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Mestwin II.

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Mestwin II., aus dem Stammbaum der Greifen von Cornelius Krommeny, 1598.
Herzog Mestwin II. von Pommerellen, in einer Darstellung des frühen 17. Jh. (Kloster Oliva)
Denkmal Mestwin II. imAdam-Mickiewicz-Park inOliwa (Danzig).
Das Siegel von Herzog Mestwin II.

Mestwin II. (polnischMszczuj,Mściwój; * vor1220; †25. Dezember1294) war ab 1250Herzog vonPommerellen inSchwetz[1], ab 1269/71 inStolp,Belgard,Dirschau[2], ab 1272 inDanzig[3], ab 1275 inSchlawe undRügenwalde[4]. Er war der letztesouveräne Herzog von Pommerellen aus der Dynastie derSamboriden; mit ihm starb sein Geschlecht imMannesstamm aus.

Leben

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Mestwin war der Ältere der beiden Söhne von HerzogSwantopolk II.

Bei kriegerischen Auseinandersetzungen seines Vaters mit demDeutschen Orden geriet er 1243 in Gefangenschaft und wurde erst 1248 freigelassen. Noch zu Lebzeiten seines Vaters, 1250, erhielt er das Gebiet um Schwetz als Teilherrschaft eingeräumt.

1264 schloss er mit HerzogBarnim I. vonPommern, seinemVetter, inKammin einen geheimen Erbvertrag über das Erbe, das er nach dem Tode seines Vaters Swantopolk erwarten konnte, um sich des pommerschen Beistands im bevorstehenden Machtkampf gegen seinen BruderWartisław II. († 1275) und OnkelSambor II. zu vergewissern. Im September 1264 reiste Mestwin nach Cammin und verschrieb Herzog Barnim I. für den Fall seines Todes erblich dasLand Schwetz und alleHerrschaften, die ihm nach dem Tod seines Vaters,Swantopolks II. († 1266), und seines Bruders, Wartisław II., die zu dem Zeitpunkt beide noch am Leben waren, zufallen könnten.[5] Zwar nahm Herzog Barnim das Geschenk an, doch änderte Mestwin II. später seine Meinung.

Mestwin erhielt 1266 bei der Erbteilung nach dem Tod seines Vaters das südliche Pommerellen mit Schwetz und das nominelle Supremat über die Teilherzogtümer; der nördliche Teil des Herzogtums mit Danzig, Belgard, Stolp und Schlawe ging an Wartisław. Das Herrschaftsgebiet seines Onkels Sambor II. in Dirschau blieb bestehen.

Gleich nach Swantopolks Tod rückte der pommersche Herzog Barnim I. in das Gebiet um Schlawe und Rügenwalde vor, das Swantopolk vor Jahrzehnten an sich gebracht hatte[6]. Er vergab das Territorium um 1270 dem FürstenWizlaw II. vonRügen, einem Enkel Swantopolks II., zuPfand, vermutlich wegen der Ansprüche aus dem Heiratsgut seiner Mutter, das er allerdings bis spätestens 1275 an Mestwin verlor. Der Rüganer verkaufte alsbald seine Pfandrechte am Land Schlawe und Rügenwalde 1277 gegen eine Summe von 3.600 Mark an dieMark Brandenburg[7]. Zugleich begannen Mestwin und sein Bruder Wartisław im Frühjahr 1267 wieder Auseinandersetzungen mit dem Deutschen Orden; doch bereits im Sommer 1267 mussten Wartisław und Anfang 1268 Mestwin Frieden schließen.

In dieser politisch schwierigen Lage stellte sich Mestwin unter den Schutz deraskanischen Markgrafen von Brandenburg, indem er deren bereits von KaiserFriedrich Barbarossa vorgenommene und im Dezember 1231 inRavenna durch KaiserFriedrich II. erneuerte Belehnung mit Pommern[8][9][10] anerkannte. ImVertrag von Arnswalde nahm er am 1. April 1269 seinen Machtbereich von den Brandenburgern zuLehen. Die brandenburgischen Askanier waren alsSuzeräne des Herzogtums Pommerellen damit zu seinem Schutz verpflichtet.

Durch sein Lehnsverhältnis mit der Mark Brandenburg geriet Mestwin im Laufe des Jahres 1269 in Bedrängnis. Wartisław und sein Onkel Sambor II. verbündeten sich mit derSchwetzer Ritterschaft gegen ihn. Um die Jahresmitte 1270 forderte Mestwin von den Brandenburgern militärischen Beistand ein. Er versprach ihnen die (bisher ihm nicht gehörende) Burg und Stadt Danzig als Entschädigung für ihre Unterstützung. Die brandenburgischen Truppen unterKonrad I., einem Sohn von MarkgrafJohann I., dem ohnehin die Lehnshoheit über Pommern und damit auch über Danzig zustand, nahmen im Frühjahr 1271 Danzig ein.

