UnterJugendbeteiligung oderJugendpartizipation wird die aktive Teilhabe vonKindern undjungen Menschen an Planungs- und Entscheidungsprozessen desöffentlichen Lebens, in Schule, Vereinen, oder verschiedenenpolitischen Ebenen, bzw. amFamilienleben verstanden[1][2][3][4]. Es ist dabei mehr gemeint alspolitische Partizipation von jungen Menschen, wie Parteimitgliedschaften, Mitarbeit in politischen Organisationen, Wahlen etc.[5] DurchArtikel 12 der 1990 in Kraft getretenenUN-Kinderrechtskonvention, die bisher von 196 Staaten (auchDeutschland,Österreich und derSchweiz) angenommen und ratifiziert wurde, verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten auf dem Grundsatz derPartizipation zu agieren[5][6].
Grundlegend für Partizipation im Allgemeinen ist ein Leitbild derBürgergesellschaft, wo der Einzelne für die Belange der Gesellschaft größere Verantwortung übernimmt und gleichzeitig erweiterte Mitbestimmungsmöglichkeiten hat, sowie als selbstbewusster und selbstverantwortlicher Bürger, eine Gesellschaft der Selbstermächtigung und Selbstorganisation einfordert[4][7].
Partizipation von Kindern und Jugendlichen bedeutet das Ermöglichen ihrer verbindlichen Einflussnahme auf unterschiedliche Prozesse, v. a. von denen sie selbst betroffen sind[8]. Dazu müssen diese Prozesse vonErwachsenen und Entscheidungsträgern, mittels angepasster Formen und Methoden so gestaltet sein, dass Entscheidungen mit jungen Menschen auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden, wobei dasNichts für uns ohne uns!-Prinzip gilt[9].
Entscheidend für eine starke Jugendbeteiligung sind die Grundsätze Machtabgabe, Transparenz und Klarheit, Information, Zielgruppengerechtigkeit, Ressourcen, Zeit, Wirkung, Evaluation und Dokumentation der Ergebnisse, sowie Spaß[10].
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass gelingende Beteiligungsprozesse einer kindgerechtenMethodik, einer absicherndenStruktur sowie einer unterstützenden und wohlwollendenHaltung, die Kindern und Jugendlichen die Artikulation ihrer Interessen ermöglicht, bedarf.[11] Sie bilden die Grundlage für jeden Beteiligungsprozess. Fehlt ein Faktor, dann sind Beteiligungsprozess zum Scheitern verurteilt. Fehlende Umsetzungsmöglichkeiten hinterlassen bei jedem noch so gut gemeinten und moderierten Beteiligungsprojekt Frustration und Enttäuschung. Die beste Methode ist sinnlos ohne eine respektvolle zutrauende Haltung. Dazu zählen der Wille zur Beteiligung und verlässlichen Begleitung, eine Kultur des Fragens und Zuhörens, die Bereitschaft, auch unkonventionelle Wege zu gehen und ein Zutrauen auch zu jungen Menschen, die als „schwierig“ eingestuft werden[12].
Roger Hart[13] und Wolfgang Gernert[14] haben auf Basis des konzeptionellen Rahmens vonSherry ArnsteinsLeiter der Bürgerbeteiligung (1969)[15] eine Einteilung der verschiedenen Partizipationsstufen von der Fremdbestimmung bis zur Selbstverwaltung vorgenommen. Diese Leiter der Partizipation wurde zu einem einflussreichen und weit verbreiteten Modell in den Bereichen Kinderentwicklung, Bildung, Bürgerbeteiligung und demokratische Entscheidungsfindung. Auf der untersten Ebene finden sich die sogenannten Fehlformen der Beteiligung, die unbedingt zu vermeiden sind[12].
Echte Teilhabe, Mitwirkung, Mitbestimmung und Alibi-Teilhabe lassen sich nicht immer einfach voneinander abgrenzen.
Von diesem klassischen Bereich der Partizipation wiederum grenzen sich Selbstbestimmung und Selbstverwaltung ab.
