Groß-Berlin ist eine Bezeichnung für die StadtBerlin in den Grenzen des 1920 entstandenen Stadtgebiets. Die Ausdehnung Groß-Berlins hat sich während derzwischenzeitlichen Teilung, derpolitischen Umbrüche undadministrativen Neuordnungen nicht wesentlich geändert und liegt nach einigenGebietsaustauschungen und -anpassungen ab den 1970er Jahren bis heute bei 891,68 km².
Mit seiner Entstehung zum 1. Oktober 1920 war Groß-Berlin mit 3,8 Millionen Einwohnern nachLondon undNew York City die bevölkerungsreichste und mit 878 km² nachLos Angeles die am weitesten ausgedehnte Gemeinde der Welt.[1] DerenEinwohnerzahl stieg in der Folge bis Ende 1942 noch einmal um rund ein Sechstel bis zum Höchststand von fast 4,5 Millionen an. Direkt nachKriegsende lag die Bevölkerungszahl dann bei 2,8 Millionen und stieg in derNachkriegszeit wieder auf rund 3,4 Millionen an. Nach leichtem Absinken in den 1990er Jahren stieg mit Beginn des 21. Jahrhunderts die Einwohnerzahl wieder bis auf rund 3,8 Millionen Mitte der 2020er Jahre an, dem Wert von 1920.
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich teils ohne koordinierteInfrastruktur- undStadtplanung derindustrielleBallungsraum Berlin. Bereits seit etwa 1820 war diskutiert worden, ob das Berliner Stadtgebiet durchEingemeindung der VororteMoabit undWedding, desTiergartens sowie der südlich an Berlin grenzenden Ackerflächen vonSchöneberg undTempelhof erweitert werden könnte. Die Akteure in Stadt und Umland vertraten ausschließlich kurzfristige Eigeninteressen: DerLandkreis Niederbarnim befürwortete eine Eingemeindung von Moabit und Wedding, weil die dortigen hohen Sozialausgaben die Kreiskasse belasteten, derLandkreis Teltow war gegen die Angliederung derSchöneberger undTempelhofer Gebiete, weil die dortigebürgerliche Bevölkerung eine wichtige Quelle von Steuereinnahmen war. Die Berliner Stadtverordnetenversammlung lehnte ihrerseits die Übernahme der finanzschwachen Arbeitergemeinden Moabit und Wedding ab, war aber an den wohlhabenden Schöneberger und Tempelhofer Gebieten sehr interessiert.[2][3] Nach 40 Jahren ergebnisloser kommunalpolitischer Diskussion wurden die genannten Gebiete durch königlichen Kabinettsbeschluss vom 28. Januar 1860 zum 1. Januar des Folgejahres in die Stadt Berlin eingemeindet.[4]
Während derHochindustrialisierung nach derGründung desDeutschen Reichs im Jahr 1871 wies Berlin ein immer stärkeresBevölkerungswachstum auf. Freie Flächen der HauptstadtPreußens und des Deutschen Reichs, die an Nachbargemeinden grenzten und bisher überwiegendlandwirtschaftlich genutzt wurden, wurden zunehmend für Wohn- und Industriezwecke benötigt. Um die gegenläufigen Interessen von Stadt und Umland in einer gemeinsamen Instanz zu einen, schlug OberbürgermeisterArthur Johnson Hobrecht 1875 vor, aus den Städten Berlin,Charlottenburg,Spandau undKöpenick sowie den LandkreisenTeltow undNiederbarnim eine neue „Provinz Berlin“ zu gründen.[5][6] Um den Interessen der Landkreise entgegenzukommen, wollte Berlin im Gegenzug auf Eingemeindungen verzichten. DerHobrecht-Plan sollte schließlich metropolische Strukturen regionsübergreifend ermöglichen, wurde jedoch von den Landkreisen sowie in den Parlamenten der Stadt und des Landes abgelehnt. Die preußische Regierung hatte kein Interesse an einem Ausscheiden der Hauptstadtregion aus ihrer KernprovinzBrandenburg.[7][8]
