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Link zu diesem Datensatz | https://d-nb.info/gnd/4121161-3 |
Sachbegriff | Ehrenamt |
Quelle | Creifelds (20. Aufl.) Dt. Rechts-Lex. |
Erläuterungen | Definition: Ehrenamt ist ein öffentliches Amt von gewisser Dauer mit einem bestimmten Kreis von Verwaltungsgeschäften, das von einer natürlichen Person unentgeltlich und nebenberuflich ausgeübt wird; vorwiegend im juristischen Zusammenhang verwendet. Verwendungshinweis: Für die konkrete Tätigkeit verwende SW Ehrenamtliche Tätigkeit |
Thematischer Bezug | Verwandter Begriff:Ehrenamtliche Tätigkeit |
DDC-Notation | 342 |
Systematik | 7.1a Recht allgemein, Rechtsphilosophie |
Typ | Allgemeinbegriff (saz) |
Thema in | 83 Publikationen
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Maschinell verknüpft mit | 132 Publikationen
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