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Magistrat von Berlin

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DerMagistrat von Berlin war seit dem Mittelalter bis 1919 sowie alsMagistrat von Groß-Berlin[1] von 1920 bis 1935 und von 1945 bis 1948 das obersteexekutive Organ (Stadtverwaltung, städtischeBehörde,Stadtrat undRegierung)Berlins. Das Wort Magistrat leitet sich vomlateinischenmagistratus ab, das so viel wieAmt, Träger des Amtes (Beamter) oder Behörde bedeutet. Der Vorsitzende des Magistrats war derOberbürgermeister.

Ab 1948 gab es dann in Berlin parallel

Vorgänger: Der Rat

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DieGemeindenBerlin undKölln erhielten im 13. JahrhundertStadtrechte und hatten bereits seit 1307 als Doppelstadt eine Kooperation in außenpolitischen Fragen und ab 1442 eine gemeinsame Verwaltung. Die Amtsgeschäfte erledigte sowohl in Kölln als auch Berlin einStadtrat. Dieser bestand jeweils aus zwei gleichberechtigten Bürgermeistern sowie weiteren Ratsherren. DerVereinigte Rat bestand 1432 aus drei Bürgermeistern (zwei aus Berlin, einer aus Kölln) sowie fünfzehn Ratsmännern (zehn aus Berlin, fünf aus Kölln). Nach nur zehn Jahren wurde dieser Vereinigte Rat 1442 durch einen Schiedsspruch desKurfürsten wieder getrennt und jede Stadt besaß einen eigenen Rat.[2] Dieser bestand aus insgesamt zwölf Mitgliedern, davon zwei Bürgermeister. Hinzu kamenKämmerer undSyndici. ImBarock kam für den Stadtrat der BegriffMagistrat auf. Seit 1649 bestand der Magistrat nur noch aus acht Personen. Seine Rechte wurden außerdem von KurfürstFriedrich-Wilhelm eingeschränkt. Im 17. Jahrhundert entstanden in der direkten Umgebung von Berlin und Kölln drei weitere Städte:Friedrichswerder,Dorotheenstadt undFriedrichstadt. Jede dieser Städte besaß einen eigenen Magistrat.

Magistrat der vereinigten Residenzstädte

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Hauptartikel:Geschichte Berlins

1709 wurden die Städte Berlin, Kölln,Friedrichswerder,Dorotheenstadt undFriedrichstadt zurKöniglichen Haupt- und Residenzstadt Berlin vereinigt und einer gemeinsamen Verwaltung unterstellt. Der neue Magistrat bestand aus neunzehn Mitgliedern (vier Bürgermeister, zweiSyndici, dreiKämmerer und zehnRatsherren). Am 17. Januar 1709 bestellte KönigFriedrich I. folgende Personen in den Magistrat. Als vier Bürgermeister:Sebastian Striepe,Joachim Konrmesser,Ludwig Senning undAndreas Müller. Als Ratsherren:Ernst Wenzlow,Ernst von Bergen,Christian Müller,Andreas Barth,Balthasar Cramer,Christian Koppe,Siegmund Michaelis,Theodor Thülmeyer,Salomon Strauch undErnst Kiesewetter. Die Vereidigung fand am 21. Januar 1709 statt. Da Bürgermeister Müller bereits am 20. Januar verstarb, wurde er durch Johann Litzmann ersetzt. Der Magistrat unterstand ab 1723 derKöniglichen Kriegs- und Domänenkammer, wodurch seine Befugnisse weiter eingeschränkt wurden.

Gremium unter dem Stadtpräsidenten

Ab 1726 stand dem Magistrat einStadtpräsident vor, der zunehmend die Geschicke der Stadt leitete. Zwar blieben die vier Bürgermeister und auch alle anderen Magistrats-Ämter weiterhin bestehen, jedoch verlor der Magistrat weitere Macht an den vom König eingesetzten Stadtpräsidenten. 1742 wurde außerdem ein königlicher Polizeidirektor eingesetzt, um den Magistrat zu überwachen. 1747 erließFriedrich II. auch eine neue Regelung für den Berliner Magistrat. Er hatte nun zwanzig Mitglieder (vier Bürgermeister, zwei Syndici, einen Ökonomiedirektor, einen Kämmerer und zwölf Ratsherren).[3] Mit dieser neuen Regelung wurden die Magistratsposten endgültig ausführende Ämter, die keiner Wahl, sondern einer fachlichen Qualifikation bedurften. Mit der Besetzung Berlins durch französische Truppen 1806 endete diese Verwaltung.

