Ständegesellschaft bezeichnet in denHumanwissenschaften einehierarchisch geordneteGesellschaft mit voneinander abgegrenztensozialen Gruppierungen – denStänden oderGeburtsständen – mit eigenenrechtlichen,sozialen undkulturellen Normen, deren Zusammenhalt auf Gemeinsamkeit inAbstammung,Beruf,Besitz oderBildung und Arbeit beruht.
Vom Stand zu unterscheiden sind die soziologischen BegriffeKlasse undSchicht: Der Stand unterscheidet sich von einer sozialen Klasse und einer sozialen Schicht durch selbstdefinierte Unterscheidungsmerkmale wieStandesehre oderStandesethik, die auch alsStandesverfassung festgelegt sein können. Stände haben oft eine eigeneEmblematik in Form vonSiegeln,Fahnen,Wappen undInsignien der Führungsfunktionen.
Im Gegensatz zu Klasse und Schicht, die einesoziale Rolle darstellen, ist der Stand ein persönliches Attribut einer Person. Insofern ähnelt die Ständegesellschaft derKastenordnung. DieStändeordnung ist konservativ in dem Sinne, dass ein Wechsel des Standes in der Regel nicht möglich ist, während sich die Zugehörigkeit zu einer Klasse oder Schicht durch veränderte Lebensumstände ändern kann. Häufig sind Stand und Kaste erblich(Geburtsstand).
Die Ständegesellschaft ist von derFeudalgesellschaft zu unterscheiden, auch wenn die Feudalgesellschaft meist eine Ständegesellschaft ist. DerFeudalismus beschreibt ein hierarchisches Verhältnis zwischen Herr undLehnsmann, das vor allem in der herrschenden Schicht angesiedelt ist, dabei auch ständische Elemente ausbildet, aber eine vertikale Gliederung der Gesellschaft hervorbringt. Die ständische Ordnung einer Gesellschaft spiegelt dagegen die unterschiedliche Wertung menschlichen Handelns in den Sphären desGlaubens, derArbeit und desKrieges wider. Während die feudale Ordnung auf der Verteilung von Grund und Boden beruht und damit an eine vorwiegendagrarisch geprägte Gesellschaft gebunden ist, können Stände in jederarbeitsteiligen Gesellschaft entstehen.
Ein Stand muss nicht notwendigerweise in eine vollständig ständische Gesellschaft eingebunden sein. Wie die Kaste bezieht sich auch der Stand auf das Funktionsprinzip der Gruppe. Typische Beispiele dafür sind militärische Stände („Kriegerkasten“) oder religiöse Stände: In der Soziologie derFrühgeschichte – der vorschriftlichen Kulturen – kann jedoch aus dem Auftreten eines bestimmten Standes nicht auf das Vorhandensein einer Ständegesellschaft geschlossen werden. Der Stand kann sowohl in sich vertikal oder horizontal organisiert sein, als auch nach außen eine bestimmte Position innerhalb einer Hierarchie oder Schichtung einnehmen und in eine nicht ständische Gesamtgesellschaft eingebettet sein.
In der Gesamtkultur einer Ständegesellschaft zeichnet sich jeder Stand durch seine eigeneStandeskultur aus und trägt gleichzeitig zur Gesamtkultur bei.
- Die mittelalterlicheStändeordnung:Klerus (Lehrstand, erster Stand),Adel undPatrizier (Wehrstand, zweiter Stand),Bürgertum mit den Handwerkern, Kaufleuten, Grundbesitzern und Beamten sowie denBauernstand (Nährstand,dritter Stand);
- im Heiligen Römischen Reich dieReichsstände, die Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme imReichstag besaßen;
- dieZünfte undGilden, sowie dieBauhütten ab dem Hochmittelalter
- im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Territorium dieLandstände, die Vertretungen der Stände gegenüber dem Landesherrn;
- im politischen System der Schweiz werden dieKantone noch heute alsStände bezeichnet, derStänderat ist die föderative Kammer derSchweizerischen Bundesversammlung; auch in Volksentscheiden muss neben denVolksmehr dasStändemehr der Kantone vorliegen;
- im parlamentarischen Sinne Stände alsInteressenvertretungen in einemParlament, sowie im vorrevolutionären Frankreich dieGeneralstände als Vorläufer des Parlaments;
- derStändestaat als Selbstbezeichnung desAustrofaschismus, der auf die mittelalterlichen Stände Bezug nahm.
- Imbürgerlichen Recht spricht man vomPersonenstand (Zivilstand) undFamilienstand. Auch dasStandesamt hat sich aus der mittelalterlichen Ständeordnung entwickelt.
- Als „Stand“ bezeichnet man in Bezug auf mittelalterliche Zünfte allgemein eine Berufsgruppe, denBerufsstand.
- DasStandesrecht erfasst Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte, Apotheker, Notare oder Wirtschaftstreuhänder – Berufsbilder mit besonderer Verantwortung, die auch heute noch ein eigenständigesBerufsethos kennen; analog bezeichnet man auch verantwortungsvolle Funktionen der Richter und Rechtsanwälte, Lehrer oder Beamten vorrangig mit „Stand“.
- Ständeordnung
- Ständeversammlung
- Ständeliteratur
- Mittelstand – der Begriff ist im soziologischen Sinne nicht korrekt verwendet, wenn er eine soziale Schicht, dieMittelschicht, beschreibt. Verwendet wird er in der Wirtschaftspolitik für die vom Eigentümer selber geführten „Mittelstandsunternehmen“ mit bis zu (~) 200 Beschäftigten (< 50 Millionen € Umsatz im Jahr) – diese Unternehmergruppe bildet aber heute keine eigenständige Gemeinschaft.
- Marian Füssel, Thomas Weller (Hrsg.):Ordnung und Distinktion. Praktiken sozialer Representation in der ständischen Gesellschaft. Rhema, Münster 2005,ISBN 978-3-930454-55-6.
- Winfried Schulze (Hrsg.):Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität (= Schriften desHistorischen Kollegs. Kolloquien 12). Oldenbourg, München 1988,ISBN 978-3-486-54351-3 (Digitalisat).
- Winfried Schulze:Vom Gemeinnutz zum Eigennutz. Über den Normenwandel in der ständischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit (= Schriften des Historischen Kollegs. Vorträge. Bd. 13). München 1987 (Digitalisat).
- Peter Feldbauer, Herbert Knittler,Ernst Bruckmüller:Herrschaftsstruktur und Ständebildung. Beiträge zur Typologie der österreichischen Länder aus ihren mittelalterlichen Grundlagen. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1973.
- Gertraude Mikl-Horke:Soziologie. Historischer Kontext und soziologische Theorie-Entwürfe. Oldenbourg, Wien/München 2001,ISBN 3-486-25660-2.