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Viermächte-Status

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(Weitergeleitet vonVier-Sektoren-Stadt)
Deutschland in den Grenzen von 1937, wie es völkerrechtlich – aufgrundalliierten Vorbehaltsrechts – bis 1990 Bestand hatte, jedoch ab 1970 zunehmend an Bedeutung verlor

AlsViermächte-Status wird die gemeinsame Verantwortung dervier Siegermächte desZweiten Weltkriegs,USA,Sowjetunion,Großbritannien undFrankreich, fürDeutschland als Ganzes bezeichnet. Er leitet sich von derBerliner Viermächteerklärung vom 5. Juni 1945 ab, in der die Siegermächte eine „bedingungslose Kapitulation Deutschlands“ festgestellt[1] und gemeinsam die oberste Regierungsgewalt überDeutschland in den Grenzen von 1937 übernommen hatten.

EinAlliierter Kontrollrat derVier Mächte mit Sitz inBerlin sollte Richtlinien für eine einheitliche Besatzungspolitik in denBesatzungszonen Deutschlands erlassen.

Nach derGründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 wurde der Viermächte-Status imDeutschlandvertrag von 1952 zwischen den drei Westmächten und der Bundesrepublik bestätigt.

Die Sowjetunion versuchte mehrfach, den Viermächte-Status von Berlin in Frage zu stellen, so bei derBerlin-Blockade von 1948 bis 1949 und der (zweiten)Berlin-Krise zwischen 1958 und demMauerbau 1961 sowie mit den folgenden Monaten verschärfter Spannung (bis 1963). Die drei Westmächte hielten jedoch am Viermächte-Status von Berlin fest. ImViermächteabkommen über Berlin, das am 3. Juni 1972 in Kraft trat, wurden die Verantwortlichkeiten für Berlin neu geregelt. Am 1. Oktober 1990 suspendierten die Alliierten den Viermächte-Status von Berlin, womit sie rechtzeitig zum 3. Oktober ihre entsprechenden Rechte aussetzten und er gegenstandslos wurde.[2]

Die Siegermächte übernahmen mit demErsten Kontrollabkommen vom 4. Juli 1945 auch in Österreich die oberste Regierungsgewalt und bildeten mit denMilitärgouverneuren der vier Besatzungszonen einenAlliierten Rat. Der Viermächte-Status von Österreich wurde von derWiener Interalliierten Kommandantur repräsentiert.

Vorgeschichte

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Den Teilnehmermächten derAnti-Hitler-Koalition war bereits im Verlauf des Krieges bewusst, dass sie im Falle der militärischen BesetzungDeutschlands keine handlungsfähige Regierung (vgl.Regierung Dönitz) mehr antreffen würden. Die vereinbarte Vorgehensweise sollte dasDeutsche Reich nicht abschaffen oderannektieren.[3] Die vier Siegermächte übernahmen demnach die Aufgaben des besiegten deutschen Staates als Ganzes, ohne sich finanzielle und rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen; dasVölkerrechtssubjekt wurde fortan durch sie vertreten.[4] Die rechtstheoretischen Überlegungen für die angewendete Konstruktion gehen auf ArbeitenHans Kelsens sowie des britischen StaatsrechtlersWilliam Malkin zurück.[5]

  • 1943 hatten die Alliierten in derMoskauer Deklaration die Wiedererrichtung eines von Deutschland unabhängigen Staates Österreich zugesagt.
  • 1944 war von derEuropäischen Beratenden Kommission (EAC) die Teilung der HauptstädteBerlin undWien in je dreiSektoren vorgeschlagen worden.
  • 1945 wurde im Februar bei der Krimkonferenz, derKonferenz von Jalta, die Besatzungsplanung für Deutschland von den drei Hauptalliierten (USA, Vereinigtes Königreich, UdSSR) konkretisiert. Sie vereinbarten, den Franzosen eine eigeneBesatzungszone und einen Platz imAlliierten Kontrollrat zur Verfügung zu stellen. Der französische Sektor von Berlin wurde, als anglo-amerikanische Truppen bereits ihre Sektoren in Berlin besetzten, erst am 30. Juli 1945 in der ersten Sitzung des Kontrollrats festgelegt,[6] nachdem die EAC am 26. Juli 1945 in einer letzten Sitzung die Details ausarbeitete. Die vertragsrechtliche Bestätigung, in beiden Ländernfranzösische Besatzungszonen einzurichten sowie weiterer Einzelheiten, folgte im Sommer 1945 auf derPotsdamer Konferenz.