Städteordnungen seit 1808

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Nach dem RückzugNapoleons trat 1808 die neue Städteordnung „Ordnung für sämtliche Städte der Preußischen Monarchie“ im Rahmen derPreußischen Reformen unterFreiherr vom und zum Stein in Kraft. In Berlin wurde einMagistrat mit einem Oberbürgermeister an der Spitze sowie zehnbesoldeten und fünfzehn unbesoldetenStadträten eingerichtet.[4] Mit demRegulativ über das Geschäftsverfahren für den Magistrat von Berlin von 1834 wurde die Stellung des Oberbürgermeisters gegenüber den anderen Magistratsmitgliedern deutlich gestärkt.[5]

Magistrat von Groß-Berlin ab 1920

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Nach demErsten Weltkrieg wurde Berlins Städteordnung mit demGroß-Berlin-Gesetz, das am 27. April 1920 beschlossen wurde und am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, neu geregelt. In den 20 Bezirken bestanden dem erstenMagistrat von Groß-Berlin unterstellte Bezirksämter mit Bürgermeistern.[6]

Gustav Böß war vom 20. Januar 1921 bis zum 7. November 1929 Oberbürgermeister von Berlin.

Zeit des Nationalsozialismus 1935–1945

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In derZeit des Nationalsozialismus wurden demokratische Institutionen beseitigt oder gleichgeschaltet. Am 30. Januar 1935 trat dieDeutsche Gemeindeordnung in Kraft, die sich an drei Grundlagen orientierte:

  1. Zusammenarbeit der Gemeinden mit Partei (NSDAP) und Staat,
  2. Durchführung desFührerprinzips und
  3. Wegfall von Wahlen undAbstimmungen.[7]

Das Amt des Oberbürgermeisters von Berlin wurde während desDritten Reichs zwischen 1937 und 1940 vonJulius Lippert als Staatskommissar wahrgenommen. Danach übernahmLudwig Steeg amtierend die Geschäfte des Oberbürgermeisters sowie kommissarisch das Amt des Stadtpräsidenten.

Nachkriegszeit 1945–1948

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Hauptartikel:Deutschland 1945 bis 1949
Aufteilung Berlins in einensowjetischen (rot),amerikanischen (hellblau),britischen (violett) undfranzösischen Sektor (dunkelblau)

Nach derKapitulation der Wehrmacht und damit dem Kriegsende in Europa setzte dieSowjetische Militäradministration bereits am 19. Mai 1945 einenantifaschistischen Magistrat für das gesamte Stadtgebiet vonGroß-Berlin ein. Dieser nach dem Oberbürgermeister bezeichneteMagistrat Werner sollte nach den Verwüstungen derLuftangriffe und derSchlacht um Berlin den dringendsten Bedarf der Bevölkerung sicherstellen. Dem ersten Nachkriegsmagistrat gehörten neben dem parteilosen OberbürgermeisterArthur Werner seine vier Stellvertreter und 16 Stadträte an.

Gemäß derKonferenz von Jalta sollte die ehemalige deutscheReichshauptstadt invier Sektoren geteilt und von einer gemeinsamenAlliierten Kommandantur regiert werden. Sie gehörte nicht zurSowjetischen Besatzungszone (SBZ). Der Einzug der dreiWestmächte in Berlin erfolgte ab dem 1. Juli 1945; die offizielle Übernahme des Besatzungsstatuts durch die Westalliierten in ihren Sektoren erfolgte am 4. Juli 1945.

Die Arbeit des Magistrats Werner stand unter strenger Beobachtung aller vier Besatzungsmächte, deren Interessen im begonnenenKalten Kriegdiametral auseinanderdrifteten. Infolge derZwangsvereinigung von SPD und KPD zur SED dominierte letztere den Magistrat. In den ersten freienWahlen in Berlin am 20. Oktober 1946 brachte dieBerliner SPD, die die Zwangsvereinigung überlebt hatte, der SED eine schwere Niederlage bei. Im von derStadtverordnetenversammlung (StVV) gewähltenMagistrat Ostrowskikoalierten ab Dezember 1946 SPD mitCDU undLDP.[8]

Nach dem RücktrittOtto Ostrowskis am 17. April 1947 wählte die StVVErnst Reuter (SPD) am 24. Juni 1947 zu seinem Nachfolger. Weil er sein Amt wegen eines sowjetischenVetos in derAlliierten Kommandantur nicht antreten konnte, war daraufhin bis zum 7. Dezember 1948Louise Schroeder (SPD) imMagistrat Reuter I Oberbürgermeisterin von Berlin.