Nach wechselvollen Kämpfen verloren Wartisław und Sambor in der Folge den Machtkampf und suchten Unterstützung beim Deutschen Orden undKujawien nach.

Mestwin wurde 1271, nach der Flucht seines Onkels Sambor und dem Tod seines Bruders Wartisław, bis auf die Länder Schlawe und Rügenwalde, die an Fürst Wizlaw von Rügen gegangen waren und Danzig, das die Markgrafen in ihren Händen behalten hatten, Erbe und alleiniger Herrscher von Pommerellen. Er bereute im Nachhinein seine Zusage an die Brandenburger, die sich weigerten die pommerellische Hauptfeste an ihn zu übergeben. Daraufhin belagerte Mestwin Danzig, das aber von Markgraf Konrad, der die Unterstützung des deutschsprachigenPatriziats von Danzig gefunden hatte, erfolgreich verteidigt wurde. Mestwin verbündete sich daraufhin mit seinem Vetter HerzogBolesław vonGroßpolen. Mit dessen Hilfe eroberte er im Januar 1272 im Sturm die Stadt Danzig, nahm auch die Burg ein und vertrieb die Brandenburger, seine Lehnsherrn. Mestwin schloss Frieden mit der Stadt, die ihre Befestigungen niederlegen musste. Führende Bürger, die auf Seiten der Brandenburger gestanden hatten, wurden bestraft, einige mit dem Tode, andere mit dem Entzug ihres Vermögens.

Im Jahre 1273 unterzeichnete Mestwin einen Friedensvertrag mit der Mark Brandenburg. Außerdem erneuerte er mit ihr imVertrag an der Dragebrücke sein Lehnsverhältnis über die Länder von Stolp, Rügenwalde und Schlawe[11]. 1272 erwarb der Deutsche Orden, nach dem Tod vonRatibor, Mestwins Onkel, der 1262 als Herzog abdankte, dessen Herrschaftsrechte im westlichen Pommerellen um Belgard.

Der Lehnsvertrag mit den Askaniern enthielt auch ein Bündnisversprechen gegen beider Feinde, eine Verpflichtung zurHeeresfolge gegen Bolesław von Großpolen, der gleich der pommerschen Herzöge mit der Mark Brandenburg im Streit lag, wurde dabei ausdrücklich ausgenommen. 1278, trotz des Vertrages von 1273, stand Mestwin dem Herzogtum Großpolen im Kampf gegen die Brandenburger militärisch bei. Die Freundschaft setzte sich seit 1279 mit Bolesławs Nachfolger HerzogPrzemysław II. fort. Obwohl Mestwin mit ihm nur über eine weibliche Seitenlinie verwandt war, setzte er ihn am 15. Februar 1282 inKempen zum Erben seines Landes in Form einer „Schenkung unter Lebenden“ ein, obwohl Pommerellen nach dem Erbrecht der Hauptlinie den pommerschen Herzögen der Stettiner Linie hätte zufallen müssen, und provozierte so einen Erbfolgestreit. Gleichzeitig ernannte er ihn zu seinem Stellvertreter bei Lebzeiten. In den folgenden Jahren war Mestwin bemüht, Przemysław die Nachfolge in Pommerellen zu sichern. Er schloss 1287 ein Friedensbündnis mit demBischof von Cammin und veranlasste die pommerellischen Barone, seiner Schenkung zuzustimmen und Przemysław zuhuldigen.

Mit dem Deutschen Orden schloss Mestwin 1282 den Vergleich vonMilitsch, in dem er ihm dasMewer Land abtrat, das der von Mestwin vertriebene Sambor dem Orden 1276 überschrieben hatte. Auf seine Ansprüche auf das LandBelgard in Pommern verzichtete Mestwin zugunsten HerzogBogisławs IV. Fürst Wizlaw II. von Rügen und die Brandenburger verzichteten dagegen nicht auf ihre Lehnsrechte bzw. hoheitlichen Rechte in Pommerellen; sie einigten sich am 12. März 1289 bzw. 1292, Pommerellen nach Mestwins Tod unter sich aufzuteilen. Ihre Ansprüche versuchten sie aber erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts militärisch durchzusetzen (Rügen 1300–1302 unter Sambor von Rügen, ein Sohn von FürstWitzlaw II; Mark Brandenburg 1308–1309 unterOtto IV. undWaldemar).