Die Differenzierung des Partizipationsbegriffes ist sinnvoll und notwendig, da sie eine Orientierung und einen Anlass bietet, sich über die Grundlage eines Beteiligungsprozesses auszutauschen. Dennoch ist der Begriff der Stufenleiter teilweise irreführend, da er eine aufstrebende Bewertung suggeriert. Die Alibi-Teilhabe, also das Vorspiegeln von Beteiligungsmöglichkeiten, die ohne echten Einfluss bleiben, ist in keiner Weise der Fremdbestimmung überlegen. Im Gegenteil: Wenn Jugendliche an der Konferenz teilnehmen in der Hoffnung, ihre Interessen engagiert vertreten zu können und dann feststellen, dass sich weder jemand die Mühe macht, die Konferenz für sich verständlich zu gestalten, noch wirklich an ihrer Beratung interessiert ist, dann werden sie wohl nur nochmüde abwinken, wenn ihr Engagement gefragt ist. Auch die Selbstverwaltung am oberen Ende der Partizipationsleiter ist nicht zwingend erstrebenswerter als beispielsweise Mitbestimmung. Für den Bau des Jugendclubs ist es beispielsweise sinnvoll und notwendig, dass Behörden und Architekten, Mitarbeitern und Jugendliche gemeinsam planen und entscheiden[12].
Roger Hart hat sich zu einem späteren Zeitpunkt selbst von seinem Stufenmodell distanziert, indem er klar stellte, dass seine 1992 aufgestellteMetapher lediglich einen Dialog über ein Thema anregen und eine kritische Auseinandersetzung anstoßen sollte[16].
Dabei kann Beteiligung als Phasenmodell verstanden werden, dessen Grundlage die Informationen der Partizipationsmöglichkeiten sind. Als Nächstes sind für die Beteiligung die Berücksichtigung von persönlichen Ressourcen und Stärken wichtig. Zuletzt ist noch die Rückmeldung der (Aus-)Wirkung der Beteiligung entscheidend[1].
Ausgehend vom Ziel, dass ein Projekt oder eine Aktion unter ernsthafter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt wird, können Stufen beschrieben werden, die auf dem Weg dorthin zu passieren sind. Zunächst müssen Voraussetzungen gegeben sein, damit Partizipation überhaupt möglich ist: Zu Beginn muss einInformationsraum vorhanden sein, sprich Themen über die Informationen existieren und welche das Interesse der Beteiligten wecken. Damit sind grundsätzliche Faktoren für eine gelingende Partizipation an sich schon gegeben. Ist dasInteresse erst einmal geweckt, muss einMeinungsbildungsprozess stattfinden, sodass im Anschluss Partizipation wirklich gelebt werden kann: durchMitsprache,Mit-Entscheidung und letztlich durch eineaktive Beteiligung der Zielgruppe. Am Ende steht dieUmsetzung mit einem bestimmten Ziel[11].
Nach der Phase der Umsetzung in Beteiligungsprozessen, die junge Menschen zum weiteren Einmischen und Mitgestalten motivieren soll, müssen die Konsequenzen dokumentiert, sichtbar gemacht, erklärt und evaluiert werden. Dazu braucht ein Beteiligungsprozess klare Rahmenbedingungen, die eine zeitnahe Umsetzung sichern, da Kinder und Jugendliche, die Zeit und Engagement in Problemanalyse, Ideenfindung und Projektentwicklung investieren, haben ein Recht haben, zu wissen, was mit den Ergebnissen der Beteiligung geschieht und wie sie selbst Akteure im Geschehen bleiben können[12].
Die Partizipation von jungen Menschen an gesellschaftlichen Prozessen ist einerseits einKinderrecht und andererseits ermöglichen partizipative Angebote diebürgerschaftliche Weiterbildung durch Mit- und Selbstbestimmung, Mitgestaltung, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung, sowie durch erlernen eines gesellschaftliche Verantwortungsbewusstseins und von Gemeinschaftsfähigkeit[17].
Partizipation im Allgemeinen wirkt sich positiv auf die Gesellschaft und ihre Mitglieder aus, da sie in der Regel einen wichtigen Beitrag zur Stabilität und Vitalität der Demokratie leistet. Junge Menschen erlernen durch die Möglichkeit der aktiven Beteiligung die Fähigkeiten sich in demokratischen Prozessen einzubringen, nämlich selbst Entscheidungen zu treffen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern, Debatten zu führen, Kompromisse einzugehen und Dissens auszuhalten, sowie eigene Ideen einzubringen, die gemeinsam umgesetzt werden[18]. Durch dieseinformell erlernten Schlüsselkompetenzen, übernehmen junge Menschen tendenziell langfristig Verantwortung für ihren Lebensraum[19].
