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Heerbann

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Dieser Artikel behandelt den Heerbann im Heiligen Römischen Reich; zum Heerbann im mittelalterlichen Frankreich sieheArrière-ban.

Heerbann (früher auch Heermannie,mhd.herban,ahd.heriban; mittellateinischheribannus, französischarrière-ban) war in derReichsheeresverfassung desHeiligen Römischen Reiches dasAufgebot aller waffenfähigen freien Grundbesitzer zurHeerfahrt, d. h. zu einem Reichskrieg.

Der ursprünglichen Wortbedeutung nach (ahd.bannan „gebieten“ oder „verbieten“, eigentlich „sprechen“)[1] war der Heerbann ein „Aufruf“ des Königs oder Herzogs zum Kriegsdienst;[2] siehe auchKönigsbann.

Geschichtliche Entwicklung

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Karl der Große zog alle waffenfähigenfreien Grundbesitzer jeden Sommer während einiger Monate zur Heerfahrt heran, d. h. zu Feldzügen im Rahmen der Reichskriege in verschiedenen Teilen Europas, wobei diegepanzerte Reiterei von großer Bedeutung war. So beimLangobardenfeldzug und den Feldzügen nach Nordspanien sowie gegenAwaren, slawische Stämme und in denSachsenkriegen.

Bei der durch die steten Feldzüge nötigen Regelung des Heerbannes wurde derselbe nach dem Rang der Pflichtigen in sieben Klassen oder sogenannteHeerschilde geteilt. Die Feldzüge, welche mit Hilfe des Heerbannes ausgekämpft wurden, hießen Heerfahrten, die Teilnahme der VasallenHeeresfolge.

Neben dem Heerbann entwickelte sich schon früh dasLehnswesen, infolgedessen nach dem Tod Karls des Großen der Heerbann mehr und mehr verfiel. Da derselbe für ärmere Landeigentümer, deren mehrere gemeinschaftlich einen Krieger auszurüsten hatten (es kam auf je dreiHufen ein Mann), sehr beschwerlich wurde, so suchten sie sich ihm dadurch zu entziehen, dass sie sich unter den Schutz und in den Dienst von Mächtigeren begaben, von welchen sie bei der Ausrüstung unterstützt oder auch ganz vom Kriegsdienst befreit wurden.

Dies führte gegen Ende des 10. Jahrhunderts zur Umgestaltung der ganzen Kriegsverfassung. Die Heere der Könige bestanden nämlich nun nicht mehr aus der Gesamtheit der Freien, sondern aus den mächtigeren Reichsbeamten oderVasallen und dem Dienstgefolge derselben, und diejenigen, welche keine Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Heersteuer verpachtet.

Zur Zeit derKreuzzüge, als das Lehnssystem seinen Höhepunkt erreichte, war der Heerbann in allen abendländischen Reichen schon fast ganz verschwunden.

Literatur

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  • Gerhard Schreiber:Gliederungsgrundsätze von Heerbann und Flotte bei den Nordgermanen. In:Schiff & Zeit. Band 12 (1980),ISSN 1432-7880, S. 27–40.

Weblinks

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Wiktionary: Heerbann – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Vgl. die Herkunftsangaben zubannen bei Duden online
  2. Vgl.Heerbann bei Duden online

Dieser Artikel basiert auf einemgemeinfreien Text ausMeyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888 bis 1890.

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