Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

animus rem sibi habendi

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Absatz stellt dieSituation in Deutschland dar. Bittehilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Deranimus rem sibi habendi (lat. für „Einstellung, eine Sache für sich zu haben“ = Zivilrecht derBesitzwille) ist die imStrafrecht bedeutendeZueignungsabsicht.

In§ 242 StGB ist es die über den bloßenVorsatz hinausgehende Zueignungsabsicht („in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen“), die den subjektiven Tatbestand desDiebstahls komplettiert.

In§ 246 StGB (Unterschlagung) lässt die herrschende Meinung jedeManifestation des Zueignungswillens genügen, um das objektive Merkmal des „Sich Aneignens“ zu erfüllen.

Bitte denHinweis zu Rechtsthemen beachten!
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Animus_rem_sibi_habendi&oldid=208309700
Kategorien:
Versteckte Kategorie:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp