AlsStadtbezirksrat wurden in größeren Städten derDDR, etwa in Ost-Berlin, Magdeburg, Leipzig, Dresden, Amtsträger bezeichnet, die eine leitende Zuständigkeit für bestimmte Verwaltungsteile hatten (zum Beispiel Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft)[1], ähnlich einem Dezernenten oder Referenten. Diese Bezeichnung ist noch in Lebensläufen damals leitender Personen zu finden sowie in Abhandlungen über die damalige Zeit.[2] Daneben existiert die Bezeichnung nach wie vor inNiedersachsen und bezeichnet hier das gesamte Ratsgremium eines Stadtbezirks.
InNiedersachsen ist ein Stadtbezirksrat in kreisfreien Städten oder Großstädten seit 1981 (Einführung der Bezirksverfassung innerhalb derNiedersächsischen Gemeindeordnung) ein direkt gewähltes Gremium auf Ebene des Stadtbezirks. Auch dessen gewählte Mitglieder werden so benannt. An der Spitze des Gremiums steht der gewählteBezirksbürgermeister. Die Stadtbezirksräte haben eigene, vom Rat definierte Zuständigkeiten. in kleineren Kommunen und solchen, die dies nicht in ihrer Hauptsatzung entsprechend geregelt haben, kann esOrtsräte geben.
Die Einteilung der Stadtbezirke erfolgt durch Ratsbeschluss.
Die Mitglieder werden von den Wahlberechtigten des jeweiligen Stadtbezirks zum Zeitpunkt derKommunalwahl gewählt, nach denselben Vorschriften wie bei der Wahl zum Rat. Die Anzahl der Mitglieder der Stadtbezirksräte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadtbezirke, zum Beispiel in Hannover zwischen 19 und 21, in Braunschweig von 7 bis 19[3]. Stadtbezirksräte dürfen keine Ausschüsse bilden.
Stadtbezirksrat werden in Medien auch formell anders heißende Gremien auf Stadtbezirksebene oder deren Mitglieder genannt[4]. Diese heißen aber inSachsen offiziellStadtbezirksbeirat oderOrtschaftsrat.[5] Sie können, wie inDresden aufgrund eines Stadtratsbeschlusses, direkt gewählt werden, können aber auch vom Stadtrat bestimmt werden.