Die Familie hat als Ort der erstenSozialisation eine prägende Funktion für das spätere Partizipationsverhalten von Kindern und Jugendlichen[20]. Die Möglichkeiten der Beteiligung in der Familie hat für junge Menschen mehrere Dimensionen. Es geht zum einen um die Mitbestimmung an gesamtfamiliären Entscheidungsprozessen, wie die Wahl des Urlaubsortes, das gemeinsame Essen oder andere Familienaktivitäten betreffend und zum anderen um Entscheidungen im Sinne der Selbstbestimmung und Verantwortung für das eigene Leben, wie beispielsweise über das Aussehen, Kleidung, Freundeskreise, Schulentscheidungen, Geldentscheidungen oder Zeitplanung[1].
Schulen haben im Bezug auf Jugendbeteiligung einen besonderen Stellenwert und Verantwortung, da sie alle jungen Menschen erreicht[1]. An Schulen gibt es unterschiedliche Formen der Beteiligung junger Menschen. In der Regel ist die Teilhabe der Schüler über die Gestaltung von Lehrplänen, des Unterrichts und des Schulalltags kein Thema[21] und es bedarf tiefgreifender Veränderungen um Demokratie vom Lerngegenstand in Schulfächern zu einer demokratischen Schulkultur abseits von Einbringen bei Schulveranstaltungen oder bei der Gestaltung des Schulhofs zu machen[22]. Die Praxis zeigt, dass Kinder und Jugendliche vorwiegend v. a. dort ein Recht auf Beteiligung haben, wo die Interessen der Eltern oder von Lehrern (Notengebung, Unterrichtsgestaltung, Auswahl von Inhalten, Festlegung von Terminen für Klassenarbeiten) nicht unmittelbar betroffen sind[23].
Bekannte Beteiligungsformen von Schülern sind derKlassenrat, der sich regelmäßig trifft, um imKlassenverband Ideen umzusetzen und Entscheidungen zu treffen sowie Konflikte und Probleme zu lösen[24], oder Schulparlamente, wo es um Entscheidungen für die ganze Schule geht[21]. In Österreich gibt es zusätzlich noch dasSchülerparlament.
Die Deutsche Gesellschaft fürDemokratiepädagogik lobt alle zwei Jahre den Preis „DemokratieErleben“ für Schulen aller Schulstufen und -arten aus, die Kinder und Jugendliche besonders darin fördern, aktiv und verantwortlich die Demokratie mit zu gestalten.[25]
Religionsgemeinden, Vereine undJugendverbände sind klassische Orte der Jugendpartizipation, da sie für junge Menschen eine Vielzahl an Beteiligungsmöglichkeiten bieten. Ein großes Aufgabenfeld innerhalb der Strukturen der einzelnen Organisationen, durch die Übernahme von Funktionen und Verantwortung für Aktivitäten, führt zu einer starken Beteiligungskultur an diesen Orten. Klassische Funktionen für Kinder und Jugendliche in Kirchen, Vereinen oder Verbänden sind Trainer, Gruppenleiter, Mitglied in Entscheidungsgremien und Jugendabteilungen, bei denen oftmals einsoziales Engagement im Mittelpunkt steht. Vereine, Gemeinden oder Verbände haben ein großes Interesse an einem vitalen Leben und wachsenden Mitgliederzahlen, weshalb eine aktive Beteiligung junger Menschen in der Regel sehr erwünscht ist.[1]
Neben Sportvereinen und Religionsgemeinden findet Jugendbeteiligung auf der einen Seite in traditionellen Verbände mit starken Strukturen, wie beispielsweise dasJugendrotkreuz,Pfadfinder,Hashomer Hatzair,Deutsche Bläserjugend (Deutschland), dieGewerkschaftsjugend (Österreich), derBund der Deutschen Katholischen Jugend (Deutschland),Katholische Jugend (Österreich),Christkatholische Jugend der Schweiz,Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (Deutschland) etc. statt und auf der anderen Seite in eher informellen Jugendgruppen und -initiativen, die projektorientiert und Anlassbezogen arbeiten, aber dem Stadium einer reinenAd-hoc-Gruppe oftmals bereits entwachsen und inzwischen schwachinstitutionalisiert sind, wie z. B. die „Fridays for Future“-Bewegung.
