1946 wurde dasLand Hannover wiedergegründet. Es fusionierte bald danach mit den kleineren NachbarländernBraunschweig,Oldenburg undSchaumburg-Lippe zum neuen LandNiedersachsen, das sowohl die Hauptstadt als auch wesentliche Teile der Staatssymbolik vom Land Hannover übernahm.
Die seit 1714 bestehendePersonalunion zwischen „Kurhannover“ undGroßbritannien bestand noch bis 1837 fort. Die Interessen desHauses Hannover wurden durch den der königlichen Familie besonders vertrauten Minister Graf zu Münster vertreten, der es in diesem Zusammenhang erfolgreich verstand, die eigenständige Verhandlungsposition Hannovers neben der des Vereinigten Königreichs gegen Preußen durchzusetzen.
Adolph Friedrich, Duke of Cambridge, ein jüngerer Sohn des KönigsGeorg III., wurde am 24. Oktober 1816 nach Hannover entsandt, um alsGeneralstatthalter zu fungieren. Eine Verfassung, in der nur eine beratende Stimme des Parlaments, derStändeversammlung des Königreichs Hannover, bei der Gesetzgebung vorgesehen war, wurde 1819 eingeführt.[1] Als Parlament wurde die aus zwei gleichberechtigten Kammern bestehende Ständeversammlung des Königreichs Hannover ins Leben gerufen. Zu denLandständen gehörten Vertreter des Adels, derKirche, der Städte und einige freie Bauern aus den einzelnenLandschaften. 1821 besuchte der neue KönigGeorg IV. zudem als erster Monarch seit 66 Jahren auch wieder Hannover und seine deutschen Stammlande. Er wurde dort enthusiastisch gefeiert.
Unruhen von 1830, Reformen und Ende der Personalunion
3,5 % Obligation über 100 Thalern des Königlich Groß-Britannisch Hannoverschen Finanz-Ministeriums, ausgegeben am 19. Dezember 1839 in Hannover zur Finanzierung der Ackerreformgesetze (Abb. S. 1–3)
Angestoßen von derfranzösischen Julirevolution kam es auch im Deutschen Bund zu Unruhen und Protesten. Im Königreich Hannover blieben diese Ausschreitungen allerdings lokal hauptsächlich aufOsterode und die Universitätsstadt Göttingen begrenzt. Jenseits dieser beiden Städte zeigten sich keine Akteure, die eine größere Opposition hätten initiieren oder anführen können. Landesweit kamen jedoch zahlreichePetitionen zustande. Diese bewegten die Regierung langfristig zumindest dazu, dem Königreich einStaatsgrundgesetz zuzugestehen.[2] Die Bittgesuche der Bevölkerung wurden nach London weitergegeben, wo KönigWilhelm IV. residierte. Er war inPersonalunion sowohl König von Großbritannien als auch von Hannover. Die Petitionen enthielten Forderungen nach einer repräsentativen Verfassung, einer Einführung der Pressefreiheit, die Abschaffung feudaler Rechte und die Beseitigung konfessioneller Diskriminierung. Zusätzlich sollteGraf Münster entlassen werden, der die Angelegenheiten des Königreichs Hannover stellvertretend für den König leitete. Die Bevölkerung machte den Grafen für den Reformstau in ihrem Land verantwortlich.[3] Zur Eindämmung möglicher Unruhen verlegte die Regierung im Oktober 1830 Truppen an die Grenze zum Kurfürstentum Hessen, das bereits massiv von Protesten betroffen war. Kleinere Unruhen gegen zu hohe Steuern, Zölle und Lebensmittelpreise konnten dennoch im Königreich nicht vollständig von vornherein unterdrückt werden. In Göttingen verbreitete sich die Nachricht vom Sturz des französischen Königs über ausländische Zeitungen.[4]
Die Lage spitzte sich in der Stadt Göttingen besonders zu, als im Dezember Professoren sich öffentlich zur französischen Julirevolution bekannten. Davon ermutigt befreiten Studenten am 2. Dezember 1830 einen ihrer Kommilitonen aus der Haft. Dieser hatte „aufrührerische“ Schriften in der kurhessischen Hauptstadt Kassel verteilt. Dass die Universitätsleitung keine Bestrafung über die verantwortlichen Studenten verhängte, erregte großes Aufsehen. In der städtischen Öffentlichkeit kam zunehmend Sympathie für die Aktion der Studenten auf. Die Stimmung schlug kurz darauf gegen den städtischen Polizeikommissar um: Jener ließ am 25. Dezember 1830 einen Zinnengießer, der wegen Ruhestörung von einem Nachtwächter aufgegriffen worden war, öffentlich abführen. Gegen diese von der Bürgerschaft als demütigend empfundene Behandlung regte sich Protest, der zur Jahreswende 1830/1831 in die sogenannteGöttinger Revolution mündete.[5] Erst der Einmarsch von 4500 Fußsoldaten und 600 Reitern der Kavallerie beendete Mitte Januar 1831 den Aufstand kampflos.[6]
Nach den Unruhen in Göttingen wurde Adolph Friedrich auch alsVizekönig eingesetzt. In einer Staatsreform von 1833 wurden Parlament und Volk in begrenztem Maße weitergehende Rechte zugestanden. Nachdem 1833 unter der RegierungWilhelms IV. ein liberales Staatsgrundgesetz in Kraft getreten war, wurden Reformbewegungen erleichtert.[7] Durch Ackerreformgesetze 1831/1833 und 1842 wurden die Grundlasten der Bauern abgelöst. Die Beseitigung gewerbebehindernder Zölle wirkte sich positiv auf die sich langsam anbahnende Industrialisierung aus.
