Steuervermeidung (auch bekannt alsSteuerevasion,Steueroptimierung oderSteuergestaltung) bezeichnet Strategien und Maßnahmen, die die Steuerlast ganz oder teilweise reduzieren sollen. Dies geschieht, entweder indem steuerpflichtige Personen oder Unternehmen bestimmte Handlungen vermeiden, die zu höheren Steuern führen würden; oder indem sie aktiv Maßnahmen ergreifen, die ihre Steuerlast senken.
Als Steuervermeidung wird in derFinanzwissenschaft und in derSteuerlehre eine Art derSteuerabwehr verstanden, bei der sichsteuerpflichtigeSteuersubjekte durch bewussteUnterlassung der Verwirklichung dieSteuerzahlung begründender oder erhöhenderSachverhalte sowie durch die Erfüllung steuermindernderTatbestände derBesteuerung ganz oder teilweise entziehen.[1]
Steuervermeidung ist damit eine legale Ausnutzung von Möglichkeiten und Verfahren, um dieSteuerlast vonUnternehmen undPrivatpersonen zu verringern. Die Steuervermeidung ist grundsätzlich bei allenSteuerarten möglich, im Vordergrund stehen jedoch regelmäßigErtragsteuern. Von der Steuervermeidung abzugrenzen ist dienicht legaleSteuerhinterziehung. Umgangssprachlich wird im Zusammenhang mit der Steuervermeidung oft auch vonSteuerschlupfloch gesprochen.
Aus der Sicht desSteuerschuldners sindSteuervermeidung (oderSteuerausweichung)[2] alle Maßnahmen, eine den Steuerschuldner treffende Steuererhöhung durch sachliche, zeitliche oder räumlicheAnpassung oder Unterlassung zu vermeiden. Steuervermeidung besteht darin, dassWirtschaftssubjekte Maßnahmen ergreifen, um durch legaleVertragsgestaltung oderEntscheidungen eine günstigere oder keine Steuerlast zu erreichen.
Zu zahlendeSteuerbeträge ergeben sich im Allgemeinen als Produkt ausSteuerbemessungsgrundlage undSteuersatz:
Folglich zielen Steuervermeidungsstrategien darauf ab, einen dieser Berechnungsfaktoren oder beide (im Rahmen der Möglichkeiten des jeweiligenSteuergesetzes) zu minimieren.
Neben einer absoluten Steuerersparnis wird im Rahmen von Steuervermeidungsstrategien oftmals auch lediglich ein positiver Zinseffekt angestrebt, indem positive steuerliche Einkünfte in die Zukunft verlagert werden. Dies gilt insbesondere für viele steuerbilanzielle Gestaltungen bei Unternehmen.
Steuervermeidung ist jede legale Verhaltensweise, die zur Verringerung von Steuerzahlungen führt. Eine langfristig angelegte Steuervermeidungsstrategie besteht z. B. in der Wahl einesStaates mit als vorteilhaft erachteten steuerlichen Rahmenbedingungen als Wohn-/Standort (siehe auchSteuerflucht).
Weitere Beispiele zur Steuervermeidung in Deutschland sind:
Privathaushalte vermeiden Steuerlasten auch durch ihrKonsumverhalten (Kauf vonKraftfahrzeugen mit geringeremHubraum wegen derKraftfahrzeugsteuer) oder bei (hohen)Verbrauchsteuern und verlagern ihren Konsum auf preiswertereSubstitutionsgüter (Dieselkraftstoff/Benziner,Kaffee/Kaffeeersatz,Zigarette/E-Zigarette). Bei dersachlichen Steuerausweichung werdenSteuerobjekte durch nicht besteuerteWirtschaftsobjekte ersetzt (Bier durchalkoholfreies Bier) oder hoch- durch niedrig besteuerte substituiert (Benzin durch Diesel).Zeitlich wird ausgewichen, wenn bei Ankündigung einer Steuererhöhung vorherHamsterkäufe getätigt werden. Zurräumlichen Steuerausweichung kommt es, wenn unterschiedlicheSteuersätze gelten (Steuerwettbewerb) und die günstigeren gewählt werden (Steueroasen).[3]
Grundsätzlich führt jede Art von Konsum- oder Ausgabenverzicht zur Reduzierung (Vermeidung) von Steuerzahlungen, da die (im nicht gezahlten Preis) eigentlich enthaltenenindirekten Steuern entfallen. Beispiele: Reduzieren oder Aufgeben des Rauchens oder Alkoholkonsums erspartTabak- oderAlkoholsteuer und dieUmsatzsteuer für alle Produktarten. Dies betrifft jedoch nicht die direkten Steuern des Steuerpflichtigen und gilt insofern nicht bzw. nur in weitestem Sinn als Maßnahme zur Steuervermeidung.
