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Freiheitsrechte

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Freiheitsrechte bilden neben denGleichheits- und denVerfahrensrechten sowie den Rechten auf politische und soziale Teilhabe eine Kategorie derGrundrechte.[1][2]

Damit einStaatvölkerrechtlich anerkannt wird, muss er auf seinem Staatsgebiet dieStaatsgewalt über sein Staatsvolk ausüben. Diese Macht des Staates steht jedoch im Gegensatz zurFreiheit desEinzelnen. Um ein Ausufern staatlicher Gewalt zu verhindern, werden inRechtsstaaten dieEingriffsrechte des Staates begrenzt. Dies geschieht, indem dem Menschensubjektive Rechte gewährt werden. Diese dienen vornehmlich der Abwehr staatlichen Handelns, um Freiheiten, wie etwa dasLeben, die persönliche Freiheit oder dasEigentum optimal nutzen zu können.[3]

Im Zusammenhang mit derTerrorismusbekämpfung steht im 21. Jahrhundert besonders das Verhältnis der individuellen Freiheitsrechte zurinneren Sicherheit in der öffentlichen Diskussion.[4]

Historisch wichtige Entwicklungen

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England

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Mit derMagna Carta wurden 1215 demenglischen Adel gewisse Rechte verliehen und schriftlich festgehalten. Dies gilt als wichtiger Schritt bei der Entwicklung von Freiheitsrechten. Dass sich nur die Adligen auf diese Rechte berufen konnten, änderte sich mit derPetition of Rights von 1628. In dieser forderte das Englische Parlament die Einhaltung der Rechte gegenüber allen Engländern.

Mit derGlorious Revolution und der Verabschiedung derBill of Rights wurden den Bürgern die Freiheit gegeben, Waffen zu tragen.

Amerika

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Schon früh wurde in Amerika der Gedanke von Bürgerrechten aufgegriffen. DieGeneral Fundamentals aus dem Jahr 1685[5] gaben den Bürgern ein Recht auf Leib, Leben, guten Namen und Besitz.

Mit derVirginia Declaration of Rights wurde den Bürgern besondere Rechte gegeben. Für Freiheitsrechte sind besonders Artikel 1 (Gleichheit und Freiheit aller Bürger), Artikel 12 (Pressefreiheit) und Artikel 16 (Religionsfreiheit) von Bedeutung.

Mit derBill of Rights von 1789 wurden nach der Ratifizierung 1791 den Bürgern die Freiheitsrechte auf Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und das Recht zum Tragen von Waffen gewährt.

Frankreich

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In Folge derFranzösischen Revolution kam es am 26. August 1789 zurErklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Diese Erklärung sah alle Menschen als gleich und frei an (Art. 1). Es wurden zudem unantastbare Menschenrechte festgelegt:

  • das Recht auf Freiheit,
  • das Recht auf Eigentum,
  • das Recht auf Sicherheit
  • und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung (Art. 2).

Diese Freiheit darf soweit ausgeübt werden, solange sie keinem anderen schadet (Art. 4). Zusätzlich werden noch die Religionsfreiheit (Art. 10), freie Meinungsäußerung (Art. 11) und das Eigentum (Art. 17) als besondere Rechte geschützt.

Deutschland

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In Deutschland spielte der Gedanke von Freiheitsrechten imdeutschen Bauernkrieg eine wichtige Rolle, welche in den10 Memminger Artikeln und denZwölf Artikeln von Memmingen ihren Ausdruck finden. Diese Forderungen bezogen sich auf weite Teile des heutigen Deutschlands. Nur bei wenigen Grundherren fanden die imHeiligen römischen Reich deutscher Nation weit verbreiteten Artikel jedoch Anwendung.

Der erste Versuch eines gesamtdeutschen Katalogs von Freiheitsrechten waren dieGrundrechte des Deutschen Volkes in derPaulskirchenverfassung von 1848. Diese beinhalteten die Freiheit der Person und des Geistes, Geistige und Religiöse Freiheit sowie die Freiheit des Eigentums.

DieBismarcksche Reichsverfassung von 1871 enthielt keinerlei Grund- und Freiheitsrechte. Die Begründung hierfür war, dass solche Rechte in den Verfassungen der Länder sowie in besonderen Gesetzen geregelt seien.

Die ersten gültigen gesamtdeutschen Freiheitsrechte enthielt dieWeimarer Verfassung von 1919. In ihr wurden das Verbot von Beschränkungen der persönlichen Freiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, die Meinungs- und Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Eigentum festgelegt. Einen Tag nach demReichstagsbrand wurden mit derVerordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933[6] sämtliche Grundrechte „vorläufig“ außer Kraft gesetzt, was Grundlage dernationalsozialistischen Gewaltherrschaft bis 1945 war.

Um das besondere Gewicht der Grund- und Freiheitsrechte für diefreiheitlich-demokratische Grundordnung zu verdeutlichen, wurden diese Rechte an den Anfang desGrundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gestellt. Freiheitsrechte gelten in bestimmten Lebensbereichen, die entweder handlungsbezogen (z. B. „sich versammeln“ nachArt. 8 Abs. 1 GG) oder sachbezogen (z. B. „Kunst“ nachArt. 5 Abs. 3 GG) beschrieben sind. Primär begründen sie im jeweiligen Lebensbereich Handlungsfreiheiten, die aktiv ebenso wie passiv in Anspruch genommen werden können (Handeln, Unterlassen). In zweiter Linie gewährleisten sie subjektive Rechte, vornehmlich in Form von Abwehrrechten gegen staatliche Eingriffe.

Wichtige Freiheitsrechte sind danach:

Österreich und Schweiz

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Sowohl die österreichischeBundesverfassung als auch dieSchweizer Bundesverfassung enthalten dem deutschenGrundgesetz vergleichbare Rechte.

Internationales Recht

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Der 10. Dezember als Tag der Verkündung derAllgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 wird alljährlich als InternationalerTag der Menschenrechte begangen.

DieRatifikation derEuropäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 ist Beitrittsbedingung für die Aufnahme in denEuroparat.

Titel II, Art. 6–19 derGrundrechtecharta der Europäischen Union (GRCh) beinhaltet dieFreiheiten.

Literatur

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  • Josef Isensee,Paul Kirchhof (Hg):Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Band VI: Freiheitsrechte, 2. Aufl., 2001
  • Andreas von Arnauld:Die Freiheitsrechte und ihre Schranken, Nomos, 1999,ISBN 978-3-7890-5999-5
  • Johannes Hellermann:Die sogenannte negative Seite der Freiheitsrechte, Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 645, Berlin 1993

Weblinks

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Wiktionary: Freiheitsrecht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Klaus Ferdinand Gärditz:Grundrechtsfunktionen und Grundrechtstypen. 2019.
  2. Hans F. Zacher:Soziale Grundrechte und Teilhaberechte. In:Menschenrechte. 2. Ihre Geltung heute. Berlin: Colloquium-Verlag, 1982, S. 113–121.
  3. Christoph Gusy:Freiheitsrechte als subjektive RechteZJS 2008, S. 233 ff.
  4. Wolfgang Kaleck:Von der Rückkehr des Geheimprozesses Die Zeit, 13. August 2015
  5. The General Fundamentals of the Plymouth Colony Website derLibrary of Congress
  6. RGBl. I S. 83
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