einen höheren deutschen Verwaltungsbeamten in den während desZweiten Weltkriegs eroberten und unter Zivilverwaltung gestellten Gebieten. Der Hauptkommissar stand an der Spitze eines Hauptbezirks, der wiederum in mehrere Kreisgebiete gegliedert war. Er war in etwa gleichrangig mit einemRegierungspräsidenten im Reichsgebiet. Nachgeordnet waren derGebietskommissar, vorgesetzt dieGeneralkommissare und dieReichskommissare.
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