In vielen Steuerjurisdiktionen existieren unterschiedliche Steuersätze in Abhängigkeit von der Art der Einkünfte. Dies betrifft in Deutschland dieAbgeltungssteuer auf Kapitalerträge, welche aus dem System der synthetischen Einkommensteuer herausfällt. Hier kann durch eine entsprechende Vermögensallokation (z. B. Investments in Aktien statt in das eigene Einzelunternehmen) eine Steuervermeidung durch Wahl der Einkunftsarten erfolgen.
ImUnternehmenssteuerrecht existiert eine Vielzahl von Möglichkeiten der Steuervermeidung. Zu unterscheiden ist insoweit insbesondere zwischen Steuervermeidung im nationalen und im internationalen Kontext.
Für Unternehmen existieren vielfältige Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage zu minimieren. Bei bilanzierungspflichtigen Unternehmen kann dies durch Minimierung desAnlagevermögens (Aktiva) und/oder Maximierung des Fremdkapitals (Passiva) geschehen. Hierzu ist von eventuellenAktivierungswahlrechten in derSteuerbilanz negativer, vonPassivierungswahlrechten positiver Gebrauch zu machen. Im deutschen Steuerbilanzrecht existieren allerdings keinerlei Ansatzwahlrechte. Weiterhin sind die Wertansätze von Aktiva möglichst zu minimieren und die Wertansätze von Passiva zu maximieren. Hierfür ergeben sich im deutschen Steuerbilanzrecht vielfältige Möglichkeiten im Rahmen offenerBewertungswahlrechte und vonErmessensspielräumen.
Ein klassisches Mittel der Steuervermeidung ist die Wahl einer steueroptimalenAbschreibungsmethode (Minimierung des Bruttovermögens). In Deutschland war hier lange Zeit die degressiveAbsetzung für Abnutzung (AfA) mit Wechsel zur linearen Methode vorherrschend, welche zu einem positiven Zinseffekt führte. Im Rahmen derUnternehmensteuerreform 2008 in Deutschland wurde die Möglichkeit der degressiven AfA in der Steuerbilanz abgeschafft.
Erhebliche Spielräume zur Steuervermeidung ergeben sich aus den Möglichkeiten der horizontalen und vertikalen Verlustverrechnung. So können Verluste in ertragsstarke Jahre vorgetragen werden, um Effekte derSteuerprogression auszunutzen.
Ein Beispiel für die Vermeidung von Umsatzsteuerzahlungen ist der Erhalt des Status als umsatzsteuerbefreitesKleinunternehmen, indem eine Begrenzung des Jahresumsatzes auf den entsprechenden Grenzwert (gegenwärtig 22.000 Euro) erfolgt.
Werden in einem Land lokale (Gemeinde)-Steuern erhoben, wie bspw. dieGewerbesteuer in Deutschland, so kann eine Steueroptimierung im Rahmen der nationalenStandortwahl erfolgen, sofern die Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde variieren (Steuerwettbewerb). In Deutschland schwanken dieHebesätze derGewerbesteuer in den einzelnen Gemeinden zum Teil beträchtlich, so dass hier durch eine geschickte Standortwahl u. U. erhebliche Steuereinsparungen möglich sind.
Eine langfristige Steuervermeidungsstrategie kann beiUnternehmensgründungen oder -umwandlungen bereits bei derRechtsformwahl beginnen, wenn unterschiedliche Rechtsformen unterschiedlich besteuert werden. In Deutschland wie auch vielen anderen Ländern werdenKapitalgesellschaften intransparent,Personengesellschaften dagegen transparent besteuert. Bei hohen Spitzensteuersätzen der persönlichen Einkommensteuer können daher Kapitalgesellschaften steuerlich vorteilhafter sein als Personengesellschaften (mit hohen Gewinnen). Sofern Einkommen von Kapitalgesellschaften nichtthesauriert werden, sind in der Regel jedoch Personengesellschaften vorteilhaft, weil es nicht zurwirtschaftlichen Doppelbesteuerung kommt.