Nach dem Tod von Adolph Friedrichs Bruder Wilhelm IV. fand die Personalunion mit Großbritannien ein Ende. Diewelfische Personalunion mit England endete 1837, da es in England keinen männlichen Thronfolger gab, und somit als ältestes und damit erbberechtigtes KindVictoria die Thronfolge antreten konnte, während sie in Hannover als Frau nicht erbberechtigt war und hierErnst August den Thron bestieg.
König Ernst August schaffte, beraten vonJustus Christoph Leist, bei seinem Amtsantritt 1837 das liberale Staatsgrundgesetz von 1833 wieder ab. Hannover wurde nach der alten Verfassung von 1819 wieder absolutistisch regiert. Der Protest von sieben Professoren derUniversität Göttingen, derGöttinger Sieben, darunter dieBrüder Grimm, imVerfassungskonflikt erregte großes Aufsehen in Deutschland und trug zur Förderung der liberalen Bewegung in Deutschland bei. Im Namen der Stadt Osnabrück reichte der Landtagsabgeordnete und spätere Innenminister der hannoverschenMärzregierung unter GrafBennigsen,Johann Carl Bertram Stüve, beim Deutschen Bund Beschwerde gegen den Verfassungsbruch ein.
DieRevolution von 1848 führte vorübergehend zu einer Liberalisierung. Diese wurden aber von KönigGeorg V. (1851–1866) unter dem Einfluss des preußischen BundestagsgesandtenOtto von Bismarck rückgängig gemacht. Die Regierungszeit Georgs V. war durch einen hohen Verschleißan Ministern gekennzeichnet.
Das Privatvermögen der Welfen wurde von Bismarck als so genannterReptilienfonds zur Beeinflussung von Presseberichten und des immer geldbedürftigen bayerischen KönigsLudwig II. genutzt, ohne darüber demReichstag Rechenschaft abzulegen. NachSebastian Haffner erhielt Ludwig II. für seine Privatschatulle 4.720.000 Goldmark aus dem Welfenfonds für die Zustimmung des Königreichs Bayern zur Gründung des Deutschen Reiches 1871.
Die hannoversche und welfische Gesinnung ging im Land trotz der Einverleibung nach Preußen nicht unter, bestärkt durch die weit verbreitete Ansicht, dass es sich bei der Annexion um einen ungesetzlichen Akt gehandelt habe. Es bildete sich als politische Partei dieDeutsch-Hannoversche Partei (DHP), die für eine Neubildung des Landes Hannover und eine Rehabilitierung des Welfenhauses eintrat. Über dasKaiserreich hinaus bis in dieWeimarer Republik hinein war sie mehrfach imReichstag vertreten. Die DHP war von1867 bis zur letzten freienReichstagswahl im November 1932, abgesehen von derReichstagswahl im Juli 1932, durchgehend im Reichstag vertreten.
