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Apostolische Konstitution

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Dieser Artikel behandelt den päpstlichen Rechtsakt. Für die pseudepigraphische Kirchenordnung aus dem 4. Jahrhundert sieheApostolische Konstitutionen.

Eineapostolische Konstitution (lateinischConstitutio apostolica) ist in derrömisch-katholischen Kirche ein Erlass einesKonzils, desPapstes oder eines Behördenleiters beimHeiligen Stuhl, in dem ein bestimmter Sachverhalt desKirchenrechts geregelt wird. Apostolisch bedeutet hier „päpstlich“ und Konstitution bezeichnet in dieser Verwendung einen Erlass.

Anliegen, theologische und kirchenrechtliche Bedeutung

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Die Bestimmungen einer Konstitution sind kirchliche Gesetze (wie dasMotu proprio) und daher verbindlich und verpflichten auf Glaubensgehorsam, sofern ein Glaubensgegenstand gelehrt wird. Sie betreffen oft eine bestimmte Region oder einen bestimmten Personenkreis. In der derzeitigen Rechtsetzungspraxis des Heiligen Stuhls werden Gesetze, Rechtserlasse und Verwaltungsakte des Papstes und der Leiter derDikasterien derRömischen Kurie alsConstitutio Apostolica bezeichnet.[1]

In einer apostolischen Konstitution erhebt der Gesetzgeber in bestimmten Fällen auch den Anspruch aufUnfehlbarkeit, wenn einDogma von einem ökumenischenKonzil zusammen mit dem Papst oder vom Papst alleinex cathedra ausdrücklich und unter Hinweis auf die Amtsvollmacht und den Willen, diese anzuwenden, definiert wird. So wurde z. B. dieAufnahme Mariens in den Himmel vonPius XII. mittels der apostolischen KonstitutionMunificentissimus Deus als Dogma definiert. Ein Beispiel für eine Konzilsdefinition durch eine apostolische Konstitution ist die Lehre, dass das Bischofsamt die Fülle desWeihesakramentes darstellt und kollegial zusammen mit und unter dem Papst ausgeübt wird. In allen Fällen haben apostolische Konstitutionen gemäß can. 7 ff.CIC stets Gesetzeskraft.[2]

Konzilskonstitutionen

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DasZweite Vatikanische Konzil verabschiedete neben mehreren Dekreten und Erklärungen vier Konstitutionen, die unter den Konzilsbeschlüssen den höchsten Stellenwert haben:

Konstitutionen seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil

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Bedeutend sind aus jüngerer Zeit unter anderem die apostolische KonstitutionUniversi Dominici gregis über diePapstwahl, die apostolische KonstitutionEx corde ecclesiae über diekatholischen Universitäten oder die apostolische KonstitutionFidei depositum über denKatechismus, alle wurden von PapstJohannes Paul II. verfasst.

Siehe auch

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Lothar Wächter:Konstitution. II. Kirchenrechtlich. In:Walter Kasper (Hrsg.):Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage.Band 6. Herder, Freiburg im Breisgau 1997,Sp. 322 f. 
  2. Lothar Wächter:Konstitution. In:Stephan Haering,Heribert Schmitz (Hrsg.):Lexikon des Kirchenrechts.Herder, Freiburg im Breisgau 2004,ISBN 3-451-28522-3, Sp. 604.
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