 beschloss derNationalrat, wie der Sowjetunion im Frühjahr von der Regierung zugesagt worden war, dieimmerwährende Neutralität des Landes.[14]
Ähnlich der Situation in Berlin wurde auchWien invier Sektoren aufgeteilt, wobei aber bis zum Ende der Besetzung im Jahr 1955 Reisefreiheit innerhalb der gesamten Stadt herrschte. Die Sektorenaufteilung bezog sich auf das Gebiet Wiens in den Grenzen von 1937; alle durch die Entscheidung desNS-Regimes zur BildungGroß-Wiens 1938 hinzugekommenen Gebiete, insbesondere in den damaligen Bezirken 22 bis 26, wurdenNiederösterreich und somit der sowjetischen Besatzungszone außerhalb Wiens zugerechnet.[15]
DieInnere Stadt (1. Bezirk) wurde keiner Besatzungsmacht allein zugesprochen, sondern zum Interalliierten Sektor erklärt und von allen vier Mächten (nach einem monatlichen Turnus in der Leitung) besetzt. DieHoheitsrechte über den 1. Bezirk wurden jeweils am letzten Tag des Monats an die nächste Besatzungsmacht übergeben. Die Zeremonie fand bis 1953 vor dem WienerJustizpalast statt, wo damals die Interalliierte Kommandantur ihren Sitz hatte, danach bis 1955 auf demHeldenplatz. Dazu marschierten die zwei einander ablösenden Besatzungsmächte mit einer Abteilung Soldaten und einer Militärkapelle auf. Die Besatzungsmacht, die die Hoheitsrechte im 1. Bezirk ausübte, stellte auch denJeep und den Fahrer für die Patrouillenfahrten der Militärpolizei zur Verfügung. Die übrigen drei stellten je einen Militärpolizisten als Beifahrer(Die Vier im Jeep).[16]
Während diesowjetische Besatzungsmacht innerhalb der Stadt über denFlughafen Aspern verfügte, befanden sich der US-amerikanischeFlugplatz Langenlebarn und der britischeFlugplatz Schwechat in Niederösterreich – und damit in der sowjetischen Besatzungszone. Zur Sicherheit legten diese Besatzungsmächte daher kleineAir strips in ihren Sektoren an.
Berühmtheit erlangten die sogenanntenVier im Jeep durch dengleichnamigen Film. Es handelte sich dabei um von allen vier Besatzungsmächten gemeinsam durchgeführtePatrouillenfahrten, wodurch symbolisch die funktionierende Vier-Mächte-Verwaltung propagiert wurde.
Der durch dieVerfilmung mitOrson Welles in der Titelrolle weltbekannt gewordene RomanDer dritte Mann vonGraham Greene spielt im Wien der Jahre 1947/1948. Greene hatte an Ort und Stelle recherchiert.
Internationaler Sektor
Französischer Sektor
Der französische Sektor erstreckte sich als zusammenhängendes Gebiet vom Stadtzentrum nach Westen:
Britischer Sektor
Der britische Sektor südöstlich und südwestlich des Stadtzentrums war von sowjetisch besetzten Bezirken unterbrochen:
Amerikanischer Sektor
Der amerikanische Sektor erstreckte sich nordwestlich und nördlich des Stadtzentrums als zusammenhängendes Gebiet:
Sowjetischer Sektor
Abgesehen von zwei sowjetisch besetzten Bezirken in ansonsten von den Briten besetztem Stadtgebiet umfasste der sowjetische Sektor alle Bezirke, die vom Stadtzentrum aus gesehen jenseits desDonaukanals bzw. derDonau lagen, darunter die flächenmäßig größten Wiens:
Dem sowjetisch besetzten Umland zugeordnetes Gebiet
(*) Mit diesem Zeichen versehene Gebiete zählten zum Verwaltungsgebiet der Stadt Wien, besatzungsrechtlich jedoch nicht zur Viersektorenstadt, sondern zum sowjetisch besetzten Niederösterreich. Die Regelung betrafAlbern (seit 1954 im 2., seit 1956 im 11. Bezirk),Liesing (seit 1954: 23. Bezirk), denLainzer Tiergarten, dieFriedensstadt, die Siedlung Auhofer Trennstück und dieSiedlung im ehemaligen Lainzer Tiergarten (alle seit 1954 im 13. Bezirk) sowie Teile der heutigen Bezirke 21 und 22.