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Stadtkreis (Deutschland)

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Die BezeichnungStadtkreis steht inDeutschland für eineGemeinde mit besonderer Stellung innerhalb der Gliederung desLandesgebiets. Die Bezeichnung wird in der Bundesrepublik Deutschland nur noch imLand Baden-Württemberg verwendet.

Je nachgeographischem undhistorischem Kontext hatte die Bezeichnung in Deutschland darüber hinaus verschiedene weitere Bedeutungen. In den früheren deutschen StaatenPreußen undThüringen wurden als Stadtkreis Städte mit einem eigenen Kreisverband bezeichnet. Später wurde der Begriff auch in diversen anderen Ländern desDeutschen Reichs verwendet. In derDeutschen Demokratischen Republik (DDR) stand die Bezeichnung für größere Städte, die verwaltungsmäßig nicht einem Landkreis zugeordnet waren, siehe hierzu:Stadtkreis (DDR).

Baden-Württemberg

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InBaden-Württemberg ist ein Stadtkreis eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Die Stadtverwaltung ist auch für Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zuständig, die im Landkreis das Landratsamt ist. Andere Länder in Deutschland verwenden dafür die Bezeichnung „Kreisfreie Stadt“, in Österreich spricht man vonStatutarstädten.

Siehe auch:Liste der Land- und Stadtkreise in Baden-Württemberg

Deutsche Demokratische Republik (DDR)

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Hauptartikel:Stadtkreis (DDR)

Geschichte

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Preußen

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Explizit so genannte Stadtkreise wurden erstmals inPreußen im Rahmen derStein-Hardenbergschen Reformen eingerichtet. Rechtsgrundlage für ihre Bildung war § 36 derVerordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815, der besagte:[1]

„Alle Ortschaften, die in den Grenzen eines Kreises liegen, gehören zu demselben und sind der landrätlichen Aufsicht untergeordnet; doch sollen alle ansehnlichen Städte mit derjenigen Umgebung, die mit ihren städtischen Verhältnissen in wesentlicher Berührung stehen, eigene Kreise bilden.“

Nach diesem Prinzip wurden zwischen 1816 und 1818 die StadtkreiseAachen,Danzig,Düsseldorf,Erfurt,Halberstadt,Halle,Köln,Königsberg,Magdeburg,Minden,Naumburg,Stettin undTrier gebildet.[2]

Die kreisfrei bleibenden StädteBerlin,Breslau,Münster,Posen undPotsdam wurden zunächst nicht formal als Stadtkreis deklariert.[3] Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden auch diese Städte üblicherweise alsStadtkreis bezeichnet.

Das Prinzip der Zusammenfassung von größeren Städten mit ihrem näheren Umland wurde bald weitgehend wieder aufgegeben, so dass mehrere Stadtkreise bis 1828 verändert oder ganz aufgelöst wurden:

  • Von den Stadtkreisen Danzig, Halle, Königsberg und Magdeburg wurden 1828 die ländlichen Gebiete wieder abgetrennt.[4][5][6][7]
  • Die Stadtkreise Minden (1817), Erfurt (1818), Düsseldorf (1820) sowie Stettin (1826) wurden ganz aufgehoben und Teil der entsprechenden Landkreise.[8][9][10][11]
  • Die Stadtkreise Naumburg (1818) und Halberstadt (1825) wurden so vergrößert, dass sie zu normalen Landkreisen wurden.[12][13]

Stadtkreise, die aus mehr als einer Gemeinde bestanden, waren seitdem noch

Die Bildung weiterer Stadtkreise in Preußen durch Auskreisung aus ihren Landkreisen begann in den 1860er Jahren mitBarmen undElberfeld. Bis 1945 entstanden in Preußen mehr als130 weitere Stadtkreise. Die im 19. Jahrhundert in den preußischen Provinzen erlassenen Kreisordnungen machten dies beim Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl möglich. In derRheinprovinz waren 40.000 Einwohner nötig, in derProvinz Westfalen 30.000 und in den übrigen Provinzen 25.000 Einwohner.[22]

Übriges Deutsches Reich

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Außerhalb von Preußen existierte im Deutschen Kaiserreich bis 1918 noch die StadtkreiseMetz undStraßburg inElsaß-Lothringen. In der Weimarer Republik wurden 1922 inThüringen sowie 1933 inAnhalt erstmals Stadtkreise gebildet. DieErste Verordnung zur Durchführung derDeutschen Gemeindeordnung vom 22. März 1935 bestimmte die Stadtkreise im Deutschen Reich und wandte damit diesen Begriff erstmals reichsweit an.[23] Dadurch wurde insbesondere auch für die kreisunmittelbaren Städte in Bayern sowie die bezirksfreien Städte in Sachsen die BezeichnungStadtkreis eingeführt.

Historische Übersicht der Bezeichnungen

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Die historische Übersicht weist die Bezeichnung für die Stadtkreise bzw. die kreisfreien Städte in den Ländern des Deutschen Reiches vor 1935 aus. In derRepublik Baden und imVolksstaat Hessen gab es vor 1935 keine den Stadtkreisen vergleichbaren Städte.

