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Mineralölsteuer

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Der Inhalt des Artikels beschreibt aktuell Großteils die Mineralölsteuer in Deutschland, es existieren aber 3 eigene Artikel über die MÖSt in D, Ö und CH. Dieser Artikel muss deshalb grundsätzlich überarbeitet werden. Er sollte die allgemeine und internationale Situation von Mineralöl- und Treibstoffsteuern darstellen.
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DieMineralölsteuer, auch Kraftstoffsteuer, war bis Mitte 2006 eineSteuerart, die auf den Verbrauch vonMineralöl und andereEnergieträger alsVerbrauchsteuer erhoben wurde. InDeutschland wurde sie 2006 durch dieEnergiesteuer abgelöst.

Geschichte

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Es handelt sich um eine sehr alte Steuer, die seit langer Zeit erhoben wird. Als Vorläufer wurde 1879 der „Petroleumszoll“ eingeführt.[1] Im Jahr 1930 ersetzte die Mineralölsteuer den Petroleumszoll.[2] Die Einnahmen daraus waren damals noch zweckgebunden für den Straßenunterhalt. Seit 1939 wird auch Dieselöl besteuert.1960 wurde eine Steuer auf Heizöl eingeführt (möglicherweise eine Reaktion auf dieKohlekrise in Deutschland[3]).[4]

Allgemeines

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Die Mineralölsteuer belastet unter anderem den motorisiertenIndividualverkehr, dieEisenbahn (soweit nicht elektrisch betrieben), dieAllgemeine Luftfahrt und den Lkw-Verkehr, nicht dagegen den internationalenLuftverkehr: Dessen Treibstoffe sind in den meisten Ländern steuerfrei. Vorschläge bzw. Versuche, einesupranationaleKerosinsteuer – zum Beispiel zugunsten derVereinten Nationen – einzuführen, scheiterten bislang.

Die Nutzer desStraßennetzes sollen mittels Mineralölsteuer die Kosten für Bau und Erhaltung des Straßennetzes zahlen („Verursacherprinzip“); außerdem sollenexterne Kosten, die durch den Straßenverkehr entstehen,internalisiert werden. Eine Studie desUmweltbundesamtes (UBA) ermittelte 2007 für Deutschland externe Kosten von etwa 3 ct pro gefahrenem Kilometer. Darin enthalten sind Kosten, die nur schwer zu quantifizieren sind bzw. die nur fallweise anfallen. Zum Beispiel wurden Lärmkosten berechnet; diese können nur anfallen, wenn der Lärm eines Autos tatsächlich Dritte erreicht (Lärm-Immission,Lärmbelästigung).

Es ist allerdings ein schwieriges und komplexes Unterfangen, sämtliche gesellschaftliche Kosten des Straßenverkehrs zu ermitteln.

EU-Regelung

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Die EU schreibt ihren Mitgliedsländern seit dem 1. Januar 2004 Mindest-Mineralölsteuersätze vor (Richtlinie 2003/96/EGzur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischer Energie, EU-Energiesteuerrichtlinie).[5]

Ungleichbehandlung

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Bei der Energie- und Mineralölsteuer gibt es eine steuerliche Ungleichbehandlung vonBenzin undDiesel, dies wird von den Medien in Deutschland und Österreich häufig alsDieselprivileg bezeichnet (Vergleich der Energiesteuersätze 2007 (Deutschland),Mineralölsteuer (Österreich)). In Deutschland wurden dadurch im Zeitraum von 1990 bis 2015 Dieselfahrzeuge im Vergleich zu Benzinfahrzeugen um ca. 254 Mrd. Euro geringer besteuert.[6] Im Gegenzug werden Fahrzeuge mit Dieselmotor mit einer nach Hubraum gestaffelten, höheren Kfz-Steuer belegt. Dies führt dazu, dass sich der höhere Anschaffungspreis eines Dieselfahrzeugs erst ab einer gewissen Jahresfahrleistung amortisiert.

Nationale Regelungen

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Weblinks

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Wiktionary: Mineralölsteuer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Die Mineralölsteuer
  2. Mineralölsteuer ursprünglich zweckgebunden für den Straßenunterhalt
  3. siehe auch www.konrad-adenauer.de:Energiepolitik
  4. www.statistischebibliothek.de (1960):Finanzen und Steuern (PDF; 0,6 MB)
  5. europa.eu:Darstellung der EU (Stand April 2014)
  6. Steuervorteil von 254 Milliarden Euro an der Diesel-Tanksäule. In:Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Mai 2017. Abgerufen am 24. Mai 2017.
  7. Leseprobe.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4170035-1 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mineralölsteuer&oldid=252688132#Ungleichbehandlung
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