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Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands

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(Weitergeleitet vonLutherrat)

DerRat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (auchLutherrat genannt) war ein imKirchenkampf erreichter Zusammenschluss der lutherischenLandeskirchen in Deutschland. Er war der Vorläufer derVereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands.

Geschichte

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Die Gründung des Rates der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands wurde am 11. März 1936 durch Vertreter der Landeskirchen vonBayern,Württemberg undHannover (die drei lutherischen Kirchen, die zu den„intakten Kirchen“ gehörten) sowie dieLandesbruderräte der lutherischen Landeskirchen vonSachsen,Mecklenburg undThüringen beschlossen[1] und am 18. März 1936 vollzogen.[2] Schon 1934 hatte LandesbischofAugust Marahrens denLutherischen Rat gegründet, um die lutherischen Kirchen in Deutschland enger zu verbinden. Unmittelbarer Anlass der Initiative Meisers war nun die bei der viertenBekenntnissynode im Februar 1936 inBad Oeynhausen zutage getretene Spaltung derBekennenden Kirche in einen „gemäßigten“ Flügel, der zu einer Zusammenarbeit mit demReichskirchenministerium vonHanns Kerrl bereit war, und dem „radikalen“ bzw.„dahlemitischen“-Flügel, der dies ablehnte. Insbesondere den Anspruch der Bekenntnissynode, die einzige rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland zu sein, sahen die Vertreter des Luthertums als Angriff auf die Landeskirchen und als Missachtung des Bekenntnisses. Mit der Bildung des Lutherrates und der einen Tag später erfolgten Wahl der Zweiten Vorläufigen Kirchenleitung ohne Vertreter des konfessionellen Luthertums war die Spaltung der Bekennenden Kirche vollzogen.[3]

Der Lutherrat, dem sich bald die Landesbruderräte weiterer Landes- und Provinzialkirchen anschlossen, beanspruchte, „die gemeinsame geistliche Leitung für die lutherischen Kirchen und Werke wahr(zunehmen), die sich derBekennenden Kirche zugeordnet halten.“ Das Endziel des Rates war, eine Evangelisch-lutherische Kirche Deutschlands unter einem einheitlichen lutherischen Kirchenregiment zu schaffen. Vertreten war auch dieevangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche.

Der Rat bestand zuerst aus den Bischöfen August Marahrens,Hans Meiser,Hugo Hahn undTheophil Wurm sowie OberkirchenratThomas Breit (Bayern),Niklot Beste (Mecklenburg),Ernst Otto (Thüringen) undHanns Lilje. Vorsitzender war bis 1938 Breit, anschließend Landesbischof Meiser. Ihr Stellvertreter war ab Oktober 1936Paul Fleisch. Leiter des Sekretariats in Berlin wurde Lilje. Ein weiterer Mitarbeiter war 1936–1938Christian Stoll, der 1945 die Leitung übernahm; nach seinem Tod im Dezember 1946 übernahmErnst Kinder die Stelle. Außerdem arbeitete OberkirchenratWalter Zimmermann ab 1946 in der Geschäftsstelle mit.

Nachdem nach Ende des Zweiten Weltkriegs im August 1945 inTreysa dieEvangelische Kirche in Deutschland provisorisch gegründet worden war, nahmen die Vertreter des Lutherrates regen Anteil an der Ausarbeitung einer Verfassung. Gegen die Bestrebungen von Meiser und Stoll zur Gründung einer großen lutherischen Kirche, der sich auch die lutherisch geprägten Provinzen und Gemeinden der unierten Kirchen anschließen sollten, setzte sich in der 1948 in Eisenach verabschiedeten Verfassung der von Wurm betriebene Kompromiss durch, wonach die EKD als „Bund lutherischer, reformierter und unierter Kirchen“ konstituiert wurde. Die lutherischen Landeskirchen (ohne Oldenburg und Württemberg) gründeten ihrerseits die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, die an die Stelle des Lutherrates trat.

Vertreter der Landeskirchen und Bruderräte

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Bayern

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Braunschweig

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Danzig

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Elsass-Lothringen

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Eutin

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Hamburg

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Hannover

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Lippe (lutherische Klasse)

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Lübeck

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Mecklenburg

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Posen

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Sachsen

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Schaumburg-Lippe

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Schlesien

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Schleswig-Holstein

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Thüringen

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Württemberg

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Ständiger Gast

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Als ständiger Gast für dieEvangelisch-lutherische Kirche in Preußen:

Literatur

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  • Wolf-Dieter Hauschild:Die Barmer Theologische Erklärung als Bekenntnis der Kirche? Zur Haltung des Lutherrats 1937-1948. In: Reinhard Rittner (Hrsg.):Barmen und das Luthertum (= Fuldaer Hefte 27). Lutherisches Verlagshaus, Hannover 1984, S. 72–114 (wieder abgedruckt inKonfliktgemeinschaft Kirche. Aufsätze zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2004,ISBN 3-525-55740-X, S. 394–411).
  • Wolf-Dieter Hauschild:Vom „Lutherrat“ zur VELKD 1945-1948. In:Joachim Mehlhausen (Hrsg.):„... und über Barmen hinaus“. Studien zur Kirchlichen Zeitgeschichte. Festschrift für Carsten Nicolaisen zum 4. April 1994. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995,ISBN 978-3-525-55723-5, S. 451–470 (überarbeitet abgedruckt inKonfliktgemeinschaft Kirche. Aufsätze zur Geschichte der Evangelischen Kirche in Deutschland. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2004,ISBN 3-525-55740-X, S. 245–294).
  • Thomas Martin Schneider:Gegen den Zeitgeist. Der Weg zur VELKD als lutherischer Bekenntniskirche. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2008,ISBN 978-3-525-55749-5.
  • Thomas Martin Schneider (Hrsg.):Die Protokolle des Rates der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, 1945-1948. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2009,ISBN 978-3-525-55766-2.
  • Heinz Boberach,Carsten Nicolaisen, Ruth Pabst (Hrsg.):Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen 1918 bis 1949, Organe – Ämter – Verbände – Personen. Band 1, Überregionale Einrichtungen. Göttingen 2010, S. 140–143.

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Carsten Nicolaisen (Hrsg.):Verantwortung für die Kirche II.: Herbst 1935 bis Frühjahr 1937. Göttingen 1992, S. 195–203.
  2. Carsten Nicolaisen (Hrsg.):Verantwortung für die Kirche II.: Herbst 1935 bis Frühjahr 1937. Göttingen 1992, S. 207–209.
  3. Gerhard Besier:Die Kirchen und das Dritte Reich. Band 3: Spaltungen und Abwehrkämpfe 1934 bis 1937. Propyläen, Berlin 2001, S. 423–429.
Normdaten (Körperschaft):GND:6075759-0 (GND-Explorer,lobid,OGND,AKS)
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