LandBezeichnungAnmerkungen
AnhaltStadtkreisBeginnend mitBernburg undDessau wurden in Anhalt erstmals 1933 Stadtkreise eingerichtet.
BayernKreisunmittelbare StadtDie Bezeichnung bedeuteteregierungsbezirks-unmittelbare Stadt, also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt.
BraunschweigStadtDie StadtBraunschweig schied 1925 aus demKreis Braunschweig aus und war seitdem kreisfrei.
BremenStadtBremen,Bremerhaven undVegesack
HamburgStadt
LippeAmts-/Kreisfreie StadtIn Lippe gab es bis 1932amtsfreie und von 1932 bis 1934kreisfreie Städte.
LübeckStadt
Mecklenburg-Schwerin (bis 1933)Selbständiger StadtbezirkGüstrow,Rostock,Schwerin undWismar
Mecklenburg-Strelitz (bis 1933)(Amts-)Freie StadtBurg Stargard,Feldberg,Friedland,Fürstenberg,Mirow,Neubrandenburg,Neustrelitz,Schönberg,Strelitz,Wesenberg undWoldegk
Mecklenburg (ab 1934)Selbständiger StadtbezirkGüstrow,Neubrandenburg,Neustrelitz,Rostock,Schwerin undWismar
OldenburgStadt I. KlasseDelmenhorst,Jever,Oldenburg i. O.,Rüstringen undVarel
PreußenStadtkreissieheListe der Stadtkreise Preußens
SaargebietStadtkreisSaarbrücken war der einzige Stadtkreis im Saargebiet.
SachsenBezirksfreie StadtIn Sachsen gab es 193522 bezirksfreie Städte.
Schaumburg-LippeStadtDie StädteBückeburg undStadthagen waren bis 1934 kreisfrei.
ThüringenStadtkreisIn Thüringen wurden1922 Stadtkreise gebildet.
WürttembergStadtStuttgart war vor 1935 die einzige amts- bzw. kreisfreie Stadt in Württemberg.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815. In:Gesetz-Sammlung für die königlichen Preußischen Staaten, Nr. 9 vom 8. Juli 1815, S. 85 ff.,Digitalisat undweitere Informationen im Internet-Portal "Westfälische Geschichte".
  2. Amtsblatt der Regierung zu Aachen vom 27. April 1816,
    Amtsblatt der Regierung zu Danzig vom 24. Mai 1818,
    Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1816, S. 15.,
    Amtsblatt der Regierung zu Erfurt 1816, S.13,
    Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg vom 15. Juni 1816,
    Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1816, S. 332,
    Amtsblatt der Regierung zu Köln 1816, S. 5,,
    Amtsblatt der Regierung zu Königsberg vom 3. Januar 1818,
    Amtsblatt der Regierung zu Minden 1816, S. 161,
    Amtsblatt der Regierung zu Stettin vom 18. Januar 1816,
    Gottfried Kentenich:Die Entstehung des Landkreises Trier
  3. Berlin, Breslau, Posen und Potsdam wurden in den Verordnungen zur Kreiseinteilung der Regierungsbezirke nicht erwähnt. Münster wurde in der betreffenden Verordnung alsImmediatstadt bezeichnet.
  4. Amtsblatt der Regierung zu Danzig 1828, Blatt 18, Meldung Nr. 6
  5. Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1828, S. 154 f.
  6. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10694844~SZ%3D261~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Königsberg vom 7. Mai 1828, S. 91
  7. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10014845~SZ%3D122~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg 1828, S. 92
  8. Amtsblatt der Regierung zu Minden 1817, S. 289
  9. Amtsblatt der Regierung zu Erfurt 1818, S. 300
  10. Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf 1820, S. 272
  11. Verwaltungsgeschichte der Stadt Stettin und des Kreises Randow, Heinrich Berghaus:Geschichte der Stadt Stettin. In:Landbuch des Herzogthums Pommern und des Fürstenthums Rügen.Band 8. F. Riemschneider, Berlin und Wriezen 1875,S. 106 ff. (Digitalisat). 
  12. Amtsblatt der Regierung zu Merseburg 1817, S. 655
  13. Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg 1825, S. 4
  14. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11157798~SZ%3D120~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Provinz Hessen-Nassau.
  15. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11503085~SZ%3D197~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Wiesbaden 1886, S. 105
  16. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11157796~SZ%3D56~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Provinz Sachsen
  17. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11575885~SZ%3D224~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg 1887, S. 132
  18. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11182553~SZ%3D174~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Rheinprovinz
  19. § 1 Kreisordnung für die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887
  20. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11182551~SZ%3D120~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung 1874, Provinz Schleswig-Holstein
  21. Digitalisathttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A11500377~SZ%3D361~doppelseitig%3D~LT%3D~PUR%3D Amtsblatt der Regierung zu Schleswig 1889, S. 321
  22. Vergleich der preußischen Kreisordnungen
  23. Reichsgesetzbl. I, Nr. 31/1935, S. 394 (§ 11)

Literatur

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  • Eugen Haberkern, Joseph Friedrich Wallach:Hilfswörterbuch für Historiker – Mittelalter und Neuzeit. 2 Bände, 7. Auflage, Tübingen, 1987.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4165603-9 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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