DasLandeswappen von Niedersachsen, dasSachsenross, leitet sich sowohl vom Wappen des ehemaligen Königreichs Hannover als auch von demjenigen des Herzogtums Braunschweig ab. Auch heute ist die alte königliche Haupt- und Residenzstadt Hannover wieder Hauptstadt des Landes. In vielen kommunalen Verwaltungsgrenzen spiegeln sich die Verwaltungsstrukturen aus hannoverscher Zeit wider, auch wenn diese Grenzen häufig durch Verwaltungsreformen verwischt oder aufgehoben wurden. Neben vielen Straßen (z. B. dieGeorgstraße in Hannover) und Orten (Georgsmarienhütte) sind auch Institutionen wie dieGeorg-August-Universität Göttingen nach hannoverschen Monarchen benannt. Die Grenzen des ehemaligen Königreichs Hannovers sind zum Teil sowohl in derEvangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover als auch in den römisch-katholischen Bistumsgrenzen bis heute erkennbar. DieVGH Versicherungen wird von denalthannoverschen Landschaften getragen, die bis heute fortbestehen. Auch in Großbritannien und den Staaten des Commonwealth sind mehrere Orte, Plätze und Straßen nach der früheren Residenzstadt Hannover benannt.
Das Wappen des Königreichs Hannover hat einen Haupt- und einenMittelschild mitHerzschild. Dasquadrierte Wappen (Hauptschild) zeigt im ersten und viertenFeld in Rot drei übereinander schreitende goldene blaubewehrteLeoparden mit ausgeschlagenen blauen Zungen (Wappen von England); im zweiten Feld steht in Gold ein roter blaubewehrterLöwe mit ausgeschlagener blauer Zunge, umgeben von einer doppelten, durch schmale rote Leisten gebildeten auswärts mit untergelegten rotenLilien gezierten viereckigenEinfassung (Wappen von Schottland); im dritten Felde in Blau eine goldeneDavidsharfe mit silbernen Saiten (Wappen von Irland). Im gespaltenen Mittelschild vorn in Rot zwei übereinander schreitende goldene blaubewehrte Leoparden mit ausgeschlagenen blauen Zungen (Braunschweig), und hinten das goldene mit roten Herzen bestreute Feld mit einem blauen rotbewehrten Löwen mit ausgeschlagener roter Zunge (Lüneburg); eine rote eingepfropfteSpitze mit einem silbernen springendesPferd (Niedersachsen); im Mittelschild ein roter Herzschild mit der aufgesetzten deutschenKaiserkrone (ehemaliges Reichserbschatzmeisteramt). Auf dem Hauptschild die Königskrone. Ein rotes Band mit demWahlspruch in goldener Schrift desSt.-Georgs-Ordens „Nunquam retrorsum“Schildhalter; auf einem roten fliegenden Band stehend rechts ein goldener gekrönter hersehender Löwe und links ein silbernesEinhorn. Die Devise in goldener Schrift im weißen Band „Suscipere et finire“ (dt.: Beginnen und Beenden) wird rechts von einem Lorbeerzweig und links von einem Eichenzweig begleitet. Mittig steckt ein grünesKleeblatt. Unter dem Schild hängen der St.-Georgs-Orden und derGuelphen-Orden. Die Landesfarben sind weiß und gold.
Königliches Wappen (1837)
Standarte des Monarchen (1837)
Flagge des Königreiches Hannover in den Landesfarben gold und weiß (1837–1866)
Vorbildlich und weithin berühmt waren die Reformen der Justizstrukturen im Königreich Hannover, die vor allemOtto Albrecht von Düring vorangetrieben hatte. Mit den verschiedenen Zügen der Gerichtsbarkeiten, Gerichtsbezeichnungen und Instanzen wurden sie nach der preußischen Annexion Hannovers für ganz Preußen übernommen und später auf dessen Betreiben im ganzenDeutschen Reich umgesetzt. Der oberste Gerichtshof des Königreichs Hannover war weiterhin das bereits 1711 errichteteOberappellationsgericht in Celle.