Die besondereRechtslage Deutschlands nach 1945 spielte neben den rechtlichen Umständen derdeutschen Kapitulation auch bei der WiedererrichtungÖsterreichs und der Gründung derBundesrepublik Deutschland sowie bei dendiplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik und derDDR bis hin zurdeutschen Wiedervereinigung eine wichtige Rolle. Dabei kam es zu gravierenden territorialen wie auchstaatsrechtlichen Änderungen.

Nachdem Österreich mit der in Wien verkündetenUnabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 vonÖVP,SPÖ undKPÖ mit Billigung derRoten Armee als eigenständigerStaat in den Grenzen von 1938 seit dem 1. Mai 1945 wiederhergestellt war, wurden die HauptstädteBerlin undWien im Sommer 1945 in je vier Sektoren aufgeteilt und vom Herbst 1945 an alsViersektorenstädte regiert.

Deutschland

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Hauptartikel:Deutschland 1945 bis 1949

Als höchstes Gremium für Deutschland wurde ein alliierter Kontrollrat eingesetzt, der für dieDeutschland als Ganzes betreffenden Angelegenheiten zuständig sein sollte.[7]

Ostgebiete des Deutschen Reiches

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Die ehemaligen deutschen Ostgebiete (1945–1990 unter fremder Verwaltung)

Auf der Potsdamer Konferenz stimmten die USA und Großbritannien der sowjetischen Forderung zu,Ostpreußen aus der zuvor gemeinsam geplanten Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen herauszunehmen. Außerdem erklärten sie, dass sie bei einer künftigenFriedensregelung die Forderung nachAbtretung des nördlichen Teils Ostpreußens mitKönigsberg an die Sowjetunion unterstützen würden. 1946 gliederte die Sowjetunion ihn alsOblast Kaliningrad in dieRussische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik ein.[8]

Bundesrepublik und DDR

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Während derdeutschen Teilung blieb dieSouveränität der beiden deutschen Staaten eingeschränkt. Für die Bundesrepublik Deutschland war dieAlliierte Hohe Kommission, abgekürzt AHK, mit dreiHohen Kommissaren (auch „Hochkommissaren“) von 1949 bis 1955 oberstes Kontrollorgan der drei Westmächte. Diese wurde mit Aufhebung desBesatzungsstatuts durch Inkrafttreten derPariser Verträge 1955 aufgelöst, aber dasalliierte Vorbehaltsrecht schränkte die staatliche Souveränität der Bundesrepublik weiterhin ein.

DieSowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) bis 1949 und dieSowjetische Kontrollkommission (SKK) waren die Überwachungs- und Leitungsinstitution dersowjetischen Besatzungsmacht zur Führung derSowjetischen Besatzungszone (SBZ) beziehungsweise später derDeutschen Demokratischen Republik bis zum 28. Mai 1953. Nach dem TodJosef Stalins 1953 wurde die SKK in die „Hohe Kommission der UdSSR in Deutschland“ umgewandelt. Der damalige politische Berater General Tschuikows,Wladimir Semjonow (später: stellvertretender Außenminister der Sowjetunion), wurde zum Hohen Kommissar ernannt.

DerAlliierte Kontrollrat für Deutschland wurde formal erst mit derVereinigung der beiden deutschen Staaten aufgelöst, als 1990 mit demZwei-plus-Vier-Vertrag die vollständige Souveränität Deutschlands hergestellt wurde.

Besatzungszonen in Deutschland

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Hauptartikel:Besatzungszone
Besatzungszonen in Deutschland, 1945

Mit derBerliner Erklärung stellten die Alliierten am 5. Juni 1945 die Übernahme derRegierungsgewalt in Deutschland fest. Das betraf auch die Befugnisse der deutschen Regierung, desOberkommandos der Wehrmacht und der Regierungen, Verwaltungen und Behörden der Länder, Städte und Gemeinden. DieBesatzungszonen umfassten das Staatsgebiet desDeutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, ohne die Gebiete ostwärts derDemarkationslinie an Oder und Neiße – diese standen unterpolnischer undsowjetischerVerwaltung –, und waren durch Zonengrenzen voneinander getrennt. Sie waren in der Regel mit den Verwaltungsgrenzen ehemaligerLänder,preußischer Provinzen, vereinzelt auch mit Kreisgrenzen, identisch. Dadurch wurde erreicht, dass eine ordnungsgemäße Verwaltung auch weiterhin sichergestellt werden konnte.

