![]() Territorium imHeiligen Römischen Reich | |
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Grafschaft Oldenburg | |
Wappen | |
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Karte | |
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Herrschaftsform | Grafschaft |
Herrscher/ Regierung | Graf |
Heutige Region/en | DE-NI |
Reichstag | Niederrheinisch-Westfälisches Reichsgrafenkollegium: 1 Stimme; ab 1647 2 Stimmen wegenDelmenhorst |
Reichsmatrikel | 1663: Oldenburg: 8 Reiter, 30 Fußsoldaten; Delmenhorst: 2 Reiter, 14 Fußsoldaten |
Reichskreis | Niederrheinisch-Westfälisch |
Konfession/ Religionen | ab Anfang 16. Jahrhundert größtenteilslutherisch |
Sprache/n | Deutsch/Niederdeutsch |
Einwohner | 70.000 (1774; Oldenburg/Delmenhorst) |
Aufgegangen in | Herzogtum Oldenburg |
DieGrafschaft Oldenburg (lat.Oldenburgensis oderOldenburgicus Comitatus) war ein Territorium imHeiligen Römischen Reich, das ab 1500 demNiederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und ab 1653 demWestfälischen Reichsgrafenkollegium desReichstages angehörte.
Die Grafschaft entwickelte sich rund um die 1108 erstmals erwähnte SiedlungOldenburg. Die Herkunft derOldenburger Grafen ist aufgrund der dürftigen Quellenlage ungewiss. Der (vermutlich legendäre) Ahnherr Huno wird als „Graf vonRüstringen“ bezeichnet, was aber nicht zwangsläufig auf einefriesische Herkunft schließen lässt.
Der erste historisch gesicherte GrafEgilmar I. könnte aus dem Osnabrücker Nordland stammen und somitsächsischer Herkunft gewesen sein. Im Laufe der Geschichte konnten die Grafen größere Gebiete hinzugewinnen. Nach derSchlacht bei Altenesch erwarben die Oldenburger 1234 das Land der ebenfalls friesischenStedinger, später mehrere friesische Gebiete (Butjadingen, Rüstringen, Wurden). Anfangs noch Vasallen dessächsischenWelfenfürstenHeinrichs des Löwen nutzten sie dessen Entmachtung durchKaiser Barbarossa zur Selbständigkeit.
Größere Bedeutung erlangte dasHaus Oldenburg, als GrafDietrich von Oldenburg († 1440) eine TochterGerhards VI. von Schleswig-Holstein-Rendsburg heiratete. Dietrichs jüngerer Sohn führte die gräflich-oldenburgische Linie weiter, die 1667 erlosch. Dietrichs älterer Sohn Christian wurde 1448 alsChristian I. zum König vonDänemark und 1460 zum Landesherrn der HerzogtümerSchleswig undHolstein gewählt. Nach derSchlacht an der Hartwarder Landwehr 1514 verdoppelte die Grafschaft ihr Territorium und ihre Bevölkerung, indem sieStadland undButjadingen unter ihre Kontrolle brachte.[1] 1575 erbte das Haus Oldenburg dieHerrschaft Jever.
Im 16. Jahrhundert wurde die Grafschaft im Zuge derReformationlutherisch, mit Ausnahme derreichsunmittelbarenHerrschaft Kniphausen (einer Herrschaft beiAccum, am heutigen Ortsrand vonWilhelmshaven), diereformiert wurde. Dieser Prozess derKonfessionalisierung zog sich von ersten lutherischen Predigten imKloster Rastede 1524 über den Machtwechsel vom katholischenJohann VI. zum lutherischenAnton I. 1529 bis zur Einführung derKirchenordnung 1573 durch den TheologenHermann Hamelmann hin. Für die Grafschaft war die Spaltung der Grafendynastie in einen katholischen (Johann VI.) und einen lutherischen Teil (Christoph und Anton I.) bezeichnend, die gegenüber anderen Territorien eine lange Verzögerung in der Einführung der Reformation verursachte.
1647 wurde dieGrafschaft Delmenhorst, ursprünglich Sitz einer Nebenlinie, der Grafschaft Oldenburg wieder zugesprochen. 1667, nachdem GrafAnton Günther ohne in der Grafschaft nachfolgeberechtigte Nachkommen verstorben war, erbte diese Linie auch Oldenburg, das somit inPersonalunion mit der Krone Dänemarks verbunden war und diedänische Flagge führte. Administrativ wurde das Territorium durch dieDeutsche Kanzlei in Kopenhagen verwaltet. Als Statthalter wurdeAnton I. von Aldenburg, ein illegitimer Sohn des Grafen Anton Günther, eingesetzt. Allerdings waren Jever und Kniphausen davon nicht betroffen. Die Herrschaft Jever fiel aufgrund seinesTestaments an den Erben seiner 1657 verstorbenen Schwester Magdalene, FürstJohann VI. vonAnhalt-Zerbst, und kam als „Kunkellehen“ bei derZerbster Teilung 1795 in den Besitz der ZarinKatharina II., einer geborenen Prinzessin von Anhalt-Zerbst.
Nach Ländertausch imHaus Gottorf durch denVertrag von Zarskoje Selo 1773 (die verbliebenen Besitzungen des Hauses Gottorf inHolstein gingen an Dänemark, während Oldenburg und Delmenhorst an die jüngere Linie des Hauses Gottorf gingen) wurde die bis dahin vondänischen Statthaltern regierte Grafschaft 1774 durchKaiserJoseph II. in denReichsfürstenstand erhoben und fortan alsHerzogtum Oldenburg bezeichnet.