Für junge Menschen gibt es als Mitglied von Jugendverbänden, Sportvereinen und Religionsgemeinden neben der Partizipation vor Ort und innerhalb der Strukturen, auch die Möglichkeit, sich im Rahmen vonJugendringen, Jugendbeiräten oder Jugendvertretungen politisch im Sinne der eigenen Interessen zu beteiligen.[26]
DasWahlrecht gehört zu den demokratiepolitischenGrundrechten, das in den meisten Ländern mit erreichen derVolljährigkeit bei 18 Jahren erlangt wird. In Österreich undMalta beträgt dasWahlalter auf allen Verwaltungsebenen 16[27][28] und inGriechenland 17 Jahre.[29] Überall sonst in Europa (wie auch in Deutschland und der Schweiz) und in den meisten nichteuropäischen Ländern beträgt es 18 Jahre bei nationalen Parlamentswahlen, mit Ausnahmen wie z. B.Indonesien,Sudan,Südsudan,Nordkorea undOsttimor (17 Jahre) bzw.Nicaragua,Äthiopien,Ecuador,Kuba, undBrasilien (16 Jahre).[30]
In Deutschland liegt in Hamburg, Bremen, Brandenburg und Schleswig-Holstein das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei der Wahl des Landesparlaments bei 16 Jahren. In Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren beikommunalen Wahlen teilnehmen.[31]
DieSenkung des Wahlalters von 18 auf 16 bzw. 14 Jahre ist für die politische Partizipation junger Menschen wichtig, da sie eine stärkere Beteiligung junger Menschen an den gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen sichert. Die Argumente für eine solche Senkung sind in den meisten Fällen, dass einerseits jede Altersgrenze über null willkürlich ist und, dass viele gesetzlich festgelegte Rechte und Pflichten bereits mit 14 bzw. 16 Jahren beginnen, wie z. B. Mitglied einer Partei zu werden, ihre Religion zu wählen oder dass sie eingeschränkt strafmündig sind.[32]
Politische Jugendbeteiligung findet dadurch statt, dass Jugendliche an politischen Entscheidungen partizipieren können, gemeinsamen Positionen der Jugendverbände erarbeiten und sich für die Verbesserung der Rahmenbedingungen von jungen Menschen und Jugendverbänden einsetzen, sowie dass sich junge Menschen als Mitglieder von Jugendverbänden, Jugendringen, Jugendvertretungen oder Jugenddachverbänden in die Politik, die ihre Lebenswelt berührt, einmischen und sich an Gremien derJugendhilfe beteiligen[10].
In der Regel vertreten junge Menschen ihre Interessen in freiwilligen Zusammenschlüssen von Jugendverbänden. In Deutschland findet dies in Jugendringen aufKreis-,Stadt-,Landes- undBundesebene durch denDeutschen Bundesjugendring (DBJR) statt[10]. Auf europäischer und globaler Ebene bringen sich junge Menschen in Entscheidungsgremien durch dasDeutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit (DNK) ein. Eine wichtige Aufgabe des DNK ist es dabei, Vereinbarungen über die gemeinsame internationale Arbeit der deutschen Jugendverbände zu treffen[33].
In Österreich findet Interessenvertretung von Kindern- und Jugendlichen in starker Form aufBundes- und internationaler Ebene durch dieBundesjugendvertretung (BJV) und in schwächerer Form von Jugendbeiräten aufLandes- undGemeindeebene statt[34].
In der Schweiz tritt dieSchweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) für die Interessen von Jugendverbänden und jungen Menschen aufkantonaler,nationaler und international Ebene ein. In der Schweiz liegt die Kinder- und Jugendpolitik in der Zuständigkeit der Kantone[35].
Für die jungen Menschen derdeutschsprachigen Minderheit inBelgien stellt der Rat der deutschsprachigen Jugend (RDJ) das Bindeglied zwischen Jugend und Politik dar. Mitglieder sind sowohl Jugendeinrichtungen, als auch interessierte junge Einzelpersonen, welche ihre Interessen gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf kommunaler, belgischer oder europäischer Ebene vertreten[36].
Auf europäischer Ebene vertreten junge Menschen imEuropäischen Jugendforum (YFJ) ihre Interessen gegenüber derEuropäischen Union, demEuroparat und denVereinten Nationen[37]. Das Europäische Jugendforum ist ein unabhängiger, demokratischer und von jungen Menschen selbst organisierter Dachverband von nationalen Jugendvertretungen und Jugendringen, sowie internationalen Jugend-NGOs[38][39].