Durch die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen war derpreußische Staat zerrissen worden. Bereits zuvor war ihm durch denPreußenschlag vom 20. Juli 1932 und dieverfassungswidrige Auflösung desLandtags am 6. Februar 1933 jede politische Eigenständigkeit gegenüber dem Reich genommen worden.[9] Durch dasReichsneuaufbaugesetz vom 30. Januar 1934 verlor esde jure seine eigenständigenHoheitsbefugnisse.[10] Am 25. Februar 1947 wurde Preußen durch den Alliierten Kontrollrat perKontrollratsgesetz Nr. 46 auch staatsrechtlich für aufgelöst erklärt.[11]

Berlin

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Die vier SektorenBerlins, Anfang Juli 1945

Im Februar 1945 war vereinbart worden, Deutschland in vier Besatzungszonen und ein besonderes „Berliner Gebiet“ unter der „gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte“ aufzuteilen. Die ehemaligeReichshauptstadt Berlin war damit keiner Besatzungszone zugeteilt, sondern wurde stattdessen zum Sitz des Alliierten Kontrollrats bestimmt und in vier Sektoren geteilt, um gemeinsam von einerAlliierten Kommandantur verwaltet zu werden. Die vier Stadtkommandanten waren von den entsprechenden Oberbefehlshabern in den jeweiligen Besatzungszonen zu ernennen.[12] Im Zuge derTeilung Berlins in einenOst- undWestteil verließ derKommandant des Sowjetischen Sektors von Berlin am 16. Juni 1948 eine Sitzung der Alliierten Kommandantur, um nie wieder seinen Platz einzunehmen. Der Schritt bedeutete jedoch nicht den Verzicht der Sowjetunion auf ihre Rechte als einer der Vier Mächte in Berlin. Die Freizügigkeit des Personenverkehrs innerhalb der Stadt wurde von der Teilung nicht berührt. Unabhängig davon verbot dieDDR-Regierung 1952 den Bewohnern der West-Sektoren Berlins das Betreten desStaatsgebiets der DDR.[13] Erst der Bau derBerliner Mauer am 13. August 1961 beendete den freizügigen Personenverkehr zwischen Ost- und West-Berlin. Im Jahr 1971 schlossen die vier Besatzungsmächte das viele praktische Fragen regelndeViermächteabkommen über Berlin ab.

Während derfriedlichen Revolution in der DDR kam es am 9. November 1989 zumFall der Berliner Mauer. Infolgedessen war ab diesem Zeitpunkt ein ungehindertes Passieren der West-Berliner Grenze zum Umland und zu Ost-Berlin möglich. Die Stadthälften existierten offiziell bis zum Vorabend derdeutschen Einheit weiter, also bis zum Ablauf des 2. Oktober 1990.

Siehe auch:Berlin-Frage undGeschichte Berlins

Ursprüngliche Gliederung der vier Sektoren

Die BezirkeMarzahn,Hellersdorf undHohenschönhausen sind zwischen 1979 und 1986 während desWohnungsbauprogramms durch Veränderungen der Bezirksgrenzen in Ost-Berlin entstanden. Nach alliiertem Recht hätte dies einer Zustimmung der vier Alliierten – also auch der Westalliierten – bedurft, die nicht erfolgte, tatsächlich aber wurden die Grenzänderungen von ihnen geduldet. Die DDR handelte insofern eigenmächtig mit Rückendeckung der Sowjetunion.

Österreich

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Hauptartikel:Besetztes Nachkriegsösterreich

Für dieRepublik Österreich wurde eineAlliierte Kommission eingerichtet. Die Souveränitätseinschränkung fiel schließlich mit demStaatsvertrag von Wien 1955 weg. In Österreich beendete der Kontrollrat seine Tätigkeit 1955.

