EinMinisterium (lateinisch „Dienst“), schweizerischDepartement (ausfranzösischdépartement, wörtlich für „[Verwaltungs-]Abteilung“[1]), ist eine obersteBehörde einesStaates.
Regelmäßig wird ein Ministerium von einemMinister geleitet, welcher derRegierung des betreffenden Staates angehört. In derSchweiz stehen die Bundesräte, d. h. die sieben Mitglieder desBundesrates (Exekutive), je einem der siebenDepartemente vor und werden in dieser Funktion alsDepartementsvorsteher bzw.Departementschef bezeichnet (vgl. dazu auch die RubrikSchweiz weiter unten)[2][3]. Umgangssprachlich wird aber auch in der Schweiz ab und zu die BezeichnungMinister (z. B. Innenminister) verwendet[4].
Historisch bezeichnete der Begriff zur Zeit desKonstitutionalismus auch die Gesamtheit der Minister.
Ein Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.
Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der preußischen Einrichtung desStaatsministeriums, das die gesamte Regierung beinhaltete.
Weit verbreitet ist heute, mehrere einzelne Ressorts jeweils einem Minister als Kompetenzportefeuille zuzuweisen, sodass Sammelministerien entstehen, wie etwa das bis 2020 als „Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus“ bezeichnete Landwirtschaftsministerium in Österreich (zuvor Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft). Weil die gesellschaftlichen Interessen und Schwerpunkte der politischen Parteien, wie auch der Personalbestand sich ändern, ändern sich auch die Namen vieler Ministerien mit einem Regierungswechsel oder einem Austausch der Minister.
In Deutschland erkennt man die klassischen Ministerien an dem bestimmten Artikel im Namen, also Ministeriumder Finanzen,des Inneren,der Justiz,der Verteidigung, die nichtklassischen Ministerien führen dagegen einfür im Namen, z. B.Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. In Österreich tragen alle Bundesministerien ein „für“ im Namen.
In der Schweiz hat sich die Zahl der Departemente (Ministerien) seit Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 nicht verändert. Die Bezeichnung einzelner Departemente wurde im Lauf der Zeit aber angepasst. Erst seit 1979 führen sämtliche Departemente das Adjektiv „eidgenössisch“ im Namen (z. B.Eidgenössisches Finanzdepartement).
Ministerien verfügen in den meisten Fällen über das Weisungsrecht gegenüber einer Anzahl nachgeordneter Behörden. Dies betrifft jene Behörden, die die Leistungen des Ministeriums gemäß dem verantworteten Kompetenzportefeuille erbringen. Aus verwaltungstechnischer Sicht wird der Begriff „Ressort“ somit auch als Sammelbezeichnung für ein Ministerium einschließlich seiner nachgeordneten Behörden verwendet.
Der Bund hatBundesministerien. Bis in die 1980er Jahre traten sie alsBundesminister auf, selbst wenn ihnen Frauen vorstanden. Durch Organisationserlass wurde schließlich die neutrale Form eingeführt.
In den Ländern differieren die Bezeichnungen. Üblich sindMinisterium,Landesministerium oderStaatsministerium.Hamburg hatBehörden als oberste Landesbehörden,Berlin verfügt überSenatsverwaltungen und inBremen heißen die LandesbehördenDer Senator für … oderDie Senatorin für …
Historisch gesehen wurden die kaiserlichen RegierungenCisleithaniens von 1867 bis 1918 jeweils in ihrer Gesamtheit als Ministerium bezeichnet (siehe z. B. das mehr als 14 Jahre lang amtierendeMinisterium Taaffe II oder die letzte kaiserliche Regierung, das kurzlebigeMinisterium Lammasch).
Ministerien bestehen auf Grund des jeweils aktuellenBundesministeriengesetzes. Die Ministerinnen und Minister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt bzw. entlassen.
Im Vordergrund dasBundeshaus West inBern, Hauptsitz zweier eidgenössischer Departemente und der Bundeskanzlei. Im Hintergrund die Kuppeln desParlamentsgebäudes
In der Schweiz gibt es auf Bundesebene siebenDepartemente (siehe auchDepartementsprinzip), die im Wesentlichen den Ministerien anderer Länder entsprechen und denen wie in Deutschland und ÖsterreichBundesämter zugeordnet sind. AufBundesebene wie auch in den meistenKantonen ist deren Einteilung Sache derRegierung und in der Verfassung nicht festgelegt.
Die sieben Departemente werden von je einem Mitglied des Bundesrates (Exekutive) geleitet. Die Bundesräte werden in dieser Funktion meist alsDepartementsvorsteher bzw.Departementschef bezeichnet. In Kombination mit dem Namen des betreffenden Departements oder dessen Abkürzung werden auch die BezeichnungenVorsteher oderChef verwendet (z. B.Chef des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Vorsteher des EDA oderChef EDA).
Den sieben Departementen gleichgestellt ist dieBundeskanzlei, welche als zentrale Stabsstelle des Bundesrates die Funktion eines Scharniers zwischen Regierung, Verwaltung,Bundesversammlung (Parlament) und Öffentlichkeit innehat[5]. Anders als bei den sieben Departementen steht der Bundeskanzlei nicht ein Mitglied der Regierung (Bundesrat) vor, sondern derBundeskanzler, welcher seinerseits von zwei Vizekanzlern unterstützt wird.
Grosser Unterschied zu Ministern in anderen Ländern ist die Wahl jedes einzelnen Bundesrats auf vier Jahre durch die Vereinigte Bundesversammlung. Diese sind damit dem Parlament und nicht einem Präsidenten verpflichtet und haben somit eine andere Legitimation. Man kann sie somit nicht außerhalb eines Wahltermins abberufen.
Auch auf Kantonsebene bestehen Ministerien, welche wie auf Bundesebene meist alsDepartemente, zuweilen auch alsDirektionen (z. B. imKanton Bern) bezeichnet werden.