DieAmtsbezeichnungen der Polizei – umgangssprachlich auchDienstgrade genannt – sind inDeutschland diebeamtenrechtlichen Bezeichnungen vonÄmtern, die einPolizeivollzugsbeamter innehat. ImVorbereitungsdienst führen die Beamten auf Widerruf keine Amtsbezeichnung (da ihnen noch kein Amt übertragen wurde), sondern eineDienstbezeichnung.
Die Amtsbezeichnungen sind für denmittleren, dengehobenen und denhöheren Dienst bis einschließlich BesoldungsgruppeA 16 bundeseinheitlich. Lediglich für Beamte, die besondere Führungspositionen derBesoldungsordnung B wahrnehmen, sind landesrechtliche Regelungen getroffen. Die Dienstbezeichnungen von Beamten imVorbereitungsdienst sind landesrechtlich geregelt, ebenso wie die Besoldung, die seit derFöderalismusreform von den Bundesländern selbst bestimmt wird.
An der Dienstbekleidung sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen durch dunkelblaue, spitz zulaufendeSchulterklappen bzw. Aufschiebeschlaufen kenntlich gemacht (diese aber in der Regel an den Einsatzanzügen). Den Rang markieren sechsspitzige Sterne, im Vorbereitungsdienst aber Litzen/Streifen, teilweise in Kombination mit Sternen. DieWasserschutzpolizei und dieBundespolizei See führen, statt der Sterne, goldfarbeneQuertressen bzw.Litzen als Rangabzeichen. Die uniformierten Vollzugsbeamten derHessischen Polizei trugen von 1974 bis 2003 keine Rangabzeichen, der Kinnriemen der Mütze war allerdings in der Farbe der jeweiligen Laufbahn gehalten (mittlerer Dienst: damals Grün, heute Blau; gehobener Dienst: Silber; höherer Dienst: Gold).
Im Jahr 2001 legte derBundesgrenzschutz die traditionellenSchulterstücke ab und übernahm Schulterklappen nach dem Muster der Länderpolizeien (vgl.Amtsbezeichnungen des Bundesgrenzschutzes). Zuvor wurden Schulterstücke mit unterschiedlich geflochtener Schnur und gold- oder silberfarbenen viereckigen Sternen getragen, wie sie bereits vor demZweiten Weltkrieg bei Polizei und Militär üblich waren. Ferner trugen bis zur Umstellung auch die Beamten des Bundesgrenzschutzamtes-See die gleichen Abzeichen wie die übrigen Bundesgrenzschutzbeamten.
Auch heute tragen dieBundespolizisten Abzeichen, die denen der Länderpolizeien ähneln, vgl.Amtsbezeichnungen der Bundespolizei.
Bei denPolizeien der Länder gibt es die nachfolgend aufgeführten Dienst- und Amtsbezeichnungen für Polizeivollzugsbeamte.
Dienst-/Amtsbezeichnung | Schutzpolizei in BE, BB, TH und Bundespolizei | Schutzpolizei in BW | Schutzpolizei in allen anderen Bundesländern | Wasserschutzpolizei Hamburg |
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Polizeimeisteranwärter - PMA Polizeiobermeisteranwärter - POMA (BB, BW) | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Polizeioberwachtmeister – POW ab dem 2. Ausbildungsjahr (nur inBayern) | ![]() |
Dienst-/Amtsbezeichnung | Schutzpolizei in BE, BB, HH, HE, MV, NW, RP, SH, SL, SN, ST, TH, Bundespolizei | Schutzpolizei in BY, HB, NI | Schutzpolizei in BW | Wasserschutzpolizei Hamburg | Bundespolizei See |
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Polizeikommissaranwärter – PKA | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() | |
Polizeioberkommissaranwärter[1] in Baden-Württemberg (BW) | ![]() | ||||
Polizeioberwachtmeister (3. Qualifikationsebene/geh. Dienst) nur in Bayern | ![]() |
Dienstbezeichnung | Schutzpolizei | Bundespolizei See |
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Polizeireferendar oder Polizeiratanwärter – PRef oder PRA | ![]() ![]() | ![]() |
Die Abzeichen variieren in dieser Dienstbezeichnung erheblich. In einigen Ländern wird kein Abzeichen, manchmal nicht einmal eine Uniform getragen, in anderen Ländern und bei der Bundespolizei wird eine goldeneLitze als Abzeichen getragen, in anderen (z. B. Baden-Württemberg) ein blauer Stern und eine goldene Litze. Haben die Beamten bereits ein statusrechtliches Amt der Laufbahn des gehobenen Dienstes inne, wird zusätzlich zum Schulterstück des geh. Dienstes eine goldene Litze getragen (Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Bund). In Hessen darf die Litze nach Bestehen der Laufbahnprüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst getragen werden, wenn dem Beamten bereits ein Funktionsamt des höheren Dienstes übertragen wurde, er aber noch nicht in eine Planstelle (Eingangsamt) des höheren Dienstes eingewiesen worden ist.
