Der Begriff „Ost-Berlin“ diente im westlichen Sprachgebrauch auch zur Abgrenzung des sowjetischen gegenüber dem amerikanischen, französischen und britischen Sektor, die gemeinsam alsWest-Berlin bezeichnet wurden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum derSowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später nach der Gründung der DDR deren Hauptstadt.
Die Eigenbezeichnung wechselte während der Teilung der Stadt 1948 vonDemokratischer Sektor (von Berlin), auchDemokratisches Berlin, nach Errichtung derBerliner Mauer zuBerlin, Hauptstadt der DDR. „Ost-Berlin“ gehörte weder in deralten Bundesrepublik noch in der DDR jemals zumamtlichen Sprachgebrauch.
Mit demLondoner Protokoll vom November 1944 beschlossen die Vereinigten Staaten, die Sowjetunion und das Vereinigte Königreich,Deutschland nach derbedingungslosen Kapitulation in zunächst dreiBesatzungszonen aufzuteilen und in ein „besonderes Berliner Gebiet, das gemeinsam von den drei Mächten besetzt wird.“ Später kam als vierte Macht noch Frankreich hinzu (gemeinsam dieAlliierten oderVier Mächte). Für Gesamt-Berlin wurde im Mai durch die Sowjetunion eine Regierung mit der BezeichnungMagistrat vonGroß-Berlin eingesetzt (Magistrat Werner). Am 5. Juni 1945 stellten die Alliierten die gemeinsame Besetzung Berlins nochmals fest.[2] Am 11. Juli nahm derAlliierte Kontrollrat seine Arbeit auf. Die Westmächte hatten vorgeschlagen, ihn im ehemaligenReichsluftfahrtministerium in derLeipziger Straße anzusiedeln, doch dieSowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verhinderte, dass irgendwelche Vier-Mächte-Einrichtungen in Ost-Berlin Gebäude erhielten. An der Leipziger Straße wurden stattdessen die deutschen Zentralverwaltungen für die SBZ untergebracht, wodurch diese institutionell eng mit Ost-Berlin verbunden wurde. Auch wirtschaftlich behandelte die SMAD Ost-Berlin und ihre Zone als Einheit, obwohl der Verkehr an der Stadtgrenze bis 1977 kontrolliert wurde.[3]
Im Juni 1948 verließ der sowjetische Vertreter dieAlliierte Kommandantur und in den Folgemonaten zerbrach die gemeinsame Verwaltung Berlins. Im sowjetischen Sektor wurde eine separate Stadtregierung eingesetzt, die sich allerdings weiterhin alsMagistrat von Groß-Berlin bezeichnete, später auch mit dem ZusatzDemokratischer Sektor.
Der sowjetische Sektor von Berlin gehörte aufgrund desViermächte-Status der Stadt nicht zur SBZ und war kein konstitutiver Bestandteil der DDR. Deren Verfassungsorgane hatten dort keine direkte Gewalt. Gesetze der DDR erlangten nur mittelbar nach Übernahme durch den Magistrat dort ihre Gültigkeit. Ost-Berlin konnte in die Gesetzgebungsorgane der DDR nur Abgeordnete mit beratender Stimme und ohne direkte Wahl entsenden.[4][5]
Die Bindung an die DDR war allerdings von Beginn an sehr eng, allein schon durch die Tatsache, dass sie ihren Regierungssitz in Ost-Berlin nahm und ganz Berlin als ihre Hauptstadt proklamiert hatte. Dennoch achteten sowohl die Regierung der DDR als auch die SMAD auf die formale Aufrechterhaltung des Sonderstatus Berlins, um einen Anspruch auf die Regierungsgewalt über ganz Berlin erheben zu können. Denn schon ab 1948 vertrat die Sowjetunion entgegen dem Londoner Protokoll die Auffassung, dass ganz Berlin Teil der SBZ wäre, allerdings unter gemeinsamer Verwaltung der Vier Mächte. Dazu kam die Erkenntnis, dass die Berlin-Frage einen wichtigen Punkt für eine angestrebte Wiedervereinigung bilden könnte. Die DDR ergriff daher aus Rücksicht auf die schwierige völkerrechtliche Lage zunächst nur vorsichtige Maßnahmen, um Ost-Berlin enger einzubinden. Ab Oktober 1953 wurden zum Beispiel auch in Ost-BerlinPersonalausweise der DDR ausgegeben.[6]
Von 1956 an veranstalteten dieKampfgruppen der Arbeiterklasse und die neu gegründeteNationale Volksarmee (NVA) Militärparaden in Ost-Berlin. Die Botschafter der Westmächte protestierten bei ihrem sowjetischen Kollegen, weil Kontrollratsgesetz Nr. 43, das in Berlin noch gelte, Deutschen das Tragen von Waffen verbot. Botschafter Georgi Maximowitsch Puschkin verwies sie an die Regierung der DDR. Der Sitz desMinisteriums für Nationale Verteidigung der DDR wurde von Anfang an außerhalb Berlins (inStrausberg) errichtet.[7]
Im Januar 1957 kam es zu einem wichtigen Schritt bei der Integration Ost-Berlins in die DDR. Die Volksvertretung und der Magistrat übernahmen die DDR-Gesetzeüber die örtlichen Organe der Staatsmacht undüber die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen. Dadurch wurde der Magistrat demMinisterrat der DDR unterstellt und die Volkskammer erhielt die Aufsicht über die Ost-Berliner Volksvertretung, die in Stadtverordnetenversammlung umbenannt wurde. Zugleich spitzte sich der Streit um den Status Berlins zu.
