AlsHauslehrer werden Personen bezeichnet, die vornehmlich Kindern und Jugendlichen zuhause im Privatbereich, anstatt inSchulen, Unterricht erteilen oder sieerziehen. Dies können die eigenen Eltern sein, aber auchPrivatlehrer, die für denHausunterricht engagiert werden.
In früheren Zeiten wurden Hauslehrer, die an Adelssitzen die Nachkommen schulten und erzogen, auchHofmeister,Informator oderPräzeptor genannt, fernerAjo oderGouverneur. An fürstlichenHöfen hieß der in der Regel adlige Erzieher des NachwuchsesPrinzenerzieher. Der Titel diente auch zur Bezeichnung der Pädagogen in fürstlichen Militärbildungsanstalten. Bürgerliche Familien engagierten oftmals zu mehreren einen Hauslehrer, der dann die (ungefähr gleichaltrigen) Kinder der Familien gemeinsam im Haus einer Familie unterrichtete (so wurden z. B.Johann Wolfgang von Goethe undHeinrich Sebastian Hüsgen gemeinsam im Zeichnen und Schreiben unterrichtet), hier war die Grenze zurPrivatschule fließend, wenn der Hauslehrer sich entschied, den Unterricht in eigenen oder für diesen Zweck gemieteten Räumen zu erteilen.
Die Tätigkeit als Hauslehrer stand seit derFrühen Neuzeit oftmals am Beginn einer akademischen Laufbahn. Eine spezifische Bedeutung hat in der Kulturgeschichte das weibliche Gegenstück des Hauslehrers, dieGouvernante.
Ausgebildete Hauslehrer erteilenSchulunterricht für alle Fächer und für Personen jeden Alters. Hauslehrer sind für denVor- undGrundschulbereich, ebenso wie fürweiterführende Schulen vorhanden. Denkbar sind im häuslichen Bereich insbesondereMusikpädagogen.
Da in Deutschland dieSchulpflicht besteht, darf nur in begründeten Ausnahmefällen der Unterricht außerhalb der Schule erfolgen. Hauslehrer werden heutzutage überwiegend für denNachhilfeunterricht benötigt.
Hauslehrer werden gerne vor Prüfungen oder für dieAbiturvorbereitungen eingesetzt. Auch beiDiplomarbeiten von Studenten können Hauslehrer helfend zur Seite stehen. Hauslehrer sind auch bei Schülern mit längerfristiger Erkrankung teilweise unentbehrlich, um den Anschluss an den Lernfortschritt der Schulklasse nicht zu verlieren.
In Österreich hat sich bis heute das Recht erhalten, der Unterrichtspflicht mittels Hausunterricht nachzukommen. Diese Freiheit wurde ursprünglich während derMonarchie eingeführt, um Kindern „höhererStände“ nicht den Unterricht mit dem einfachen Volke zuzumuten, wo keine entsprechenden Schulen verfügbar waren.