Nennwert (oderNominalwert,nominale Größe;englischpar value) ist in derWirtschaft der inGeld ausgedrückteWert (Zahlwert), der aufgesetzlichen Zahlungsmitteln (Banknoten) oderWertpapieren (Aktien,Anleihen)aufgedruckt oderaufgeprägt (Münzen) ist. Pendant ist derRealwert (oder diereale Größe).
In der Wirtschaft heißenGüter, die Geld sind oder einen Nennwert inGeldeinheiten tragen, auchNominalgüter.[1] Hierzu gehört die große Gruppe derFinanzprodukte, für die es im Regelfall einen Nennwert gibt, wenn daneben noch ein anderer Wert wie beispielsweise einKurswert,Marktwert oderMetallwert besteht, der vom Nennwert abweichen kann. Besitzen Nominalgüter zwei Werte, so regeln Gesetze, welcher der Werte etwa für ihreBewertung heranzuziehen ist. Münzen sind seit der Abkehr vomMetallismus von ihrem Metallwert losgelöst, so dass Geld insgesamt seinen Zweck alsRecheneinheit nur mit Hilfe eines Nennwerts erfüllen kann.[2] Der Nennwert stellt damit eine wichtige Geldfunktion dar, ohne ihn ist Geld wertlos. Allerdings muss der Nennwert einer Münze nicht immer aufgeprägt sein. Zum Beispiel sind die Taler der Reichsmünzordnung meistens ohne aufgeprägten Nennwert geprägt worden (siehe z. B.Prägung nach dem Reichsmünzfuß u. a.).
Das1-Billion-Mark-Stück der Provinz Westfalen ist die Münze mit dem höchsten Nennwert aller Zeiten, den jemals eine deutsche Münze hatte.
Der Nennwert kommt in Gesetzen häufig vor und ist deshalb auch einRechtsbegriff. Sie sprechen vonNennbetrag (beispielsweiseBGB,HGB,AktG,GmbHG),Nennwert (PfandBG,BewG) oder umschreiben den Begriff.
Auf „Euro lautende Banknoten“ sind gemäß§ 14 Abs. 1BBankG das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, für das somit vollständigerAnnahmezwang besteht. Münzen unterliegen dagegen einem beschränkten Annahmezwang. Der Nennwert auf beiden gibt an, welchen gesetzlich vorgegebenenGeldwert einZahlungsmittel hat.[3] DerInhaber der Zahlungsmittel besitzt in Höhe des Nennwerts eine Forderung gegen die ausgebendeZentralbank, die die emittierten Banknoten korrespondierend zum Nennwertpassiviert. Ein zweiter Wert außer dem Nennwert besteht nicht, so dass sich bei gesetzlichen Zahlungsmitteln kein Bewertungsproblem ergibt.
Eigenkapital ist beibilanzierungspflichtigenUnternehmen nach§ 272 Abs. 1 HGB mit dem Nennbetrag anzusetzen. DasGrundkapital muss auf einen Nennbetrag inEuro lauten (§ 6 AktG), der Mindest-Nennbetrag beträgt gemäß§ 7 AktG 50000 Euro.§ 8 Abs. 1 AktG lässt sowohlNennbetragsaktien als auch – seit März 1998 –Stückaktien zu, wobei Nennbetragsaktien auf mindestens einen Euro lauten müssen (§ 8 Abs. 2 AktG). Nach§ 9 Abs. 1 AktG müssen die Nennbetragsaktien bei der Emission mindestens auf den Nennwert lauten (Verbot derUnterpariemission). Der Nennwert einer Aktie ergibt sich aus dem Grundkapital derAktiengesellschaft und der Anzahl der ausgegebenenAktien:
Je höher das Grundkapital ist, desto mehr Aktien können bei gleichem Nennwert ausgegeben werden.