Bei der Wasserschutzpolizei werden die Abzeichen je nach Land alsStreifen oderLitzen bezeichnet. Sie unterscheiden sich aber nicht im Aussehen. Sie sind immer goldfarben. Breite Litzen/Streifen sind 12 mm (gehobener Dienst), schmale Litzen/Streifen 8 mm breit (mittlerer Dienst), die Litze/Streifen auf der Schulterklappe des Leitenden Polizeidirektors ist in der Regel 30 mm breit.
Gewöhnlich sind die Sterne übereinander in einer Reihe angeordnet. Für Baden-Württemberg und Sachsen gilt folgende Regelung: Bei vier Sternen sind zwei übereinander und zwei quer dazu nebeneinander angeordnet. Bei allen anderen Abzeichen sind sie übereinander angeordnet.
Dienst-/Amtsbezeichnung | Besoldung nachBBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei | Wasserschutzpolizei Hamburg | |
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Polizeimeister – PM | A 7 | ![]() | ![]() | ![]() | |
Polizeiobermeister – POM (d) | A 8 | ![]() | ![]() | ![]() | |
Polizeihauptmeister – PHM (a) | A 9 | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Polizeihauptmeister – PHMZ | A 9 mit Amtszulage | ![]() | ![]() | ![]() | – |
Erster Polizeihauptmeister – EPHM (e) | A 10 | ![]() | ![]() | ![]() | |
Erster Polizeihauptmeister – EPHMZ (e) | A 10 mit Amtszulage | ![]() | ![]() | ![]() |
Amtsbezeichnung | Besoldung nachBBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei | Wasserschutzpolizei Hamburg | |
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Polizeikommissar – PK | A9 | ![]() | ![]() | ![]() | |
Polizeioberkommissar – POK | A10 | ![]() | ![]() | ![]() | |
Polizeihauptkommissar – PHK | A11 | ![]() | ![]() | ||
Polizeihauptkommissar – PHK (A12) | A12 | ![]() | ![]() | ![]() | |
Erster Polizeihauptkommissar – EPHK | A13 | ![]() | ![]() | ![]() | |
Erster Polizeihauptkommissar mit Amtszulage - EPHK (die Zulage taucht in der Amtsbezeichnung nicht auf) | A13(Z) | ![]() |
Amtsbezeichnung | Besoldung nachBBesO | Schutzpolizei | Wasserschutzpolizei |
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Polizeirat – PR | A 13 | ![]() | ![]() |
Polizeioberrat – POR | A 14 | ![]() | ![]() |
Polizeidirektor – PD | A 15 | ![]() | ![]() |
Leitender Polizeidirektor – LPD oder LtdPD | A 16/B 2/B 3 | ![]() | ![]() |
Diese Ämter sind nur für die Laufbahnen bei der Schutzpolizei, jedoch nicht bei der Wasserschutzpolizei eingerichtet. Die Eichenlaubstickerei reicht (spätestens seit 2023) über den untersten Goldstern hinaus, meist bis oberhalb des obersten Sterns der Schulterklappe.