Bei der Kinder- und Jugendbeteiligung in Städten und Gemeinden gilt in DeutschlandSchleswig-Holstein als Vorreiter. Dieses Bundesland hat als erstes eineMuss-Bestimmung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung von Vorhaben einer Gemeinde eingeführt. In Baden-Württemberg, Brandenburg und Hamburg gibt es inzwischen ebenfalls gesetzliche Formulierungen, die Kinder- und Jugendbeteiligung in Städten und Gemeinden verbindlich vorsehen. In zahlreichen weiteren Bundesländern gibt esKann-Bestimmungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene.[40]
Die Gemeindeebene ist ein prädestinierter Ort für junge Menschen sich zu beteiligen, da sie Politik unmittelbar in ihrem Lebensumfeld erleben und gestalten können und von vielen Planungen und Entscheidungen direkt oder indirekt betroffen sind[22]. Die Mitbestimmung junger Menschen ist aber kein systemimmanenter Bestandteil kommunaler Entscheidungsprozesse, mit der Auswirkung, dass Kinder und Jugendlichen deutlich seltener auf Gemeindeebene beteiligt sind, als in der Schule oder Familie[20]. Aus diesem Grund gibt es Initiativen undGraswurzelbewegungen, die Kinder und Jugendliche eine Beteiligung am politischen Alltag zu ermöglichen. Hervorzuheben ist dasBerliner KinderrechtsprojektKrätzä, das sich Anfang der 1990er Jahre gegründet, für die Gleichberechtigung zwischen Kindern und Erwachsenen eingesetzt und auf gesetzliche und gesellschaftliche Regelungen aufmerksam gemacht hat[41].
Neben den allgemeinen Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, die für Einwohner jeden Alters gedacht sind, gibt es oftmals Beteiligungsformen für junge Menschen, in denen (gewählte) Jugendvertreter langfristig und regelmäßig an der politischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung auf kommunaler oder regionaler Ebene mitwirken. Bezüglich ihrer Wahlverfahren, wie z. B. Urversammlungen der Wähler, Entsendung bzw. Mischformen, ihrer finanziellen Ausstattung und ihrer rechtlichen Grundlagen funktionieren diese Beteiligungsformen an unterschiedlichen Orten sehr verschieden. Den Räten wird oft ein Anhörungs- und Antragsrecht für denGemeinderat eingeräumt. Ihre gängigsten Bezeichnungen sindJugendparlament,Jugendrat oderJugendbeirat[10]. In der Regel orientieren sie sich am Vorbild von Stadt- bzw. Gemeinderäten und bieten jungen Menschen die Chance, auf jugendrelevante Entscheidungen einzuwirken.
InBaden-Württemberg, wird diese BeteiligungsformJugendgemeinderat genannt und in§ 41a GemO BW der Baden-WürttembergischenGemeindeordnung die Beteiligung junger Menschen aufgegriffen[42]. Diese haben sich imDachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg zusammengeschlossen[43]. Derzeit gibt es noch keinen bundesweiten Dachverband der Jugendgemeinderäte.
Jugendhilfeausschuss (KJHA), hier werden alle Angelegenheit derJugendhilfe in der Gemeinde besprochen. DasSGB VIII greift weit in dieKommunale Selbstverwaltung der Städte und Landkreise ein und zwingt sie, einen Jugendhilfeausschuss, welcher zu 3/5 aus gewähltenStadträten und zu mindestens 2/5 aussachkundigenEinwohnern mit Stimmrecht besteht, zu bilden. Weitere sachkundige Einwohner können beratend hinzugezogen werden. Mit dieser verantwortlichen Beteiligung entsteht dieZweigliedrigkeit des Jugendamtes. Ein Teil der sachkundigen Einwohner werden von den Vertretern der Jugendringe entsandt. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit Jugendliche in diesen Ausschuss zu setzen. Daneben werden den lokalen Jugend(gemeinde)räten oft Sitze in diesem Gremium zugestanden. Der KJHA bietet also zahlreiche, leider noch immer nicht vollständig ausgeschöpfte Möglichkeiten, Jugendliche an Fragen, die sie betreffen, zu beteiligen.Finanzierung, die Gemeinden sind die Träger der Jugendhilfe. Jugendhilfe und damit auch Beteiligung ist Pflichtaufgabe der Gemeinden (wie auch Sozialhilfe, Feuerwehr, Schulgebäude etc.). Sie müssen die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Dabei sind sie in der Ausgestaltung und Durchführung frei[44].
Jugendbeauftragte, sind in denGemeindeverwaltungen besondere Stellen und Personen, die frei von einer Einbindung in die üblichen Verwaltungsstrukturen sind. Diese sollen als parteiische Anwälte innerhalb der Verwaltung die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahren und als Ansprechpartner für Jugendliche dienen. Sie werden üblicherweise aus der Mitte des Gemeinde- oderBezirksrats bestimmt[45][46].