Besatzungszonen in Österreich

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Besatzungszonen in Österreich, 1945–1955

Wie Deutschland war Österreich schon vor Kriegsende von denAlliierten in von ihnen zu besetzende Zonen geteilt worden. Nach Kriegsende wechselten daher im Sommer 1945 einige von anderen Alliierten eroberte Gebiete ihre Besatzer. Im Unterschied zu Berlin wurde in Wien der1. Bezirk, das Stadtzentrum, zum interalliierten Sektor bestimmt, in dem dieBesatzungsmacht monatlich wechselte und die interalliierteMilitärpolizei patrouillierte.

Die Besatzungszeit dauerte bis zumösterreichischen Staatsvertrag, der am 15. Mai 1955 in Wien unterzeichnet wurde und am 27. Juli 1955 in Kraft trat. Damit endete dasBesatzungsrecht und Österreich erlangte seine vollevölkerrechtliche Souveränität wieder. An diesem Tag begann die vereinbarte 90-tägige Frist zum Abzug der Besatzungstruppen. Die letzten Besatzungssoldaten zogen im Oktober 1955 ab. Am 26. Oktober 1955 beschloss derNationalrat, wie der Sowjetunion im Frühjahr von der Regierung zugesagt worden war, dieimmerwährende Neutralität des Landes.[14]

Wien

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Ähnlich der Situation in Berlin wurde auchWien invier Sektoren aufgeteilt, wobei aber bis zum Ende der Besetzung im Jahr 1955 Reisefreiheit innerhalb der gesamten Stadt herrschte. Die Sektorenaufteilung bezog sich auf das Gebiet Wiens in den Grenzen von 1937; alle durch die Entscheidung desNS-Regimes zur BildungGroß-Wiens 1938 hinzugekommenen Gebiete, insbesondere in den damaligen Bezirken 22 bis 26, wurdenNiederösterreich und somit der sowjetischen Besatzungszone außerhalb Wiens zugerechnet.[15]

DieInnere Stadt (1. Bezirk) wurde keiner Besatzungsmacht allein zugesprochen, sondern zum Interalliierten Sektor erklärt und von allen vier Mächten (nach einem monatlichen Turnus in der Leitung) besetzt. DieHoheitsrechte über den 1. Bezirk wurden jeweils am letzten Tag des Monats an die nächste Besatzungsmacht übergeben. Die Zeremonie fand bis 1953 vor dem WienerJustizpalast statt, wo damals die Interalliierte Kommandantur ihren Sitz hatte, danach bis 1955 auf demHeldenplatz. Dazu marschierten die zwei einander ablösenden Besatzungsmächte mit einer Abteilung Soldaten und einer Militärkapelle auf. Die Besatzungsmacht, die die Hoheitsrechte im 1. Bezirk ausübte, stellte auch denJeep und den Fahrer für die Patrouillenfahrten der Militärpolizei zur Verfügung. Die übrigen drei stellten je einen Militärpolizisten als Beifahrer(Die Vier im Jeep).[16]

  • Abmarsch der Amerikaner
    Abmarsch der Amerikaner
  • Aufmarsch der Briten
    Aufmarsch der Briten
  • Aufstellung vor dem Prinz-Eugen-Reiterdenkmal
    Aufstellung vor demPrinz-Eugen-Reiterdenkmal
  • Wachübergabe
    Wachübergabe
  • Zuschauer; in dunkler Uniform ein sowjetischer Offizier, Absperrung durch amerikanische Militärpolizei
    Zuschauer; in dunkler Uniform ein sowjetischer Offizier, Absperrung durch amerikanische Militärpolizei
  • Amerikanische Militärpolizei
    Amerikanische Militärpolizei

Während diesowjetische Besatzungsmacht innerhalb der Stadt über denFlughafen Aspern verfügte, befanden sich der US-amerikanischeFlugplatz Langenlebarn und der britischeFlugplatz Schwechat in Niederösterreich – und damit in der sowjetischen Besatzungszone. Zur Sicherheit legten diese Besatzungsmächte daher kleineAir strips in ihren Sektoren an.

Berühmtheit erlangten die sogenanntenVier im Jeep durch dengleichnamigen Film. Es handelte sich dabei um von allen vier Besatzungsmächten gemeinsam durchgeführtePatrouillenfahrten, wodurch symbolisch die funktionierende Vier-Mächte-Verwaltung propagiert wurde.

