EineKapellengemeinde ist imKirchenwesen eineKörperschaft, die über ein eigenesKirchengebäude verfügt, aber selbst keineKirchengemeinde bzw.Pfarrei ist und meistens einer anderen untersteht. Die Rechtsform einer Kapellengemeinde gibt es in derkatholischen Kirche und in einigen evangelischenLandeskirchen. In der Katholischen Kirche begründet nicht jedeKapelle eine eigene Kapellengemeinde. Die Mitglieder einer evangelischen Kapellengemeinde wählen einen meist dreiköpfigen Kapellenvorstand in der gleichen Weise, wie eineKirchengemeindeleitung gewählt wird. Kapellengemeinden können auch überEigentum wie Grundstücke, das Kapellengebäude oder einenFriedhof verfügen.
Früher entstanden während derUrbanisierung ländlicher Gebiete Kapellengemeinden als Vorläufer der später eigenständigen Kirchengemeinden. Heute bestehen Kapellengemeinden häufig in ländlichen Gebieten, wo sie Ausdruck eines eigenen örtlichen Lebens sind, insbesondere wenn die betreffende politischeGemeinde nach einerGebietsreform nicht mehr eigenständig ist. In Städten können sich Kapellengemeinden zuPersonalgemeinden entwickeln. Beispielsweise wurde die Evangelische Kapellengemeinde in der Heidelberger Altstadt zu einer „Diakonie-Kirche“ mit Schwerpunkten bei derArmuts- undMigrantenarbeit.