Familien- oder Kinderfreundlichkeitsprüfung sind formalisierte Verfahren innerhalb der Verwaltungen in Deutschland, die die Interessen der Kinder und Jugendlichen sicherstellen sollen (etwa bei der Einrichtung von Baugebieten oder bei anderen öffentlichen Maßnahmen).[47]
Jugendparteien – Ein weiteres Phänomen sind die jungen Listen oder Jugendparteien, vertreten in einer Reihe ebenfalls kleinerer Städte, aber auch in größeren Städten wie Freiburg und Magdeburg. Diese jungen Listen beteiligen sich an den Strukturen der Kommunalpolitik und entsenden junge Menschen in den Gemeinderat ihrer Heimatstadt.
In Deutschland gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Programme und Initiativen mit explizitem Bezug zu einer eigenständigenJugendpolitik und Jugendbeteiligung. Sie existieren bereits in Baden-Württemberg,Bayern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Sachsen,Thüringen undSachsen-Anhalt[48].
In Österreich sind die Landesjugendrate für die Umsetzung der Jugendpolitik zuständig, bieten aber abseits der Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit kein explizites Beteiligungsangebot an[49]. Die Landesjugendbeiräte sind ein Gremium, in dem Vertreter der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sitzen, das in nahezu allen Bundesländern die Landesregierung im Bereich der Jugendpolitik berät, wobei Bezeichnung, Zusammensetzung und Kompetenzen von Land zu Land variieren[50].
Imföderalen System der Schweiz gilt dasSubsidiaritätsprinzip, wodurch folglich grundsätzlich die unterst mögliche Ebene zuständig ist. Kantone bestimmen Kinder- und Jugendbeaufragte, welche für die Kinder- und Jugendförderung auf nationaler Ebene sowie für die Unterstützung der Gemeinden in diesem Bereich zuständig sind. In vielen Kantonen fließt ein Teil derSwisslos-Ausschüttungen in den Jugendbereich, wo auch Projekte, die sich der politischen Partizipation widmen, unterstützt werden. Besonders auf kantonaler und nationaler Ebene finden in der Schweiz Jugendsessionen statt. Dies sind regelmäßig stattfindende Events, an denen junge Menschen und Politiker politische Themen diskutieren. Die Jugendlichen versuchen ausgearbeitete Anliegen, von der Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt, politisch einzubringen[51].
In den UN-Kinderrechtskonvention von 1989, die von Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschrieben und ratifiziert wurde, wird Kindern und Jugendlichen das Recht auf Schutz, Grundversorgung und inArtikel 12 auch aufBeteiligung zugesprochen. Kinder werden dadurch als Rechtssubjekte die ernst zu nehmen und am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen sind definiert[52]. Trotz einer eher schleppenden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, hat sie den Partizipationsgedanken in einem steigenden Maße in die politischen Programme auf Landes- und Bundesebene eingebracht[53].
Die DeutscheRahmengesetzgebung für den Bereich Soziales, unter dem auch die Jugendhilfe und damit die Beteiligung in diesem Bereich fällt, ist Aufgabe des Bundes. Er nimmt diese laut SGB VIII, demJugendgerichtsgesetz und anderen war.Jugendbeteiligung findet ihre Berücksichtigung im SGB VIII § 8: „Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen:(1) Kinder- und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte imVerwaltungsverfahren […] hinzuweisen“ und § 11:„Jugendarbeit. Junge Menschen sind die zur Förderung ihrerEntwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junges Menschen anknüpfen und von ihnenmitbestimmt undmitgestaltet werden, sie zurSelbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zusozialem Engagement anzuregen und hinführen“[54].Die imGemeinwesen Handelnden sind verpflichtet, Grundlagen zu schaffen, die den Jugendlichen Beteiligung ermöglichen (siehe auch:Gemeinwesenarbeit).
Mit der beschlossenenJugendstrategie derBundesregierung gibt es seit 2019 erstmals ein ressortübergreifendes Dokument zur Stärkung der Interessen von Jugendlichen. Sie richtet sich an Menschen zwischen 13 und 27 Jahren und beinhaltet im Bezug auf das Handlungsfeld Beteiligung die Forderung nach starken Kinder- und Jugendparlamenten, sowie nach einer Bundesjugendkonferenz[55][56].