Die Sowjetunion forderte am 27. November 1958 mit dem Chruschtschow-Ultimatum (→ Berlin-Krise) die Umwandlung West-Berlins in eineFreie Stadt als sogenanntebesondere politische Einheit.[8] In dieser und einer weiteren Note aus dem Jahr 1959 erklärte sie, die Londoner Protokolle der Siegermächte über die gemeinsame Besetzung Berlins seien nicht mehr gültig. Die Westalliierten lehnten diese Vorstellungen aber ab und beharrten auf dem Viermächte-Status ganz Berlins.[9]
Mit dem Bau derBerliner Mauer 1961 wurde die Spaltung Berlins zementiert und weitere Maßnahmen zur Integration Ost-Berlins in die DDR folgten bald. DerStaatsrat stellte Ost-Berlin im September desselben Jahres mit denBezirken in der DDR gleich.[10]
Die im Januar 1962 neu eingeführteWehrpflicht in der DDR erstreckte sich auch auf die Einwohner Ost-Berlins. Im August 1962 wurde die sowjetische Stadtkommandantur in Ost-Berlin aufgelöst und durch einen Stadtkommandanten der NVA ersetzt. Die Wahlberechtigten in Ost-Berlin nahmen 1968 auch an der Volksabstimmung über die neue Verfassung der DDR teil, die dadurch auch im Ostsektor von Berlin direkte Geltungskraft entfaltete.
Nach längeren Verhandlungen wurde im September 1971 dasVier-Mächte-Abkommen über Berlin unterzeichnet, das unter anderem die Art der Verbindungen West-Berlins zur Bundesrepublik regelte. Durch das Abkommen entspannte sich der Konflikt um Berlin in der Folgezeit zusehends. Die Präambel und der allgemeine Teil dieses Vertrages bekräftigten den Viermächte-Status für Berlin, die Formulierungen ließen aber Interpretationsspielraum: In der Auslegung durch die DDR und die Sowjetunion bezogen sich die Bestimmungen einzig auf West-Berlin. Sie vertraten nun nicht weiter den Anspruch auf Berlin als Ganzes und sahen Ost-Berlin als eigenständige Stadt und Hauptstadt der DDR an. Die Westmächte dagegen sahen den Viermächte-Status von Groß-Berlin als nicht berührt an, auch wenn sie anerkannten, dass Ost-BerlinSitz der Regierung der DDR war.[11] Nach der Aufnahmediplomatischer Beziehungen zur DDR 1974 siedelten sie daher ihre Botschaften dort an und nicht, wie zwischenzeitlich überlegt worden war, inPotsdam. Der weiterhin bestehenden westlichen Rechtsauffassung, dass Ost-Berlin kein „integrierter Bestandteil der DDR“ sei, wurde dadurch Genüge getan, dass die Botschaften amtlich „bei der DDR“ und nicht, wie sonst üblich, „in Berlin“ hießen. Diese Rechtsauffassung war der Grund, dassStaatsbesuche von Bundeskanzlern in der DDR nicht in Ost-Berlin stattfanden, sondern inErfurt, woWilly Brandt 1970 vom Ministerpräsidenten der DDRWilli Stoph empfangen wurde, oder amWerbellinsee und inGüstrow, wo sichHelmut Schmidt 1981 mitErich Honecker traf. Die Tatsache, dass der Weg dazwischen über denBerliner Ring und damit für wenige Kilometer durch Berliner Stadtgebiet führt, machte den Beamten im Bundeskanzleramt, die die Reise vorbereiteten, erhebliches Kopfzerbrechen.[12]
