AlsGemeindevorsteher bezeichnet man den Leiter einerGemeinde.
Der Begriff war bis 1945 imDeutschen Reich die übliche Bezeichnung für denBürgermeister einer kleineren Gemeinde, gelegentlich wird er auch heute noch umgangssprachlich verwendet. InBayern wurde die Stellung des Gemeindevorstehers bereits mit der Gemeindeordnung von 1869 gestärkt und die Bezeichnung Bürgermeister eingeführt.[1]
ImFürstentum Liechtenstein ist der Gemeindevorsteher der oberste Vertreter der jeweiligen Gemeinde. Der Titel entspricht dem eines deutschen Bürgermeisters. Er gehört von Gesetzes wegen dem Gemeinderat als Mitglied und Vorsitzender an und wird in einem besonderen Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl bestimmt. Er wird durch einen Vizevorsteher vertreten. Nur im HauptortVaduz wird der Titel Bürgermeister verwendet.
InÖsterreich wird die BezeichnungOrtsvorsteher für den Leiter eines Gemeindeteils verwendet. Er vertritt den Ort gegenüber der zuständigen Gemeinde. Historisch waren die Gemeindevorsteher die Leiter der Steuergemeinden (Vorläufer derKatastralgemeinden) im frühen 19. Jahrhundert bis zur Schaffung derOrtsgemeinden (politischen Gemeinden)1848/49, als auch für ländliche Gemeinden dasBürgermeisteramt eingeführt wurde. Die heutigen Ortsvorsteher sind meist Leiter von ehemaligen Gemeinden, die als Katastralgemeinde einer politischen Gemeinde angegliedert wurden und dabei einen Teil ihrer Unabhängigkeit bewahrt haben.
In Teilen derSchweiz wird der Vorsitzende oder Angehörige derExekutive einer Gemeinde offiziell als Gemeindevorsteher (umgangssprachlich auch Ortsvorsteher, Gemeinsmann oder Gemeindeammann) bezeichnet. Eine weitere Bezeichnung istGemeindepräsident.