Servicestelle Jugendbeteiligung (SJB), gegründet 2001, eine Jugendinitiative (ehemals in Trägerschaft derStiftung Demokratische Jugend und derDeutschen Kinder- und Jugendstiftung, seit Ende 2004 in eigener Trägerschaft als gemeinnützig eingetragener Verein). Sie sieht ihre Aufgabe in der Unterstützung von Beteiligungsprozessen und der dafür nötigen Qualifikation. Daneben veranstaltet sie zu diesen Themen Kongresse und Veranstaltungen und betreibt ein Netzwerk engagierter Jugendlicher, damit diese sich gegenseitig helfen und austauschen können. Zudem gibt es ein immer breiteres Netz regionaler Servicestellen, die Beteiligungsprojekte in ihrer Region unterstützen und Modellprojekte umsetzen. Die gesamte Initiative wird von Jugendlichen geführt und einem ehrenamtlichen Vorstand beraten und koordiniert.
Youth Bank Deutschland e. V., gegründet 2009, eine jugendlicheHilfsorganisation (ehemals Modellprojekt derServicestelle Jugendbeteiligung (SJB)) in Trägerschaft derDeutschen Kinder- und Jugendstiftung. Sie möchte Jugendlichen die Rahmenbedingungen bieten, um sich bürgerschaftlich zu engagieren und somit die Gesellschaft demokratisch mitzugestalten. Der Youth Bank Deutschland e. V. verwaltet und betreut zu diesem Zweck ein Netzwerk von derzeit 17 lokalen Youth Banks. Diese bieten Jugendlichen Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Projekte[57].
In Österreich versucht dieBundesregierung mit der Jugendstrategie in vier Handlungsfeldern die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Ziel ist es, dass junge Menschen bei Entscheidungen, die ihre Lebenswelt betreffen, bestmöglich mitreden, mitgestalten und mitbestimmen können[58].
Das Bundesjugendvertretungsgesetz ermöglicht die Einrichtung derBundesjugendvertretung, der gesetzlich verankerten Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen, welche die Anliegen der Jugend gegenüber den politischen Entscheidungsträgern auf Bundesebene vertritt[59].
Im föderalen System der Schweiz hat die Bundesebene eine sehr Schwache Kompetenz im Bezug auf Jugendbeteiligung. Neben Unterstützung der politischen Integration der Jugendlichen, ist dasKinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) die bundesgesetzliche Grundlage für Jugendbeteiligung. Im Zentrum stehen die soziale, kulturelle und politische Integration von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 25. Altersjahr, der Ausbau von offenen und innovativen Formen der ausserschulischen Arbeit, sowie die förderung von Modellvorhaben und Partizipationsprojekte von privaten und öffentlichen Trägerschaften (Art. 8 und 11 KJFG)[60].
Der Bund übernimmt eine Teilfinanzierung der Jungparteien und der nationalen Dachverbände im Jugendbereich[51].
In der Europäischen Union ist derEU-Jugenddialog (bis 2018 unter dem NamenStrukturierter Dialog) das wichtigste Instrument zur Partizipation junger Menschen, der seit der 2009 verabschiedetenEU-Strategie für die Jugend zu den vertraglich festgelegten Zielen der EU gehört[61]. Ziel dieses Instruments ist es, den Austausch zwischen jungen Menschen und politisch Verantwortlichen zu verstärken, damit diese in seinem Rahmen regionale, nationale und europäische Jugendpolitik mitgestalten können[62]. Um sicher zu stellen, dass die Themen, Bedürfnisse, Anliegen und Forderungen junger Menschen von Entscheidungsträgern der EU gehört werden, finden zwei Mal im JahrEU-Jugendkonferenzen statt, bei denen diese von jungen Menschen aus den Mitgliedsstaaten eingebracht werden. Dieser Prozess wird in jedem Land von einernationalen Arbeitsgruppe (NAG) koordiniert und begleitet[62]. In der 2018 verabschiedeten Nachfolgestrategie der EU wurde dieses Instrument vom technisch klingenden Strukturierten Dialog zum EU-Jugenddialog weiterentwickelt, sowie dieEuropäischen Jugendziele definiert, wobei Jugendbeteiligung eine zentrale Rolle spielt[63].
Vor dem Inkrafttreten der EU-Jugendstrategie, brachte dieEuropäische Kommission ab 2001 mit demWeißbuchNeuer Schwung für Jugendpolitik in Europa Jugendpartizipation und Jugendbeteiligung im Allgemeinen das erste Mal auf die Europäische Agenda[64].
Das ProgrammJugend in Aktion (2007–2013), das ab 2014 in dasErasmus+-Programm der EU inkludiert wurde fördert Projekte von jungen Einzelpersonen, sowie Jugendverbänden und Fachkräften der Jugendarbeit in den Feldern derpartizipativen Demokratie, Jugendinitiativen, Mobilität, Zusammenarbeit und Austausch, sowie Beteiligung[65].