Abzeichen | Amtsbezeichnung | Bundesland |
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![]() | Abteilungsdirektor beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main | Hessen |
Abteilungsdirektor als allgemeiner Vertreter des Direktors der Polizeiakademie | Niedersachsen | |
Präsident der Polizeiakademie Hessen | Hessen seit 2010, Organisationsänderung, ehem. Hessische Polizeischule | |
Direktor der Bereitschaftspolizei | Baden-Württemberg | |
Direktor/-in der Polizeiinspektion [A16 m.Z.] | Sachsen-Anhalt | |
Abteilungsleiter 2 der Polizeiinspektion ZD | Sachsen-Anhalt | |
Direktor der Polizei | Niedersachsen | |
Direktor bei der Polizei Berlin | Berlin | |
Direktor beim Polizeipräsidium [B2] | Brandenburg | |
Leitender Polizeidirektor [B2] | Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen | |
Leiter der Akademie der Polizei | Hamburg | |
Rektor der Hochschule der Sächsischen Polizei | Sachsen | |
Polizeivizepräsident | Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz | |
Direktor der Bayerischen Grenzpolizei | Bayern | |
Stellvertretender Direktor der Hochschule der Polizei | Rheinland-Pfalz | |
Stellvertretende/r Polizeipräsident/in | Bremen | |
Vizepräsident in einer Bundespolizeidirektion | Bundespolizei | |
Polizeivizepräsident als der Vertreter des Leiters eines regionalen Polizeipräsidiums | Baden-Württemberg | |
Polizeivizepräsident als der Vertreter des Leiters des Polizeipräsidiums Einsatz | Baden-Württemberg | |
Vizepräsident des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei als der Vertreter des Präsidenten | Baden-Württemberg | |
Vizepräsident bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg als der Vertreter des Präsidenten für den Bereich des Präsidiums Bildung | Baden-Württemberg | |
Vizepräsident der Bereitschaftspolizei | Hessen | |
Vizepräsident derLandespolizeidirektion | Thüringen | |
Landespolizeivizepräsident | Saarland | |
![]() | Direktor des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei | Nordrhein-Westfalen |
Direktor des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste | Nordrhein-Westfalen | |
Polizeipräsident | Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern | |
Direktor der Hochschule der Polizei | Rheinland-Pfalz | |
Direktor der Polizeiinspektion [B2] | Sachsen-Anhalt | |
Rektor der Fachhochschule der Polizei | Sachsen-Anhalt | |
Erster Direktor bei der Polizei Berlin | Berlin | |
Direktor beim Polizeipräsidium [B3] | Brandenburg | |
Landespolizeidirektor | Hessen,Niedersachsen,Schleswig-Holstein,Saarland | |
Leiter Polizeidirektion der Fläche | Sachsen | |
Leitender Polizeidirektor [B3] | Hamburg, Bremen als Vizepräsident | |
Präsident einer Bundespolizeidirektion | Bundespolizei | |
Direktor in der Bundespolizei | Bundespolizei | |
Polizeivizepräsident [B2] | Hessen | |
Polizeipräsident | Bayern, Mecklenburg-Vorpommern seit 1. März 2011 | |
Inspekteur der Bayerischen Polizei | Bayern | |
Polizeipräsident als Leiter eines regionalen Polizeipräsidiums | Baden-Württemberg | |
Polizeipräsident als Leiter des Polizeipräsidiums Einsatz | Baden-Württemberg | |
Präsident des Präsidiums Technik, Logistik, Service der Polizei | Baden-Württemberg | |
Landespolizeidirektor als Abteilungsleiter im Landespolizeipräsidium | Baden-Württemberg | |
![]() | Leiter Polizeidirektion Stadt | Sachsen |
Inspekteur der Polizei | Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern seit 1. März 2011,Rheinland-Pfalz seit Juli 2013 | |
Landespolizeidirektor | Berlin bis 1993 | |
Polizeivizepräsident/in | Berlin, Hamburg | |