Der durch dieVerfilmung mitOrson Welles in der Titelrolle weltbekannt gewordene RomanDer dritte Mann vonGraham Greene spielt im Wien der Jahre 1947/1948. Greene hatte an Ort und Stelle recherchiert.

Internationaler Sektor

Die Besatzungssektoren in Wien
Die aufgehellten Randgebiete (1938 Groß-Wien eingemeindet) zählten besatzungsrechtlich zu Niederösterreich, d. h. zur sowjetischen Zone.

Französischer Sektor

Der französische Sektor erstreckte sich als zusammenhängendes Gebiet vom Stadtzentrum nach Westen:

Britischer Sektor

Der britische Sektor südöstlich und südwestlich des Stadtzentrums war von sowjetisch besetzten Bezirken unterbrochen:

Amerikanischer Sektor

Der amerikanische Sektor erstreckte sich nordwestlich und nördlich des Stadtzentrums als zusammenhängendes Gebiet:

Sowjetischer Sektor

Abgesehen von zwei sowjetisch besetzten Bezirken in ansonsten von den Briten besetztem Stadtgebiet umfasste der sowjetische Sektor alle Bezirke, die vom Stadtzentrum aus gesehen jenseits desDonaukanals bzw. derDonau lagen, darunter die flächenmäßig größten Wiens:

Dem sowjetisch besetzten Umland zugeordnetes Gebiet

(*) Mit diesem Zeichen versehene Gebiete zählten zum Verwaltungsgebiet der Stadt Wien, besatzungsrechtlich jedoch nicht zur Viersektorenstadt, sondern zum sowjetisch besetzten Niederösterreich. Die Regelung betrafAlbern (seit 1954 im 2., seit 1956 im 11. Bezirk),Liesing (seit 1954: 23. Bezirk), denLainzer Tiergarten, dieFriedensstadt, die Siedlung Auhofer Trennstück und dieSiedlung im ehemaligen Lainzer Tiergarten (alle seit 1954 im 13. Bezirk) sowie Teile der heutigen Bezirke 21 und 22.

Siehe auch:Besatzungssektoren in Wien undGeschichte Wiens

Siehe auch

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Literatur

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  • Uwe Andersen,Wichard Woyke (Hrsg.):Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 5., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Leske + Budrich, Opladen 2003,ISBN 3-8100-3670-6. Lizenzausgabe:Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003,ISBN 3-89331-389-3 (Bundeszentrale für Politische Bildung Schriftenreihe 406).
  • Peter Csendes:Geschichte Wiens. 2. durchgesehene Auflage. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1990,ISBN 3-7028-0295-9(Geschichte der österreichischen Bundesländer).
  • Hans Rauschning:Berlin halb und halb. Gezeichnete Viersektorenstadt. Verlag Food Promotion, München 1985,ISBN 3-7605-8510-8.
  • Arthur Schlegelmilch:Otto Ostrowski und die Neuorientierung der Sozialdemokratie in der Viersektorenstadt Berlin. In:Jahrbuch für die Geschichte und Mittel- und Ostdeutschlands. Bd. 14, 1993,ISSN 0075-2614, S. 59–80.
  • William Durie:The British Garrison Berlin 1945–1994. A Pictorial Historiography of the British Occupation. 1. Auflage, Vergangenheitsverlag, Berlin 2012,ISBN 978-3-86408-068-5 (englisch).
  • Darf Genscher nach Berlin? In:Die Zeit, Nr. 23/1975 vom 30. Mai 1975.

