EineAbteilung ist inUnternehmen oderBehörden die Zusammenfassung mehrererStellen, die gemeinsame oder direkt zusammenhängendeAufgaben eines einheitlichenArbeitsgebiets erfüllen und einer Instanz (Leitungsstelle) unterstellt sind.[1]
AlsOrganisationseinheit ist sie ein Element derAufbauorganisation. Die Leitungsstelle einer Abteilung wirdAbteilungsleiter(in) genannt. Die Gliederung in verschiedene Abteilungen ist das Ergebnis der Arbeitsteilung.
Eine Abteilungsbildung findet vornehmlich in großenOrganisationen aus Gründen derArbeitsteilung undSpezialisierung statt. Weiter impliziert der BegriffAbteilung, dass es stets mehrere dieser organisatorischen Einheiten gibt, denn eine einzige Abteilung würde ein Unternehmen oder eine Behörde als Ganzes repräsentieren. Abteilungen können wiederum zu größeren Organisationseinheiten (Hauptabteilungen,Ämter) zusammengefasst werden, bis schließlich ein pyramidenförmiges Stellengefüge, eineHierarchie entsteht.[2]
In der deutschenöffentlichen Verwaltung hingegen ist die Abteilung die oberste hierarchische Ebene unterhalb derBehördenleitung. Sie fasst mehrere fachlich verwandteReferate zusammen. Oft existiert als Zwischenebene noch die (Referats-)Gruppe.
Einige Abteilungen sind nach ihremSachgebiet benannt, so etwa dieOrganisationsabteilung,Personalabteilung oder dieRechtsabteilung. Die Organisationsabteilung agiert entweder alsLinienabteilung mitWeisungs- undEntscheidungsbefugnis oder alsStabsabteilung ohne diese Befugnisse. Allgemein unterscheidet man auch zwischen aufgabenorientierten, personenorientierten und sachmittelorientierten Abteilungen (divisionale und funktionale Differenzierung).[3] Abteilungen mit Aufgabenorientierung, wie etwa technologieorientierte, ändern sich nach der ihr zugewiesenen Aufgabe und richten sich nach Ergebnissen. Personenorientierte Abteilungen dienen ausschließlich den Bedürfnissen ihresPersonals, bei sachmittelorientierten Abteilungen stehen dieArbeitsmittel im Vordergrund.
Abteilungen entstehen im Zuge derAbteilungsbildung von einzelnen Stellen, die anhand bestimmter Kriterien geordnet und zusammengefasst werden. Von einem Organisationsauftrag ausgehend ergeben sich für das Organisationsmanagement folgende Aufgaben:
Die Organisationsabteilung wird bei ihren Aktivitäten vomOrganisationscontrolling unterstützt, das Koordinations-, Planungs-, Kontroll- und Steuerungsaufgaben wahrnimmt.
Auf Grund der Abteilungsbildung verbessert sich die Koordination zwischen den einzelnen Stellen. Durch die Bildung von Abteilungen entsteht eine Hierarchie, was zur Entlastung der Instanzen (Leitungsstellen) führt, da dieLeitungsspanne verkleinert wird. Für Abteilungsmitglieder wird dieKomplexität der internen Organisationsumwelt reduziert und eine Identifikation mit einer überschaubaren Aufgabe ermöglicht, was dieMotivation erhöhen kann.
Die Abteilungsbildung zieht jedoch auch gewisseDysfunktionen nach sich, denn die Identifikation mit Abteilungsaufgaben und -zielen kann zu Abteilungsegoismen und zuKonflikten zwischen Abteilungen führen, was wiederum den Koordinationsaufwand der Organisation erhöht. In Kombination mit betrieblichen Hierarchieebenen (horizontale Aufteilung) kommt es zuInselbildung (personell, informativ etc.)
Die Abteilung als Organisationseinheit ist in Unternehmen oft auch dieKostenstelle. Ihr werden insbesondere die in der Abteilung anfallendenPersonalkosten undMaterialkosten zugerechnet. Bei derBudgetierung derPlankosten sorgt einBudget dafür, dass die künftigen Personal- oder Materialkosten lediglich mit einem vorgegebenen Prozentsatz steigen dürfen, sodass auchBeförderungen nur im Rahmen dieses Abteilungsbudgets möglich sind. Eineinnerbetriebliche Leistungsverrechnung sorgt dafür, dass die Tätigkeiten einer Abteilung für eine andere durchsekundäre Kostenverrechnung der auftragsgebenden Abteilung angelastet werden.