Der BegriffBauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit dem Bauen im engeren Sinne, d. h. mit der Gesamtheit der Vorgänge bei derPlanung, Errichtung und den Betrieb von Bauten (Bauwerken bzw.Bauliche Anlagen) auseinandersetzt.[1]
Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen von Gebäuden, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und weiteren Konstrukten zu tun haben, sowohl die Beteiligten desBauprozesses als auch die gesamteBauwirtschaft,Architektur undBautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln mit verschiedenen Zielen und Spezialisierungen. So stehen imBauingenieurwesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. DasBaurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise dasBauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung (Baugesetzbuch), dasBauordnungsrecht mit der baulichen Gestaltung undGenehmigung einzelnerBauvorhaben oder dasBauarbeitsrecht mit den speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Baugewerbe.
Die Akteure des Bauwesens sind „die am Bau Beteiligten“ (übliche zusammenfassende Bezeichnung): DerBauherr, die Planer (z. B. Architekten und Fachingenieure), die ausführenden Unternehmen, der (spätere)Nutzer, dieBauleitung undBauüberwachung sowie die Baugenehmigungsbehörden, also im Wesentlichen alle am Bau beteiligten Vertragspartner und Einflussnehmer. Das Baugewerbe ist in Deutschland mit etwa 4 % der realenBruttowertschöpfung eine der wichtigsten Wirtschaftsgruppen in Deutschland.[2] In Deutschland gehörten 2022 demBaugewerbe nach Angaben desStatistischen Bundesamtes 20.047 Betriebe mit 970.000 Beschäftigen an; der Umsatz belief sich 2022 auf gut 174,7 Milliarden Euro.[3]
Die Definitionen und Bezeichnungen variieren, es gibt oft Überschneidungen und keine eindeutige Abgrenzung der Teilgebiete. Man kann nach verschiedenen Aspekten gliedern und differenzieren:
DerZentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) vertritt als Spitzenverband und Arbeitgeberverband zentral die Belange der Bauhandwerksbetriebe gegenüber der Politik und Öffentlichkeit.[5] Außerdem unterstützt der Arbeitgeberverband Unternehmen bei Verhandlungen mit den Sozialpartnern und in der Sozialpolitik bzw. Tarifpolitik. Als technischer Verband werden auch Mitglieder der Wirtschaft in vielen Innovationsfragen des Bauwesens umfangreich beraten.