Mit dem altkatalanischen TerminusPareatges [pəriˈadʒəs] (in modernem KatalanischPariatges;französischparéage) werden zwei Verträge bezeichnet, die in den Jahren 1278 und in einer erweiterten Fassung 1288 zwischen demBischof vonLa Seu d’UrgellPere d’Urtx und demGrafen von FoixRoger Bernard III. unterzeichnet wurden. Diese Verträge setzten einen Schlusspunkt unter jahrzehntelange Streitigkeiten der Grafen von Foix undVizegrafen von Béarn einerseits und denBischöfen von Urgell andererseits um die politische Vorherrschaft inAndorra und stellen den Beginn desKondominiums desPyrenäenstaates dar. Das bedeutet, dass die Herrschaft von den beidenKofürsten, dem Bischof von Urgell und dem Grafen von Foix, zu gleichen Teilen ausgeübt wurde. Die Durchführung politischer Aktivitäten sowie die Verabschiedung neuer Gesetze musste stets von beiden Kofürsten unterzeichnet werden.
Das katalanische Wortpareatge/pariatge bezeichnete im Mittelalter generell einen Vertrag zwischen einem weltlichen Herrscher und einem Kirchenfürsten. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff damals sehr häufig verwendet.
Die andorranischen Pareatges behielten bis zurUnabhängigkeit Andorras und dem Einsatz der ersten Verfassung 1993 ihre Gültigkeit. Der Status des Kondominats wurde auch in die Verfassung übernommen, allerdings kommt den beiden Kofürsten heute nur mehr eine repräsentative Funktion zu, während die Gesetzgebung in den Händen der Andorraner liegt.
Während der bischöflicheKofürst bis heute der jeweilige Bischof von Seu d’Urgell inKatalonien ist, ging das Amt der Grafen von Foix zuerst auf die französischen Königtum und das Kaisertum über und danach auf denPräsidenten der französischen Republik. Neben dem Bischof von Urgell ist daher der französische Präsident von Frankreich Kofürst.
Die Pareatges wurden aufPergament inlateinischer Sprache verfasst und lagen ursprünglich in vier Exemplaren vor, von denen heute nur mehr zwei erhalten sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind dies die bischöflichen Exemplare, während die gräflichen im Laufe der Zeit verloren gingen. Ein Exemplar befindet sich im andorranischen Historischen Nationalarchiv, das zweite im bischöflichen Archiv von La Seu d’Urgell.