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Transaktion (Wirtschaft)

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Transaktion ist in derVolkswirtschaftslehre die Übertragung vonWirtschaftsobjekten zwischenWirtschaftssubjekten.

Allgemeines

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Wirtschaftsobjekte sindGüter undForderungen (aus rechtlicher Sicht: Vermögensgegenstände). Diese werden zwischen den Wirtschaftssubjekten (Privathaushalte,Unternehmen,Staat undöffentliche Verwaltung) per Vertrag oder per Gesetz übertragen. Diesen Übertragungsvorgang nennt man Transaktion. In derÖkonomie wird davon ausgegangen, dass eine Transaktion nur dann stattfindet, wenn sich beide Transaktionspartner einen Vorteil oder Nutzen von ihr versprechen. Der Begriff der ökonomischen Transaktion ist zusammen mit der Einteilung in Leistungs- und Finanztransaktionen grundlegend für die Beschreibung desWirtschaftsprozesses.[1]Leistungstransaktionen sind Transaktionen von Wirtschaftsobjekten, die eine Veränderung der Höhe desNettogeldvermögens (Forderungen minus Verbindlichkeiten) bewirken[2] (Kauf einesKonsum- oderInvestitionsgutes oder einer Dienstleistung) oderImporte/Exporte von Konsum- oder Investitionsgütern oder Dienstleistungen zwischen Inland und Ausland. Beide Transaktionen erhöhen das Nettogeldvermögen des Verkäufers/Exporteurs und verringern es beim Käufer/Importeur.Finanztransaktionen sind Transaktionen, bei denen die Höhe des Nettogeldvermögens unverändert bleibt und sich lediglich dessen Struktur verändert (z. B.Wertpapierkauf gegenBargeld, Darlehensaufnahme oder -Vergabe, Zahlung einer Rechnung, Tilgung von Schulden).[3] Forderungen undVerbindlichkeiten ändern sich in gleicher Höhe, so dass derSaldo beider Größen – das Geldvermögen – unverändert bleibt. Daneben gibt es noch einseitige ökonomische Transaktionen, die so genanntenTransferleistungen, denen keine unmittelbare ökonomischeGegenleistung gegenübersteht. Diese Wirtschaftsobjekte werden durch Wirtschaftssubjekte untereinander mit oder ohne Gegenleistung ausgetauscht.

Arten

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Insgesamt gibt es fünf Transaktionsarten:[4]

  1. Gut gegen Gut:Tausch,Realtausch/Naturaltausch
  2. Gut gegenForderung:Kauf/Verkauf von Gütern
  3. Forderung gegen Forderung: Kauf/Verkauf von Forderungen (Kredithandel,Kredittilgung,Umschuldung,Forfaitierung usw.)
  4. Gut gegen Transfer:Realtransfer/Realschenkung
  5. Forderung gegen Transfer: Forderungstransfer/Forderungsschenkung (auchSteuerzahlungen,Subventionen,Renten,Kindergeld: staatlicheTransferleistungen)

1./2. und 4./5. stellen Leistungstransaktionen dar, die dasNettogeldvermögen der Beteiligten der Höhe nach ändern. Die unter 3. zusammengefassten Transaktionen sind reine Finanztransaktionen. Sie ändern nicht die Höhe, sondern nur die Struktur des Nettogeldvermögens der Beteiligten.[5]

Geld ist in der Volkswirtschaftslehre kein Gut, sondern immer eineForderung oder eineVerbindlichkeit. DieZahlung als eine der wichtigsten Transaktionsformen ist in der PositionForderung gegen Forderung enthalten: der Zahlungsempfänger verliert eine Forderung gegenüber dem Zahlenden und erhält dafür eine Forderung gegenüber einer Bank, während sich die Bilanz des Zahlenden verkürzt (aktiv: - Zahlungsmittel, passiv: -Verbindlichkeit). Eine Transaktion kann mit oder ohneGegenleistung erfolgen. Eine Leistung ohne Gegenleistung bezeichnet man alsSchenkung oder unentgeltliche Übertragung.

Diese fünf ökonomische Transaktionen können in einesynoptische Tabelle übertragen werden, wodurch die Vollständigkeit der Aufzählung zum Ausdruck kommt:[6]

Leistung
Gegenleistung
Wirtschaftsobjekt GutWirtschaftsobjekt Forderung
GutNaturaltausch (1)Güterkauf/Güterverkauf (2)
ForderungGüterkauf/Güterverkauf (2)Forderungskauf/Forderungsverkauf (Forfaitierung/Schuldübernahme) (3)
keine GegenleistungNaturaltransfer (4)Forderungstransfer (5)

Die Mehrheit heutiger Transaktionen besteht aus demHandel mit Gütern/Dienstleistungen oder Forderungen (Wirtschaftsobjekte) und fällt unter die Transaktionsart (2). Hierzu gehören vor allem dieGeschäfte des täglichen Lebens. Von Bedeutung ist auch der Forderungstransfer (5), zu dem auch Formen derEntwicklungshilfe gehören. Der Naturaltransfer (4) spielt heute kaum eine Rolle, er kommt noch in derLandwirtschaft, derNahrungs- undGenussmittelindustrie, imKohlebergbau und imVerkehrswesen vor, wo dieArbeitnehmer einen Teil ihres Einkommens alsDeputatlohn in Form vonNahrungsmitteln,Kohle oderFreifahrten erhalten.[7] Auch der internationaleKompensations- undBarterhandel ist ein Naturaltransfer. Der Finanzsektor betreibt überwiegend reine Finanztransaktionen (3) und erfüllt dabei die Funktionen derFristen-,Risiko- undLosgrößentransformation.

