DieMilitärversicherung (MV) ist dieSozialversicherung für Angehörige derSchweizer Armee und der humanitären Dienstzweige der Eidgenossenschaft.
Am 28. Juni 1901 wurde das ersteBundesgesetz über die Militärversicherung (MVG) erlassen. Es geht auf das im Jahre 1874 revidierte Gesetz von 1852 über diePensionen und Entschädigungen der im Militärdienst Verunglückten zurück. Das MVG ist somit das ersteSozialversicherungsgesetz der Schweiz. Damit kam der Bund der Forderung derBundesverfassung nach, wonach er bei Unfällen und Krankheiten von Angehörigen der Armee aktiv werden musste; seit 1962 auch für denZivilschutz. Seit dem 1. Januar 1994 sind auch Personen in friedensfördernden Einsätzen und Mitglieder desSchweizerischen Katastrophenhilfekorps und seit 1996 auch dieZivildienstleistenden versichert.
Bisher ist das MVG zweimal revidiert worden; dies in den Jahren 1949 und 1992. DasBundesamt für Militärversicherung führte bis zu seiner Aufhebung am 1. Juli 2005 diese Versicherung. Seither obliegt sie derSchweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA).