Gerichtsbezirk (Spanien)
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DerGerichtsbezirk (spanischPartido judicial) bildet die Grundlage für die Wahlbezirke. Sie wurden1834 inSpanien eingeführt.
DieGemeinde mit der größten oder bürokratischsten und rechtlichsten Tätigkeit wird als Hauptquartier des Gerichtsbezirkes bestimmt; hier sind die Funktionen der Rechtspflege ersten Grades, die der Beiträge, des Unterrichts, des Wehrdienstes, des öffentlichen Registers und des Wahlamtes konzentriert.
Der Gerichtsbezirk basiert auf einem anderen Konzept als dieComarca, das eher eine Gruppierung geografischer Orte als ein politisch-administratives ist.
Das Wappen des Gerichtsbezirkes ist identisch mit dem Wappen der Gemeinde des Hauptortes.