Neben dem Nennbetrag besitzen börsennotierte Aktien auch einen Kurswert, der im Regelfall vom Nennbetrag abweicht. Bei der GmbH müssenGeschäftsanteile auf einen Nennbetrag in vollen Euro lauten (§ 5 Abs. 2 GmbHG), wobei 12500 Euro als Mindest-Nennbetrag desStammkapitals einzuzahlen sind (§ 7 Abs. 2 GmbHG). MangelsFungibilität besitzen GmbH-Geschäftsanteile keinen Kurswert.
Liegt bei der Bewertung vonVermögensgegenständen der Nennbetrag höher (niedriger) als dieAnschaffungskosten, so ist der Unterschiedsbetrag in dieRechnungsabgrenzung auf derPassivseite (Aktivseite) aufzunehmen (§§ 340e,§ 341c HGB). ImJahresbericht habenKapitalanlagegesellschaften nach§ 101 Abs. 1 Nr. 1KAGB imInvestmentgeschäft ihre zumSondervermögen gehörenden Vermögensgegenstände nach Art, Nennbetrag oder Zahl, Kurs und Kurswert aufzuführen.
Gemäß§ 33ZAG istelektronisches Geld stets zum Nennwert des entgegengenommenen Geldbetrages auszugeben und jederzeit zum Nennwert in gesetzliche Zahlungsmittel zurückzutauschen. Nach§ 12 Abs. 1 BewG sind Kapitalforderungen undSchulden am Bewertungsstichtag mit dem Nennwert anzusetzen. Der Nennwert einer Kapitalforderung ist der Wert, der am Bewertungsstichtag vomSchuldner gefordert werden kann und nicht der Wert, der am Bewertungsstichtag durchVeräußerung an einen Dritten erzielt werden könnte.[4] „Der Schuldner befreit sich durch Zahlung des Nennwertes der Schuld“.[5] Der wichtigste Grundsatz fürPfandbriefbanken ist dieDeckungskongruenz beiPfandbriefen, wobei der jeweilige Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe einer Gattung auch in Höhe des Nennwertes jederzeit durchGrundpfandrechte von mindestens gleicher Höhe gedeckt sein muss (§ 4 Abs. 2 PfandBG).Der Nennwert dient bei diesen Arten als Recheneinheit, Wertmaßstab oderStimmrechtsgrundlage.
Der Nennwert steht im Mittelpunkt der Lehre desNominalismus und desNominalwertprinzips. Beide ignorierenPreisniveau- undGeldwertveränderungen durchInflation oderDeflation und verlangen, dass bei Nominalgütern oder Geld ausschließlich deren Nennwert zu betrachten ist. Es gilt der Grundsatz „Euro 2002 = Euro 2020“. Dertechnische Nominalismus besagt, dass der Wert des Geldes ausschließlich vom aufgedruckten Wert abhängt,[6] so dass Geld deshalb keinenSubstanzwert haben muss. Derschuldrechtliche Nominalismus geht davon aus, dass der Wert einerGeldschuld ausschließlich durch den Nennwert bestimmt wird.[7] Dadurch bleiben Geldwertschwankungen beiSchuldverhältnissen unberücksichtigt. Der Nominalismus ist deshalb weder geeignet, eine Inflation zu verhindern, noch löst eine Abkehr vom Nominalismus Inflation aus. Das Nominalwertprinzip beherrscht das deutscheSteuerrecht, so dass es zurBesteuerung vonScheingewinnen kommt undSteuerschulden stets Nennbetragsschulden darstellen.
