Die BezeichnungStadtkreis steht inDeutschland für eineGemeinde mit besonderer Stellung innerhalb der Gliederung desLandesgebiets. Die Bezeichnung wird in der Bundesrepublik Deutschland nur noch imLand Baden-Württemberg verwendet.
Je nachgeographischem undhistorischem Kontext hatte die Bezeichnung in Deutschland darüber hinaus verschiedene weitere Bedeutungen. In den früheren deutschen StaatenPreußen undThüringen wurden als Stadtkreis Städte mit einem eigenen Kreisverband bezeichnet. Später wurde der Begriff auch in diversen anderen Ländern desDeutschen Reichs verwendet. In derDeutschen Demokratischen Republik (DDR) stand die Bezeichnung für größere Städte, die verwaltungsmäßig nicht einem Landkreis zugeordnet waren, siehe hierzu:Stadtkreis (DDR).
InBaden-Württemberg ist ein Stadtkreis eine Stadt, die keinem Landkreis angehört. Die Stadtverwaltung ist auch für Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde zuständig, die im Landkreis das Landratsamt ist. Andere Länder in Deutschland verwenden dafür die Bezeichnung „Kreisfreie Stadt“, in Österreich spricht man vonStatutarstädten.
Explizit so genannte Stadtkreise wurden erstmals inPreußen im Rahmen derStein-Hardenbergschen Reformen eingerichtet. Rechtsgrundlage für ihre Bildung war § 36 derVerordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815, der besagte:[1]
Nach diesem Prinzip wurden zwischen 1816 und 1818 die StadtkreiseAachen,Danzig,Düsseldorf,Erfurt,Halberstadt,Halle,Köln,Königsberg,Magdeburg,Minden,Naumburg,Stettin undTrier gebildet.[2]
Die kreisfrei bleibenden StädteBerlin,Breslau,Münster,Posen undPotsdam wurden zunächst nicht formal als Stadtkreis deklariert.[3] Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts wurden auch diese Städte üblicherweise alsStadtkreis bezeichnet.
Das Prinzip der Zusammenfassung von größeren Städten mit ihrem näheren Umland wurde bald weitgehend wieder aufgegeben, so dass mehrere Stadtkreise bis 1828 verändert oder ganz aufgelöst wurden:
Stadtkreise, die aus mehr als einer Gemeinde bestanden, waren seitdem noch
Die Bildung weiterer Stadtkreise in Preußen durch Auskreisung aus ihren Landkreisen begann in den 1860er Jahren mitBarmen undElberfeld. Bis 1945 entstanden in Preußen mehr als130 weitere Stadtkreise. Die im 19. Jahrhundert in den preußischen Provinzen erlassenen Kreisordnungen machten dies beim Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl möglich. In derRheinprovinz waren 40.000 Einwohner nötig, in derProvinz Westfalen 30.000 und in den übrigen Provinzen 25.000 Einwohner.[22]
Außerhalb von Preußen existierte im Deutschen Kaiserreich bis 1918 noch die StadtkreiseMetz undStraßburg inElsaß-Lothringen. In der Weimarer Republik wurden 1922 inThüringen sowie 1933 inAnhalt erstmals Stadtkreise gebildet. DieErste Verordnung zur Durchführung derDeutschen Gemeindeordnung vom 22. März 1935 bestimmte die Stadtkreise im Deutschen Reich und wandte damit diesen Begriff erstmals reichsweit an.[23] Dadurch wurde insbesondere auch für die kreisunmittelbaren Städte in Bayern sowie die bezirksfreien Städte in Sachsen die BezeichnungStadtkreis eingeführt.
Die historische Übersicht weist die Bezeichnung für die Stadtkreise bzw. die kreisfreien Städte in den Ländern des Deutschen Reiches vor 1935 aus. In derRepublik Baden und imVolksstaat Hessen gab es vor 1935 keine den Stadtkreisen vergleichbaren Städte.
Land | Bezeichnung | Anmerkungen |
---|---|---|
Anhalt | Stadtkreis | Beginnend mitBernburg undDessau wurden in Anhalt erstmals 1933 Stadtkreise eingerichtet. |
Bayern | Kreisunmittelbare Stadt | Die Bezeichnung bedeuteteregierungsbezirks-unmittelbare Stadt, also direkt dem Regierungsbezirk unterstellt. |
Braunschweig | Stadt | Die StadtBraunschweig schied 1925 aus demKreis Braunschweig aus und war seitdem kreisfrei. |
Bremen | Stadt | Bremen,Bremerhaven undVegesack |
Hamburg | Stadt | |
Lippe | Amts-/Kreisfreie Stadt | In Lippe gab es bis 1932amtsfreie und von 1932 bis 1934kreisfreie Städte. |
Lübeck | Stadt | |
Mecklenburg-Schwerin (bis 1933) | Selbständiger Stadtbezirk | Güstrow,Rostock,Schwerin undWismar |
Mecklenburg-Strelitz (bis 1933) | (Amts-)Freie Stadt | Burg Stargard,Feldberg,Friedland,Fürstenberg,Mirow,Neubrandenburg,Neustrelitz,Schönberg,Strelitz,Wesenberg undWoldegk |
Mecklenburg (ab 1934) | Selbständiger Stadtbezirk | Güstrow,Neubrandenburg,Neustrelitz,Rostock,Schwerin undWismar |
Oldenburg | Stadt I. Klasse | Delmenhorst,Jever,Oldenburg i. O.,Rüstringen undVarel |
Preußen | Stadtkreis | sieheListe der Stadtkreise Preußens |
Saargebiet | Stadtkreis | Saarbrücken war der einzige Stadtkreis im Saargebiet. |
Sachsen | Bezirksfreie Stadt | In Sachsen gab es 193522 bezirksfreie Städte. |
Schaumburg-Lippe | Stadt | Die StädteBückeburg undStadthagen waren bis 1934 kreisfrei. |
Thüringen | Stadtkreis | In Thüringen wurden1922 Stadtkreise gebildet. |
Württemberg | Stadt | Stuttgart war vor 1935 die einzige amts- bzw. kreisfreie Stadt in Württemberg. |