Die letzten zwölf Jahre von Mestwins Herrschaft verliefen friedlich. Herzog Mestwin II. starb am 25. Dezember 1294 ohne männliche Erben. Damit war das pommerellische Herrscherhaus der Samboriden im Mannesstamm ausgestorben. Herzog Przemysław von Großpolen trat ohne Schwierigkeiten in seiner Eigenschaft als Herzog von Pommerellen die Nachfolge in Pommerellen an. Er wurde am 16. Juni 1295 durch denErzbischof von Gnesen zum König vonPolen gekrönt, aber schon im Februar 1296 ermordet. Anschließend kam es zu dem langen pommerellischen Erbfolgestreit, in dessen Ergebnis letztlich der Deutsche Orden1309 im Einvernehmen mit der Mark Brandenburg und an den Landesrechten der polnischen Krone vorbei, den größten Teil des Herzogtums in Besitz nahm. Bei den brandenburgischen Askaniern verblieben dauerhaft, nach dem Verlust von Danzig an den Deutschen Orden 1308, nur die westlichen Teile des Herzogtums um Stolp, Schlawe und Rügenwalde (1308–1317), die diese Gebiete imVertrag von Templin 1317 an das HerzogtumPommern-Wolgast übergaben, während Polen unterWładysław I. Ellenlang und das Fürstentum Rügen nach 1309 aus dem Machtkampf um die pommerellische Erbmasse leerausgingen.

Ehe und Nachkommen

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Mestwin war dreimal verheiratet. Seine erste Frau war Jutta (Judith; † um 1275), Tochter von Dietrich I., Graf vonBrehna undWettin, aus dem Haus derWettiner, die er um 1250 ehelichte. In zweiter Ehe heiratete er nach 1275 Euphrosyna (Euphrosyne; † 1292), Tochter des oberschlesischen HerzogsKasimir I. Diese Ehe verlief unglücklich und wurde 1288 geschieden. Nach der Scheidung von seiner zweiten Frau heiratete er Sulisława († nach 1292), eine ehemalige Nonne aus demPrämonstratenserkloster in Stolp.

Aus der Ehe mit Jutta vonWettin-Brehna gingen zwei Töchter hervor:

  • Katharina (ca. 1250–1312), ab etwa 1269 als Gattin von HerzogPribisław II. († 1316) durch Heirat Titularherzogin vonMecklenburg inParchim-Richenberg und Herzogin zu Belgard in Pommern;
  • Eufemia (ca. 1260–1317), ab etwa 1273 als Gattin von Graf Adolf V. († 1308) durch Heirat Gräfin vonHolstein inSegeberg;

Literatur

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Unter dem nominellen Supremat seines Vaters bis 1266
  2. Nach der Entmachtung seines Bruders und Onkels im Bürgerkrieg
  3. Nach der Vertreibung der Brandenburger; 1272 vereinigtes Herzogtum Pommerellen, Herzog Mestwin II. faktisch Alleinherrscher
  4. Nach der Vertreibung Wizlaws II. aus dem Gebiet bis spätestens 1275
  5. Rodgero Prümers (Bearb.):Pommersches Urkundenbuch. Band 2, Abt. 1. Stettin 1881, Nr. 760 (Online).
  6. Eventuell erst 1269, als Antwort für den Abschluss des Vertrages von Arnswalde zwischen Mestwin und den brandenburgischen Markgrafen, mit denen Herzog Barnim im Streit lag
  7. Gustav Kratz:Die Städte der Provinz Pommern, S. 327–328 und 348
  8. Scriptores rerum Prussicarum, Band I, S. 708–709,Anmerkung 91
  9. Friederich II. Römischer Kayser, belehnet Johannem und seinen Bruder Ottonem, seel. Marggraffen Alberti Söhne, mit der Marck Brandenburg und dem Hertzogthum Pommern, wie dieses ihrem Vater und vorigen Marggraffen zu Brandenburg von ihm und seinen Vorfahren verliehen worden. In:Friedrich von Dreger:Codex Pomeraniae diplomaticus. I. Band bis auf das Jahr 1269 incl. Haude und Spener, Berlin 1768,S. 149–152, Nr. LXXXVII.
  10. Martin Wehrmann:Geschichte von Pommern. Erster Band, Waidlich Reprints, Frankfurt 1981 (unveränderter Neudruck der ersten Ausgabe von 1904/06), S. 99.
  11. Rügenwalde und Schlawe befanden sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, 1273, unter direkter rügischer Herrschaft
Personendaten
NAMEMestwin II.
ALTERNATIVNAMENMszczuj; Mściwój
KURZBESCHREIBUNGHerzog von Pommerellen
GEBURTSDATUMvor 1220
STERBEDATUM25. Dezember 1294
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