Zur Verwaltung des Königreichs Hannover wurden am 14. Juli 1816 sechs Mittelbehörden gebildet, die zunächstKönigliche Provinzialregierung und ab 1823Landdrostei hießen.[10]
Provinzialregierung Hannover (Fürstentümer Calenberg, Göttingen, Grubenhagen, Lüneburg und Hildesheim sowie den bei Hannover verbliebenen Teil des Herzogtums Lauenburg und die Grafschaften Hoya und Diepholz)
Provinzialregierung Stade (Herzogtümer Bremen und Verden, Land Hadeln)
Provinzialregierung Osnabrück (Fürstentum Osnabrück, Kreis Meppen, Bezirk von Emsbüren und Niedergrafschaft Lingen)
Provinzialregierung Aurich (Fürstentum Ostfriesland und Harlinger Land)
Provinzialregierung Bentheim (Grafschaften Bentheim und Hohnstein)
Berghauptmannschaft am Oberharz
Den Landdrosteien wurden die historischen Territorien des Königreichs, auchProvinzen genannt, wie folgt zugeordnet:[11]
Daneben wurde als weitere Mittelbehörde des Königreichs 1816 die „Berghauptmannschaft am Oberharz“ eingerichtet, die ab 1823Berghauptmannschaft Clausthal hieß und den hannoverschen Anteil amOberharz umfasste.[12]
Die untere Verwaltungsebene bestand aus einer Vielzahl von Städten, Ämtern, Amtsvogteien,Klosterämtern, Stiftsgerichten undPatrimonialgerichten.[11] Erst mit der Justizreform am Anfang der 1850er-Jahre wurden Justiz und Verwaltung getrennt. 1852 bestanden daraufhin im Königreich Hannover 45 selbständige Städte und 175 Ämter. Bei einer erneuten Verwaltungsreform wurde 1859 die Zahl der Ämter auf 102 verringert.[13]
Nachdem das Königreich Hannover 1867 zur preußischenProvinz Hannover geworden war, blieben die Landdrosteien zunächst bestehen, lediglich die Berghauptmannschaft Clausthal wurde 1868 aufgelöst. 1885 wurden die Landdrosteien inRegierungsbezirke umbenannt.[14]
Neue Gesetze stellten 1842 hannöversche Juden anderen Bürgern gleich und verpflichteten Juden zugleich, jüdische Gemeinden zu bilden, wo das nicht schon geschehen war. Diese Gemeinden hatten dann die staatlichen Auflagen für jüdischen Religionsunterricht in privaten oder öffentlichen Schulen zu erfüllen und alle anderen religiösen Aufgaben (Unterhalt von Friedhöfen und Synagogen, Abhalten von Gottesdiensten, Durchführen von Hochzeiten undBar Mizwahs) zu gewährleisten.
Die Landrabbinen erfüllten zugleich religiöse und staatliche Aufgaben. Hannover war damit eines der wenigen Länder imDeutschen Bund, wo dasJudentum gleich den christlichen Konfessionen eine staatlich anerkannte und überwachte Organisation hatte. Die Landrabbinen standen zu den jüdischen Gemeinden und ihren Mitgliedern und Mitarbeitern in einem ähnlich halbstaatlichen, autoritären Verhältnis wie damals noch lutherische Pastoren zu ihren Gemeinden in Hannover. Die Organisation der Landrabbinate blieb auch nach der preußischen Annexion 1866 erhalten, obwohl die preußischen Behörden in den altpreußischen Gebieten alles daran setzten, zentrale jüdische Verbände zu verhindern, und ihnen jede staatliche Anerkennung verweigerten.
Durch dieTrennung von Staat und Religion gemäß derReichsverfassung von 1919 wurden die halbstaatlichen Aufgaben der Landrabbinen (Schulaufsicht) abgeschafft und ihre Funktion auf das rein Religiöse beschränkt. Die Landrabbinatsverfassung wurde durch Willkürakt im Zuge derNovemberpogrome 1938 aufgehoben.
Die lutherische Kirche war die Staatskirche Hannovers mit dem König alssummus episcopus. Ab 1848 bestimmte ein Gesetz, dass in jeder lutherischen und reformierten Gemeinde, die in weiten Landesteilen verwaltungsmäßig lutherischenKonsistorien unterstanden, die männlichen großjährigen Mitglieder einenKirchenvorstand zu wählen hatten, der dann gemeinsam mit dem Pastor die Gemeinde und ihre Angelegenheiten leiten sollte. Dieser Akt entsprang der liberalen Gesetzgebung der Zeit und war recht revolutionär für die bis dahin obrigkeitlich geführte lutherische Staatskirche Hannovers. Im sogenanntenKatechismusstreit setzte sich 1862Karl Gustav Wilhelm Baurschmidt, der als „Luther des Wendlandes“ gefeiert wurde, erfolgreich gegen die kirchliche Obrigkeit durch.[16] In der Folge gewann der hannöversche KultusministerCarl Lichtenberg (1862–1865) 1864 eine Mehrheit in derStändeversammlung (hannöversches Parlament) für sein Gesetz zum Aufbau einer lutherischen Landeskirche mit Selbstverwaltungsorganen ihrer Mitglieder (hannöverscheLandessynode). Das Gesetz verfügte zwar nicht die Trennung von Staat und Kirche, aber den Aufbau einer Kirchenverwaltung, die nicht als Arm der regulären Staatsverwaltung fungierte, sondern in der Kirchenmitglieder mitbestimmten. Die Landessynode trat allerdings erst 1869 nach der preußischen Annexion Hannovers zum ersten Mal zusammen.