Unternehmen können ihreProdukte derSteuerbemessungsgrundlage anpassen: Getränkehersteller produzierenBiermischgetränke alsSubstitutionsgut fürBier mit höhererAlkoholsteuer, Produkte werden der Bemessungsgrundlage angepasst wie derHubraum beiKraftfahrzeugen wegen der Kraftfahrzeugsteuer, wählen eine andereRechtsform oder einen anderenStandort (Steueroasen inNiedrigsteuerländern).
Bei Unternehmen mit Aktivitäten in zwei oder mehr Steuerjurisdiktionen wird die Steueroptimierung bei reinen Inlandssachverhalten durch die steueroptimale Gestaltung der internationalen Aktivitäten ergänzt. Das Ziel besteht hier in der Minimierung der Konzernsteuerlast, d. h. der Summe der Steuerzahlungen der einzelnen Konzerngesellschaften. Die internationale Steuerplanung betrifft grds. Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Beschaffung bis zum Verkauf (Tax Efficient Supply Chain Management).
In internationalen Unternehmen werden zum Teil hochkomplexe Steuergestaltungen mit dem Ziel der Minimierung der Konzernsteuerlast angewendet, wobei gezielt die Vorteile einzelner Steuerjurisdiktionen genutzt werden. Ein Beispiel für solche komplexe Gestaltungen ist die StrategieDouble Irish With a Dutch Sandwich (bis Anfang 2015 erlaubt; Übergangsfrist bis 2020 in Irland). Ein weiteres Beispiel ist die Steuerfreiheit beiPatenteinnahmen von Unternehmen, wie sie das Vereinigte Königreich ermöglicht hat und wie dies 2014 auch die irische Regierung plant.[4]
Ein wesentliches Ziel der Steuerplanung im internationalen Konzern ist die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Erträgen. Da die Bundesrepublik Deutschland mit fast allen wirtschaftlich bedeutsamen LändernDoppelbesteuerungsabkommen unterhält, ist dies grds. bei den meisten international tätigen deutschen Unternehmen gewährleistet.
Die internationale Steuerplanung setzt bei dem Umstand an, dass sich das Unternehmenssteuerrecht der einzelnen Steuerjurisdiktionen zum Teil ganz erheblich voneinander unterscheidet. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem internationalenSteuergefälle. Tendenziell sind hierbei die klassischen Industrieländer (Länder der Ersten Welt) alsHochsteuerländer, Schwellenländer dagegen eher alsNiedrigsteuerländer zu charakterisieren. In den letzten Jahren ist hier allerdings eine Angleichung zu beobachten, wobei international der Trend hin zu einer Verringerung der Unternehmenssteuerbelastung geht (Standortwettbewerb,Race to the Bottom). Deutschland befindet sich derzeit mit einer effektiven durchschnittlichen Unternehmenssteuerbelastung von etwa 30 % international im Mittelfeld.[5] Oftmals spielen in der internationalen SteuerplanungSteueroasen eine große Rolle. Neben den klassischen Steueroasen wie denKanalinseln, denKaimaninseln oder denBahamas bieten seit vielen Jahren auch Industrieländer wie etwa die Niederlande oder Irland bestimmte Steuervorteile für internationale Unternehmen, bspw. Steuervorteile für (konzerninterne) Finanzierungsgesellschaften.
Die Ausnutzung des internationalen Steuergefälles geschieht im Rahmen der internationalen Steuerplanung durch eine Verlagerung von Wertschöpfungsaktivitäten in Niedrigsteuerländer. Dies kann sowohl durch die Standortwahl (Tochtergesellschaften, Betriebsstätten) wie auch die Verlagerung einzelner Aktivitäten (Funktionsverlagerung) erfolgen.
Eine ganz wesentliche Rolle in der internationalen Steuerplanung spielen konzerninterneVerrechnungspreise. Diese werden beim Leistungsaustausch zwischen Konzerngesellschaften in unterschiedlichen Ländern so gewählt, dass der Gewinn in dem Land mit der geringeren Steuerbelastung erhöht und in dem Land mit der höheren Steuerbelastung verringert wird.
Beispiel: Liefert das Volkswagenwerk in Wolfsburg Plattformen an die KonzerntochterŠkoda in Tschechien (geringere Steuerbelastung als Deutschland), so sind die von Skoda an VW zu zahlenden Verrechnungspreise für die Plattformen möglichst niedrig anzusetzen.