Vor dem Hintergrund der Bildung eines separaten Weststaates in den Westzonen, der Verwandlung der Parteien CDU und LDP inBlockparteien in der SBZ und ihren Spaltungen in Berlin, dem Streit um dieWährungsreform in Berlin und der daraufhin beginnendenBerlin-Blockade behinderten sowjetische Besatzungsmacht und SED immer mehr die Arbeit des Magistrats imOstsektor. Im August 1948 sah sich die StVV wegen von der SED organisierter Störungen, denen Polizei und Besatzungsmacht tatenlos zusahen, gezwungen, ihren Sitz vom Ost- in den Westsektor zu verlegen.

Die von der Alliierten Kommandantur beschlosseneWahl zur Stadtverordnetenversammlung im Dezember 1948 hatte die sowjetische Besatzungsmacht im Ostsektor nicht zugelassen. In denWestsektoren war das Ergebnis derMagistrat Reuter II. Diese erste Regierung vonWest-Berlin amtierte bis Januar 1951. In West-Berlin führte die Annahme derVerfassung von Berlin im August 1950 am 3. Dezember zurWahl des Abgeordnetenhauses. DasAbgeordnetenhaus von Berlin wählte als erstenSenat von Berlin am 11. Januar 1951 denSenat Reuter.

Der Magistrat in Ost-Berlin 1948–1990

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Neujahrsfest des Magistrats 1973 mit OBHerbert Fechner, Angehörigen derbewaffneten Organe und der sowjetischen Streitkräfte

Im Ostsektor hatte am 30. November 1948 eine auf Initiative derSED ohne jede Legitimation aufgebotene „außerordentliche Versammlung der Stadt- und Bezirksverordneten“ den Magistrat für abgesetzt erklärt und an seiner Stelle einen „demokratischen Magistrat“ eingesetzt. DieSMAD erkannte den neugebildeten Magistrat sofort als den einzig rechtmäßigen für ganz Berlin an.[9]

Ab Februar 1953 existierte in Ost-Berlin eine auf dem Verordnungsweg vomdemokratischen Block bestimmte „Volksvertretung Groß-Berlin“.[10] Das Gremium wählte am 13. Februar 1953 einstimmig einen neuen Magistrat.[11] Eine Wahl zur Volksvertretung Groß-Berlin fand erstmals im Oktober 1954 nach einerEinheitsliste statt, zeitgleich mit ebensolchenVolkskammer- und Bezirkstagswahlen in der DDR. Der Magistrat bestand aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, acht Stellvertretern, dem Sekretär und acht weiteren Mitgliedern.[12] Bis 1967 stand dem Magistrat von Berlin der OberbürgermeisterFriedrich Ebert (SED) vor. Ab 1977 hieß erMagistrat von Berlin, Hauptstadt der DDR.

„MagiSenat“ zwischen Wende und Wiedervereinigung 1990

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Rotes Rathaus
Rathaus Schöneberg
Hauptartikel:Senat von Berlin undSenat Momper

Nach derpolitischen Wende in der DDR, derWährungsunion sowie der bevorstehendenWiedervereinigung Deutschlands, die auch die Wiedervereinigung Berlins bedeutete, stand die geteilte Stadt vor neuen, nun gemeinsamen Aufgaben. Am deutlichsten wurde das sofort auf dem Gebiet des Verkehrs, weil Grenzübergangsstellen (Straße und Schiene) geöffnet wurden und neue Verkehrsströme zu berücksichtigen waren. Aber auch auf allen anderen innerstädtischen Aufgabenfeldern konnten sich die Stadthälften Ost- und West-Berlin nicht mehr getrennt entwickeln.

Die politisch Verantwortlichen in beiden Teilen der Stadt erkannten diese historische Notwendigkeit und nutzten die Chancen, die sich schon in dieser Übergangszeit ergaben. Am 12. Juni 1990 fand unter Leitung vonWalter Momper undTino Schwierzina die erste gemeinsame Sitzung vonSenat undMagistrat imRoten Rathaus (Sitz des Oberbürgermeisters von Ost-Berlin) statt, danach abwechselnd auch imRathaus Schöneberg, dem Sitz des Senats und Regierenden Bürgermeisters, zuletzt nur noch dort.

