Unter einemBenutzernamen (englischusername), tlw. auch alsBenutzerkennung bezeichnet, versteht man einen Namen, mit dem sich einBenutzer an einemComputer, einerWebsite oder bei einemProgramm anmelden kann.[1] ImInternet dient er, in Verbindung mit einem sicherenPasswort, meist zur Anmeldung auf einBenutzerkonto und erfordert eine vorherige Registrierung.[2] Im Fall von Diensten ohne festes Benutzerkonto, z. B.Internet Relay Chat, kann derNickname mit dem Usernamen identisch sein.
Bei vielenOnlinediensten kann der Benutzername frei gewählt werden, solange er noch nicht an einen anderen Benutzer vergeben ist oder gegen dieAllgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
Einige Dienste verlangen zur Registrierung eines Benutzernamens eineE-Mail-Adresse zur eindeutigen Identifikation eines Benutzers.[3] Um Missbrauch vorzubeugen verifizieren viele Dienste die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse mit einemDouble-Opt-In Verfahren. Dabei wird sichergestellt, dass der Benutzer Zugriff auf das Mailkonto der angegebenen Adresse hat.
Mittlerweile empfehlen viele Dienste, zur Steigerung der Sicherheit des Benutzerkontos, zusätzlich ein weiteres Sicherheitsmerkmal zu hinterlegen. Dies wird auch als Zwei-Faktor-Authentifizierung bezeichnet. Hierbei wird nach der Authentifizierung mittels Benutzername und Passwort noch ein weiteres Merkmal überprüft. Dies kann beispielsweise eine perSMS versendete PIN sein.[4]
Wenn die Verwendung desbürgerlichen Namens als Benutzername entweder seitens des Betreibers oder vom Staat verpflichtet wird, so spricht man von einemKlarnamenszwang oder Klarnamenspflicht.
Ein konkretes Beispiel hierfür ist die Debatte um die Verwendung vonPseudonymen im sozialen NetzwerkFacebook. Nach einer Klage zweier Nutzer hat der deutsche Bundesgerichtshof entschieden, dass Facebook, in dessen Geschäftsbedingungen eine Klarnamenpflicht festgeschrieben ist, auch Fantasienamen zulassen muss.[5] Auslöser dafür war die 2018 in Kraft getreteneDatenschutzgrundverordnung, die keine Bestimmungen zur Verwendung von Pseudonymen beinhaltet und somit offen lässt, ob Plattformbetreiber bei der Wahl des Benutzernamens die Nutzung von Klarnamen verlangen kann.[6]
Die Folgen eines unzureichend geschützten Benutzernamens und Benutzerkontos können im Missbrauchsfalle weitreichend sein. So können Angreifer mit illegal erworbenen Benutzerkonten Waren bestellen, Abos abschließen oder ähnliche Aktionen unter falscher Identität durchführen.[7]