1881 war jedoch der Stadtkreis Berlin aus demProvinzialverband Brandenburg ausgeschieden und bildete nunmehr mit den eingegliederten Gebietskörperschaften imFreistaat Preußen einen eigenenRegierungsbezirk mit provinzähnlichen Funktionen. Seit den 1890er Jahren nahm die Diskussion über die unabgestimmte Entwicklung bei der Stadt- und Verkehrsplanung und die unsolidarische Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben wieder zu. Die reichen Vororte im Süden und Westen profitierten von den geringen Sozialkosten ihrer wohlhabenden Bevölkerung, was ihnen Steuersenkungen ermöglichte, in der Kernstadt und den östlichen Vororten trat der gegenteilige Effekt ein. Im Osten von derhistorischen Mitte hatten sich die GemeindenLichtenberg,Rummelsburg undFriedrichsfelde sowieTreptow herausgeprägt und strebten teilweise sogar die Gründung einer eigenständigen Stadt an – wie Lichtenberg. Es gab in den Jahren 1900–1902 unzählige Gespräche und Anträge auf Statusänderungen und einer baldigen Eingliederung nach Berlin. Die Zustimmung zur Ausgliederung der Gemeinden aus den Landkreisen wurde unter anderem davon abhängig gemacht, dass eine Entschädigung wegen zu erwartender Steuerausfälle zu zahlen sei. Schließlich kam es im Juni 1902 nach einer weiteren Abstimmung zwischen Vertretern der Stadt Berlin und Politikern aus den Landkreisen zu einer grundsätzlichen Einigung. Zugleich war aber abzusehen, dass sich der Gesamtprozess noch länger hinziehen würde.[9]
Im Januar 1906 stellten der Regierungsbaumeister Emanuel Heimann, der Architekt Albert Hofmann und der BauratTheodor Goecke in derVereinigung Berliner Architekten den Antrag für einen Ideenwettbewerb für die Erstellung eines einheitlichen Grundlinienplans. In Kooperation mit demArchitektenverein zu Berlin wurde im selben Jahr unter Vorsitz des Geheimen BauratsOtto March einArchitekten-Ausschuß Groß-Berlin gegründet. Dieser gab 1907 die „Anregungen zur Erlangung eines Grundplanes für die städtebauliche Entwicklung von Groß-Berlin“ heraus, die einen einheitlichen Bebauungsplan empfahlen und grundlegende Leitsätze formulierten. Daraufhin wurde ein internationaler „Wettbewerb um einen Grundplan für die Bebauung von Groß-Berlin“, kurz „Wettbewerb Groß-Berlin“, ausgeschrieben, der von 1908 bis Dezember 1909 lief. Kurz vor Einsendeschluss wurde noch beschlossen, die Präsentation um eine „Allgemeine Städtebau-Ausstellung“ zu erweitern, die in derHochschule für Bildende Künste in Charlottenburg von Mai bis Juni 1910 stattfand.[10] Prämiert wurden die Projekte der Gruppen vonHermann Jansens,Josef Brix undFelix Genzmer in Zusammenarbeit mit derHochbahngesellschaft (zusammengelegter erster und zweiter Preis) undBruno Möhring,Rudolph Eberstadt undRichard Petersen (dritter Preis).[11][12]
Mit der Bildung einesZweckverbandes Groß-Berlin (Gesetz vom 19. Juli 1911) wurde versucht, einerseits einige der Probleme zu überwinden, andererseits aber eine beherrschende Stellung des „roten“ Berlin in der preußischen und Reichspolitik weiterhin zu verhindern. Dieser Zweckverband war jedoch so unverbindlich, dass er die in ihn gesetzten Erwartungen kaum erfüllen konnte. Die immer stärkere soziale Differenzierung zwischen den Gemeinden bereitete zusätzliche Probleme und der Zweckverband hatte in Fragen des sozialen Ausgleichs keine Kompetenzen. Im Jahr 1912 erreichte die Bevölkerungszahl der Stadt Berlin, die seit der Jahrhundertwende nur noch langsam zugenommen hatte, mit rund 2,1 Millionen einen Höchststand.[13] Nachdem sich ein 1912[14] gebildeterZweckverband[15] als nicht ausreichend erwiesen hatte, schuf die Bildung des Stadtgebiets auf einer Fläche von 878 km² mehr Möglichkeiten abgestimmter Planung und eines Ausgleichs großer finanzieller und sozialer Ungleichgewichte zwischen Teilen des Gebietes. Als bleibender Erfolg des Zweckverbandes sind die ausgedehnten Wälder im BerlinerWeichbild erhalten geblieben. Sie gehen auf denDauerwaldvertrag von 1915 zurück.