Weblinks

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Anmerkungen

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  1. Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5. Juni 1945; dazu Dahm/Delbrück/Wolfrum,Völkerrecht, Bd. I/1, 2. Aufl., 1989, S. 145.
  2. Die Außenminister der Vier Mächte hatten im Zusammenhang mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1318) namens ihrer Regierungen eine Erklärung unterzeichnet, nach der die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages ausgesetzt wurde (BGBl. II S. 1331); dazu auch Gregor Dornbusch,Das Schicksal der völkerrechtlichen Verträge der DDR nach Herstellung der Einheit Deutschlands, Peter Lang, 1997, S. 36 f.
  3. Vgl. dazu den sog. Teso-Beschluss desBundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1987, Az. 2 BvR 373/83,BVerfGE 77, 137 (154 ff.)
    oderNJW 1988, S. 1313.
  4. Kay Hailbronner, in:Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.):Völkerrecht, 4. Aufl. 2007, S. 224,Rn. 196.
  5. Matthias Etzel:Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948) (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7). Mohr Siebeck, Tübingen 1992,ISBN 3-16-145994-6.
  6. Gerhard Keiderling:Es herrschte das Prinzip der Einstimmigkeit. In:Berlinische Monatsschrift (Luisenstädtischer Bildungsverein). Heft 12, 2000,ISSN 0944-5560,S. 67 (luise-berlin.de). 
  7. Lars C. Colschen:Deutschlandpolitik der Vier Mächte, in:Werner Weidenfeld,Karl-Rudolf Korte (Hrsg.):Handbuch zur deutschen Einheit. 1949–1989–1999, aktualisierte und erweiterte Neuausgabe, Campus, Frankfurt am Main/New York 1999, S. 268.
  8. Günther Stökl:Russische Geschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart (= Kröners Taschenausgabe, Bd. 244). 5., erweiterte Aufl., Kröner, Stuttgart 1990,ISBN 3-520-24405-5, S. 756.
  9. Horst Möller:Preußen von 1918 bis 1947. Weimarer Republik, Preußen und der Nationalsozialismus. In:Wolfgang Neugebauer (Hrsg.):Handbuch der Preußischen Geschichte. Bd. 3:Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2012,ISBN 978-3-11-090669-1, S. 309 f. (abgerufen überDe Gruyter Online);Eberhard Jäckel,Hitlers Herrschaft. Vollzug einer Weltanschauung, 4. Aufl., Stuttgart 1999, S. 30.
  10. Sabine Höner:Der nationalsozialistische Zugriff auf Preußen. Preußischer Staat und nationalsozialistische Machteroberungsstrategie 1928–1934 (= Bochumer Historische Studien: Neuere Geschichte, Bd. 2). N. Brockmeyer, Bochum 1984, S. 492 ff.
  11. Amtsbl. KR Nr. 14 S. 81; Horst Möller:Preußen von 1918 bis 1947. Weimarer Republik, Preußen und der Nationalsozialismus. In: Wolfgang Neugebauer (Hrsg.):Handbuch der Preußischen Geschichte. Bd. 3:Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2012, S. 308 (abgerufen überDe Gruyter Online).
  12. Marcel Kau, in: Wolfgang Graf Vitzthum/Alexander Proelß (Hrsg.),Völkerrecht, 7. Aufl. 2016, Rn. 208.
  13. Zu den Sperrmaßnahmen der DDR-Regierung 1952 siehe Dennis L. Bark:Die Berlin-Frage 1949–1955. Verhandlungsgrundlagen und Eindämmungspolitik (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 36). Walter de Gruyter, Berlin 1972, S. 279–281.
  14. Nach Artikel 1 StV die „Wiederherstellung Österreichs als freier und unabhängiger Staat“ in seinen Vorkriegsgrenzen (Art. 5): „Die Alliierten und Assoziierten Mächte anerkennen, daß Österreich als ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Staat wiederhergestellt ist.“ DazuLudwig Karl Adamovich,Bernd-Christian Funk,Gerhart Holzinger,Österreichisches Staatsrecht, Bd. 1:Grundlagen, Springer, Wien/New York 1997,ISBN 3-211-82977-6,Rz. 09.012; Walter Berka,Lehrbuch Verfassungsrecht, Springer, Wien/New York 2005,ISBN 3-211-21868-8,Rz. 44 f.
  15. Abkommen betreffend die Besatzungszonen und die Verwaltung der Stadt Wien vom 9. Juli 1945, Anhang 2 zum1. Kontrollabkommen vom 4. Juli 1945, in:Manfried Rauchensteiner:Der Sonderfall. Die Besatzungszeit in Österreich 1945 bis 1955. Hrsg. vom Heeresgeschichtlichen Museum, Militärwissenschaftliches Institut. Styria, Graz/Wien/Köln 1979,ISBN 3-222-11219-3, S. 342 f.
  16. Werner Niegisch, Wien 1. Bezirk, Besatzung.
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