Mittelstadt ist ein vorwiegend in Deutschland genutzter Ausdruck für dieKlassifikation einerStadt mit mindestens 20.000 und unter 100.000 Einwohnern. Ende 2020 lebten in Deutschland 22,9 Millionen Menschen (27,5 %) in Mittelstädten.
Nach einer Begriffsbestimmung der deutschen Reichsstatistik von 1871 und derInternationalen Statistikkonferenz von 1887 istMittelstadt die Bezeichnung für alle Städte mit mindestens 20.000 und unter 100.000 Einwohnern im Gegensatz zurLandstadt (unter 5000 Einwohner), zurKleinstadt (unter 20.000 Einwohner) und zurGroßstadt (mindestens 100.000 Einwohner).[1][2] Daneben gibt es noch die Begrifflichkeiten derRegiopole und derMetropole, die besonders bedeutsame Städte bezeichnen, sich jedoch nicht auf deren Einwohnerzahl beziehen.
InDeutschland wird die Kategorie „Mittelstadt“ nach demBundesamt für Bauwesen und Raumordnung weiter unterteilt inGroße Mittelstadt mit mindestens 50.000 Einwohnern undKleine Mittelstadt mit unter 50.000 Einwohnern.[3]
Mittelstädte sind meist auchMittelzentren. Der Begriff „Mittelzentrum“ bezieht sich auf die Zentreneinteilung in derRaumordnung. Dort gibt esGrund-, Mittel- undOberzentren sowieRegiopol- undMetropolregionen. Diese Zentreneinteilung folgt den politischen Zielen der Raumordnung oder ergibt sich de facto aus der wirtschaftlichen, soziokulturellen und politisch-administrativen Bedeutung einer Stadt.
Allein aus der Gliederung nach Einwohnerzahl in Kleinstadt, Mittelstadt und Großstadt kann die Bedeutung einer Stadt nicht unmittelbar abgeleitet werden. So haben Klein- und Mittelstädte im ländlichen Raum eine größere wirtschaftliche, soziale und politische Bedeutung für das Umland als gleich große oder gar größere Städte in unmittelbarer Nachbarschaft zuVerdichtungsräumen.
ImSaarland werden alsMittelstadt nach4 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG) „kreisangehörige oderregionalverbandsangehörige Städte, denen diese Rechtsstellung auf Antrag durchRechtsverordnung derLandesregierung zu verleihen ist, wenn sie mehr als 30.000 Einwohner haben und nicht Sitz der Landkreisverwaltung oder der Regionalverbandsverwaltung sind“, bezeichnet.
Aktuell wurde diese Rechtsstellung den StädtenSt. Ingbert undVölklingen verliehen.
Mittelstädte „erfüllen neben ihren Aufgaben als Gemeinden in ihrem Gebiet auch den Landkreisen übertragene staatliche Aufgaben nach Maßgabe einer Rechtsverordnung der Landesregierung“. (7 KSVG). Diese genannte Rechtsverordnung ist dieMittelstadtverordnung (MiStVO). Auffälligste Aufgabe ist dieKfz-Zulassung, so dass dieKfz-KennzeichenIGB an die Einwohner von St. Ingbert undVK an die Einwohner von Völklingen vergeben werden, obwohl beide Städte in Landkreisen liegen, in denen sonst andere Unterscheidungszeichen gelten.
Der Leiter der Stadtverwaltung ist einOberbürgermeister.
Völklingen erhielt den Status als Mittelstadt mit Wirkung vom 1. Januar 1968, St. Ingbert im Rahmen der saarländischen Verwaltungs- und Gebietsreform am 1. April 1974. Bis zum 31. Dezember 1973 war St. Ingbert Kreisstadt desLandkreises St. Ingbert.
Die StadtNeunkirchen trug ab dem 1. Januar 1968 ebenfalls die Bezeichnung Mittelstadt, bis sie 1974 Kreisstadt des neugebildetenLandkreises Neunkirchen wurde.
Die Untergrenze zur Verleihung der Bezeichnung „Mittelstadt“ lag zunächst bei 40.000 Einwohnern, wegen sinkender Einwohnerzahlen von St. Ingbert wurde sie Ende der 1990er Jahre auf 30.000 abgesenkt.
In Österreich spielt der Begriff kaum eine Rolle. Entweder werden im amtlichen Statistikwesen (Statistik Austria) alleGemeinden in Österreich mit mindestens 10.000 Einwohnern unter „Stadt“subsumiert (es gibt nur sechs Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern), oder man unterscheidet speziell dieStatutarstädte mit historischem Stadtrecht von den anderen Städten (die kleinste,Rust imBurgenland, hat aber weniger als 2000 Einwohner) – neue Statutarstädte müssen mindestens 20.000 Einwohner haben (Art. 116 Abs. 3 desBundes-Verfassungsgesetzes); in diesen Bereich fallen 25 Städte, von denen nur 12 Statutarstädte sind. Die Statistik Austria klassifiziertStadtregionen zwischen 40.000 und 100.000 Menschen als Mittelstadtregionen;[4] sonst verwendet man auch für Gemeinden mit 5.000 bis 50.000 Einwohnern den BegriffMittelstadt, darunterKleinstadt.[5]