Zu diesem Zeitpunkt bestand der Senat von Berlin (West) aus dem Regierenden Bürgermeister, einer Bürgermeisterin und 13Senatoren; derMagistrat von Berlin (Ost) aus dem Oberbürgermeister und 14 Stadträten.

In diesem – imBerliner Volksmund so benannten – „MagiSenat“[13] standen sich Regierender und Oberbürgermeister sowie Senatoren und Stadträte gleichberechtigt gegenüber. Senats- und Magistratsvorlagen wurden vor der Beschlussfassung von dem zuständigen Senator und dem Stadtrat gemeinsam eingereicht. Die nachgeordnete Verwaltung musste vereinheitlicht und die seit 1948 unterschiedlichen Entwicklungen einander angepasst werden. So wurde im Magistrat in Anlehnung an die bereits bestehendeSenatskanzlei eine Magistratskanzlei errichtet. Aufeinander abgestimmte Strukturen sollten die endgültige Vereinigung auch der Stadtverwaltung befördern. Der „MagiSenat“ Berlins musste selbst nach der deutschen Wiedervereinigung nach dem 3. Oktober 1990 als gemeinsameLandesregierung weiter amtieren, wie auchAbgeordnetenhaus (Westbezirke) und Stadtverordnetenversammlung (Ostbezirke) parallel weiter fungierten. Am 2. Dezember 1990 fandenGesamtberliner Wahlen zu einer einheitlichenLegislative (dem Abgeordnetenhaus von Berlin) statt. In diesem Zusammenhang wurde eine einheitlicheExekutive (der Senat von Berlin) gebildet, in dem der Magistratstrukturell und personell aufging.[14]

Seit 1991 haben der Senat und der Regierende Bürgermeister von ganz Berlin imRoten Rathaus ihren Sitz.

Siehe auch

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Literatur

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  • René Schroeder:Friedrich Ebert Oberbürgermeister des Magistrats von Gross-Berlin, In:Berliner Geschichte – Zeitschrift für Geschichte und Kultur, Ausgabe 38, Berlin 2024, S. 22–29,ISBN 978-3-96201-135-2
  • René Schroeder:Friedrich Ebert (1894–1979) Ein Leben im Schatten des Vaters. Be.Bra Wissenschaft, Berlin 2021, S. 257–302,ISBN 978-3-95410-272-3Auszüge.

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Geschichte Berlins.C. H. Beck Verlag. München, 2002. Seite 845,ISBN 978-3-8305-0166-4.
  2. Hans-Joachim Fieber, Eva Dannemann:An der Spitze Berlins 1244–1871. In: Ernst Goder, Hans-Jürgen Mende,et al. (Hrsg.):An der Spitze Berlins. Band,Nr. 1. Luisenstädtischer Bildungsverein e. V., Berlin 1994,ISBN 3-89542-024-7,S. 46 f. 
  3. Rathäusliches Reglement der Residenzien Berlin von 1747
  4. Berlin.de Galerie 1808 (Memento vom 25. Dezember 2011 imInternet Archive). Abgerufen am 6. Mai 2010.
  5. Berlin.de Galerie 1834 (Memento vom 2. Juni 2009 imInternet Archive). Abgerufen am 6. Mai 2010.
  6. Jedermanns Lexikon in zehn Bänden. Erster Band. Verlagsanstalt Hermann Klemm A.-G., Berlin-Grunewald 1929, S. 342.
  7. Der Volks-Brockhaus A–Z. Zehnte Auflage. F. A. Brockhaus, Leipzig 1943, S. 237.
  8. Siehe Horst Ulrich, Uwe Prell (Wiss. Red.):Berlin Handbuch. Das Lexikon der Bundeshauptstadt. FAB-Verlag, Berlin 1993,ISBN 3-927551-27-9, S. 501–503.
  9. Provisorischer Magistrat anerkannt. In:Berliner Zeitung, 3. Dezember 1948, S. 2;online.
  10. So werden die Werktätigen mitbestimmen. In:Neues Deutschland, 20. Januar 1953, S. 6;online.
  11. Volksvertretung wählte Magistrat. In:Berliner Zeitung, 14. Februar 1953, S. 1;online.
  12. Lexikon A–Z in zwei Bänden. Zweiter Band. Volkseigener Verlag Enzyklopädie, Leipzig 1957, S. 87.
  13. Der „MagiSenat“ unter Walter Momper und Tino Schwierzina. Bei:berlin.de, abgerufen am 26. November 2018
  14. Berlin.de Galerie 1990 (Memento vom 23. August 2010 imInternet Archive). Aufgerufen am 7. Mai 2010.
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