Nach derVolkskammerwahl von 1976 erhielten die aus Ost-Berlin entsandten Abgeordneten keine gesonderten Ausweise mehr. Der Magistrat von Ost-Berlin stellte im Herbst 1976 die Herausgabe desVerordnungsblattes für Groß-Berlin ein. Somit erlangten Gesetze der DDR nun direkt und ohne Übernahme ihre Gültigkeit in der Stadt. Die DDR leitete aus dem angenommenen Umstand, die drei Westmächte hätten in ihren Sektoren lediglich vertraglich eingeräumte „Verwaltungsbefugnisse“ erhalten, nicht aber „originäre“ Rechte erworben, ihren Anspruch ab, dass ganz Berlin zur Sowjetischen Besatzungszone gehört habe und demzufolge Ost-Berlin als Hauptstadt zu ihremStaatsgebiet gehörte.[13] Anfang 1977 legte die Ost-Berliner Verwaltung den NamenMagistrat von Groß-Berlin ab und nannte sich fortanMagistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR. Zugleich wurde die Visumpflicht für Ausländer bei Tagesfahrten nach Ost-Berlin eingeführt und die Kontrollposten an den Ausfallstraßen zum Gebiet der DDR abgeschafft. Nach der 1979 erfolgten Änderung des Wahlgesetzes[14] wurden bei den Volkskammerwahlen ab 1981 auch die Ost-Berliner Abgeordneten direkt gewählt. Der Ostteil Berlins war nunde facto vollständig in die DDR integriert. Nach Ansicht des West-BerlinerRechtswissenschaftlersDieter Schröder kaschierte die DDR-Regierung mit diesen und anderen Maßnahmen, dass auch für Ost-Berlin de jure weiterhin der Viermächte-Status galt, was von den Westmächten weitgehend toleriert wurde, solange sie ihre Sonderrechte, etwa das Präsenzrecht, um sich frei im sowjetischen Sektor zu bewegen, behielten.[15]
Im Zuge derdeutschen Wiedervereinigung trat am 3. Oktober 1990 in Ost-Berlin das Grundgesetz in Kraft und es wurde Teil des Landes Berlin. Durch eine Erklärung zumZwei-plus-Vier-Vertrag suspendierten die Alliierten zum selben Tag ihre Vorrechte bezüglich Berlins.[16] Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 bestimmte:
„Das vereinteDeutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“
–Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
Berlin war ein verfassungsmäßiger Bestandteil des wiedervereinigten Deutschland geworden.
Die beiden Teile Berlins wurden während desKalten Krieges zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich betrachtet. Diese Thematik warideologisch aufgeladen und von wechselnden außen- und innenpolitischen Zielsetzungen bestimmt.
Als amtliche Ortsbezeichnung bezog man sich jedoch immer auf die Stadt als Ganzes, und in allen amtlichen Dokumenten wurde in diesem Zusammenhang nur „Berlin“ verwendet (zum Beispiel in Urkunden oder als Geburtsort).
Wollte man sich im sonstigen Sprachgebrauch explizit auf Ost-Berlin beziehen, so ergab sich dies entweder aus dem Kontext oder durch besondere Zusätze. In West-Berlin und der Bundesrepublik lautete die offizielle Bezeichnung „Berlin (Ost)“. 1960 empfahl eine Kommission desSenats von Berlin die Bezeichnung „Ost-Berlin“ für den nichtamtlichen Gebrauch, die auch später vomwestdeutschenDuden übernommen wurde.
Diese Bezeichnung hat sich heute in wissenschaftlichen Veröffentlichungen durchgesetzt. In Literaturlisten ist als Verlagsort auch „Berlin (DDR)“ gebräuchlich. Umgangssprachlich wurde auch „Sowjetsektor“, „Ostsektor“ und „Ostberlin“ genutzt.
Auch in der DDR war bei amtlichen Veröffentlichungen und Verlautbarungen sowie im Kartenmaterial nur von „Berlin“ die Rede, während man die Westsektoren als „Westberlin“ (ohne Bindestrich) bezeichnete. War der Ostsektor von Berlin gemeint, wechselte in der DDR die Sprachregelung häufiger. Das Statistische Jahrbuch der DDR bezeichnete den Ostsektor bis 1955 als „Groß-Berlin, Demokratischer Sektor“, bis 1957 als „Berlin, demokratischer Sektor“, bis 1961 als „Demokratisches Berlin“ und anschließend als „Hauptstadt Berlin“ oder „Berlin, Hauptstadt der DDR“.
