EinApostolisches Vikariat ist nach römisch-katholischemKirchenrecht (CIC 1983) ein bestimmter Teil der katholischen Glaubensgemeinschaft, der aufgrund besonderer Umstände noch nicht alsDiözese errichtet worden ist. Die Vorstufe ist dieApostolische Präfektur. Als eigene, dauerhafte Organisationsform existierten Feldvikariate (später: Militärvikariate) für dieSeelsorgein den Streitkräften.
Es gibt einenApostolischen Vikar, der in der RegelTitularbischof ist und zugleich die volleJurisdiktion über das Gebiet des Apostolischen Vikariates besitzt. Damit hat er die gleichen Aufgaben wie einDiözesanbischof.[1] Faktisch ist er jedoch nicht wie ein DiözesanbischofOrdinarius aus eigener Person, sondern nur Stellvertreter des Papstes kraft ordentlicher stellvertretender Gewalt (potestas).
Nach dem Untergang der meisten norddeutschen Bistümer in derReformation waren deren Gebiete bis 1821/1824 imApostolischen Vikariat des Nordens zusammengefasst.
Im späten 20. Jahrhundert gab es kaum noch Apostolische Vikariate; die meisten, die sich als lebensfähig erwiesen hatten, wurden zu Bistümern erhoben. UnterPapstJohannes Paul II. wurden wieder verstärkt Apostolische Vikariate eingerichtet. Sie befinden sich oftmals inMissionsgebieten.
Weil die meisten Missionsgebiete vonOrdensgemeinschaften betreut werden, sind in den Apostolischen Vikariaten zumeist Ordensleute auch Bischöfe.