Es bedurfte letztlich des Zusammenbruchs desKaiserreichs durch denErsten Weltkrieg und derRevolution, um die Schaffung von Groß-Berlin endgültig politisch durchzusetzen. Treibende Kraft für dasGesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berlin (Groß-Berlin-Gesetz) vom 27. April 1920[16] war der Berliner OberbürgermeisterAdolf Wermuth.[17]
Bei der Abstimmung am 27. April 1920 in derVerfassungsgebenden Preußischen Landesversammlung votiertenSPD,USPD und Teile derDDP dafür,DNVP,DVP undZentrum dagegen. Das Gesetz wurde mit 164 gegen 148 Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen und trat am 1. Oktober 1920 in Kraft. Damit wurden in die bisherige Stadtgemeinde Berlin die sechskreisfreien StädteBerlin-Lichtenberg,[18]Berlin-Schöneberg,[18]Berlin-Wilmersdorf,[18]Charlottenburg,Neukölln undSpandau sowie aus den umliegenden KreisenNiederbarnim,Osthavelland undTeltow dieStadtgemeindeCöpenick, 59Landgemeinden und 27Gutsbezirke eingemeindet.
Zu den bis dahin 1,9 Millionen Berlinern kamen damit nochmals 1,9 Millionen Einwohner; knapp 1,2 Millionen davon allein durch die sieben umliegenden Städte. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 km² auf 878 km². Damit war Berlin – nachLos Angeles – die flächenmäßig zweitgrößte und an der Einwohnerzahl gemessen – nachLondon (7,3 Millionen) undNew York (5,6 Millionen) – die drittgrößte Stadt der Welt.[19][20] Es entstand Groß-Berlin mit 20 fortlaufend nummeriertenBezirken,
Ort[A 1] | Körperschaft (Nummer) | Bezirk | Bezirksnummer |
---|---|---|---|
Berlin-Mitte | Stadtgemeinde (1) | Mitte | 1 |
Berlin-Tiergarten | Stadtgemeinde (1) | Tiergarten | 2 |
Berlin-Wedding | Stadtgemeinde (1) | Wedding | 3 |
Berlin-Prenzlauer Tor | Stadtgemeinde (1) | Prenzlauer Tor[A 2] | 4 |
Berlin-Friedrichshain | Stadtgemeinde (1) | Friedrichshain | 5 |
Berlin-Hallesches Tor | Stadtgemeinde (1) | Hallesches Tor[A 3] | 6 |
Charlottenburg | Stadtgemeinde (2) | Charlottenburg | 7 |
Cöpenick | Stadtgemeinde (3) | Cöpenick | 16 |
Berlin-Lichtenberg | Stadtgemeinde (4) | Lichtenberg | 17 |
Neukölln | Stadtgemeinde (5) | Neukölln | 14 |
Berlin-Schöneberg | Stadtgemeinde (6) | Schöneberg | 11 |
Spandau | Stadtgemeinde (7) | Spandau | 8 |
Berlin-Wilmersdorf | Stadtgemeinde (8) | Wilmersdorf | 9 |
Adlershof | Landgemeinde (01) | Treptow | 15 |
Alt-Glienicke | Landgemeinde (02) | Treptow | 15 |
Biesdorf | Landgemeinde (03) | Lichtenberg | 17 |
Blankenburg | Landgemeinde (04) | Pankow | 19 |
Blankenfelde | Landgemeinde (05) | Pankow | 19 |