Die höchste Einwohnerzahl erreichte Ost-Berlin im Jahr 1988 mit 1,28 Millionen. Die niedrigste wurde 1961, im Jahr desMauerbaus, mit 1,06 Millionen registriert. Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle sindVolkszählungsergebnisse oder amtliche Fortschreibungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik der DDR.[17]
Ost-Berlin gliederte sich anfangs in achtBezirke. Ab 1952 hießen sieStadtbezirke, um den verwaltungsmäßigen Unterschied zu den gleichzeitig geschaffenenBezirken der DDR deutlich zu machen. Aufgrund der Errichtung großer Neubaugebiete im Osten der Stadt in den 1970er und 1980er Jahren wurden in Ost-Berlin über die durch dasGroß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegte Zahl von 20 Bezirken hinaus drei neue geschaffen:Marzahn (1979 aus den Lichtenberger OrtsteilenMarzahn,Biesdorf,Kaulsdorf,Mahlsdorf und TeilenFriedrichsfeldes sowie Teilen desWeißenseer OrtsteilsFalkenberg),Hohenschönhausen (1985 aus den Weißenseer OrtsteilenHohenschönhausen,Wartenberg,Falkenberg und TeilenMalchows) undHellersdorf (1986 aus den Marzahner Ortsteilen Hellersdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf). So umfasste Ost-Berlin im Jahr 1990 (vor der Vereinigung mitWest-Berlin) elf Stadtbezirke. Um die Eigenständigkeit und angemessene Größe von Weißensee als Bezirk zu erhalten, wurden nach der Abtrennung von Hohenschönhausen die Pankower OrtsteileHeinersdorf,Blankenburg undKarow Weißensee angegliedert.
Aufgrund eines Gebietstausches für einen Teil desFlugplatzes Gatow, den die britische Besatzungsmacht nutzte, gehörte das Gebiet vonWest-Staaken ab 1951 nicht mehr zum britischen, sondern zum sowjetischen Sektor Berlins und wurde vom dortigen Stadtbezirk Mitte verwaltet. 1952 wurde das Gebiet der Verwaltung der GemeindeFalkensee im DDR-Bezirk Potsdam übertragen. Die offizielle Eingliederung nach Falkensee erfolgte jedoch erst 1961. Im Jahr 1971 wurdeStaaken eine selbstständige Gemeinde. Nach der Wiedervereinigung wurden West- und Ost-Staaken am 3. Oktober 1990 wieder im BerlinerBezirk Spandau zusammengeführt.[18]
↑Dieter Schröder:„Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In:Archiv des Völkerrechts, 1987, 25, Nr. 4, S. 418–459, hier S. 423 und 426.
↑Art. 4 desGesetzes über die Bildung einer Provisorischen Länderkammer der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949.
↑§ 2 Abs. 2 desGesetzes über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am 17. Oktober 1954 vom 4. August 1954.
↑Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik in Groß-Berlin vom 30. Oktober 1953.
↑Dieter Schröder:„Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In:Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 438 f.
↑Berlin-Note der sowjetischen Regierung vom 27. November 1958 (Chruschtschow-Ultimatum)
↑Jochen Abraham Frowein:Die Rechtslage Deutschlands und der Status Berlins. In:Ernst Benda,Werner Maihofer,Hans-Jochen Vogel (Hrsg.):Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Studienausgabe, Walter de Gruyter, Berlin / New York 1984, S. 29–59, hier S. 55.
↑Jochen Abraham Frowein:Die Rechtslage Deutschlands und der Status Berlins. In: Ernst Benda, Werner Maihofer, Hans-Jochen Vogel (Hrsg.):Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, S. 29–59, hier S. 55 (abgerufen überDe Gruyter Online).
↑Dieter Schröder:„Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In:Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 418 f. und 446 f.
↑Ilse Dorothee Pautsch, Matthias Peter, Michael Ploetz, Tim Geiger:Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland, Band 1, Nr. 183: 10. Juni 1976: „Staatssekretär Gaus, Ost-Berlin, an das Auswärtige Amt“, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2007,ISBN 3-486-58040-X,S. 840 ff.Reinhold Zippelius:Kleine deutsche Verfassungsgeschichte: Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart, 7., neu bearb. Auflage. Beck’sche Reihe, C.H. Beck, München 2006,ISBN 3-406-47638-4,S. 164.
↑§ 7 Absatz 1 desGesetzes über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik (Wahlgesetz) vom 24. Juni 1976 imGesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 22 vom 29. Juni 1976, S. 301 ff.Digitalisat; geändert durchGesetz zur Änderung des Wahlgesetzes vom 28. Juni 1979, imGesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 17 vom 2. Juli 1979, S. 139,Digitalisat.
↑Dieter Schröder:„Berlin, Hauptstadt der DDR“. Ein Fall der streitgeborenen Fortentwicklung von Völkerrecht. In:Archiv des Völkerrechts 25, Nr. 4 (1987), S. 418–459, hier S. 457 ff.
↑Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September 1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland(Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten), 1. Oktober 1990.