Am 19. September 1866, KönigGeorg V. von Hannover war bereits im Exil, beschlossen die sechs Konsistorien im Lande, mit jeweils regionaler Zuständigkeit, ein hannöversches Landeskonsistorium zu gründen und mit Vertretern der regionalen Konsistorien zu besetzen. Die regionalen Konsistorien waren ein lutherisch-reformiertes Simultankonsistorium in Aurich (für Ostfriesland) und die lutherischen Konsistorien in Hannover (für das kurhannöversche Kerngebiet), inIlfeld im Harz (für die ehem.Grafschaft Hohenstein), in Osnabrück (für das ehem.Hochstift Osnabrück), inOtterndorf (für dasLand Hadeln, bestand 1535–1885) sowie in Stade (bestand 1650–1903, bis 1885 für die Landdrostei Stade ohne Hadeln, dann einschließlich Hadelns). Am Tag darauf annektierte Preußen Hannover. So gelang es dieEvangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers institutionell so auszubauen, dass es zu keiner Eingliederung in die unierte damaligeEvangelische Landeskirche in Preußen kam.
Johannes-Paul Kögler:Das Ende des Königreiches Hannover im Spiegel seiner Orden und Ehrenzeichen. In:Orden und Ehrenzeichen. Das Magazin für Freunde der Phaleristik. Hrsg.:Deutsche Gesellschaft für Ordenskunde, Heft 100, 17. Jahrgang, Gäufelden 2015,ISSN1438-3772.
↑Christine van den Heuvel:Georg IV. und Wilhelm IV. Das Königreich Hannover und das Ende der Personalunion. In: Katja Lembke (Hrsg.):Als die Royals aus Hannover kamen. Hannovers Herrscher auf Englands Thron 1714–1837. Ausstellungskatalog, Sandstein, Dresden 2014, S. 180–201, hier S. 197.
↑Jörg H. Lampe:Politische Entwicklungen in Göttingen vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Vormärz. In: Ernst Böhme / Rudolf Virenhaus (Hrsg.):Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 2:Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Anschluss an Preußen. Der Wiederaufstieg als Universitätsstadt 1648–1866, Göttingen 2002, S. 45–102, hier S. 59.
↑Jörg H. Lampe:Politische Entwicklungen in Göttingen vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Vormärz. In: Ernst Böhme / Rudolf Virenhaus (Hrsg.):Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt. Bd. 2,Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Anschluss an Preußen. Der Wiederaufstieg als Universitätsstadt 1648–1866. Göttingen 2002, S. 45–102, hier S. 62–63.
↑Jörg H. Lampe:Politische Entwicklungen in Göttingen vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Vormärz. In: Ernst Böhme / Rudolf Virenhaus (Hrsg.):Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt, Bd. 2,Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Anschluss an Preußen. Der Wiederaufstieg als Universitätsstadt 1648–1866, Göttingen 2002, S. 45–102, hier S. 73.
↑1837 erbte Ernst August I. nach dem Tode von Wilhelm IV. den hannoverschen Thron. Damit endete die 123-jährigePersonalunion der Könige von Großbritannien/Irland und Hannover, denn in England, wo im Gegensatz zum welfischen Erbrecht weibliche Thronfolge möglich ist, bestieg Wilhelms NichteViktoria den Thron.
↑Ausführlich: Matthias Blazek:Von der Landdrostey zur Bezirksregierung – Die Geschichte der Bezirksregierung Hannover im Spiegel der Verwaltungsreformen. Stuttgart 2004,ISBN 3-89821-357-9.
↑Jörg Schneider:Die jüdische Gemeinde in Hildesheim: 1871–1942, Hildesheim: Stadtarchiv, 2003 (=Schriftenreihe des Stadtarchivs und der Stadtbibliothek Hildesheim / Stadtarchiv und Stadtbibliothek Hildesheim, Bd. 31), S. 3; zugl.: Göttingen, Univ., Diss., 1999,ISBN 3-931987-11-6.