Bohnsdorf | Landgemeinde (06) | Cöpenick | 16 |
Berlin-Britz | Landgemeinde (07) | Neukölln | 14 |
Buch | Landgemeinde (08) | Pankow | 19 |
Berlin-Buchholz | Landgemeinde (09) | Pankow | 19 |
Buckow-Ost[A 4] | Landgemeinde (10) | Neukölln | 14 |
Buckow-West[A 5] | Landgemeinde (10) | Tempelhof | 13 |
Cladow | Landgemeinde (11) | Spandau | 8 |
Falkenberg | Landgemeinde (12) | Weißensee | 18 |
Berlin-Friedenau | Landgemeinde (13) | Schöneberg | 11 |
Berlin-Friedrichsfelde | Landgemeinde (14) | Lichtenberg | 17 |
Friedrichshagen | Landgemeinde (15) | Cöpenick | 16 |
Gatow | Landgemeinde (16) | Spandau | 8 |
Grünau | Landgemeinde (17) | Cöpenick | 16 |
Berlin-Grunewald | Landgemeinde (18) | Wilmersdorf | 9 |
Heiligensee | Landgemeinde (19) | Reinickendorf | 20 |
Berlin-Heinersdorf | Landgemeinde (20) | Pankow | 19 |
Hermsdorf bei Berlin | Landgemeinde (21) | Reinickendorf | 20 |
Berlin-Hohenschönhausen | Landgemeinde (22) | Weißensee | 18 |
Berlin-Johannisthal | Landgemeinde (23) | Treptow | 15 |
Karow | Landgemeinde (24) | Pankow | 19 |
Kaulsdorf | Landgemeinde (25) | Lichtenberg | 17 |
Berlin-Lankwitz | Landgemeinde (26) | Steglitz | 12 |
Lichtenrade | Landgemeinde (27) | Tempelhof | 13 |
Berlin-Lichterfelde | Landgemeinde (28) | Steglitz | 12 |
Lübars | Landgemeinde (29) | Reinickendorf | 20 |
Mahlsdorf | Landgemeinde (30) | Lichtenberg | 17 |
Malchow | Landgemeinde (31) | Weißensee | 18 |
Berlin-Mariendorf[A 6] | Landgemeinde (32) | Tempelhof | 13 |
Berlin-Mariendorf-Südende[A 7] | Landgemeinde (32) | Steglitz | 12 |
Berlin-Marienfelde | Landgemeinde (33) | Tempelhof | 13 |
Marzahn | Landgemeinde (34) | Lichtenberg | 17 |
Müggelheim | Landgemeinde (35) | Cöpenick | 16 |
Berlin-Niederschöneweide | Landgemeinde (36) | Treptow | 15 |
Berlin-Niederschönhausen | Landgemeinde (37) | Pankow | 19 |
Nikolassee | Landgemeinde (38) | Zehlendorf | 10 |
Berlin-Oberschöneweide | Landgemeinde (39) | Treptow | 15 |
Berlin-Pankow | Landgemeinde (40) | Pankow | 19 |
Pichelsdorf | Landgemeinde (41) | Spandau | 8 |
Rahnsdorf | Landgemeinde (42) | Cöpenick | 16 |
Berlin-Reinickendorf | Landgemeinde (43) | Reinickendorf | 20 |
Berlin-Rosenthal-Ost[A 8] | Landgemeinde (44) | Pankow | 19 |
Berlin-Rosenthal-West[A 9] | Landgemeinde (44) | Reinickendorf | 20 |
Rudow | Landgemeinde (45) | Neukölln | 14 |
Berlin-Schmargendorf | Landgemeinde (46) | Wilmersdorf | 9 |
Schmöckwitz | Landgemeinde (47) | Cöpenick | 16 |
Staaken | Landgemeinde (48) | Spandau | 8 |
Berlin-Steglitz | Landgemeinde (49) | Steglitz | 12 |
Berlin-Stralau | Landgemeinde (50) | Friedrichshain | 5 |