Nominale Größen sind dasProdukt ausMengen und den dazugehörigenPreisen; sie werden inGeldeinheiten ausgedrückt,reale Größen dagegen inMengeneinheiten.[8] Diese Unterscheidung hat zur Folge, dass beim selbenFinanzinstrument zwei verschiedene Größen vorhanden sind, die im Falle vonInflation oderDeflation voneinander abweichen. So werden beispielsweiseNominaleinkommen undRealeinkommen oderNominalzins undRealzins voneinander unterschieden. DieMarktteilnehmer sollten jeweils die realen Größen beachten, da sie ansonsten derGeldillusion oderZinsillusion unterlegen. Diese stellen eine verzerrte Wahrnehmung desArbeitseinkommens bzw.Zinsertrages dar, bedingt durch die Vernachlässigung der Inflation.[9]
In der folgenden Aufstellung werden dreiTeilmärkte gegenübergestellt:
Eingewandt werden muss, dass einzelneMarktteilnehmer auf demArbeitsmarkt wieArbeitnehmer oderGewerkschaften nicht in der Lage sind, den Reallohn zu bestimmen, weil die Ursachen für die Veränderung des Preisniveaus auf demGütermarkt außerhalb des Einflusses dieser Marktteilnehmer liegt.[10] Veränderungen derGeldmenge beeinflussen nominale Größen, nicht aber reale Größen. Diese Irrelevanz der Geldmenge für reale Größen wird alsNeutralität des Geldes bezeichnet.
Gesetzliche Zahlungsmittel besitzen ausschließlich einen Nennwert, zu dem sie inZahlung genommen werden müssen. Ist – wie bei Geld – der Nennwert der einzige Wert, so ergeben die addierten Nennwerte wie beimKassenbestand die Gesamtsumme anBargeld. AuchBuchgeld,Forderungen undSchulden sind mit dem Nennwert anzusetzen, es sei denn, es handelt sich umzweifelhafte Forderungen. Bei einerNullkuponanleihe im klassischen Sinn bezeichnet man die Endauszahlung als Nennwert.Devisen undSorten – imWährungsraum ihresHerkunftslandes ein gesetzliches Zahlungsmittel – besitzen dagegen in anderen Staaten alsFremdwährung neben einem Nennwert auch einen Kurswert. Nominalgüter, die neben dem Nennwert noch einen aktuellen Wert (Kurswert,Marktpreis, Marktwert oder Metallwert) besitzen, können nicht ohne Weiteres anhand ihres Nennwerts bewertet werden. Das trifft lediglich auf die Fälle zu, bei denen der Schuldner,Aussteller oderEmittent dieser Nominalgüter sich schriftlich verpflichtet hat, sie spätestes amFälligkeitstag zum Nennwert einzulösen (Scheck,Wechsel). Gibt es diese Verpflichtung nicht, ist für die Bewertung der jeweilige Kurs-, Markt- oder Metallwert zugrunde zu legen. Dieser ergibt sich durch Multiplikation mit dem Nennwert:
Liegt beispielsweise der Kurs einerStaatsanleihe (mit einem Nennwert von 1000 Euro) bei 91 %, so beläuft sich ihr Kurswert auf 910 Euro. Bei Anleihen ist derenNennwertkonvergenz zu berücksichtigen.
Während der Nennwert den auf demFinanzinstrument angegebenen Wert darstellt, liegt demKurswert ein aktuellerBörsenkurs zugrunde, der durchNotierung an derBörse oderaußerbörslich auf demGeld-,Kapital- oderDevisenmarkt durchKursfeststellung zustande kommt. Die Abweichung zwischen Nenn- und Kurswert erklärt sich durchAngebot undNachfrage auf dem betreffenden Markt. BeiWertpapieren undAnlagemünzen heißt die Differenz zwischen ihrem Nennwert und dem höheren BörsenkursAgio, ist der Börsenkurs niedriger, spricht man vomDisagio. Bei stabilen und regulierten Währungsverhältnissen sind der Nennwert und der Kurswert identisch; dieses ist in den meistenIndustrienationen der Fall.[11]
In der Technik ist der Nennwert ein „geeigneter gerundeter Wert einerGröße zur Bezeichnung oder Identifizierung eines Elements, einer Gruppe oder einer Einrichtung“.[12][13] Konkret handelt es sich meist um vomHersteller angegebenetechnische Daten eines Geräts, so etwa der Nennwert einerSpannung (Nennspannung) oder der Nennwert einerLeistung (Nennleistung).