Transaktionen und Transaktionskosten

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Transaktionen lösenTransaktionskosten nur dann nicht aus, wenn Transaktionen mitvollkommener Information der Transaktionspartner über eine Transaktion zustande kommen. Da nur selten vollständiges Wissen (Informationsgrad: 100 %) vorliegt und es deshalbunvollkommene Märkte gibt, fallen meist Transaktionskosten an. Sie sind im Hinblick auf Transaktionen der Aufwand, den ein Transaktionspartner betreiben muss, um eine Transaktion durchführen zu können. Dieser Aufwand kann aus quantifizierbarenKosten derInformationsbeschaffung (Informationskosten wieTelefongebühren,Abonnement einerFachzeitschrift), Abwicklungskosten (Anwaltsgebühren fürVertragserstellung,Transportkosten,Maklergebühren) oderSteuern (Grunderwerbsteuer,Umsatzsteuer) bestehen. Darüber hinaus gibt es auch nicht quantifizierbaren Aufwand[8] wie der Zeitaufwand, einenKunden zu gewinnen oder einNutzenentgang.Die Dimension einer Transaktion beeinflusst ihre Transaktionskosten durch[9]

  • dieFaktorspezifizität (englischasset specifity): sie stellt auf den Spezialisierungsgrad betrieblicherGeschäftsverbindungen ab, wobei die Transaktionskosten sinken können, wenn sie mit Spezialisierungseffekten einhergehen.
  • Das Ausmaß derUngewissheit, unter der eine Transaktion stattfindet, kann die Transaktionskosten erhöhen.
  • DieHäufigkeit einer Transaktion mit einem Geschäftspartner kann zuSkaleneffekten führen, die die Transaktionskosten senken können.

Liegt mindestens eine der Einflussgrößen vor, kann sich diese auf die Transaktionskosten auswirken.

Transaktionen und Wirtschaftskreislauf

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Die Bedeutung des Transaktionskonzeptes für die ökonomische Analyse besteht in der Abstraktion vom physischenTauschvorgang.John Rogers Commons unterschied schon 1931 eine physische Tauschebene und eine Transaktionsebene.[10] Aus der Perspektive der ökonomischen Transaktion ist derWirtschaftskreislauf die Gesamtheit aller ökonomischen Transaktionen, bei denen Wirtschaftsobjekte mit oder ohne Gegenleistung von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes übergehen. Beim Wirtschaftskreislauf im Hinblick auf den Sektor „Ausland“ kommt es nicht auf dieStaatsangehörigkeit von Wirtschaftssubjekten an, sondern auf den Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Ein in Deutschland ansässiger ausländischerArbeitnehmer gilt danach als Inländer, analog ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, auch wenn es eineTochtergesellschaft einer ausländischenMuttergesellschaft ist.[11] Die Transaktionen beider werden deshalb im inländischen Wirtschaftskreislauf berücksichtigt.

Einzelnachweise

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  1. Werner Ehrlicher (Hrsg.),Kompendium der Volkswirtschaftslehre, Band 1, 1975, S. 19
  2. Artur Woll,Wirtschaftslexikon: Jubiläumsausgabe, 2008, S. 485
  3. Artur Woll,Wirtschaftslexikon: Jubiläumsausgabe, 2008, S. 243
  4. Alfred Stobbe,Volkswirtschaftliches Rechnungswesen 8. Auflage, 1994, Springer, Berlin 1994,ISBN 978-3-540-57851-2. S. 15
  5. Dieter Brümmerhoff, Michael Grömling:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. 10. Auflage. De Gruyter, Berlin 2015, S. 22 (google books); Alfred Stobbe: Volkswirtschaftslehre 1: Volkswirtschaftliches Rechnungswesen. Berlin: Springer 1976, S. 90f. (online); Peter Bofinger: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre: Das Übungsbuch. München: Pearson 2011, S. 164 (online)
  6. Alfred Stobbe,Volkswirtschaftslehre I, 1980, S. 13
  7. Alfred Stobbe,Volkswirtschaftliches Rechnungswesen, 1994, S. 15
  8. Klaus Peter Kaas/Marc Fischer,Der Transaktionskostenansatz, in: Das Wirtschaftsstudium, Heft 8/9, 1993, S. 688
  9. Oliver E. Williamson,Die ökonomischen Institutionen des Kapitalismus, 1990, S. 59 ff.
  10. John R. Commons,Institutional Economics, in: American Economic Review, vol. 21 (1931), pp. 648–657, S. 652 (Memento vom 2. Mai 2015 imInternet Archive)
  11. Wolfgang Cezanne,Allgemeine Volkswirtschaftslehre, 2005, S. 257
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