Im Bezug auf Jugendbeteiligung ist der Jugendsektor desEuroparates einzigartig und vorbildhaft, da durch die angewendeteCo-Management-Struktur eine gleichberechtigte Teilhabe junger Menschen gewährleistet ist. Alle Entscheidungen im Jugendbereich werden von Vertretern der Regierungen und junger Menschen gleichberechtigt und gemeinsam getroffen[66]. Die jungen Menschen sind imAdvisory Council on Youth und die Regierungsvertreter imEuropean Steering Committee for Youth organisiert. ImJoint Council on Youth kommen beide Gruppen zusammen, wo sie gemeinsam dasMinisterkomitee beraten, konkrete Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten verabschieden, das Budget des Jugendsektors bestimmen und gemeinsame Aktivitäten ermöglichen[67]. Bisherige Empfehlungen beschäftigen sich z. B. mit Jugendarbeit, Zugang zu Rechten, Partizipation, Information, Beratung, Forschung, sozialer Inklusion und Zusammenleben, sowie junge Flüchtlinge am Weg zur Adoleszenz[68]. Der Europarat hat 2019 den „Future Policy Award“ für dieses System des partizipativen Managements, welches die Stärkung der Selbstbestimmung junger Menschen bedeutet, bekommen[69]. Des Weiteren werden nationale und internationale Jugendverbände und Jugendringe aus den Mitteln desEuropäischen Jugendwerk gefördert und in denEuropäischen Jugendzentren inStraßburg undBudapest werden Begegnungs-, Beteiligungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen[66].
Neben diesen Instrumenten unterstützt dieEuropäische Kommission und der Europarat das Europäische Jugendforum und damit deren Jugendbeteiligung finanziell.
Seit 1981 empfehlen die Vereinten Nationen ihren MitgliedstaatenJugenddelegierte in ihre Delegationen aufnehmen, um eine direkte Form der Jugendpartizipation zu sichern. DasWeltaktionsprogramm für die Jugend ist ein Programm der Vereinten Nationen, welches im Jahr 1995 gestartet wurde und sich mit der Verbesserung der Situation Jugendlicher in ihren Mitgliedsstaaten beschäftigt[70]. In seinem Rahmen wurden die Welt-Jugend-Berichte durch den Generalsekretär der UN erstellt, der 1999 ausgerufeneTag der Jugend gefeiert[71], sowie das Jugenddelegiertenprogramm koordiniert.
Jugendliche beteiligen sich dabei imWirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und dem 3. Ausschuss derGeneralversammlung der Vereinten Nationen, der sich mit sozialen, humanitären und kulturellen Fragen beschäftigt, wo sie eine Rede halten können und die Mitgliedsstaaten über die Lage, Visionen und Forderungen von Jugendlichen in ihren Heimatländern informieren können. In Deutschland wurde 2005 das ProgrammJugenddelegierte zur Generalversammlung der Vereinten Nationen nach dem Vorbild anderer Staaten von der Deutschen Bundesregierung gemeinsam mit demDeutschen Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit und derDeutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen gegründet wurde, hat das Ziel junge Menschen an den Entscheidungen der Vereinten Nationen stärker zu beteiligen und die Lebenswelten von jungen Menschen in die politischen Prozesse auf globaler Ebene einzubringen[72]. Im Programm derJugenddelegierten für Nachhaltige Entwicklung zu den Vereinten Nationen werden jungen Menschen aus den Jugendverbänden für zwei Jahre gewählt und bringen sich in der von den Vereinten Nationen abgehaltenenKonferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung ein[73].
Österreich hat seit 2012 einUN Youth Delegate Programm, das jedes Jahr einen Jugendelegierten zur UNO-Generalversammlung sendet. Koordiniert wird dieses Programm von der Bundesjugendvertretung[74].
In der Schweiz, die seit 2002 Mitglied der Vereinten Nationen ist, betreibt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände gemeinsam mit demEidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten seit 2003 dasYouth Rep Programm. Die Youth Reps werden für eine Zeitspanne von zwei Jahren gewählt und verpflichten sich, während dieser Zeitspanne aktiv zu sein[75].
Weiters setzt sich derUN-Gesandter für Jugend für eine Stärkung und sinnvolle Beteiligung junger Menschen, insbesondere der am stärksten ausgegrenzten und schutzbedürftigsten Jugendlichen, sowohl innerhalb der Organisation, als auch in den Mitgliedsstaaten ein[76]. Derzeit istJayathma Wickramanayake ausSri Lanka vomGeneralsekretär der Vereinten Nationen für diese Aufgabe ernannt[77].