Insubordination
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AlsInsubordination (aus demLateinischen) wird einUngehorsam gegenüberVorgesetzten oder anderen Weisungsbefugten verstanden.
Die Insubordination ist dasAntonym zu Subordination (Gehorsam).[1]
Gehorsamsverweigerung sowieMeuterei sind typische Beispiele für Insubordinationen imWehrrecht.
Das Untergraben vonAutorität und das Auffordern Anderer zumUngehorsam, bis zuAufruhr undAufstand, kann als eine Insubordination gegenüber demRechtsstaat bewertet werden und wird unterschiedlich strafrechtlich verfolgt.
In derSozialpsychologie, derPädagogik und derSoziologie bezeichnet Insubordination die mangelhafte Unter- oder Einordnung desIndividuums in dieGruppe. Einer solchen Insubordination folgt oft einesoziale Sanktion.