Berlin-Tegel | Landgemeinde (51) | Reinickendorf | 20 |
Berlin-Tempelhof | Landgemeinde (52) | Tempelhof | 13 |
Tiefwerder | Landgemeinde (53) | Spandau | 8 |
Berlin-Treptow | Landgemeinde (54) | Treptow | 15 |
Wannsee | Landgemeinde (55) | Zehlendorf | 10 |
Wartenberg | Landgemeinde (56) | Weißensee | 18 |
Berlin-Weißensee | Landgemeinde (57) | Weißensee | 18 |
Berlin-Wittenau | Landgemeinde (58) | Reinickendorf | 20 |
Zehlendorf | Landgemeinde (59) | Zehlendorf | 10 |
Berlin-Schloß | Gutsbezirk (01) | Mitte | 1 |
Biesdorf | Gutsbezirk (02) | Lichtenberg | 17 |
Blankenburg | Gutsbezirk (03) | Pankow | 19 |
Blankenfelde | Gutsbezirk (04) | Pankow | 19 |
Buch | Gutsbezirk (05) | Pankow | 19 |
Cöpenick-Forst | Gutsbezirk (06) | Cöpenick | 16 |
Berlin-Dahlem | Gutsbezirk (07) | Zehlendorf | 10 |
Falkenberg | Gutsbezirk (08) | Weißensee | 18 |
Frohnau | Gutsbezirk (09) | Reinickendorf | 20 |
Grünau-Dahmer Forst | Gutsbezirk (10) | Cöpenick | 16 |
Grunewald-Forst | Gutsbezirk (11) | Wilmersdorf | 9 |
Heerstraße-Ost[A 10] | Gutsbezirk (12) | Charlottenburg | 7 |
Heerstraße-West[A 11] | Gutsbezirk (12) | Spandau | 8 |
Hellersdorf mit Wuhlgarten | Gutsbezirk (13) | Lichtenberg | 17 |
Klein-Glienicke-Forst | Gutsbezirk (14) | Zehlendorf | 10 |
Malchow | Gutsbezirk (15) | Weißensee | 18 |
Niederschönhausen mit Schönholz | Gutsbezirk (16) | Pankow | 19 |
Pfaueninsel | Gutsbezirk (17) | Zehlendorf | 10 |
Pichelswerder | Gutsbezirk (18) | Spandau | 8 |
Plötzensee | Gutsbezirk (19) | Charlottenburg | 7 |
Potsdamer Forst | Gutsbezirk (20) | Zehlendorf | 10 |
Berlin-Rosenthal | Gutsbezirk (21) | Pankow | 19 |
Spandau-Zitadelle | Gutsbezirk (22) | Spandau | 8 |
Jungfernheide-Nord[A 12] | Gutsbezirk (23) | Reinickendorf | 20 |
Jungfernheide-Süd[A 13] | Gutsbezirk (23) | Charlottenburg | 7 |
Tegel-Forst-Nord | Gutsbezirk (24) | Reinickendorf | 20 |
Tegel-Schloß | Gutsbezirk (25) | Reinickendorf | 20 |
Wartenberg | Gutsbezirk (26) | Weißensee | 18 |
Wuhlheide | Gutsbezirk (27) | Treptow | 15 |
Düppel | Gutsbezirk[A 14] | Zehlendorf | 10 |
Anmerkungen
Bei der Bildung der Verwaltungsbezirke, denen eine Reihe von Selbstverwaltungsaufgaben zugeordnet wurde, achtete man darauf, dass sich „bürgerliche“ und „proletarische“ Bezirke in etwa die Waage hielten. Durch das Gesetz gelang es, eine integrierteStadtplanung und städtebauliche Gestaltung zu realisieren. Damit war eine wichtige Grundlage für den Aufstieg Berlins zu einer Metropole mit Weltgeltung in den 1920er Jahren geschaffen worden.
