Diegymnasiale Oberstufe inSachsen-Anhalt ist mit dem Schuljahr 2019/20 neu geregelt: [Fünfstündige]Leistungsfächer sind in der 11. Jahrgangsstufe wieder eingeführt worden, aber unter anderem Namen.[1] Es gibt ein System vonKernfächern,Profilfächern und (zweistündigen)Wahlpflichtfächern. Im Folgenden werden die Bestimmungen der zweijährigenQualifikationsphase (nicht der Einführungsphase) genannt.
Die Fächer sind in verschiedeneAufgabenfelder eingeteilt:
ObligatorischeKernfächer sind:
Profilfächer sind:
Der Unterricht ist auf erhöhtem Anforderungsniveau fünfstündig und auf grundlegendem Anforderungsniveau dreistündig. Geschichte kann nur dreistündig erteilt werden.
Wahlpflichtfächer (zweistündig) sind:
DieWochenstundenzahl liegt bei dieser Pflichtbelegung bei 34 bzw. 36 in der Qualifikationsstufe.
Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache sein. Dieschriftliche Prüfung umfasst vier der Kern- und Profilfächer; von diesen werden zwei auf erhöhtem Anforderungsniveau (1. und 2. Prüfungsfach) und zwei auf grundlegendem Anforderungsniveau (3. und 4. Prüfungsfach) geprüft.
Das 1. und 2. Prüfungsfach ist aus den erstgenannten vier Fächern beliebig wählbar, wobei nur ein Fach eine Fremdsprache oder Naturwissenschaft sein darf. Geschichte kann nur auf grundlegendem Anforderungsniveau gewählt werden.
Das (5.)mündliche Prüfungsfach ist frei aus allen Fächern wählbar, solange gewährleistet ist, dass die fünf Prüfungsfächer die drei Aufgabenbereiche abdecken. Einebesondere Lernleistung ist möglich.
DieAbrechnung der Leistungen und die Ermittlung der Gesamtqualifikation orientieren sich ambundeseinheitlichen System. Bedingt durch die Besonderheiten der Oberstufen in Sachsen-Anhalt sind dabei folgende Anpassungen zu beachten:
Die eingebrachten Leistungen werden in zwei Leistungsblöcken I und II eingeteilt. In den Block I werden mindestens 36 und höchstens 40 Kurshalbjahresergebnisse in einfacher Wertung eingebracht. (1.und 2. Prüfungsfach können dabei doppelt gezählt werden) Dabei muss die Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse aus der Belegung die Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse aus der Einbringung um mindestens zwei übersteigen. In Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
Unter den verpflichtend einzubringenden Kurshalbjahresergebnissen müssen sein:
In den Block II sind die Ergebnisse der fünf Prüfungselemente der Abiturprüfung, also aus fünf Prüfungsfächern oder aus vier Prüfungsfächern und einer besonderen Lernleistung, jeweils vierfach gewichtet einzubringen (20 Leistungen). Die vierfach abgerechneten Leistungen der Abiturprüfungen werden dem Block II zugewiesen. Hier müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.
Zum Bestehen der Abiturprüfung sind mindestens in der Summe aus Block I und II 300 Punkte notwendig, was der Note 4,0 entspricht.