Eine gängige Praxis ist weiterhin die Einrichtung konzerninterner Finanzierungsgesellschaften in Ländern mit niedrigen effektiven Steuersätzen. Durch die konzerninterne Kreditgewährung und die damit verbundenen Zinszahlungen können dann Gewinne in das Niedrigsteuerland verlagert werden.
Im internationalen Konzern ergeben sich auch weitergehende Möglichkeiten der Verlustnutzung als bei rein nationalen Unternehmen. Eine besondere Form der internationalen Verlustnutzung ist das sog.Double Dipping. Hierbei werden ein und dieselben Verluste in zwei Steuerjurisdiktionen zweimal steuermindernd verrechnet.[6]
Der Tatbestand der missbräuchlichen Steuervermeidung ist in Deutschland in§ 42 der Abgabenordnung kodifiziert. Danach liegt Gestaltungsmissbrauch vor, wenn der Steuerpflichtige eine rechtliche Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung wählt, die wirtschaftlich unangemessen ist.[7] Das Finanzamt wird in einem solchen Fall die Steuer so festsetzen, wie sie entstanden wäre, wenn eine wirtschaftlich angemessene Gestaltung gewählt worden wäre. Gestaltungsmissbrauch ist nicht strafbar.
Empirische Studien zeigen, dass es bei Steuererhöhungen zu Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen kommt. Dabei reagieren Steuerpflichtige mit höheren Einkommen kaum mit ihrem grundlegenden realwirtschaftlichen Leistungsverhalten auf die Besteuerung, also etwa bei Arbeitszeit und -umfang oder Bildungs- und Karriereentscheidungen. Dafür reagieren sie mit Steuervermeidung.[8]
DieEU-Kommission schätzt, dass jedes Jahr den Staaten in der EU eine Billion Euro durch Steuerhinterziehung und Steuervermeidung an Steuern vorenthalten werden, sodass dieses Geld entweder für Infrastruktur, Sicherheit und Bildung nicht zur Verfügung steht oder andere Steuerzahler dafür aufkommen müssen (sogenanntetax base erosion).[9] Der Großteil dieser nicht gezahlten Summe entfällt auf Steuervermeidung, insbesondere auf große multinationale Konzerne (vgl.Offshore-Leaks,Luxemburg-Leaks undSwiss-Leaks). Für Deutschland beträgt der Ausfall nach der Einschätzung jährlich etwa 160 Milliarden Euro.[10][9]
Im Europäischen Parlament gibt es 2016 einen eigenen Ausschuss zur Untersuchung von Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Das besonders als Folge der Panama Papers und zur Überprüfung der Geschäftsbeziehungen von Banken, Politikern und Oligarchen. Die ähnliche Rechts- bzw. Interessenslage bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuervermeidung,Geldwäsche, Offshore-Geschäften undKorruption bedarf demnach effektiver Instrumente (Offenkundigkeit, transparente geprüfte Register, Vertragssicherheit, Formvorschriften etc.) und allenfalls härtere Sanktionen gegen Beteiligte.[11]
Laut Schätzungen entgeht allein Entwicklungsländern durch Steuervermeidung multinationaler Konzerne ein Betrag von jährlich 100 Milliarden Dollar.[12] Der WirtschaftsnobelpreisträgerJoseph Stiglitz und der Basler Strafrechtler Mark Pieth weisen darauf hin, dass bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Korruption aufgrund umfangreicher Lobbyarbeit nicht konsequent vorgegangen wird und effektive globale Transparenzstandards dadurch verhindert wurden.[13]
Laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums ist die Zahl der Betriebsprüfungen durch Steuerprüfer bei Personen mit Einkünften über 500.000 Euro pro Jahr rückläufig. Sie ist von 1.630 im Jahr 2009 um fast 30 % auf 1.150 im Jahr 2018 gefallen. Bereits 2006 hatte der Bundesrechnungshof darauf hingewiesen, dass die niedrige Prüfungsquote zu Steuerausfällen von durchschnittlich 135.000 Euro pro Fall führe.[14]
AuchNichtregierungsorganisationen befassen sich mit Steuervermeidung, insbesondere solcher von Superreichen und multinationalen Konzernen. Bekannte Organisationen sind unter anderem dasTax Justice Network undOxfam.[15] Diesen zufolge sei Steuervermeidung eine wesentliche Ursache für die weltweit sehr hohe und zunehmendeVermögenskonzentration (2009 besaß das reichste Prozent der Weltbevölkerung über 44 Prozent des weltweiten Vermögens, im Jahr 2014 waren es insgesamt 48 Prozent).[16][17]