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Friede von Lunéville

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Preußens Abtretungen im Frieden zu Lunéville und Entschädigungen durch den Reichsdeputationshauptschluss

AlsFriede von Lunéville wird der am 9. Februar 1801 inLunéville zwischenFrankreich und demHeiligen Römischen Reich unter demrömisch-deutschen KaiserFranz II. unterzeichneteFriedensschluss bezeichnet. Der Hintergrund des Vertrages war, dass die französische Revolutionsregierung ab 1793 das Ziel verfolgte, denRhein als „natürliche Grenze“ zwischen dem Heiligen Römischen Reich und Frankreich durchzusetzen. Bis1794/1795 gelang es Frankreich, dielinksrheinischen Territorien militärisch einzunehmen. ImFrieden von Basel erkanntePreußen am 5. April 1795 den Rhein als östliche Grenze Frankreichs an. Es nahm den Verlust von Reichsgebiet an Frankreich in Kauf, da es vor allem an der Einverleibungpolnischer Gebiete interessiert war. In den Geheimartikeln desFriedens von Campo Formio bestätigte 1797 auch KaiserFranz II. Frankreich das Recht auf die Inbesitznahme der linksrheinischen Gebiete. Die deutschen Staaten sollten dafür im Gegenzug mit rechtsrheinischem Kirchenbesitz entschädigt werden (Säkularisation). Im Frieden von Lunéville wurde die Entschädigungszusage (Artikel 7) erstmals öffentlich bekannt. Dem Vertrag ging einWaffenstillstand voraus, der am 25. Dezember 1800 inSteyr unterzeichnet worden war. Der Friede von Lunéville beendete denZweiten Koalitionskrieg gegen Frankreich und bestätigte den Frieden von Campo Formio.

Bestimmungen

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Die Friedensgöttin tröstet Germania – Allegorie auf den Frieden von Lunéville,Friedrich Georg Weitsch, 1801
Napoleon Bonaparte und der Frieden von Lunéville auf einer französischen Medaille von 1801

Der Frieden von Lunéville regelte die rechtliche Eingliederung der 1794 besetzten linksrheinischen Gebiete in das französische Staatsgebiet. 63.000 km2 Land und 3,5 Millionen Menschen fielen damit an Frankreich. Den Fürstentümern desHeiligen Römischen Reiches wurde eine Entschädigung durch dieSäkularisation geistlicher und zum Teil auchMediatisierung kleinerer weltlicher Territorien zugesagt. Auf diese Weise sollten die vergrößerten deutschen Mittelstaaten und die Großmacht Preußen auf die französische Seite gezogen werden. Die rechtsrheinische Verteilung der Territorien wurde 1803 durch denReichsdeputationshauptschluss umgesetzt. WährendVenedig,Istrien und diedalmatinische Küste österreichisch blieben, musste KaiserFranz II. die französischenTochterrepubliken, dieBatavische (Niederlande), dieCisalpinische (Mailand), dieHelvetische (Schweiz) und dieLigurische Republik (Genua) im Gegenzug anerkennen. Das zuvorhabsburgisch regierteGroßherzogtum Toskana wurde demKönigreich Etrurien, einem weiterenfranzösischen Vasallenstaat, einverleibt. Der GroßherzogFerdinand III. erhielt zum Ausgleich dasErzstift Salzburg und dieFürstpropstei Berchtesgaden. Mit dem Frieden von Lunéville übernahm Frankreich die Rolle Österreichs als stärkste kontinentaleuropäische Macht.[1][2]

Folgen

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Durch den Frieden von Lunéville erhielten französische Gesetze, die in denannektierten Gebieten förmlich publiziert wurden, staatsrechtliche Anerkennung. Sie gelten oder galtensubsidiär in linksrheinischen Gebieten der deutschenLänder teilweise noch bis heute oder in jüngste Zeit, etwa das hauptberufliche sogenannte linksrheinischeNotariat, dasFriedhofswesen oder bestimmteStaatsleistungen an die Kirchen. Der fortschrittliche, für die Wirtschaftsentwicklung desRheinlands wichtigeCode civil galt in diesen Gebieten auch in preußischer und fürRheinhessen ingroßherzoglich-hessischer Zeit bis zum Jahr 1900 fort; dann wurde er durch die Ausführungsgesetze zumBürgerlichen Gesetzbuch[3] abgelöst.

Durch den Frieden von Lunéville wurden insbesondere am RheinStädte geteilt. So war es zum Beispiel in Laufenburg: Dasrechtsrheinische Ufer kam zurMarkgrafschaft Baden und auf dem linksrheinischen Ufer wurdeLaufenburg ein Teil derHelvetischen Republik. Beimbadischen und demschweizerischen Rheinfelden war es ebenso.Basel wurde nicht geteilt, das rechtsrheinische"Kleinbasel" gehört ebenso zur Schweiz wie das linksrheinische"Grossbasel".

Dichtung

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Friedrich Hölderlin nahm den Friedensschluss von Lunéville zum Anlass, das GedichtFriedensfeier zu verfassen.[4] Der vollständige handschriftliche Text der Hymne wurde erst 1954 in London entdeckt.[5]

Literatur

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  • Michael Hackner:Der Friede von Lunéville – zum 200. Jahrestag des ersten Schritts zum Untergang des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. In:Juristische Arbeitsblätter 33, 2001,ISSN 0720-6356, S. 813–820
  • Peter Hersche (Bearb.):Napoleonische Friedensverträge. Campo Formio 1797 – Lunéville 1801, Amiens 1802 – Pressburg 1805, Tilsit 1807 – Wien-Schönbrunn 1809. 2. neubearbeitete Auflage. Lang, Bern 1973, (Quellen zur neueren Geschichte 5,ISSN 0171-7162).
  • Hermann Uhrig:Die Vereinbarkeit von Art. VII des Friedens von Lunéville mit der Reichsverfassung. Traugott Bautz, Nordhausen 2014,ISBN 978-3-88309-862-3, (zugl. erweiterte Diss. Tübingen, 2011;Online-Ressource).

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Guntram Schulze-Wegener:Wilhelm I. Deutscher Kaiser – König von Preußen – Nationaler Mythos. Mittler, Berlin 2015.ISBN 978-3813209648. S. 19.
  2. Johannes Willms:Napoleon: Eine Biographie. Pantheon, München 2007,ISBN 978-3-570-55029-8, S. 301.
  3. z. B. Art. 286 Nr. 12Großherzoglich Hessisches AGBGB; Art. 89 Nr. 2 Preußisches AGBGB.
  4. Hölderlin. Friedensfeier. Herausgegeben und erläutert vonFriedrich Beißner. Kohlhammer, Stuttgart 1954, S. 23.
  5. Oskar Jancke:Sie wollten nicht aufhören zu streiten.Die Zeit 24/1956 vom 14. Juni 1956.
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