Präsident der Bereitschaftspolizei | Hessen | |
Präsident der Bundespolizeiakademie | Bundespolizei | |
Polizeipräsident [B4/B5 PP Frankfurt/Main] | Hessen | |
Polizeipräsident [B5] | Bremen | |
Vizepräsident beim Bundespolizeipräsidium | Bundespolizei | |
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder | Bundesministerium des Innern und für Heimat | |
Landespolizeidirektor [B3] | Sachsen-Anhalt | |
Präsident der Landespolizeidirektion | Thüringen | |
Landespolizeipräsident | Saarland | |
![]() | Präsident des Bundespolizeipräsidiums | Bundespolizei |
Polizeipräsident/in | Berlin | |
Landespolizeipräsident | Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Hessen seit 2011 | |
Ministerialdirigent als Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Ministerium für Inneres und Sport | Sachsen-Anhalt | |
Ministerialdirigent als Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit im Ministerium für Inneres und Kommunales | Thüringen |
Die heutigen Rangabzeichen reichen auf die sogenannte „Oestergaard-Uniform“ zurück. Die von dem ModedesignerHeinz Oestergaard entworfene und zwischen 1976 und 1979 bundesweit eingeführte grüne Dienstbekleidung etablierte ein neues System der Rang- bzw. Amtskennzeichen. Damals wurden die sechsspitzigen Rangsterne eingeführt, deren Form man auch nach Abschaffung der „Oestergaard-Uniform“, zwischen 2004 (Hamburg) und 2018 (Bayern), beibehielt.
Das anfängliche „Drei-Sterne-System“ wechselte 1987 zu einem „Vier-Sterne-System“.[2] Bis dahin hatten sich die beiden untersten Ämter einer Laufbahn das Abzeichen des jeweiligen Eingangsamtes geteilt. Bis 1987 führten bspw. derPolizeihauptwachtmeister und der Polizeimeister je einen grünen (!) Stern; ab 1987 kennzeichneten den Polizeimeister zwei, den Polizeiobermeister drei (vorher zwei) und den Polizeihauptmeister vier (vorher drei) grüne Sterne. Analog der Polizeikommissar und -oberkommissar zunächst je einen silbernen Stern, letzterer dann zwei Silbersterne; der Hauptkommissar und der Hauptkommissar/A 12 zwei (ab 1987 drei) Sterne sowie der Erste Hauptkommissar drei (ab 1987 vier) Sterne. Ebenso der Polizeirat/-oberrat zunächst je einen Goldstern, der Polizeioberrat ab 1987 zwei Goldsterne, der Polizeidirektor drei (vorher zwei) Sterne und der Leitende Polizeidirektor vier (vorher drei) Sterne. Später wurde in einigen Bundesländern auf das heute allgemein übliche „Fünf-Sterne-System“ umgestellt.
Die oberhalb des Leitenden Polizeidirektors angesiedelten Amts- und Funktionsträger führten in der Regel bis zu drei, nur selten vier Goldsterne. Der unterste Stern war von Eichenlaub-Goldstickerei eingefasst.
Polizeibeamte derKriminalpolizei tragen grundsätzlich keine Uniform, sondern „lageangepasste Zivilkleidung“ („bürgerliche Kleidung“).
In einigen Ländern gibt es keinen mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei, ebenso gibt es seit Mitte der 1990er Jahre imBundeskriminalamt keinen mittleren Dienst mehr.
Ausschließlich in Berlin existiert neben der Kriminalpolizei die gesonderte Laufbahn desGewerbeaußendienstes, die ihren Ausdruck in bundesweit einzigartigen Amtsbezeichnungen findet:
Die Amtsbezeichnungen im höheren Dienst beim Gewerbeaußendienst sind analog der des höheren Kriminaldienstes (Siehe unten).
In Baden-Württemberg auch:
Die Amtsbezeichnungen an diesen Einrichtungen variieren sehr stark.In einigen Ländern ist für den Leiter dieser Einrichtung eine gesonderte Amtsbezeichnung vorgesehen, z. B. Direktor der Landespolizeischule. In anderen Ländern wird dieser Posten von Beamten des höheren Dienstes ohne besondere Dienstbezeichnung versehen.