Bis 1923 gab es „Los-von-Berlin-Bewegungen“, die jedoch alle scheiterten. Im Laufe der Jahrzehnte verschwand der BegriffGroß-Berlin immer mehr aus dem Sprachgebrauch, war aber in der Verwaltung weiterhin präsent. So wurde er auch in dasGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 aufgenommen, wo er bis zurdeutschen Wiedervereinigung und der damit verbundenen Aufhebung des damaligenArtikels 23 im Jahr 1990 stand, wobei er sich zwar nach seinem Wortlaut auf die ganze Stadt Groß-Berlin bezog, aber in der Bundesrepublik allgemeine Einigkeit darüber bestand, dass das Grundgesetz nur inBerlin (West) galt (von einem alliierten Vorbehalt abgesehen). Bis 1977 nannte sich die Stadtverwaltung inOst-Berlin nochMagistrat von Groß-Berlin und imMinisterium für Staatssicherheit existierte für Berlin neben den Bezirksverwaltungen für die 14Bezirke der DDR dieVerwaltung für Staatssicherheit Groß Berlin.[21] DieVerfassung Berlins aus dem Jahr 1950 nannte Stadt und Land bereits nurBerlin. Der BegriffGroß-Berlin war in ihr die abgrenzende Bezeichnung „der bisherigen Gebietskörperschaft Groß-Berlin“. Das Groß-Berlin-Gesetz entfaltet noch heute juristische Wirkung, denn in den amtlichen Kommentaren zumEinigungsvertrag von 1990 wird darauf Bezug genommen, um die Ausdehnung und die Grenzen des Landes Berlin zu definieren.
Auch wenn die äußere Stadtgrenze Berlins immer noch weitgehend identisch zu der 1920 festgelegten ist, gab es doch über die Jahre aus verschiedenen Gründen Grenzänderungen:
Obwohl im Verlauf annähernd unverändert, hat sich der Charakter der 1920 festgelegten Stadtgrenze mehrfach einschneidend geändert.
Durch die Zusammenlegung von mehreren Ortskernen kam es zu mehrfachen Doppelungen üblicher Straßennamen, wieDorf-,Haupt- oderBahnhofstraße.[23] In den 1930er Jahren wurde in mehreren Umbenennungsaktionen – insbesondere in den Jahren 1931 und 1938 – begonnen, einige der mehrfach vorhandenen Straßennamen durch ortsnahe Bezüge zu ersetzen. Vorzugsweise wurde die jeweiligeDorfstraße, oder schon Hauptstraße, durch den ZusatzAlt- vor den jeweiligen Ortsteil ersetzt. Besonders 1938 wurden Straßen mit den Namen von Mitgliedern derHohenzollernfamilie nach Personen benannt, die demNationalsozialismus nahestanden. 1950 erfolgte eine weitere umfangreiche Änderung (vorwiegend) von mehrfach existierenden Straßennamen. In denOst-Berliner Bezirken wurden 1951 etwa 150 Straßennamen „nazistischer, militaristischer oder sonstiger unzeitgemäßer Art“ beseitigt.[24]
Umbenennungen sind immer an Behördenaktionen gebunden, so gibt es in den 2010er Jahren weiterhin fünfBirkenalleen, fünfBirkenstraßen und dreiBirkenwege, dreiAkazienalleen und zweiAkazienstraßen, vierEichenstraßen oder sieben Straßen mit dem NamenKastanienallee. Von den anfangs durch die Eingliederung der Ortsteile in Berlin vorhandenen 30Bahnhofstraßen entfielen zwei, rund 20 wurden in den hundert Jahren umbenannt. Doch 2014 gab es in Berlin immer noch neunBahnhofstraßen inAlt-Hohenschönhausen,Blankenburg,Blankenfelde,Französisch Buchholz,Karow,Köpenick,Lichtenrade,Lichterfelde undSchöneberg.
Mit der Teilung der Stadt gab es zwei unabhängige Stadtverwaltungen, die Straßennamen jeweils selbstständig vergaben. Ein Beispiel ist die NamensgebungHansastraße für einen neuen Straßenzug imStadtbezirk Weißensee, obwohl der NameHansastraße schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Groß-Berliner Verwaltungsbezirk Reinickendorf bestand.
Das Verzeichnis der Berliner Straßen wird seit der deutschen Wiedervereinigung zentral geführt, allerdings sind in den Bezirken die jeweils zuständigen Ämter eigenständig zur Vergabe von Straßennamen ermächtigt. Um Doppelungen im Weiteren zu vermeiden, schreibt das Berliner Straßengesetz für dieWidmung von Straßen einen Verwaltungsakt vor. Dabei ist in den anderen Bezirken zu klären, ob der gewünschte Straßenname (vom Bezirk oder bei Privatstraßen dem Eigentümer) nicht bereits im Land Berlin vorhanden ist.[25]
52.5170613.40804Koordinaten:52° 31′ N,13° 24′ O