In manchen Ländern gibt es gesonderte Fachhochschulen für die Ausbildung für den gehobenen Dienst, z. B. in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Der Leiter dieser Einrichtung trägt dort die BezeichnungRektor.
In einigen Ländern (z. B. Bayern) gibt es an den Polizeischulen Lehrer für allgemeinbildende Fächer. Diese tragen oft folgende Bezeichnungen:
In anderen Ländern werden allgemeinbildende Fächer von Angestellten oder Beamten (ohne besondere Amtsbezeichnung) gelehrt.
Die Abzeichen sind hier noch nach Art der grünen „Oestergaard-Uniform“ dargestellt:
Amtsbezeichnung | Besoldung nachBBesO | Abzeichen |
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Medizinalrat bzw. Regierungsmedizinalrat | A 13 | ![]() |
Medizinaloberrat bzw. Regierungsmedizinaloberrat | A 14 | ![]() |
Medizinaldirektor bzw. Regierungsmedizinaldirektor | A 15 | ![]() |
Leitender Medizinaldirektor bzw. Leitender Regierungsmedizinaldirektor | A 16 | ![]() |
Diesen Dienst gibt es in allen Ländern, wobei unter Umständen die AmtsbezeichnungLeitender Medizinaldirektor nicht vergeben wird oder der Dienst auch von Angestellten versehen wird, die dann keine Amtsbezeichnung führen.Im Gegensatz zum Verwaltungsdienst trägt der medizinische Dienst denÄskulapstab als Laufbahnsymbol.
Zumeist im Hintergrund handelnd ist der in allen Polizeien tätige Verwaltungsdienst selten in Uniform anzutreffen. Die nichtpolizeilichen Aufgaben in der Polizei werden durch Beamte des nichttechnischen Verwaltungsdienstes sowieDienstkräfte im öffentlichen Dienst wahrgenommen. Manchmal erweist es sich als erforderlich und zweckmäßig, dass auch diese Angehörigen der Polizei als solche zu erkennen sind und daher Uniform tragen. Bereits beimBundesgrenzschutz trugen diese zusätzlich auf den amtsadäquaten Schulterstücken den Hermes- bzw.Merkurstab, als traditionelles Symbol der Verwaltung. Auch in der Polizei einiger Länder sind Schulterstücke beschafft und ausgegeben worden, die in den Farben und der Anzahl der Sterne bzw. Streifen (Wasserschutzpolizei) mit den vergleichbaren Ämtern der polizeilichen Kollegen korrespondieren, jedoch zusätzlich mit demHermesstab in Farbe der Sterne bestickt waren. FürTarifbeschäftigte existieren ferner Varianten ohne Sterne; hier ist lediglich der Hermesstab in Farbe der vergleichbarenLaufbahngruppe aufgestickt. Abgesehen von der oben beschriebenen Kennzeichnung wird es zudem praktiziert (z. B. in Bayern), dass auch in Uniform eingesetzte Verwaltungsbeamte die gleiche Uniform (einschließlich Schulterstücke) tragen wie Polizeivollzugsbeamte.
Die Abzeichen sind hier noch nach Art der grünen „Oestergaard-Uniform“ dargestellt:
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Mittlerer Dienst (nicht in allen Ländern) | Gehobener Dienst (nicht in allen Ländern) |
Beamte und Angestellte in Polizeimusikkorps und Polizeichören tragen in manchen Ländern und bei der Bundespolizei (dort nur Angestellte) anstatt ihres Dienstgradabzeichens auf den Schulterstücken eineLyra- oderNotenschlüsselabbildung. In einigen Ländern und bei der Bundespolizei tragen Beamte ihr gewöhnliches Abzeichen.
ZurZeit des Nationalsozialismus gab es unter anderem folgende Amtsbezeichnungen, die damals noch als Dienstgrade bezeichnet wurden und sich innerhalb der verschiedenen Organisationen leicht unterschieden:
Innerhalb derOrdnungspolizei hatten die Gendarmerie, die Schutzpolizei der Gemeinden, die Schutzpolizei des Reiches, die Wasserschutzpolizei und die Feuerschutzpolizei mit Wirkung vom 10. April 1941 bis Kriegsende folgende Dienstgrade:
An den Dienstgrad wurde jeweils die Bezeichnung der Organisation, also „der Gendarmerie“ bzw. „der Polizei“ bzw. „der Feuerschutzpolizei“ angefügt. Die Dienstgrade Generalleutnant und General gab es nur bei der Schutzpolizei des Reiches.
Die Dienstgradabzeichen unterschieden sich in der Grundfarbe: Gendarmerie hellrot, Schutzpolizei der Gemeinden dunkelrot, Schutzpolizei des Reiches grün, Wasserschutzpolizei sandfarben, Feuerschutzpolizeikarmesinrot und die Generäle aller Polizeien grün.
Bei der Ordnungspolizei hatten die anderen Untergliederungen eigene Dienstgrade.
Innerhalb derStaatlichen Preußischen Kriminalpolizei und auch in der gleichgeschalteten Staatlichen Kriminalpolizei (Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) mit nachgeordneten Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen) sowie bei derGeheimen Staatspolizei (Geheimes Staatspolizeiamt (Gestapa) mit nachgeordneten Staatspolizeileitstellen und Staatspolizeistellen) wurden ab 1937/1940 folgende Dienstgrade verwendet:
Die Dienstgrade des Kriminalkommissars und Kriminalrats waren aus besoldungsrechtlichen Gründen in „bis zu 15 Dienstjahren“ und „über 15 Dienstjahre“ untergliedert. Der Kriminalkommissar bis zu 15 Dienstjahre war von der Höhe seiner Dienstbezüge dem Oberleutnant der Schutzpolizei mit einem Jahresgehalt von 3.900–5.900 RM (Stand 1938; entspricht heute etwa 20.400–30.900 Euro[3]) gleichgestellt; mit über 15 Dienstjahren rangierte er mit dem Hauptmann der Schutzpolizei. Der Kriminalrat unter 15 Dienstjahren entsprach mit seinem Jahresgehalt von 4.800–7.000 RM (Stand 1938; heute etwa 25.100–36.600 Euro[3]) dem Hauptmann der Schutzpolizei; mit über 15 Dienstjahren rangierte er hingegen mit dem Major der Schutzpolizei. Ein Regierungs- und Kriminaldirektor hatte mit bis zu 10.600 RM (vergleichbar heute mit 55.500 Euro[3]) die gleiche Besoldungsgruppe wie ein Oberst der Schutzpolizei.
Durch denErlass über die Einsetzung eines Chefs der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern vom 17. Juni 1936 wurde demReichsführer SSHeinrich Himmler als Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern der gesamte Polizeiapparat, bestehend aus den HauptämternOrdnungspolizei undSicherheitspolizei, unterstellt. Für die Angehörigen der Sicherheitspolizei (Sipo) wurde daraufhin der Eintritt in dieSchutzstaffel (SS) oder denSicherheitsdienst (SD) nahegelegt und durch entsprechende Runderlasse erleichtert. Die betroffenen Beamten führten den entsprechenden Dienstgrad der SS zusätzlich zu ihrem polizeilichen Dienstgrad (sogenannte „Dienstgradangleichung“). Die Maßnahme betraf hauptsächlich Beamte der Kripo, da Beamte der Gestapo schon vorher zunehmend aus den Reihen der SS und des SD oder anderer NS-Organisationen rekrutiert worden waren und so mit der Zeit „politisch unzuverlässige“ Fachbeamte der früherenPreußischen Politischen Polizei ergänzten und gegebenenfalls ersetzten.
Helferinnen der Sicherheitspolizei und des SD
Frauen wurden imDritten Reich als Anwärterinnen der Sicherheitspolizei und des SD in einem sechsmonatigen Lehrgang geprüft, für welche Laufbahn sie sich am besten eigneten. Zur Auswahl standen:
Folgende Dienstgrade waren nach Eignung zu erreichen: